Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Claudia Stamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 03.08.2016 Gesundheitsministerium Bei ihrer Kabinettsklausur in St. Quirin hat die Staatsregierung beschlossen, das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) nach Nürnberg zu verlagern. Dazu frage ich die Staatsregierung: 1. a) Wie lange läuft der Mietvertrag für die derzeitigen Räume des StMGP am Haidenauplatz in München? b) Kann dieser außerordentlich gekündigt werden? c) Wenn nein, mit welchen Kosten muss bis zur Beendigung des Mietvertrages gerechnet werden? 2. a) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten an diesem Standort? b) Wie viele arbeiten an anderen Standorten? 3. a) Von wie vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Zuge der Verlagerung des StMGP ihren Wohnsitz an den neuen Standort Nürnberg verlagern werden, geht die Staatsregierung aus? b) Von wie vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die bedingt durch die Verlagerung des StMGP nach Nürnberg die Versetzung an eine andere staatliche Dienststelle im Raum München beantragen werden, geht die Staatsregierung aus? c) Liegen bereits Versetzungsanträge vor? Wenn ja, wie viele? 4. Mietkosten in welcher Höhe entstehen für den Standort in München pro m² und insgesamt monatlich? 5. a) Ab wann soll mit der Verlagerung begonnen werden? b) Steht bereits fest, welche Räumlichkeiten in Nürnberg als Standort infrage kommen? c) Mit Mietkosten in welcher Höhe (Euro/m²) ist dabei zu rechnen? d) Denkt man daran, ein staatseigenes Grundstück oder eine Immobilie dafür zu verwerten? Wenn ja, welches bzw. welche? 6. a) Wo wird das StMGP in München einen Sitz haben? b) Mit wie vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern? c) Wie viel Miete wird das kosten? 7. Mit wie viel zusätzlichen Kosten rechnet die Staatsregierung in Form von Trennungsgeld oder Mobilitätsprämie ? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 06.09.2016 1. a) Wie lange läuft der Mietvertrag für die derzeitigen Räume des StMGP am Haidenauplatz in München? Der Mietvertrag, den der Freistaat Bayern, vertreten durch die Immobilien Freistaat Bayern (IMBY), abgeschlossen hat, läuft noch bis 31.07.2024. b) Kann dieser außerordentlich gekündigt werden? Nein. c) Wenn nein, mit welchen Kosten muss bis zur Beendigung des Mietvertrages gerechnet werden? Nach derzeitigem Stand beläuft sich der Mietzins für den Freistaat Bayern, vertreten durch die IMBY, auf monatlich 131.000 €, also auf jährlich 1.572.000 €. 2. a) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten an diesem Standort? 256 (Stand: 01.08.2016). b) Wie viele arbeiten an anderen Standorten? Weitere Standorte sind derzeit nicht vorhanden. 3. a) Von wie vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Zuge der Verlagerung des StMGP ihren Wohnsitz an den neuen Standort Nürnberg verlagern werden, geht die Staatsregierung aus? Im Hinblick auf den erst vor Kurzem von der Staatsregierung getroffenen Verlagerungsbeschluss ist derzeit eine Prognose noch nicht möglich. b) Von wie vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die bedingt durch die Verlagerung des StMGP nach Nürnberg die Versetzung an eine andere staatliche Dienststelle im Raum München beantragen werden , geht die Staatsregierung aus? Siehe Antwort zu Frage 3 a. c) Liegen bereits Versetzungsanträge vor? Wenn ja, wie viele? Nein, bisher liegen keine Versetzungsanträge vor. 4. Mietkosten in welcher Höhe entstehen für den Standort in München pro m² und insgesamt monatlich ? Die Mietkosten für den Standort München betragen ca. 14 € pro m² Bürofläche. Für die insgesamt angemieteten Büround Funktionsflächen sind das ca. 131.000 € pro Monat. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 04.11.2016 17/12893 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12893 5. a) Ab wann soll mit der Verlagerung begonnen werden ? Erste Schritte zur Umsetzung der Verlagerung sollen bereits im Jahr 2017 erfolgen. b) Steht bereits fest, welche Räumlichkeiten in Nürnberg als Standort infrage kommen? Nein. c) Mit Mietkosten in welcher Höhe (Euro/m²) ist dabei zu rechnen? Nachdem noch keine Immobilien in die Auswahl genommen wurden, ist derzeit noch keine Prognose möglich. d) Denkt man daran, ein staatseigenes Grundstück oder eine Immobilie dafür zu verwerten? Wenn ja, welches bzw. welche? Im Hinblick auf den erst vor Kurzem von der Staatsregierung getroffenen Verlagerungsbeschluss wurden hierzu noch keine Überlegungen angestellt. 6. a) Wo wird das StMGP in München einen Sitz haben? Im Hinblick auf den erst vor Kurzem von der Staatsregierung getroffenen Verlagerungsbeschluss wurden hierzu noch keine Überlegungen angestellt. b) Mit wie vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern? Siehe Antwort zu Frage 5 a. c) Wie viel Miete wird das kosten? Siehe Antwort zu Frage 5 a. 7. Mit wie viel zusätzlichen Kosten rechnet die Staatsregierung in Form von Trennungsgeld oder Mobilitätsprämie ? Siehe Antwort zu Frage 3 a.