Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 12.08.2016 Förderung der Jugendarbeit und der Laien- und Volksmusik im Bayerischen Trachtenverband Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Auf welche Höhe belaufen sich in den Haushaltsjahren 2014, 2015 und 2016 die staatlichen Fördersummen des Bayerischen Trachtenverbandes im Bereich Jugendarbeit (bitte Angaben unter Nennung der Kapitelnummer , Titelgruppe und des Titels)? b) Wie hat sich die Förderung im Bereich der Jugendarbeit über die vergangenen 10 Jahre entwickelt (aufgeschlüsselt nach Haushaltsjahren, in absoluten Zahlen und unter Nennung der Kapitelnummer, Titelgruppe und des Titels)? 2. a) Auf welche Höhe belaufen sich in den Haushaltsjahren 2014, 2015 und 2016 die staatlichen Mittel zur Förderung der Laien- und Volksmusik des Bayerischen Trachtenverbandes (bitte Angabe unter Nennung der Kapitelnummer, Titelgruppe und des Titels)? b) Wie hat sich die Förderung im Bereich der Laien- und Volksmusik über die vergangenen 10 Jahre entwickelt (aufgeschlüsselt nach Haushaltsjahren, in absoluten Zahlen und unter Nennung der Kapitelnummer, Titelgruppe und des Titels)? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 05.09.2016 Zu 1. a): Die staatliche Förderung der Jugendarbeit im Bayerischen Trachtenverband e.V. erfolgt aus den Haushaltsansätzen des Kapitels 15 05 Titel 686 81 (Ausgaben zur Förderung der Heimatpflege – Zuschüsse an Sonstige). In den Jahren 2014 und 2015 erhielt der Bayerische Trachtenverband e.V. für seine Aktivitäten im Rahmen der „Vorläufigen Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit im Bayerischen Trachtenverband e.V.“ jeweils 354.000 €. Im Jahr 2016 fand noch keine Bewilligung statt; vorgesehen ist eine Förderung in Höhe von 435.000 €. Zu 1. b): Die Förderung nach den „Vorläufigen Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit im Bayerischen Trachtenverband e.V.“ erfolgt erst seit dem Jahr 2011. Die Richtlinien waren das Resultat zahlreicher Besprechungen zwischen Vertretern des Bayerischen Trachtenverbandes e.V., der ausgetretenen Gauverbände und des damaligen Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Es bestand dabei Einverständnis, den Fokus der staatlichen Förderung auf die Jugendarbeit zu legen. Die Förderung nach den vorgenannten Richtlinien hat sich seit 2011 wie folgt entwickelt (Kapitel 15 05 Titelgruppe 686 81): Förderjahr Förderhöhe 2011 330.000 € 2012 354.000 € 2013 354.000 € 2014 354.000 € 2015 354.000 € Zu 2. a): Die staatliche Förderung der Laien- und Volksmusik des Bayerischen Trachtenverbandes e.V. erfolgt aus den Haushaltsansätzen des Kapitels 15 05 Titel 686 80 (Ausgaben für Sing- und Musikschulen, Laien- und Volksmusikpflege sowie Musikakademien – Zuschüsse an Sonstige). Der Bayerische Trachtenverband e.V. erhielt für seine volksmusikalischen Aktivitäten 2014 55.000 € sowie 2015 und 2016 jeweils 75.000 €. Zu 2. b): Die Ist-Ausgaben des Kapitels 15 05 Titel 686 80 haben sich seit 2006 wie folgt entwickelt: Haushaltsjahr Ist-Ausgaben 2006 4.590,3 Tsd. € 2007 4.388,1 Tsd. € 2008 4.611,1 Tsd. € 2009 4.781,6 Tsd. € 2010 5.131,6 Tsd. € 2011 5.129,1 Tsd. € 2012 5.181,7 Tsd. € 2013 5.629,6 Tsd. € 2014 5.488,2 Tsd. € 2015 5.979,0 Tsd. € Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 04.11.2016 17/12896 Bayerischer Landtag