Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Claudia Stamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18.07.2016 Denkmalschutz beim Umbau der Alten Akademie München Im Dezember 2013 hatte der Freistaat Bayern die Alte Akademie München, Neuhauser Straße 8 und 10, in der früher das Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung sowie das Kaufhaus Hettlage untergebracht waren, im Erbbaurecht für 65 Jahre an die Unternehmensgruppe Signa, Wien vergeben. Die Firma Signa GmbH, Wien bzw. die Alte Akademie Immobilien GmbH & Co. KG präsentierte im April 2016 das Ergebnis des Architektenwettbewerbs für den Umbau der Alten Akademie München. Gewonnen hat der Vorschlag des Büros Morger Partner Architekten, Basel. Der Entwurf sieht unter anderem vor, die Fassade des Gebäudes in der Neuhauser Str. 8 zu verändern und die darin befindlichen Arkaden zu verkleinern und teilweise umzubauen. Da der gesamte Komplex in die Denkmalliste aufgenommen ist, ist zu klären, ob diese Pläne mit dem Denkmalschutz vereinbar sind. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie sieht das Denkmalschutzkonzept für den Umbau des Gebäudekomplexes aus? 2. a) Inwiefern war das Landesamt für Denkmalpflege in die Planungen eingebunden? b) Wie lautet gegebenenfalls die Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege? 3. Inwiefern sind die Pläne mit dem Denkmalschutz vereinbar, nachdem insbesondere die Fassade des Gebäudes in der Neuhauser Straße 10 (ehemaliges Kaufhaus Hettlage) neu gestaltet werden soll? 4. Inwiefern ist die Schließung der öffentlichen Passage, die durch den Kopfbau der Alten Akademie hindurch und dann entlang des ehemaligen Kaufhauses führt, mit dem Denkmalschutz vereinbar? 5. Inwiefern entspricht das Konzept den ursprünglichen Nutzungsvorgaben, insbesondere des vorgesehenen Anteils an Wohnraum? 6. Wann ist mit der Fertigstellung der geplanten Baumaßnahmen zu rechnen? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 05.09.2016 Die Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Claudia Stamm vom 18.07.2016 betreffend „Denkmalschutz beim Umbau der Alten Akademie München“ wird auf Grundlage entsprechender Informationen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (BLfD) und der Landeshauptstadt München wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das generelle Denkmalschutzkonzept der Landeshauptstadt München sieht vor, den Gebäudekomplex unter Wahrung der wesentlichen Werte zu revitalisieren. Zu 2. a): Das Landesamt für Denkmalpflege war im Rahmen der Besprechungen mit der Investorin und in die Vorbereitung mit eingebunden. Zu 2. b): Nach der Prämierung des Wettbewerbsentwurfs des Büros Morger Partner, Basel, wurde vereinbart, dass im Rahmen von mehreren Terminen Bauherr, Planer, Genehmigungsbehörde , Landesamt für Denkmalpflege und Stadtheimatpfleger notwendige Detailabstimmungen im Hinblick auf die endgültigen Genehmigungsunterlagen erörtern. Dieser aktuelle Arbeitsprozess hat gerade begonnen, ein erstes Teilergebnis soll nach derzeitigem Kenntnisstand Mitte September im Landesdenkmalrat präsentiert werden. Zu 3.: Siehe Antwort zu Frage 2 b. Zu 4.: Siehe Antwort zu Frage 2 b. Zu 5.: Die prämierte Wettbewerbsarbeit der Büros Morger Partner, Basel, mit Maurus Schifferli, Landschaftsarchitekt, Bern, entspricht im Grundsatz den stadtentwicklungsplanerischen Zielvorstellungen, wie sie im Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1975 vom 14.12.2005 und im Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 11.11.2015 zu den Wettbewerbsinhalten formuliert worden sind. Zu 6.: Ein voraussichtlicher Fertigstellungstermin ist nicht bekannt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 23.11.2016 17/12895 Bayerischer Landtag