Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Paul Wengert SPD vom 19.07.2016 Einführung des Digitalfunknetzes der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Bayern Nachdem seit Mitte Juni 2016 auch das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West als planmäßig letzter Netzabschnitt in Bayern vollständig an das Digitalfunknetz der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) angeschlossen ist, frage ich die Staatsregierung: 1. Wie viele Endgeräte für Digitalfunk sind bei der Bayerischen Polizei nunmehr (Stand Juli 2016) im Einsatz? 2. a) Ist die z. Zt. im Einsatz befindliche Zahl von digitalen Endgeräten für den flächendeckenden Einsatz bei der Bayerischen Polizei ausreichend oder sind noch weitere Endgeräte zu beschaffen? b) Wenn ja, wie viele? 3. Wird die Analogfunktechnik noch, und wenn ja, wie lange, bei der Bayerischen Polizei genutzt? 4. Wie teilt sich die Anzahl der genutzten Endgeräte des Digitalfunks zwischen Einsatzfahrzeugen und Polizeidienststellen auf? 5. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung bezüglich der Einführung des Digitalfunks bzw. der Anschaffung von Endgeräten bei Feuerwehren, Katastrophenschutz , Rettungsdiensten, THW, Zoll sowie der Polizei des Bundes? 6. a) Wie viele Endgeräte wurden bei diesen Organisationen bereits beschafft bzw. wie viele Geräte sollen dort jeweils beschafft werden? b) In welchem Umfang beteiligt sich der Freistaat an den Kosten ihrer Finanzierung? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 28.08.2016 1. Wie viele Endgeräte für Digitalfunk sind bei der Bayerischen Polizei nunmehr (Stand Juli 2016) im Einsatz? Die Bayerische Polizei betreibt mit Stand Juli 2016 rund 25.000 Endgeräte. 2. a) Ist die z. Zt. im Einsatz befindliche Zahl von digitalen Endgeräten für den flächendeckenden Einsatz bei der Bayerischen Polizei ausreichend oder sind noch weitere Endgeräte zu beschaffen? Der grundsätzliche Bedarf an Endgeräten bei der Bayerischen Polizei für den flächendeckenden Einsatz ist gedeckt. Untersuchungen bzgl. der notwendigen Ausstattung der Bayerischen Polizei zur Bewältigung von Terrorlagen führten zu der Erkenntnis, dass eine Mannausstattung speziell mit Handfunkgeräten grundsätzlich anzustreben wäre. b) Wenn ja, wie viele? Um zu einer 1:1 Mannausstattung zu kommen, wären weitere 10.000 Handfunkgeräte erforderlich. 3. Wird die Analogfunktechnik noch, und wenn ja, wie lange, bei der Bayerischen Polizei genutzt? Aktuell steht der Analogfunk noch als Rückfallebene bis zur vollständigen Freigabe des Digitalfunks BOS durch die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) zur Verfügung. Die derzeitigen Planungen sehen nach der bislang in 2017 vorgesehenen Freigabe einen sukzessiven Rückbau des Analogfunks vor. In einzelnen Teilbereichen, wie den noch nicht mit Digitalfunk BOS versorgten Objekten (z. B. U-Bahnen München und Nürnberg) oder z. B. für Sonderanwendungen der Spezialeinheiten, ist mit einer späteren Ablösung des Analogfunks zu rechnen. 4. Wie teilt sich die Anzahl der genutzten Endgeräte des Digitalfunks zwischen Einsatzfahrzeugen und Polizeidienststellen auf? Im zweiten Quartal betrug die Zahl der Fahrzeugfunkgeräte ca. 8.900. Die Polizeidienststellen waren mit ca. 1.900 Festfunkgeräten und ca. 14.200 Handfunkgeräten ausgestattet. 5. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung bezüglich der Einführung des Digitalfunks bzw. der Anschaffung von Endgeräten bei Feuerwehren, Katastrophenschutz, Rettungsdiensten, THW, Zoll sowie der Polizei des Bundes? Die Migration, also die Umstellung von analoger auf digitale Funktechnik, wurde entsprechend dem bundesweiten Gesamt-Roll-out-Plan im jeweiligen Netzabschnitt auf Ebene der Polizeipräsidien bzw. auf Ebene der Rettungsdienst- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 28.10.2016 17/12876 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12876 bereiche durchgeführt. Mit allen Zweckverbänden für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (einschließlich des Rettungszweckverbandes München) sowie allen Landkreisen und kreisfreien Städten konnten entsprechende Teilnahmeregelungen für die Beteiligung am Digitalfunk BOS abgeschlossen werden. Damit beteiligten sich in Bayern – bundesweit einmalig – alle bayerischen BOS als Erstteilnehmer an der Einführung des Digitalfunks. Am 13. April 2016 wurde dem Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport ausführlich über den Abschluss des BOS-Digitalfunkaufbaus in Bayern berichtet. Bzgl. des Sachstandes zur Anschaffung von Endgeräten bei den genannten Organisationen s. Stellungnahme zu Frage 6 a. 6. a) Wie viele Endgeräte wurden bei diesen Organisationen bereits beschafft bzw. wie viele Geräte sollen dort jeweils beschafft werden? Im zweiten Quartal 2016 waren über 500 nichtpolizeiliche Dienststellen mit ca. 75.000 Endgeräten, davon die Feuerwehren mit 65.000, ausgestattet. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hatte die Projektgruppe DigiNet mit der federführenden Einführung des Digitalfunks BOS beauftragt. Diese hat den Migrationsprozess der verschiedenen Organisationseinheiten beratend begleitet. Die konkrete Umsetzung der Migration von Analog- auf Digitalfunk obliegt sowohl im polizeilichen als auch im nichtpolizeilichen Bereich eigenverantwortlich den jeweiligen Verbänden. Genaue Zahlen zur Summe der noch zu beschaffenden Endgeräte können daher nicht geliefert werden. Die Gesamtzahl richtet sich dabei jeweils nach dem konkreten Bedarf der BOS vor Ort. Dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr liegen des Weiteren keine Angaben über die durch die Bundesbehörden bereits beschafften bzw. noch zu beschaffenden digitalen Endgeräte vor. Die Zuständigkeit für die Beschaffung von Endgeräten für den Zoll, das Technische Hilfswerk oder die Bundespolizei liegt beim Bund. b) In welchem Umfang beteiligt sich der Freistaat an den Kosten ihrer Finanzierung? Die Einigungen mit Sozialversicherungsträgern und Kommunen aus dem Jahr 2009 hinsichtlich der Finanzierung der Endgeräte für die gemeindlichen Feuerwehren, den Rettungsdienst (ohne Berg- und Wasserrettung, die nach Art. 33 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) eine 100%ige Kostenerstattung erhalten) und die organisationseigenen Fahrzeuge des Katastrophenschutzes sehen eine staatliche Förderung der notwendigen Erstausstattung aus Haushaltsmitteln vor. Zur Höhe der Förderung wurden 80 % der reinen Gerätekosten zuzüglich der Kosten des Zubehörs ohne Einbaukosten vereinbart. Die Umsetzung dieser Vereinbarung erfolgt durch das Sonderförderprogramm für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Beschaffung der Endgeräte des digitalen BOS- Funks in Bayern (Sonderförderprogramm Digitalfunk) vom 15. November 2012 Az.: ID1-2244.2-605, geändert mit IMS vom 29. Juli 2013, Az.: ID1-2244.2-605 mit einem Gesamtbudget von über 80 Mio. €. Die Förderung von Fahrzeugfunkgeräten und Handfunkgeräten erfolgt fahrzeug- und funktionsbezogen. Art und Anzahl der geförderten Endgeräte richten sich somit bayernweit einheitlich nach dem Fahrzeugtyp bzw. einer ausgeübten Funktion. Die Förderung erfolgt grundsätzlich mit Förderfestbeträgen , maximal jedoch mit 85% der für ein Endgerät (inklusive der im Sonderförderprogramm festgelegten Zubehörteile) nachgewiesenen tatsächlichen Aufwendungen. Die verbleibenden Kosten für die Beschaffung von Endgeräten sowie die Einbaukosten tragen die Kommunen und Sozialversicherungsträger.