Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Klaus Adelt SPD vom 26.07.2016 Gewaltbereite Fußballfans Bezug nehmend auf die Antwort der Staatsregierung zur Schriftlichen Anfrage von Frau Kollegin Katharina Schulze zu Polizeieinsätzen in der Fußballsaison 2014/2015 (Drs. 17/10312) haben sich für mich offene Fragen ergeben: Ich frage deshalb die Staatsregierung: 1.1 Wie viele Strafanzeigen gegen Fußballfans bei oder im Umfeld von Fußballspielen sind in den Saisons von 2011/2012 bis einschließlich 2015/2016 erstattet worden (bitte aufgeschlüsselt nach der jeweiligen Saison und den jeweiligen Ligen)? 1.2 Um welche Delikte hat es sich dabei gehandelt? 2.1 Welche Substanzen, die unter das BtMG fallen, wurden bei den jeweiligen Strafanzeigen gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgefunden? 2.2 In wie vielen Fällen gingen mit den jeweiligen Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das BtMG andere zur Strafanzeige gebrachte Delikte einher? 2.3 Um welche Delikte handelte es sich dabei? 3.1 Wie häufig waren in den Saisons von 2011/2012 bis einschließlich 2015/2016 die Deutsche Bahn und andere Verkehrsunternehmen Opfer von strafrechtlich relevanten Delikten wie Vandalismus und Sachbeschädigung (bitte aufgeschlüsselt nach der jeweiligen Saison und Verkehrsunternehmen)? 3.2 Wie hoch bemisst sich der dabei durch gewaltbereite Fußballfans entstandene Schaden? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 05.09.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz wie folgt beantwortet: 1.1 Wie viele Strafanzeigen gegen Fußballfans bei oder im Umfeld von Fußballspielen sind in den Saisons von 2011/2012 bis einschließlich 2015/2016 erstattet worden (bitte aufgeschlüsselt nach der jeweiligen Saison und den jeweiligen Ligen)? Der nachfolgenden Statistik liegen die Erhebungen der Bayerischen Polizei im Zusammenhang mit der Betreuung von Fußballspielen der oberen vier Ligen, Spielen der Champions League, der Europa League und des DFB-Pokals, die in Bayern stattfanden, zugrunde. Relegationsspiele, Länderspiele und Spiele des DFL Super Cups wurden unter „Sonstige “ zusammengefasst. Freundschaftsspiele, Spiele des Toto-Pokals, des Audi Cups und der UEFA Youth League wurden nicht berücksichtigt. Die Regionalliga Süd wurde in der Saison 2012/2013 aufgelöst und durch die Regionalliga Bayern ersetzt. Bundesliga 2. Bundesliga 3. Liga Regionalliga Süd/ Regionalliga Bayern Saison 2011/2012 251 163 56 118 Saison 2012/2013 337 142 29 69 Saison 2013/2014 256 179 96 78 Saison 2014/2015 141 233 37 93 Saison 2015/2016 203 133 50 130 DFB-Pokal UEFA Wettbewerbe Sonstige Gesamt (alle Wettbewerbe) Saison 2011/2012 10 347 1 946 Saison 2012/2013 34 65 12 688 Saison 2013/2014 47 51 17 724 Saison 2014/2015 26 37 28 595 Saison 2015/2016 45 90 20 671 1.2. Um welche Delikte hat es sich dabei gehandelt? Bei den im Folgenden aufgeführten Delikten handelt es sich um die Statistik der Spielzeiten 2011/2012 bis 2015/2016. Die Erhebungen aus 2012/2013 bis 2015/2016 beinhalten Spiele der oberen drei Ligen, des DFB-Pokals, der UEFA- Wettbewerbe, Länderspiele, Freundschaftsspiele und Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.11.2016 17/12897 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12897 Einsätze im Zusammenhang mit Aufstiegs- oder Meisterschaftsfeiern , die in Bayern stattfanden. Für die Regionalliga Bayern bzw. die Regionalliga Süd wird diese Statistik nicht geführt. In der Saison 2011/2012 erfolgten keine Erhebungen für die 3. Liga. 2011/ 2012 2012/ 2013 2013/ 2014 2014/ 2015 2015/ 2016 Tötungsdelikte 1 0 0 1 1 Körperverletzungsdelikte 167 163 166 121 111 Widerstand 37 26 31 19 17 Landfriedensbruch 47 10 15 1 1 Sachbeschädigung 32 23 31 22 39 Diebstahl 32 23 22 29 23 Raub 12 17 18 16 14 Hausfriedensbruch 38 55 33 27 22 Erschleichen von Leistungen 54 6 25 9 7 Verstöße gegen WaffenG 3 6 2 2 7 § 86 a StGB 22 15 20 11 24 Bedrohung / Nötigung 2 5 3 5 3 Verstöße gegen BtMG 126 64 77 58 93 Verstöße gegen SprengG 53 31 47 28 22 Sonstige 219 176 166 127 166 StGB = Strafgesetzbuch, BtMG = Betäubungsmittelgesetz 2.1 Welche Substanzen, die unter das BtMG fallen, wurden bei den jeweiligen Strafanzeigen gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgefunden? 2.2 In wie vielen Fällen gingen mit den jeweiligen Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das BtMG andere zur Strafanzeige gebrachte Delikte einher? 2.3 Um welche Delikte handelte es sich dabei? Die Beantwortung der Fragen 2.1, 2.2 und 2.3 sind in einem automatisierten Verfahren nicht möglich und könnten nur durch eine manuelle Aktenauswertung aller derartigen Vorgänge geleistet werden, welche sich innerhalb der für die Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Aufwand nicht bewerkstelligen lässt. 3.1 Wie häufig waren in den Saisons von 2011/2012 bis einschließlich 2015/2016 die Deutsche Bahn und andere Verkehrsunternehmen Opfer von strafrechtlich relevanten Delikten wie Vandalismus und Sachbeschädigung (bitte aufgeschlüsselt nach der jeweiligen Saison und Verkehrsunternehmen)? 3.2 Wie hoch bemisst sich der dabei durch gewaltbereite Fußballfans entstandene Schaden? Aus nachfolgender Tabelle sind die bayernweiten Fallzahlen zu allen Sachbeschädigungen im öffentlichen Personenverkehr (ÖPV), die in den Jahren 2011 bis 2015 in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) registriert wurden, zu entnehmen . Unter ÖPV werden Werte für Tatörtlichkeiten mit Bezug zum öffentlichen Personenverkehr zusammengefasst. Jahr Straftat erfasste Fälle 2015 Sachbeschädigung §§ 303-305 a StGB 2.280 2014 Sachbeschädigung §§ 303-305 a StGB 2.947 2013 Sachbeschädigung §§ 303-305 a StGB 2.558 2012 Sachbeschädigung §§ 303-305 a StGB 1.372 2011 Sachbeschädigung §§ 303-305 a StGB 1.489 Die Geschädigten der Sachbeschädigungen (Deutsche Bahn bzw. andere Verkehrsunternehmen) sowie die Schadenshöhe können aus technischen Gründen aus der PKS nicht recherchiert werden. Ebenso kann nicht ausgewertet werden, inwieweit bei diesen Fällen gewaltbereite Fußballfans als Tatverdächtige aufgetreten sind. Zur Beantwortung dieser Fragen wären Einzelfallauswertungen notwendig, welche sich innerhalb der für die Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Aufwand nicht bewerkstelligen lassen. Abschließend bleibt anzumerken, dass für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bahnverkehr grundsätzlich die Bundespolizei zuständig ist. Eine durch das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr an das Bundespolizeipräsidium in Potsdam gerichtete Anfrage zu den unter Ziffer 3.1 und 3.2 dargestellten Fragestellungen wurde mit dem Hinweis abgelehnt, dass die Bundesregierung und damit die Bundespolizei ausschließlich dem Kontrollrecht und damit korrelierenden Fragerecht des Deutschen Bundestages unterliegt. Parlamentarische Anfragen eines Landesparlamentes zu Angelegenheiten der Bundespolizei werden deshalb nicht beantwortet.