Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18.07.2016 Status der Asylbewerberzahlen in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie viele Asylbewerber, Flüchtlinge und Geduldete halten sich in Bayern zum aktuellen Zeitpunkt auf (bitte anhand der unterschiedlichen Unterbringungsformen wie zentrale und dezentrale Unterkünfte, Erstaufnahmeeinrichtungen , Aufnahme- und Rückführungseinrichtungen – ARE und ggfs. Notfallunterkünfte auflisten und nach jeweiligem Regierungsbezirk sortiert aufschlüsseln)? 1.2 Wie viele Geflüchtete in den Gemeinschaftsunterkünften (zentral und dezentral) und wie viele in den ARE konnten bereits ihren Asylantrag stellen, sind im Verfahren , sind geduldet, haben subsidiären Schutz, sind anerkannt oder noch auf der Suche nach einer Wohnung , um aus einer Gemeinschaftsunterkunft ausziehen zu können? 2.1 Wie lange ist die kürzeste, längste und durchschnittliche Asylverfahrensdauer für Asylbewerber/-innen in Bayern (bitte nach zentralen und dezentralen Unterkünften und den Aufnahme- und Rückführungseinrichtungen und Herkunftsländern sortiert auflisten)? 2.2 Wie lange befinden sich die in Bayern lebenden Geflüchteten bereits im Asylverfahren (bitte anhand der Dauer in Jahren sortiert angeben)? 3. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge lebten am 01.01.2016 sowie am 01.07.2016 in Erstaufnahmeeinrichtungen , Clearing- und Inobhutnahmestellen, Not- und Übergangseinrichtungen oder im Unterbringungssystem der Jugendhilfe und in Anschlussmaßnahmen ? 4. Wie viele Unterkunftsplätze werden bis Ende 2016 voraussichtlich für die Unterbringung von allen Flüchtlingen , Asylbewerbern und Geduldeten in Bayern benötigt und wie viele werden zur Verfügung stehen (bitte jeweils anhand der Regierungsbezirke getrennt aufzählen)? 5. Wie viele Asylsuchende in den Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen Bamberg kamen direkt nach dem jeweiligen Grenzübertritt nach Manching und Bamberg (bitte die ARE I & ARE II und Herkunftsland getrennt aufschlüsseln)? 6.1 Wie viele Menschen (bitte die jeweiligen Herkunftsländer ebenso angeben wie auch die jeweilige Aufenthaltsdauer in Monaten – Familienverbände können gerne zusammen aufgezählt werden) sind momentan in den Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen I und II untergebracht? 6.2 Wie sehen die Pläne der Staatsregierung für die Ankunfts - und Rückführungseinrichtungen I und II aus (Kapazität jetzt und Ende 2016, Herkunftsländer und Flüchtlingsgruppen, die dort untergebracht werden sollen)? 6.3 Wie viele Asylbewerber/-innen wurden in der ARE Manching und in der ARE Bamberg anerkannt, abgelehnt , abgeschoben oder sind nachweislich freiwillig ausgereist (bspw. mit REAG/GARP-Unterstützung; bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln)? 7.1 Wie viele schulpflichtige Kinder und Jugendliche aus Familien von Asylbewerber/-innen bzw. -bewerbern und Flüchtlingen sind in Bayern untergebracht (bitte nach Geschlecht, Regierungsbezirken und Unterkunftsarten separiert auflisten)? 7.2 Wie viele schulpflichtige Menschen waren am 01.01.2016 und am 01.07.2016 in den Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen I und II untergebracht (bitte angeben, wie lange hier die Unterbringung in den ARE I & II war bzw. ist)? 7.3 Wie ist die Beschulung von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen in ARE I und II künftig geplant? 8.1 Wie wird die EU-Aufnahmerichtlinie insbesondere hinsichtlich besonders Schutzbedürftiger in den ARE I und II umgesetzt, d. h. wie viele Schwangere, Kranke, alte Menschen sind derzeit in den ARE I und II untergebracht ? 8.2 Wie wird die EU-Aufnahmerichtlinie hinsichtlich des Rechts auf Information, des Rechts auf Zugang zu Fachanwälten und Beratung in den ARE I und II umgesetzt ? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 04.11.2016 17/12891 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12891 Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 06.09.2016 Die Schriftliche Anfrage wird in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) und mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) wie folgt beantwortet: 1.1 Wie viele Asylbewerber, Flüchtlinge und Geduldete halten sich in Bayern zum aktuellen Zeitpunkt auf (bitte anhand der unterschiedlichen Unterbringungsformen wie zentrale und dezentrale Unterkünfte , Erstaufnahmeeinrichtungen, Aufnahmeund Rückführungseinrichtungen – ARE und ggfs. Notfallunterkünfte auflisten und nach jeweiligem Regierungsbezirk sortiert aufschlüsseln)? Zum Stand 30.06.2016 waren in Bayern insgesamt 142.992 Personen (inkl. der anerkannt Bleibeberechtigten) untergebracht . Die Verteilung auf die Regierungsbezirke sowie die unterschiedlichen Unterbringungsformen stellt sich wie folgt dar: Regierungs - bezirk Aufnahmeein - richtungen (inkl. ARE I und II) Gemeinschafts - unterkünfte Dezentrale Unterbringung Wohnungen Gesamt Oberbayern 4.790 5.563 36.404 2.854 46.757 Niederbayern 592 2.537 7.436 1.335 10.565 Oberpfalz 924 2.702 6.546 1.216 10.172 Oberfranken 399 2.066 7.191 711 9.656 Mittelfranken 2.024 4.225 14.192 2.726 20.441 Unterfranken 764 3.483 9.703 1.490 13.950 Schwaben 364 3.588 15.211 1.956 19.163 Gesamt 9.857 24.164 96.683 12.288 142.992 1.2 Wie viele Geflüchtete in den Gemeinschaftsunterkünften (zentral und dezentral) und wie viele in den ARE konnten bereits ihren Asylantrag stellen, sind im Verfahren, sind geduldet, haben subsidiären Schutz, sind anerkannt oder noch auf der Suche nach einer Wohnung, um aus einer Gemeinschaftsunterkunft ausziehen zu können? Statistische Daten zum Status der Geflüchteten werden für die einzelnen Unterbringungsformen nicht gesondert erhoben und könnten nur mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand ermittelt werden. 2.1 Wie lange ist die kürzeste, längste und durchschnittliche Asylverfahrensdauer für Asylbewerber/-innen in Bayern (bitte nach zentralen und dezentralen Unterkünften und den Aufnahme- und Rückführungseinrichtungen und Herkunftsländern sortiert auflisten)? Der Ablauf des Asylverfahrens ebenso wie die Entscheidung über den Asylantrag liegt in der Zuständigkeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Die Fragestellerin wird daher gebeten, sich mit Fragen zu Verfahrenslaufzeiten im Asylverfahren an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu wenden. 2.2 Wie lange befinden sich die in Bayern lebenden Geflüchteten bereits im Asylverfahren (bitte anhand der Dauer in Jahren sortiert angeben)? Siehe Antwort zu Frage 2.1. 3. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge lebten am 01.01.2016 sowie am 01.07.2016 in Erstaufnahmeeinrichtungen , Clearing- und Inobhutnahmestellen , Not- und Übergangseinrichtungen oder im Unterbringungssystem der Jugendhilfe und in Anschlussmaßnahmen? Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (im Folgenden unbegleitete minderjährige ausländische Kinder und Jugendliche genannt – umA) werden nicht in Erstaufnahmeeinrichtungen für Erwachsene untergebracht, sondern von Beginn an im Rahmen der Jugendhilfe (Unterbringungssystem der Jugendhilfe) betreut. Die vorläufige Inobhutnahme vor bundesweiter Verteilung nach § 42 a des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) findet ebenfalls unter dem Dach der Jugendhilfe statt. Die Erfassung der Zahlen durch das BVA (Bundesverwaltungsamt) differenziert nicht danach, ob sich ein umA in einer Not- und Übergangslösung oder einer regulären Anschlussunterbringung befindet. Der weit überwiegende Teil der Not- und Übergangseinrichtungen ist aufgelöst, nicht mehr belegt oder bietet eine Versorgung nach den Standards einer regulären Jugendhilfeeinrichtung . Laut Erfassung des BVA stellen sich die Zahlen für die in Bayern untergebrachten umA (ohne junge Volljährige!) zu den in der Anfrage genannten Stichtagen (erste vorliegende Übersicht 2016 zum 04.01.2016) insgesamt wie folgt dar: zum 04.01.2016 zum 01.07.2016 Vorläufige Inobhutnahme § 42 a SGB VIII 1.211 181 Inobhutnahme § 42 SGB VIII 404 699 Anschlussunterbringung 11.679 7.140 Summe 13.294 8.020 4. Wie viele Unterkunftsplätze werden bis Ende 2016 voraussichtlich für die Unterbringung von allen Flüchtlingen, Asylbewerbern und Geduldeten in Bayern benötigt und wie viele werden zur Verfügung stehen (bitte jeweils anhand der Regierungsbezirke getrennt aufzählen)? Im Zuge der Umsteuerung werden Kapazitäten im Bereich der Erstaufnahme – vor allem in kostenfreien Bundesliegenschaften – weiter ausgebaut. Die Anschlussunterbringung soll wieder überwiegend in Gemeinschaftsunterkünften stattfinden, um die Kommunen und den staatlichen Asylsozialhaushalt zu entlasten. Deshalb werden Unterkünfte im dezentralen Bereich abgebaut oder in Wohnen für Anerkannte umgewandelt. Da es sich um einen sukzessiven Vorgang handelt, können hier keine konkreten Zahlen genannt werden. Der Ausbau von Unterkunftsplätzen erfolgt bedarfsgerecht basierend auf den Zugangszahlen. Drucksache 17/12891 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 5. Wie viele Asylsuchende in den Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen Bamberg kamen direkt nach dem jeweiligen Grenzübertritt nach Manching und Bamberg (bitte die ARE I & ARE II und Herkunftsland getrennt aufschlüsseln)? Eine statistische Erfassung dieser Daten findet nicht statt. 6.1 Wie viele Menschen (bitte die jeweiligen Herkunftsländer ebenso angeben wie auch die jeweilige Aufenthaltsdauer in Monaten – Familienverbände können gerne zusammen aufgezählt werden) sind momentan in den Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen I und II untergebracht? Derzeit sind in Manching/Ingolstadt 753 Personen untergebracht (Stand 27.07.2016). Die Aufschlüsselung nach Herkunftsländern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Gesamt 753 – davon Albanien 144 – davon Bosnien und Herzegowina 19 – davon Serbien 19 – davon Kosovo 174 – davon Mazedonien 20 – davon Georgien 3 – davon Ukraine 374 Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer von Asylbewerbern beträgt rund 3 Monate. In Bamberg sind derzeit 217 Personen untergebracht (Stand 27.07.16). Die Aufschlüsselung nach Herkunftsländern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Gesamt 217 – davon Albanien 64 – davon Bosnien und Herzegowina 9 – davon Serbien 33 – davon Kosovo 98 – davon Mazedonien 9 – ungeklärt 4 6.2 Wie sehen die Pläne der Staatsregierung für die Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen I und II aus (Kapazität jetzt und Ende 2016, Herkunftsländer und Flüchtlingsgruppen, die dort untergebracht werden sollen)? Derzeit besteht in Bamberg eine Kapazität von 1.500 Plätzen . Eine Kapazität von 4.500 Plätzen wird nach Fertigstellung der Infrastruktur (Kantine) Ende 2016 zur Verfügung stehen. Die Kapazität in Manching/Ingolstadt liegt derzeit bei 1.750 Plätzen. Im Endausbau sollen insgesamt 2.900 Plätze zur Verfügung stehen. Die Konzeption der beiden Einrichtungen hat sich bewährt . Sie werden nach Schaffung der entsprechenden gesetzlichen Grundlage nun als „besondere Aufnahmeeinrichtung “ gem. § 5 Abs. 5 des Asylgesetzes (AsylG) fortgeführt . Es werden weiterhin Asylanträge von Antragstellern aus Herkunftsländern ohne Bleibeperspektive bearbeitet. In Bamberg erfolgt zudem noch eine Nutzung der Liegenschaft als reguläre Aufnahmeeinrichtung bzw. perspektivisch als Ankunftszentrum. 6.3 Wie viele Asylbewerber/-innen wurden in der ARE Manching und in der ARE Bamberg anerkannt, abgelehnt, abgeschoben oder sind nachweislich freiwillig ausgereist (bspw. mit REAG/GARP- Unterstützung; bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln )? Die Zahlen ergeben sich aus nachfolgender Tabelle. Darin wird hinsichtlich der Anzahl abgeschobener oder freiwillig ausgereister Personen auf Daten der Zentralen Ausländerbehörden Oberbayern und Oberfranken zurückgegriffen. Hinsichtlich der Fragestellung werden nur nachweislich freiwillig ausgereiste Personen gezählt, bei denen zur Bestätigung der tatsächlich erfolgten Ausreise die hierzu ausgestellte Grenzübertrittsbescheinigung bereits bei der Zentralen Ausländerbehörde in Rücklauf kam. Da der Rücklauf erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nimmt und vor allem bei freiwilligen Ausreisen auf dem Landweg oft auch überhaupt nicht erfolgt, ist davon auszugehen, dass die Anzahl der freiwillig ausgereisten Personen tatsächlich deutlich höher ist als in der Tabelle angegeben. Hinsichtlich der Anzahl anerkennender beziehungsweise ablehnender Asylentscheidungen wird die Fragestellerin gebeten, sich an das BAMF zu wenden, das für die Durchführung der Verfahren zuständig ist (siehe Anlage). 7.1 Wie viele schulpflichtige Kinder und Jugendliche aus Familien von Asylbewerber/-innen bzw. -bewerbern und Flüchtlingen sind in Bayern untergebracht (bitte nach Geschlecht, Regierungsbezirken und Unterkunftsarten separiert auflisten)? Zum Stand 30.06.2016 waren in Bayern insgesamt 47.156 (begleitete) Minderjährige sowie (begleitete) junge Volljährige (bis 21 Jahre) untergebracht. Eine Auflistung nach Geschlecht und der Unterkunftsart war in der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar. Die Auflistung nach den Regierungsbezirken stellt sich wie folgt dar: Regierungsbezirk Unter 18 Jahre Junge Volljährige bis 21 Jahre Gesamt Oberbayern 7.245 10.262 17.507 Niederbayern 1.697 2.059 3.756 Oberpfalz 2.251 1.464 3.715 Oberfranken 2.018 1.211 3.229 Mittelfranken 4.047 2.964 7.011 Unterfranken 3.286 2.004 5.290 Schwaben 3.427 3.221 6.648 Gesamt 23.971 23.185 47.156 Unbegleitete Minderjährige sowie junge (unbegleitete) Volljährige (bis 21 Jahre) waren zum Stand 30.06.2016 insgesamt 11.413 (im Rahmen der Jugendhilfe) untergebracht. Eine weitergehende Aufschlüsselung nach Regierungsbezirken wird uns im Rahmen des bundesweiten Verteilverfahrens durch das BVA nicht mehr übermittelt. Unter 18 Volljährige Gesamt 8.019 3.394 11.413 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12891 7.2 Wie viele schulpflichtige Menschen waren am 01.01.2016 und am 01.07.2016 in den Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen I und II untergebracht (bitte angeben, wie lange hier die Unterbringung in den ARE I & II war bzw. ist)? Eine Schulpflicht besteht nach Art. 35 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG), wenn die Kinder im schulpflichtigen Alter sind und drei Monate seit dem Zuzug aus dem Ausland vergangen sind. In Bamberg befanden sich zum Stichtag 01.01.2016 237 und zum Stichtag 01.07.2016 91 Kinder im schulpflichtigen Alter. In Ingolstadt befanden sich zum Stichtag 01.01.2016 206 Kinder im schulpflichtigen Alter, zum Stichtag 27.06.2016 119 Kinder. Dies stellt die maximale Anzahl an potenziell schulpflichtigen Personen dar. Die Schulpflicht auslösende Mindestaufenthaltsdauer wird statistisch nicht erfasst bzw. ist rückwirkend nicht mehr ermittelbar. Da die Schulpflicht abhängig ist von der Aufenthaltsdauer der im schulpflichtigen Alter befindlichen Personen in Ingolstadt und Bamberg, kann die Anzahl der tatsächlich schulpflichtigen Personen durchaus auch geringer sein. In jedem Fall wird ohnehin ein schulisches Angebot in Bamberg und Ingolstadt vorgehalten . 7.3 Wie ist die Beschulung von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen in ARE I und II künftig geplant ? Für die Kinder und Jugendlichen in den Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen findet Unterricht nach den Grundsätzen der Übergangsklasse für die vollzeitschulpflichtigen Kinder und Jugendlichen bzw. der Sprachintensivklassen für die berufsschulpflichtigen Jugendlichen statt. 8.1 Wie wird die EU-Aufnahmerichtlinie insbesondere hinsichtlich besonders Schutzbedürftiger in den ARE I und II umgesetzt, d. h. wie viele Schwangere , Kranke, alte Menschen sind derzeit in den ARE I und II untergebracht? Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) wird derzeit novelliert. Grundsätzlich liegt die Umsetzungspflicht jedoch beim Bund. Dieser ist auch in der Verantwortung, Schutzbedürftige zu identifizieren. Es wird daher gebeten, sich zur weitergehenden Beantwortung dieser Frage an das Bundesministerium des Innern zu wenden. Ungeachtet dessen wurde für beide Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen eine auf die Bedürfnisse der Einrichtungen ausgerichtete niederschwellige Betreuung konzipiert. Diese Betreuung vor Ort wird von den Wohlfahrtsverbänden durchgeführt und vom Freistaat Bayern als freiwillige Leistung unterstützt. 8.2 Wie wird die EU-Aufnahmerichtlinie hinsichtlich des Rechts auf Information, des Rechts auf Zugang zu Fachanwälten und Beratung in den ARE I und II umgesetzt? Siehe Antwort zu Frage 8.1. SEITE 7 Datenerhebungen bei den Zentralen Ausländerbehörden sowie dem BAMF zur Beantwortung der Frage 6.3 ARE I Albanien Bosnien und  Herzegowina Georgien Kosovo Mazedonien,  ehemalige  jugoslawische  Republik Montenegro Serbien Ukraine Gesamt Abgeschobene Personen 173 5 0 212 18 0 27 13 448 Nachweislich freiwillig ausgereiste Personen 757 12 0 207 7 1 39 217 1.240 davon Förderung mit REAG/GARP‐Unterstützung 635 7 0 141 5 1 30 216 1.035 davon Förderung mit Landesmitteln 0 0 0 1 0 0 0 0 1 ARE II Albanien Bosnien und  Herzegowina Georgien Kosovo Mazedonien,  ehemalige  jugoslawische  Republik Montenegro Serbien Ukraine Gesamt Abgeschobene Personen 257 74 0 409 74 2 137 0 953 Nachweislich freiwillig ausgereiste Personen 670 27 0 309 38 1 38 0 1.083 davon Förderung mit REAG/GARP‐Unterstützung 509 11 0 188 17 0 21 0 746 davon Förderung mit Landesmitteln 10 0 0 21 3 0 8 0 42 Erstellt: StMI, 08.08.16 Anlage zu Frage 6.3