Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 20.06.2016 Schulschwimmen und dessen Realisierung an den Schulen im Oberland – aktueller Sachstand Ich frage die Staatsregierung: 1. In welchen Kommunen in den vier Landkreisen des Oberlands (Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen (TÖL), Garmisch-Partenkirchen (GAP), Miesbach (MB), Weilheim-Schongau (WM)) stehen aktuell Schwimmbäder zur Verfügung, um dort Schwimmunterricht durchzuführen, aufgeschlüsselt nach 1.1 den einzelnen Gemeinden in den genannten Landkreisen ? 1.2 der Trägerschaft der jeweilig zur Verfügung stehenden Schwimmbäder? 2. An welchen Schulen in den vier Oberland-Landkreisen (TÖL, GAP, WM, MB) konnte in den Schuljahren 2013/2014, 2014/2015 und 2015/2016 (Stichtag 30.06.2016) das Schulschwimmen nicht durchgeführt werden, aufgeschlüsselt nach 2.1 der Anzahl der im Schwimmen unterrichteten Schülerinnen und Schüler bzw. der nicht im Schwimmen unterrichteten Schülerinnen und Schüler in den einzelnen Jahrgangsstufen der jeweiligen Schulen in den einzelnen Landkreisen des Oberlands? 2.2 der für das Schulschwimmen jeweils genutzten Schwimmbäder? 3. Welche Gründe für die Nichtdurchführung des Schulschwimmens an diesen Schulen lagen jeweils vor und in welcher Weise hat sich seit meiner letzten Anfrage diesbezüglich eine Änderung ergeben? 4. In welchem Umfang hat die Staatsregierung in den vergangenen 4 Jahren Kommunen im Oberland dabei unterstützt, Schwimmbäder zu schaffen bzw. zu erhalten , um das Schulschwimmen vor Ort durchführen zu können, aufgeschlüsselt nach der Unterstützung der einzelnen Kommune in den vier Oberland-Landkreisen ? 5. In welchen Kommunen der vier Oberland-Landkreise kam es in der Zeit vom 01.01.2013 bis zum Stichtag 30.06.2016 zur Schließung von Schwimmbädern bzw. zur Ankündigung einer Schließung und in welchem Umfang wurden diese Schwimmbäder bislang für das Schulschwimmen genutzt? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 31.08.2016 1. In welchen Kommunen in den vier Landkreisen des Oberlands (Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen (TÖL), Garmisch-Partenkirchen (GAP), Miesbach (MB), Weilheim-Schongau (WM)) stehen aktuell Schwimmbäder zur Verfügung, um dort Schwimmunterricht durchzuführen, aufgeschlüsselt nach 1.1 den einzelnen Gemeinden in den genannten Landkreisen ? 1.2 der Trägerschaft der jeweilig zur Verfügung stehenden Schwimmbäder? 5. In welchen Kommunen der vier Oberland-Landkreise kam es in der Zeit vom 01.01.2013 bis zum Stichtag 30.06.2016 zur Schließung von Schwimmbädern bzw. zur Ankündigung einer Schließung und in welchem Umfang wurden diese Schwimmbäder bislang für das Schulschwimmen genutzt? Die Beantwortung der Fragen 1 und 5 ist ohne eine Abfrage bei den betreffenden kommunalen Körperschaften nicht möglich. Von einer solchen Abfrage wurde mit Blick auf den damit verbundenen Verwaltungsaufwand für die kommunalen Körperschaften abgesehen. Ebenso verhält es sich bezüglich einer Abfrage bei privaten und kirchlichen Trägern von Schwimmbädern, da eine Auskunftspflicht privater bzw. kirchlicher Betreiber von Bädern gegenüber der Staatsregierung nicht besteht. 2. An welchen Schulen in den vier Oberland- Landkreisen (TÖL, GAP, WM, MB) konnte in den Schuljahren 2013/2014, 2014/2015 und 2015/2016 (Stichtag 30.06.2016) das Schulschwimmen nicht durchgeführt werden, aufgeschlüsselt nach 2.1 der Anzahl der im Schwimmen unterrichteten Schülerinnen und Schüler bzw. der nicht im Schwimmen unterrichteten Schülerinnen und Schüler in den einzelnen Jahrgangsstufen der jeweiligen Schulen in den einzelnen Landkreisen des Oberlands? 2.2 der für das Schulschwimmen jeweils genutzten Schwimmbäder? Die anliegende Übersicht listet die 32 (von insg. 162) Schulen der vier Oberland-Landkreise (TÖL, GAP, WM, MB) auf, an denen in den vergangenen 2 Schuljahren das Schulschwimmen nicht durchgeführt werden konnte, und nennt die jeweiligen Gründe. Soweit fehlendes qualifiziertes Personal an Grund- und Mittelschulen als Grund für nicht erteilten Schwimmunterricht angegeben wurde, erfolgen durch die Regierung von Oberbayern an die Schulämter Hinweise auf Weiterbildungsmaßnahmen , zum Lehrereinsatz und auf Versetzungen aus dienstlichen Gründen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 28.10.2016 17/12883 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12883 Das Staatsministerium hat von der Durchführung einer detaillierten, gesonderten Erhebung der im Schwimmen unterrichteten Schülerinnen und Schüler in den einzelnen Jahrgangsstufen abgesehen, um den Schulen zusätzlichen erheblichen Verwaltungsaufwand zu ersparen. 3. Welche Gründe für die Nichtdurchführung des Schulschwimmens an diesen Schulen lagen jeweils vor und in welcher Weise hat sich seit meiner letzten Anfrage diesbezüglich eine Änderung ergeben? Im Allgemeinen werden in der Diskussion um die Nichterteilung von Schwimmunterricht vornehmlich mangelnde Schwimmstätten und organisatorische Gründe angeführt. Die von den einzelnen Schulen genannten Gründe sind in der in Anlage beiliegenden Übersicht aufgeführt. In diesem Zusammenhang weist das Staatsministerium darauf hin, dass das Bayerische Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) in Art. 3 Abs. 2 Nr. 1 und 8 regelt, dass die Bereitstellung, Einrichtung, Ausstattung, Bewirtschaftung und Unterhaltung der Schulanlage einschließlich der Sportstätten sowie die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf Unterrichtswegen zum Sachaufwand gehören. Diesen tragen gem. Art. 8 Abs. 1 BaySchFG die kommunalen Körperschaften. In ihrer Eigenschaft als Träger des Schulaufwands unterstützt der Freistaat Bayern die kommunalen Körperschaften nach Maßgabe des Finanzausgleichsgesetzes (FAG). 4. In welchem Umfang hat die Staatsregierung in den vergangenen 4 Jahren Kommunen im Oberland dabei unterstützt, Schwimmbäder zu schaffen bzw. zu erhalten, um das Schulschwimmen vor Ort durchführen zu können, aufgeschlüsselt nach der Unterstützung der einzelnen Kommune in den vier Oberland-Landkreisen? In den Landkreisen Garmisch-Partenkirchen, Miesbach und Weilheim-Schongau wurden in den letzten vier Jahren keine Förderanträge gestellt und auch keine Förderung gewährt . Im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen hat die Stadt Geretsried für den Neubau eines interkommunalen Hallenbades eine Förderung beantragt (beauftragt von den beteiligten Kommunen). Die Regierung von Oberbayern hat für dieses Vorhaben eine Gesamtzuweisung nach Art. 10 FAG von 4.210.000 € vorgesehen. Im Jahr 2015 wurde eine erste Rate in Höhe von 1.075.000 € bewilligt. Drucksache 17/12883 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Schulen Grund Staatl. Realschule Wolfratshausen Kein Schwimmbad in Wolfratshausen. In den Nachbargemeinden Geretsried bzw. Egling sind die möglichen Schwimmbecken ausgelastet. Sporadische Schwimmstunden wären kaum zu organisieren (Busfahrt - knappe Zeit!) und auch ohne nachhaltige Wirkung. Staatl. Realschule Geretsried Es stand nur ein Vormittag zur Verfügung (= 3 Doppelstunden), der 14-tägig mit der GS verschränkt belegt war. Durch Sperrungen des Schwimmbades und schulorganisatorische Engpässe durch den Stundenplan (der eine volle Auslastung dieses einen Vormittags mit Sport unmöglich gemacht hat) wurde mangels Kapazitäten aus o. g. Gründen kein Schwimmunterricht durchgeführt. Staatl. Realschule Murnau kein Schwimmbad vor Ort Gymnasium Tegernsee Schwimmen in Qualifikationsphase der Oberstufe + Jgst. 8 im SJ 2015/16 Staffelsee-Gymnasium Murnau keine Schwimmhalle GS Bad Bayersoien Entfernung Schwimmbad GS James Loeb Murnau ein Schwimmtag pro Jahr aufgrund Entfernung GS Waakirchen keine Lehrerstunden GS Bad Kohlgrub organisat. Gründe GS Emanuel von Seidl Murnau kein Schwimmbad vor Ort MS Christoph Probst Murnau ein Schwimmtag pro Jahr aufgrund Entfernung GS Großweil ein Schwimmtag pro Jahr aufgrund Entfernung GS Wallgau-Krün organisat. Gründe GS Uffing-Seehausen ein Schwimmtag pro Jahr aufgrund Entfernung GS Irschenberg keine Schwimmhalle in vertretbarer Entfernung MS Miesbach keine Schwimmhalle in vertretbarer Entfernung Montessorischule Hausham keine Schwimmhalle in vertretbarer Entfernung mit Kapazitäten GS Böbing kein Schwimmbad vor Ort; Anfahrt nach Weilheim od. Schongau nimmt zu viel Unterrichtszeit in Anspruch GS Huglfing organisatorischer Aufwand MS Huglfing organisatorischer Aufwand GS Obersöchering keine Lehrkraft mit Qualifikation (SJ 2014/15, 2015/16) GS St. Johann Peißenberg Brand im Schwimmbad, keine Ausweichmöglichkeit (SJ 2015/16) GS Raisting langfristige Erkrankung Lehrkräfte mit Qualifikation GS Icking kein Hallenbad vor Ort; unverhältnismäßig großer Aufwand GS Münsing kein Hallenbad vor Ort; Anfahrt nach Ascholding zu weit MS Geretsried organisator. Gründe (SJ 2015/16) GS Walchensee Entfernung Schwimmbad MS Wolfratshausen kein Hallenbad vor Ort; unverhältnismäßiger organisat. Aufwand GS Wolfratshausen-Waldram keine Lehrkräfte mit Qualifikation (SJ 2015/16) MS Wolfratshausen-Waldram kein Hallenbad vor Ort; unverhältnismäßiger organisat. Aufwand MS Rottach-Egern keine Angabe von Gründen MS Steingaden zu wenige Kapazitäten im Schwimmbad Anlage zur Schriftlichen Anfrage des Herrn Abgeordneten Florian Streibl (FW), vom 20.06.2016 betreffend Schulschwimmen und dessen Realisierung an den Schulen im Oberland - aktueller Sachstand