Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer FREIE WÄHLER vom 02.08.2016 Müllablagerungen und Schadstoffbelastung im Raum Katterbach/Obereichenbach Augenzeugen und Anwohner berichten von Müllablagerungen der US-Armee nach 1945 in Raum Katterbach und Obereichenbach. Bezug nehmend auf meine Schriftliche Anfrage (Drs. 17/4901) vom 27.11.2014 frage ich die Staatsregierung: 1. Sind der Staatsregierung schadstoffhaltige Müllablagerungen durch die US-Streitkräfte aus der Nachkriegszeit im Bereich Katterbach/Obereichenbach bekannt? 2. Kann die Staatsregierung diese konkret angegebenen Areale (siehe Anlage mit 1 bis 4 bezeichnet) für Müllablagerungen bestätigen oder sind ihr diese nicht bekannt? 3. Wurden diese Areale zu irgendeinem Zeitpunkt untersucht bzw. wurden im Zuge der Bodenuntersuchungen, auf die sich meine Schriftliche Anfrage vom 27.11.2014 bezieht, auch die in der Anlage bezeichneten Areale berücksichtigt ? 4. Wenn ja, welche Ergebnisse wurden dort ermittelt, welche Schadstoffe wurden in welcher Konzentration gefunden (bitte einzeln aufführen)? 5. Wenn nein, warum nicht und für wann sind diese Untersuchungen geplant bzw. wann werden diese Untersuchungen durchgeführt? 6. Gibt es bereits Ergebnisse der bisherigen Sanierungsmaßnahmen und wie lange werden sie noch andauern (ggf. Zeitfenster angeben)? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 31.08.2016 1. Sind der Staatsregierung schadstoffhaltige Müllablagerungen durch die US-Streitkräfte aus der Nachkriegszeit im Bereich Katterbach/Obereichenbach bekannt? Nach Auskunft der zuständigen Bodenschutz- und Abfallbehörden Landkreis Ansbach (Fläche 1) und Stadt Ansbach (Flächen 2–4) liegen weder für den Landkreis noch für die Stadt Erkenntnisse über schadstoffhaltige Ablagerungen vor, die nach 1945 durch die US-Army im Raum Katterbach erfolgten. 2. Kann die Staatsregierung diese konkret angegebenen Areale (siehe Anlage mit 1 bis 4 bezeichnet) für Müllablagerungen bestätigen oder sind ihr diese nicht bekannt? Von den in der Anlage zur Schriftlichen Anfrage markierten Flächen sind zwei Ablagerungsflächen bekannt. Bei der unter Nummer 1 bezeichneten Fläche handelt es sich um die ehemalige Hausmülldeponie Külbingen/Petersaurach, bei der unter Nummer 4 bezeichneten Fläche um die Altablagerung auf der Deponie Hennenbach (von der damaligen Gemeinde Hennenbach betrieben, jetzt auf dem Gebiet der Stadt Ansbach gelegen). Altablagerungen auf den in der Skizze unter den Nummern 2 und 3 aufgezeigten Flächen der Stadt Ansbach sind den zuständigen Behörden nicht bekannt. 3. Wurden diese Areale zu irgendeinem Zeitpunkt untersucht bzw. wurden im Zuge der Bodenuntersuchungen , auf die sich meine Schriftliche Anfrage vom 27.11.2014 bezieht, auch die in der Anlage bezeichneten Areale berücksichtigt? Die orientierende Untersuchung der Ablagerungsfläche 1 wurde 2015 im Auftrag des Wasserwirtschaftsamts Ansbach durchgeführt. Die Untersuchung von Fläche 4 war für 2014 geplant, wurde jedoch wegen Schwierigkeiten bei der Zugänglichkeit zunächst zurückgestellt und soll 2017 erfolgen. 4. Wenn ja, welche Ergebnisse wurden dort ermittelt, welche Schadstoffe wurden in welcher Konzentration gefunden (bitte einzeln aufführen)? In der Ablagerungsfläche 1 wurden 8 Rammkernsondierungen niedergebracht und Feststoff-, Eluat- und Bodenluftanalysen durchgeführt. Die Analytik des Auffüllungsmaterials brachte folgende Überschreitungen von Hilfswerten nach Merkblatt 3.8/1 des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU): Überschreitung des Hilfswert-1 bei Arsen, Barium, Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.11.2016 17/12884 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12884 Chrom, Nickel, Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW). Überschreitung des Hilfswert-2 bei Blei (max. 700 mg/kg), Kupfer (max. 880 mg/kg), Zink (max. 2.670 mg/kg), PAK (max. 112 mg/kg), PCB (max. 1,1 mg/kg). Die Bodenluftproben (MKW, BTEX = Abkürzung für die aromatischen Kohlenwasserstoffe Benzol, Toluol, Ethylbenzol und die Xylole, LHKW = leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe ) waren analytisch unauffällig. Bei Überschreitung der Hilfswerte wurde ergänzend die darunterliegende Bodenschicht untersucht. Die Ergebnisse zeigten, dass die Belastungen ausschließlich in der Auffüllung vorliegen; die darunterliegende Bodenschicht bzw. das Anstehende ist unbelastet. Dies bestätigen auch die Eluatuntersuchungen der auffälligen Feststoffproben, die keine Stofflöslichkeiten zeigen. Da von dem Standort keine bodenschutzrechtliche Gefahr für die relevanten Wirkungspfade ausgeht, konnte der Altlastverdacht ausgeräumt werden. 5. Wenn nein, warum nicht und für wann sind diese Untersuchungen geplant bzw. wann werden diese Untersuchungen durchgeführt? Für Fläche 4 ist für das Jahr 2017 eine orientierende Untersuchung im Rahmen der Amtsermittlung durch das Wasserwirtschaftsamt vorgesehen (vgl. 3.). Zudem ist geplant, die orientierende Untersuchung der bisher nicht bekannten Flächen 2 und 3 in das Jahresprogramm 2017 aufzunehmen und noch im gleichen Jahr durchzuführen. 6. Gibt es bereits Ergebnisse der bisherigen Sanierungsmaßnahmen und wie lange werden sie noch andauern (ggf. Zeitfenster angeben)? Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf die Schriftliche Anfrage vom 17.11.2014 (Drs. 17/4901) bezieht. Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich der PFC-Belastungen (PFC = per- und polyfluorierte Chemikalien) der Kaserne Katterbach wurden noch nicht begonnen. Aufgrund der Komplexität des Falls konnten die Ergebnisse der Detailuntersuchungen erst jetzt dem Wasserwirtschaftsamt zur fachlichen Prüfung vorgelegt werden. Aussagen zu den ggf. notwendigen weiteren Schritten (ergänzende Detailuntersuchungen , Sanierungsuntersuchungen, Sanierungsplanung) und insbesondere zu Art, Umfang und Dauer von Sanierungsmaßnahmen können erst nach Abschluss der Bewertung durch die Fachbehörden erfolgen. Drucksache 17/12884 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12884