Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Magerl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 08.07.2016 Wiesenbrüter Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie entwickelt sich der Bestandstrend der Wiesenbrüterarten Wachtelkönig, Kiebitz, Uferschnepfe, Großer Brachvogel, Rotschenkel, Bekassine, Braunkehlchen, Wiesenpieper und Grauammer in Bayern in den letzten zehn Jahren? 2. Gibt es Module im Vertragsnaturschutzprogramm (VPN) oder im Kulturlandschaftsprogramm, um Bruten von Wiesenbrütern (v. a. Wachtelkönig, Kiebitz, Braunkehlchen, Wiesenpieper und Grauammer) auf landwirtschaftlichen Nutzflächen außerhalb von Wiesenbrütergebieten bzw. der VNP-Gebietskulisse zu schützen? 3. a) Besteht im Wiesenbrüterschutz eine Zusammenarbeit zwischen dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) und dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) und welche Maßnahmen schließt diese ein? b) Was hat die Staatsregierung seit 2005 unternommen, um Wiesenbrüter außerhalb der Wiesenbrüterkulisse zu schützen? c) Wie viel Mittelaufwendung ist in den Regierungsbezirken notwendig, um Wiesenbrüter außerhalb der Wiesenbrüterkulisse zu schützen (bitte nach Regierungsbezirken und ggf. nach Landkreisen auflisten)? 4. a) In welcher Höhe wurden Geldmittel von der Staatsregierung aufgewendet, um den Bruterfolg der Wiesenbrüter innerhalb und außerhalb der Wiesenbrüterkulisse seit 2005 zu sichern (bitte nach Jahren auflisten)? b) Wie viele Geldmittel stehen dem Artenhilfsprogramm Wiesenbrüter zur Umsetzung der Wiesenbrüter-Agenda zur Verfügung (bitte nach Jahren und Projektlaufzeit auflisten)? 5. a) Wie viele Wiesenbrüter-Berater, die laut Wiesenbrüter- Agenda als zielführend gelten und eine Schlüsselfunktion im erfolgreichen Wiesenbrüterschutz einnehmen, gibt es bislang in Vollzeit in Bayern (bitte nach Gebieten auflisten)? b) Wie und durch wen werden die Wiesenbrüter-Berater in Bayern geschult und finanziert? 6. a) Welche Änderungen bestehen in der Wiesenbrüterkulisse 2016 gegenüber der Wiesenbrüterkulisse 2010? b) Wie wird zukünftig mit prioritären Gebieten im Vertragsnaturschutzprogramm umgegangen? c) In wie vielen prioritären Wiesenbrütergebieten erfolgt ein regelmäßiges jährliches Monitoring, das in der Wiesenbrüter-Agenda als erforderlich angesehen wird (bitte nach Gebieten und Laufzeiten der Monitoring- Programme auflisten)? 7. In wie vielen Fällen des illegalen Grünlandumbruchs in Wiesenbrütergebieten wurden Bescheide erlassen und erfolgten Anzeigen? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 06.09.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt beantwortet: 1. Wie entwickelt sich der Bestandstrend der Wiesenbrüterarten Wachtelkönig, Kiebitz, Uferschnepfe , Großer Brachvogel, Rotschenkel, Bekassine, Braunkehlchen, Wiesenpieper und Grauammer in Bayern in den letzten zehn Jahren? In den letzten zehn Jahren wurden vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) zwei landesweite Wiesenbrüter- Kartierungen 2006 und 2014/15 durchgeführt. Der Bestandstrend zeichnet sich nach den dem LfU vorliegenden Erkenntnissen wie folgt ab: Wachtelkönig: In Bayern wurden 2014/15 153 rufende Wachtelkönige festgestellt. Der Bestand ist – wenn auch auf niedrigem Niveau – stabil. Kiebitz: 2014/2015 wurden – bei allerdings etwas besserer Gebietsabdeckung − etwas mehr Kiebitz-Brutpaare in Bayern nachgewiesen als 2006 (2.509 gegenüber 2.104 Paaren). Uferschnepfe: 2014/15 wurden 24 Brutpaare registriert, 2006 waren es 34 Brutpaare, 1992 96. Der größte Bruterfolg wurde in der Regentalaue 2014 durch intensive Gebietsbetreuung erreicht (6 Brutpaare mit 11 flüggen Jungvögeln). In Bayerns wichtigstem Uferschnepfengebiet, dem Wiesmet, wurden acht Brutpaare 2014 und elf Brutpaare 2015 festgestellt . Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 04.11.2016 17/12890 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12890 Großer Brachvogel: Der Bestand des Großen Brachvogels in Bayern hat sich stabilisiert (496 Brutpaare 2014/2015 und 465 Brutpaare 2006). Beim Großen Brachvogel zeigt sich die Tendenz zur Verdichtung in Kerngebieten, während weniger geeignete und kleine Lebensräume geräumt wurden . Rotschenkel: 2014/15 wurden neun Brutpaare festgestellt , 2006 waren es sieben. Die Rotschenkel brüteten 2014 noch in drei Gebieten. Das wichtigste Gebiet war die Regentalaue zwischen Cham und Pösing (vier Brutpaare, Lkr. Cham). Sieben Jungvögel wurden dort flügge. Bekassine: 2014/15 wurden 295 Brutpaare registriert, weitere 31 Brutzeitfeststellungen wurden gemeldet. Braunkehlchen: 2014/2015 wurden 455 Brutpaare nachgewiesen. 2006 gab es 655 Brutpaare (ohne Murnauer Moos). Das Murnauer Moos wurde 2014/2015 nicht untersucht , 2006 wurden dort 100 Brutpaare ermittelt. Wiesenpieper: Mit 598 Brutpaaren 2014/2015 wurden etwas mehr Wiesenpieper in Bayern (ohne Murnauer Moos) nachgewiesen als 2006. Das Murnauer Moos wurde 2014/2015 nicht untersucht, 2006 wurden dort 124 Brutpaare ermittelt. Grauammer: 2014/2015 wurden 157 Brutpaare in Wiesenbrütergebieten nachgewiesen, das Gros wie zuletzt in Unterfranken (106 Brutpaare). Der Verbreitungsschwerpunkt der Grauammer liegt in den nicht kartierten warmen und trockenen offenen Agrarlandschaften Unter- und Mittelfrankens . 2. Gibt es Module im Vertragsnaturschutzprogramm (VPN) oder im Kulturlandschaftsprogramm, um Bruten von Wiesenbrütern (v. a. Wachtelkönig, Kiebitz, Braunkehlchen, Wiesenpieper und Grauammer ) auf landwirtschaftlichen Nutzflächen außerhalb von Wiesenbrütergebieten bzw. der VNP- Gebietskulisse zu schützen? Unser Ziel ist Naturschutz im Konsens mit der Gesellschaft. Freiwillige Maßnahmenprogramme sind hier Mittel erster Wahl. Die Programme beweisen, dass sich eine maßvolle Nutzung von Flächen und Anliegen des Naturschutzes nicht ausschließen. Naturverträgliche Landnutzung hilft, artenreiche und vielfältige Lebensräume zu erhalten. Die VNP-Gebietskulisse ermöglicht die Vereinbarung von Maßnahmen auch auf den genannten Flächen nach entsprechender Abstimmung zwischen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) und unterer Naturschutzbehörde (uNB). Ferner besteht über die Landschaftspflege - und Naturparkrichtlinien die Möglichkeit der Förderung von Gelegeschutzmaßnahmen auch außerhalb der Wiesenbrüterkulisse. 3. a) Besteht im Wiesenbrüterschutz eine Zusammenarbeit zwischen dem Staatsministerium für Ernährung , Landwirtschaft und Forsten (StMELF) und dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) und welche Maßnahmen schließt diese ein? Geeignete Maßnahmen im Vertragsnaturschutz für Wiesenbrüter sind angepasste Schnittzeitpunkte in Verbindung mit Düngungsbeschränkungen und weitere Zusatzleistungen wie die tierschonende Mahd (von innen nach außen) bzw. die Verwendung angepasster Mähgeräte (z. B. Messerbalken ). Wie in der Antwort zu Frage 2 bereits erläutert, können diese Maßnahmen in Absprache mit dem zuständigen AELF bedarfsweise auch außerhalb der klassischen Wiesenbrüterkulisse abgeschlossen werden. Als flankierende Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der Nahrungshabitate sind darüber hinaus verschiedene Maßnahmen des Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) zu werten, z. B. die Umwandlung von Ackerland in Grünland, insbesondere auf Moorstandorten, oder die extensive Grünlandnutzung für Raufutterfresser mit entsprechender Düngungsbeschränkung . Siehe auch Antwort zu Frage 2. b) Was hat die Staatsregierung seit 2005 unternommen , um Wiesenbrüter außerhalb der Wiesenbrüterkulisse zu schützen? Mit der neuen Wiesenbrüter-Agenda werden die Bemühungen weiter vorangetrieben. Die tragende Säule für die Umsetzung ist die neue bayernweite Koordinierungsstelle am LfU. Ein weiterer Baustein ist die Betreuung der Wiesenbrütergebiete vor Ort. Hierfür wird die durch den Naturschutzfonds geförderte Gebietsbetreuung weiter ausgebaut. Erst vor Kurzem wurden im Nördlinger Ries und im Donauried neue Gebietsbetreuer eingestellt. Sie versuchen, Konflikte bereits im Vorfeld zu lösen und Strategien zu entwickeln. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 2. Die Wiesenbrüterkulisse wird ferner vom LfU regelmäßig überarbeitet, um neuen Entwicklungen Rechnung zu tragen. c) Wie viel Mittelaufwendung ist in den Regierungsbezirken notwendig, um Wiesenbrüter außerhalb der Wiesenbrüterkulisse zu schützen (bitte nach Regierungsbezirken und ggf. nach Landkreisen auflisten)? Der bayerische Weg soll konsequent weiterverfolgt werden. Speziell im Bereich des Vertragsnaturschutzes ist eine Aufstockung um 10 Millionen Euro geplant. Eine Auflistung der Mittelaufwendungen von wiesenbrüterbezogenen VNP-Maßnahmen außerhalb der Wiesenbrüterkulisse liegt der Staatsregierung nicht vor. 4. a) In welcher Höhe wurden Geldmittel von der Staatsregierung aufgewendet, um den Bruterfolg der Wiesenbrüter innerhalb und außerhalb der Wiesenbrüterkulisse seit 2005 zu sichern (bitte nach Jahren auflisten)? Siehe Antwort zu Frage 3 c. b) Wie viele Geldmittel stehen dem Artenhilfsprogramm Wiesenbrüter zur Umsetzung der Wiesenbrüter -Agenda zur Verfügung (bitte nach Jahren und Projektlaufzeit auflisten)? Mit der Umsetzung der Wiesenbrüter-Agenda über das 2014 gestartete Artenhilfsprogramm wird ein zentrales Ziel der Staatsregierung aus dem Biodiversitätsprogramm 2030 in Angriff genommen: „Sicherung der wichtigsten bayerischen Wiesenbrütergebiete durch geeignete Maßnahmen und Erhalt lebensfähiger Wiesenbrüter-Populationen in diesen Gebieten“ (Bayerische Staatsregierung 2014). Zur Umsetzung der Wiesenbrüter-Agenda und für die Startphase des Artenhilfsprogramms Wiesenbrüter wurde im Oktober 2013 eine 5-jährige Projektstelle am LfU eingerichtet . Die Projektmittel schlüsseln sich in der nachfolgenden Tabelle auf: Drucksache 17/12890 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Sachmittel für Monitoring und Maßnahmen 80.000 € 12.000 € 100.000 € 60.000 € n. o. n. o. Zeitvertragsstelle 43.300 € 65.000 € 65.000 € 65.000 € 65.000 € 21.700 € Zugewiesene bzw. für die Jahre 2017/18 bereitgestellte Mittel 123.300 € 77.000 € 165.000 € 125.000 € 65.000 € 21.700 € n. o. = noch offen Zu den Sachmitteln im Jahr 2016 werden zur Umsetzung der Wiesenbrüter-Agenda 150.000 € aus Biodiversitätsmitteln vom StMUV zusätzlich zur Verfügung gestellt. Die zur Verfügung stehenden Sachmittel in diesem Jahr betragen folglich 210.000 €. Darüber hinaus kommt der in den letzten Jahren erfolgte massive Ausbau des Vertragsnaturschutzprogramms wesentlich auch den Wiesenbrütern zugute. Über zusätzliche Biodiversitätsmittel für die Jahre 2017 und 2018 ist noch nicht entschieden. 5. a) Wie viele Wiesenbrüter-Berater, die laut Wiesenbrüter -Agenda als zielführend gelten und eine Schlüsselfunktion im erfolgreichen Wiesenbrüterschutz einnehmen, gibt es bislang in Vollzeit in Bayern (bitte nach Gebieten auflisten)? Viele der vom Bayerischen Naturschutzfonds finanzierten Gebietsbetreuer nehmen – zum Teil auch in größerem Umfang − Aufgaben zum Wiesenbrüterschutz wahr, so z. B. in den Gebieten „Lange Rhön“, „Wiesmet, Altmühlsee- und Brombachseegebiet“, „Donau östlich von Regensburg“, „Isartal“, „Ramsargebiet Ammersee“ und „Nördlinger Ries“. Darüber hinaus gibt es eine gut funktionierende Betreuung von Wiesenbrütergebieten auf ehrenamtlicher Basis, z. B. im „Regental zwischen Cham und Pösing“ und im „Nördlinger Ries“. Das LfU hat außerdem einen einjährigen Auftrag zur Betreuung von vier Wiesenbrüter-Teilgebieten des Oberbayerischen Donaumooses für 2016 vergeben und plant die Vergabe eines zweijährigen Werkvertrags zur Betreuung der Wiesenbrütergebiete im Landkreis Regen. b) Wie und durch wen werden die Wiesenbrüter-Berater in Bayern geschult und finanziert? Die Schulung der Wiesenbrüter-Berater ist eine Kooperationsveranstaltung der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL) und des LfU, die erstmalig vom 9.–10. Februar 2017 stattfinden wird. Der Lehrgang soll im halbjährigen Rhythmus wiederholt werden. Die Finanzierung der ehrenamtlichen Wiesenbrüter-Berater erfolgt voraussichtlich über das LfU aus Mitteln des StMUV. 6. a) Welche Änderungen bestehen in der Wiesenbrüterkulisse 2016 gegenüber der Wiesenbrüterkulisse 2010? Die Wiesenbrüterkulisse dient u. a. zur Gebietsabgrenzung für Maßnahmen nach dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm . Grundlage für die Kulisse sind immer die beiden letzten vorhandenen landesweiten Wiesenbrüterkartierungen . Bei der Kulisse 2010 waren es die Kartierungen 1998 und 2006, für die Kulisse 2016 sind die Kartierungen 2006 und 2014/15 ausschlaggebend. Weiter werden ab 2016 Wiesenbrütergebiete, die für die Wiesenbrüterarten besonders wertvoll sind, als prioritäre Gebiete hervorgehoben. Bekannte (traditionelle) Wiesenbrütergebiete , in denen bei den letzten beiden Erfassungen (2014/15 und 2006) keine Wiesenbrüterarten nachgewiesen werden konnten, sind in der Wiesenbrüterkulisse 2016 nicht mehr berücksichtigt. Die Wiesenbrüterkulisse 2016 befindet sich derzeit in der Abstimmungsphase. b) Wie wird zukünftig mit prioritären Gebieten im Vertragsnaturschutzprogramm umgegangen? Prioritäre Gebiete werden bei Mittelzuteilungen für VNP- Maßnahmen bevorzugt behandelt. c) In wie vielen prioritären Wiesenbrütergebieten erfolgt ein regelmäßiges jährliches Monitoring, das in der Wiesenbrüter-Agenda als erforderlich angesehen wird (bitte nach Gebieten und Laufzeiten der Monitoring-Programme auflisten)? Ein regelmäßiges jährliches Wiesenbrüter-Monitoring gibt es aktuell in folgenden Gebieten (siehe Tabelle). Darüber hinaus werden anlassbezogen Wiesenbrüterkartierungen in verschiedenen Gebieten in unterschiedlichen Jahren und zeitlichen Abständen durchgeführt. Landesweite Wiesenbrüterkartierungen wurden bisher 1980, 1986, 1992, 1998, 2006 und 2014/15 im Auftrag des LfU durchgeführt. Gebiet Laufzeit Bemerkung Lange Rhön seit 1989 (fortlaufend) aktuell durch Gebietsbetreuung (teilweise Bestandsschätzungen/ -hochrechnungen) Wiesmet 1988–2009 und 2014–2016 bis 2009 und ab 2014 Vertragsvergabe durch LfU. Regental zwischen Cham und Pösing seit 1972 (fortlaufend) ehrenamtlich durchgeführt (Erfassung aller relevanten Arten) Unteres Isartal 1988–2010 und ab 2011 bis 2010 Vertragsvergabe durch LfU (Teilgebiete ). Ab 2011 nur Teilgebiet Königsauer Moos über Landschaftspflegeverband Nördlinger Ries seit 1989 (fortlaufend) ehrenamtlich durchgeführt (Erfassung aller relevanten Arten) Oberbayerisches Donaumoos 1988–2010 und 2016 bis 2010 Vertragsvergabe durch LfU (Teilgebiete ), 2016 Erfassung durch LfU Flughafen München seit 2006 (fortlaufend) durch FMG (Erfassung aller relevanten Arten) 7. In wie vielen Fällen des illegalen Grünlandumbruchs in Wiesenbrütergebieten wurden Bescheide erlassen und erfolgten Anzeigen? Seit 6. Juni 2014 ist der Umbruch von Dauergrünland (DG) in Bayern genehmigungspflichtig. 91 ungenehmigte Grünlandumbrüche in Wiesenbrütergebieten wurden seit der Einführung des Genehmigungsverfahrens festgestellt. Etwaige DG-Umwandlungen, die von Kleinerzeugern bei den Direktzahlungen durchgeführt wurden, sind dabei ab 2015 nicht mehr erfasst, da diese seitdem nicht mehr dem Ge- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12890 nehmigungsverfahren unterliegen. Ökobetriebe sind ab 2016 nicht mehr berücksichtigt, da diese seitdem nicht mehr dem Genehmigungsverfahren unterliegen. Ob im Einzelfall naturschutzrechtliche Verstöße wegen Umbruchs von Dauergrünland durch Kleinerzeuger oder Ökobetriebe angezeigt wurden, ist nicht bekannt.