Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 29.07.2016 Crystal Meth – Aufklärung an bayerischen Schulen Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Gibt es für die Präventionsarbeit zum Themenkomplex „Crystal Meth“ verbindliche Vorgaben für die bayerischen Schulen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgangsstufen , Schularten, den zeitlichen Umfang, den Inhalt und die Art und Weise der Durchführung)? b) Wenn ja, wer ist für die Durchführung der Präventionsarbeit zuständig (bitte um Auflistung nach Leistungserbringern (Jugendsozialarbeit, Polizei, Vereine), Schularten und Darstellung der verwendeten Maßnahmen und Materialien nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? 2. a) Wenn nein, sind verbindliche Vorgaben geplant? b) Wenn ja, wann? 3. Welche staatlichen Finanzmittel stehen für die Aufklärungsarbeit im Bereich Crystal Meth an bayerischen Schulen bereit (bitte Auflistung nach Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten)? 4. Inwiefern erfolgt die strukturelle Einbeziehung der Eltern /sorgeberechtigten Personen in den schulischen Präventionsprozess? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 31.08.2016 1. a) Gibt es für die Präventionsarbeit zum Themenkomplex „Crystal Meth“ verbindliche Vorgaben für die Bayerischen Schulen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgangsstufen, Schularten, den zeitlichen Umfang , den Inhalt und die Art und Weise der Durchführung )? b) Wenn ja, wer ist für die Durchführung der Präventionsarbeit zuständig (bitte um Auflistung nach Leistungserbringern (Jugendsozialarbeit, Polizei, Vereine), Schularten und Darstellung der verwendeten Maßnahmen und Materialien nach Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten )? 2. a) Wenn nein, sind verbindliche Vorgaben geplant? b) wenn ja, wann? Schulische Suchtprävention erfolgt gemäß den Richtlinien des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) zur Suchtprävention an den bayerischen Schulen (KMBek vom 02.09.1991, KWMBl I S. 303) fächerübergreifend und mit dem Ziel, das „seelische Immunsystem “ der Kinder und Jugendlichen zu stärken. Unabhängig von jeweils aktuell „auf dem Markt“ angebotenen Drogen liegt damit der Schwerpunkt der schulischen Suchtprävention auf einer umfassenden Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und der Aneignung von Lebenskompetenzen, da in der bestmöglichen Stärkung und Immunisierung der potenziellen Konsumenten die einzige Chance liegt, dem dynamisch wachsenden Drogenangebot zu begegnen. Dieser Ansatz wurde auch in Bezug auf Crystal Meth auf der Tagung des „Landesarbeitskreises Suchtprävention“, der alle betroffenen Ressorts sowie die einschlägigen Verbände umfasst, am 12.06.2013 bestätigt und bekräftigt. Darüber hinaus soll die Aufklärung über die Gefahren des Drogen- und Rauschmittelkonsums im Rahmen der schulischen Suchtprävention die Schüler davor bewahren, das gesundheitsschädigende Potenzial und die Suchtgefährdung zu unterschätzen. Hierzu werden diejenigen Drogen besprochen, die den Schülern aus dem Alltag bekannt sind oder zu denen Schüler Fragen haben. So wird in den unteren Jahrgangsstufen in erster Linie auf die legalen Suchtmittel Nikotin, Alkohol und den Missbrauch von Medikamenten eingegangen. Ab der Mittelstufe werden die illegalen Drogen fest in die Aufklärung einbezogen. Im Bezug auf Crystal Meth wurde auf der oben genannten Tagung des „Landesarbeitskreises Suchtprävention“ hervorgehoben, dass gerade bei Crystal Meth besonders darauf geachtet werden muss, nicht die Neugier Jugendlicher/Pubertierender auf diese äußerst leicht zu erreichende, sehr aggressive Droge zu lenken . Bayernweite verbindliche Vorgaben für die Schulen erscheinen vor diesem Hintergrund als nicht sinnvoll. Vielmehr werden vornehmlich die Schüler derjenigen Regionen, in welchen die Droge besonders stark verbreitet ist, über das gesundheitsschädigende Potenzial und die Suchtgefährdung im Unterricht informiert. Die Lehrkräfte der entsprechenden Regionen sind diesbezüglich sensibilisiert (s. u.). Zur Unterstützung der außerschulischen Akteure in der Crystal-Bekämpfung sowie der Lehrkräfte, insbesondere der Beauftragten für die Suchtprävention, die es an allen weiterführenden Schulen gibt, fanden u. a. folgende Veranstaltungen statt: Bereits im November 2012 wurde in Bayreuth ein großer Kongress des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit zu der Thematik abgehalten, bei dem vor allem Fachleute aus der Suchtberatung und Suchtprävention, aber auch Lehrkräfte informiert wurden und sich auch diesbezüglich vernetzen konnten. Besonderes Augenmerk wurde auf die Information und Vernetzung der Präventions- und Hil- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.11.2016 17/12873 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12873 feeinrichtungen im Grenzgebiet zu Tschechien gelegt. Alle in diesem Gebiet arbeitenden Suchtberatungsstellen und Suchtpräventionsfachkräfte sind bezüglich Crystal Meth auf dem aktuellsten Informationsstand. Damit haben auch die Lehrkräfte, insbesondere die Beauftragten für Suchtprävention , einen kompetenten Ansprechpartner vor Ort. In der Regel ist in jedem Landkreis ein „Lokaler Suchtarbeitskreis“ eingerichtet, zu dem auch die Präventionsbeauftragten der Schulen gehören. Im Juli 2013 fand ein entsprechender Vernetzungstag des damaligen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit für die Helferszene in Oberfranken, der Oberpfalz und Niederbayern in Regensburg statt. Auch dieser Tag diente neben der Weitergabe aktueller Informationen zum Thema Crystal Meth an die Fachleute aus dem Suchtbereich sowie an Beauftragte für Suchtprävention der Schulen in diesen Regierungsbezirken vor allem deren weiterer Vernetzung. Im November 2013 wurde ein entsprechender Kongress zu Crystal Meth in Bayreuth abgehalten. Zur weiteren Unterstützung der Lehrkräfte wird im Lauf des Jahres eine Unterrichtshilfe zum Thema „Crystal Meth“ erscheinen, die es den Lehrkräften erleichtern soll, Schülerinnen und Schüler mit Crystal-Konsum zu erkennen und im Folgenden schulrechtlich sowie pädagogisch sinnvoll zu handeln. Die eingangs beschriebene schulische Präventionsarbeit zur Persönlichkeitsstärkung sowie eine gut funktionierende Vernetzung der Schulen mit Suchtfachstellen, Polizei u. a. stellen somit die wirksamsten Instrumente auch gegen Crystal Meth dar. 3. Welche staatlichen Finanzmittel stehen für die Aufklärungsarbeit im Bereich Crystal Meth an bayerischen Schulen bereit (bitte Auflistung nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Für die Aufklärungsarbeit (vgl. Antwort zu den Fragen 1 und 2) im Rahmen der schulischen Suchtprävention werden vom StMBW keine eigenen Mittel ausgewiesen. 4. Inwiefern erfolgt die strukturelle Einbeziehung der Eltern/sorgeberechtigten Personen in den schulischen Präventionsprozess? Schulische Suchtprävention kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten erfolgt . Die Richtlinien für die Suchtprävention an den bayerischen Schulen legen hierzu Folgendes fest: „Die Einbindung der Erziehungsberechtigten in die schulischen Maßnahmen und die enge Zusammenarbeit mit ihnen sind daher für die Suchtprävention unverzichtbar. Die Schule ist auf Vorleistung und Mitarbeit des Elternhauses und auf das Vorbildverhalten der Erziehungsberechtigten angewiesen.“ Konkret geschieht dies z. B. auf Sitzungen des Elternbeirats oder in Elternversammlungen, in denen gesicherte Erkenntnisse und wichtige Informationen zur Suchtproblematik, z. B. auch Erkennungsmöglichkeiten für Drogenkonsum, dargestellt, Art und Umfang der Drogenprävention im Unterricht und anderen Schulveranstaltungen erläutert sowie Fehlvorstellungen korrigiert werden. Darüber hinaus können die Erziehungsberechtigten über das Schulforum sowie Lehrer-Schüler-Eltern-Gesprächskreise in die schulische Präventionsarbeit miteinbezogen werden.