Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Verena Osgyan BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 29.07.2016 Erwerb Areal Hochschulstandort „Auf AEG“ In seinem Bericht an den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst (aufgrund des Beschlusses Drs. 17/9872) stellt das Staatsministerium fur Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst unter anderem fest, dass die Staatsregierung plane, die Verhandlungen für den Erwerb des Areals „Auf AEG“ in der ersten Jahreshälfte 2016 abzuschließen und den Vorgang umgehend dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen weiterzuleiten. Am 28. Juli 2016 fand ein Treffen einer „interministeriellen Projektkommission“ beim Staatlichen Bauamt Erlangen statt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. Auf welchem Stand befinden sich die Verhandlungen zum Grundstückserwerb des Areals „Auf AEG“ derzeit ? 1.1 Bis wann plant die Staatsregierung, die Erwerbsverhandlungen abzuschließen? 1.2 Bis wann plant die Staatsregierung, den Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzen über den Kauf zu informieren ? 2. Wie ist der Zeithorizont der Staatsregierung für das Projekt Hochschulstandort „Auf AEG“? 3. Gibt es seitens der Staatsregierung einen „Plan B“ als Ersatz für die Flächen des Areals „Auf AEG“, sollte ein Grundstückserwerb nicht zustande kommen? 4. Wie ist die „interministerielle Projektkommission“ besetzt ? 4.1 Welche Ressorts sind an der Projektkommission beteiligt ? 4.2 Wer war für die Besetzung dieser Projektkommission zuständig? 5. Welche neuen Erkenntnisse haben sich aus dem gemeinsamen Termin beim Staatlichen Bauamt Erlangen ergeben? 5.1 Plant die Staatsregierung, den zuständigen Ausschuss für Wissenschaft und Kunst nach der Sommerpause über die sich ergebenen neuen Erkenntnisse zu unterrichten ? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 02.09.2016 Die o. g. Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr und dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat wie folgt beantwortet: 1. Auf welchem Stand befinden sich die Verhandlungen zum Grundstückserwerb des Areals „Auf AEG“ derzeit? 1.1 Bis wann plant die Staatsregierung, die Erwerbsverhandlungen abzuschließen? 1.2 Bis wann plant die Staatsregierung, den Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzen über den Kauf zu informieren? Die Verhandlungen der Immobilien Freistaat Bayern und der Eigentümerin über die Eckpunkte des Kaufvertrages sind abgeschlossen. Allerdings steht noch die Fertigstellung einer , im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Erwerb beauftragten , ergänzenden baufachlichen Untersuchung aus. Nach deren Auswertung werden dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags das Verhandlungsergebnis und eine Zusammenfassung der gutachtlichen Stellungnahmen zum ehemaligen AEG-Gelände zur Entscheidung vorgelegt. 2. Wie ist der Zeithorizont der Staatsregierung für das Projekt Hochschulstandort „Auf AEG“? Vor der Auswertung der in der Antwort auf die Fragen 1, 1.1 und 1.2 erwähnten Untersuchung sind detaillierte Angaben nicht möglich. 3. Gibt es seitens der Staatsregierung einen „Plan B“ als Ersatz für die Flächen des Areals „Auf AEG“, sollte ein Grundstückserwerb nicht zustande kommen? Bei Verhandlungen über Grunderwerb ist es allgemein üblich , Überlegungen zu alternativen Optionen anzustellen. 4. Wie ist die „interministerielle Projektkommission“ besetzt? 4.1 Welche Ressorts sind an der Projektkommission beteiligt? 4.2 Wer war für die Besetzung dieser Projektkommission zuständig? Die „interministerielle Projektkommission“ für die Umnutzung des ehemaligen AEG-Geländes ist am 28.07.2016 zu ihrer ersten Arbeitssitzung zusammengetreten. Mitgewirkt haben Vertreterinnen und Vertreter • der Obersten Baubehörde im Staatsministerium des Innern , für Bau und Verkehr, Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 28.10.2016 17/12882 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12882 • des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, • des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, • des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, • der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, • der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm, • des Staatlichen Bauamts Erlangen-Nürnberg und • der Immobilien Freistaat Bayern. Die beiden Hochschulen waren durch ihre Präsidenten und weitere Hochschulangehörige, das Staatliche Bauamt Erlangen -Nürnberg und die Regionalvertretung Mittelfranken der Immobilien Freistaat Bayern waren durch ihre jeweiligen Amtsleitungen und weitere Angehörige dieser Dienststellen vertreten. Im Übrigen wurden die Vertreterinnen und Vertreter der genannten Dienststellen durch diese Dienststellen nach Maßgabe der für die Geschäftsverteilung jeweils geltenden Bestimmungen entsandt. 5. Welche neuen Erkenntnisse haben sich aus dem gemeinsamen Termin beim Staatlichen Bauamt Erlangen ergeben? Wie bei den vielen anderen Arbeitssitzungen, die seit der Grundsatzentscheidung, den Hochschulstandort „Auf AEG“ zu verstetigen, im Lauf der Jahre stattgefunden haben, wurden auch in der Besprechung am 28.07.2016 in erster Linie Arbeitsergebnisse zusammengetragen und erörtert und neue Arbeitsschritte festgelegt. Einen wesentlichen Gegenstand der Besprechung am 28.07.2016 bildete der Abgleich der quantitativen und qualitativen räumlichen Anforderungen, die insbesondere die beiden beteiligten staatlichen Hochschulen entwickelt und in den vorangegangenen Wochen gegenüber früheren Stadien konkretisiert hatten. Die Diskussion betraf insbesondere die Frage, inwieweit alle eingebrachten Nutzervorstellungen unter den Gegebenheiten des ehemaligen AEG- Geländes verwirklicht werden können. Diese Frage konnte am 28.07.2016 noch nicht abschließend bewertet werden; deshalb wurde festgelegt, dass ergänzende Untersuchungen zeitnah durchzuführen sind. 5.1 Plant die Staatsregierung, den zuständigen Ausschuss für Wissenschaft und Kunst nach der Sommerpause über die sich ergebenen neuen Erkenntnisse zu unterrichten? Die Staatsregierung ist Beschlüssen des Bayerischen Landtags , durch die sie zu Sachstandsberichten aufgefordert wurde, stets nachgekommen und wird dies weiterhin tun.