Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 18.07.2016 Einführung BOS-Digitalfunk Das Digitalfunknetz für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im Flächenland Bayern aufzubauen , ist ein sinnvoller Schritt, um optimale und schnelle Hilfe zu gewährleisten. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie weit ist der flächendeckende Einbau in den Regierungsbezirken , Landkreisen und Kommunen schon fortgeschritten ? 2. Zu welchen Teilen wird die bayernweite Einführung des BOS-Digitalfunknetzes bei den Feuerwehren, Rettungsdiensten und im Polizeibereich über die Landkreise, kreisfreien Städte und Sozialversicherungsträger finanziert ? 3. In welchem finanziellen Umfang unterstützt der Freistaat Bayern die Kommunen und Sozialversicherungsträger bei den nutzerseitigen Kosten, die etwa für die Beschaffung und Verwaltung der Endgeräte anfallen? 4. Welchen Anteil tragen die Hilfsorganisationen an den Gesamtkosten (bitte getrennt auflisten nach den unterschiedlichen Hilfsorganisationen, Landkreisen und kreisfreien Städten)? 5. Gibt es Studien über die Verfahrensabläufe hinsichtlich der Einführung in anderen Bundesländern? 6. Gibt es Vorgaben, bis wann die Schulung der Endanwender durch Multiplikatoren bayernweit abgeschlossen sein wird/soll? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 28.08.2016 1. Wie weit ist der flächendeckende Einbau in den Regierungsbezirken , Landkreisen und Kommunen schon fortgeschritten? Der Digitalfunk BOS steht in allen Landkreisen und kreisfreien Städten und allen bayerischen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zur Verfügung. Der Erstnetzaufbau wurde zum Jahreswechsel 2015/2016 beendet. Aufbau und Inbetriebnahme des Digitalfunknetzes für BOS erfolgten bundesweit zeitlich gestaffelt in 45 geografischen Netzabschnitten, wovon sich zehn in Bayern befinden (hinzu kommt der nachträglich gebildete Sondernetzabschnitt G7). Die Einführung orientierte sich dabei am bundesweit abgestimmten Gesamt-Roll-out-Plan. Die Migration, also die Umstellung von analoger auf digitale Funktechnik, wurde entsprechend dem bundesweiten Gesamt-Roll-out-Plan im jeweiligen Netzabschnitt auf Ebene der Polizeipräsidien bzw. auf Ebene der Rettungsdienstbereiche durchgeführt. Mit allen Zweckverbänden für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (einschließlich des Rettungszweckverbandes München) sowie allen Landkreisen und kreisfreien Städten konnten entsprechende Teilnahmeregelungen für die Beteiligung am Digitalfunk BOS abgeschlossen werden. Damit beteiligten sich in Bayern – bundesweit einmalig – alle bayerischen BOS als Erstteilnehmer an der Einführung des Digitalfunks. Mittlerweile wird der Digitalfunk BOS von allen Polizeipräsidien operativ-taktisch genutzt. Die Migration der nichtpolizeilichen BOS erfolgt in deren jeweiligen Zuständigkeitsbereich in eigener Verantwortung und dauert noch an. 2. Zu welchen Teilen wird die bayernweite Einführung des BOS-Digitalfunknetzes bei den Feuerwehren, Rettungsdiensten und im Polizeibereich über die Landkreise, kreisfreien Städte und Sozialversicherungsträger finanziert? Entsprechend einer Einigung mit den kommunalen Spitzenverbänden von Ende 2009 erbringen die Kommunen ihren Anteil an den Betriebskosten durch Zahlung eines Festbetrags von 3 Mio. € jährlich an den Staatshaushalt und mietfreie Zurverfügungstellung von Antennenstandorten; diese Zurverfügungstellung wird mit weiteren 3 Mio. € Jahresbetrag bewertet. Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat zur Umsetzung dieser Einigung mit allen 96 Landkreisen und kreisfreien Städten in Bayern Vereinbarungen zur Übernahme des kommunalen Betriebskostenanteils geschlossen . Der ermittelte Betriebskostenanteil wird danach ab 2016 mit den auf den Landkreis/die kreisfreie Stadt entfallenden Finanzzuweisungen nach Art. 7 Abs. 2 Nr. 2 Finanzausgleichsgesetz (bei einem Landkreis) bzw. Art. 7 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 28.10.2016 17/12874 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12874 Abs. 2 Nr. 4 Finanzausgleichsgesetz (bei einer kreisfreien Stadt) verrechnet. Ebenfalls im Jahr 2009 erfolgte eine Einigung mit den Sozialversicherungsträgern über eine Beteiligung mit einer Pauschale von 6 Mio. € jährlich an den netzseitigen Betriebskosten . Weiterhin befindet sich derzeit eine entsprechende Vereinbarung über eine Beteiligung an den nutzerseitigen Betriebskosten in der finalen Abstimmung. Die Kosten für den Aufbau des Digitalfunknetzes in Bayern werden vom Freistaat Bayern und vom Bund getragen. 3. In welchem finanziellen Umfang unterstützt der Freistaat Bayern die Kommunen und Sozialversicherungsträger bei den nutzerseitigen Kosten, die etwa für die Beschaffung und Verwaltung der Endgeräte anfallen? Die Einigungen mit Sozialversicherungsträgern und Kommunen aus dem Jahr 2009 hinsichtlich der Finanzierung der Endgeräte für die gemeindlichen Feuerwehren, den Rettungsdienst (ohne Berg- und Wasserrettung, die nach Art. 33 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) eine 100%ige Kostenerstattung erhalten) und die organisationseigenen Fahrzeuge des Katastrophenschutzes sehen eine staatliche Förderung der notwendigen Erstausstattung aus Haushaltsmitteln vor. Zur Höhe der Förderung wurden 80 % der reinen Gerätekosten zuzüglich der Kosten des Zubehörs ohne Einbaukosten vereinbart. Die Umsetzung dieser Vereinbarung erfolgt durch das Sonderförderprogramm für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Beschaffung der Endgeräte des digitalen BOS- Funks in Bayern (Sonderförderprogramm Digitalfunk) vom 15. November 2012 Az.: ID1-2244.2-605, geändert mit IMS vom 29. Juli 2013, Az.: ID1-2244.2-605 mit einem Gesamtbudget von über 80 Mio. €. Die Förderung von Fahrzeugfunkgeräten und Handfunkgeräten erfolgt fahrzeug- und funktionsbezogen. Art und Anzahl der geförderten Endgeräte richten sich somit bayernweit einheitlich nach dem Fahrzeugtyp bzw. einer ausgeübten Funktion. Die Förderung erfolgt grundsätzlich mit Förderfestbeträgen , maximal jedoch mit 85 % der für ein Endgerät (inklusive der im Sonderförderprogramm festgelegten Zubehörteile) nachgewiesenen tatsächlichen Aufwendungen. Die verbleibenden Kosten für die Beschaffung von Endgeräten sowie die Einbaukosten tragen die Kommunen und Sozialversicherungsträger . Der Freistaat Bayern beteiligt sich außerdem an den jährlich für Aufgaben der Taktisch-Technischen Betriebsstelle (TTB) innerhalb der ILS anfallenden Kosten pro ILS mit einer quotalen Pauschale von 25 % der vom Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat bekannt gegebenen Personalvollkosten für eine Stelle der 3. Qualifikationsebene. 4. Welchen Anteil tragen die Hilfsorganisationen an den Gesamtkosten (bitte getrennt auflisten nach den unterschiedlichen Hilfsorganisationen, Landkreisen und kreisfreien Städten)? In der Kürze der Zeit kann eine abschließende Aufstellung des Anteils der Hilfsorganisationen an den Gesamtkosten des Digitalfunks nicht erfolgen. Darüber hinaus ist die Einführung des Digitalfunks bei den nichtpolizeilichen BOS im Bereich des Rettungsdienstes noch nicht vollständig abgeschlossen , sodass derzeit noch keine belastbaren Zahlen vorgelegt werden können. 5. Gibt es Studien über die Verfahrensabläufe hinsichtlich der Einführung in anderen Bundesländern? Der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) in Berlin und dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr sind keine entsprechenden Studien bekannt. 6. Gibt es Vorgaben, bis wann die Schulung der Endanwender durch Multiplikatoren bayernweit abgeschlossen sein wird/soll? Bereits im November 2011 wurde das Schulungsrahmenkonzept BOS-Digitalfunk veröffentlicht. Bis zu Beginn des erweiterten Probebetriebes (ePB) sind in jedem Fall eine ausreichende Anzahl von Multiplikatoren und von diesen wiederum eine ausreichende Anzahl von Endanwendern zu schulen. Danach sollte die Schulung der Endanwender so erfolgen, dass spätestens mit Beginn des Wirkbetriebs alle Teilnehmer am Digitalfunk geschult wurden. Es besteht immer ein gewisser Schulungsbedarf (z. B. für neu hinzugekommene Angehörige einer Organisation), sodass die Schulung der Endanwender auch in Zukunft in vermindertem Umfang weiterhin durchgeführt werden muss.