Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.07.2016 Vorgehen gegen Pegida-Gegendemonstrantin in München Nach Medienberichten (siehe Süddeutsche Zeitung vom 20.07.2016 „Polizist soll Schülerin auf Demonstration geschlagen haben“ http://www.sueddeutsche.de/muenchen/ polizeigewalt-polizist-soll-schuelerin-auf-demonstrationgeschlagen -haben-1.3087183 und tz vom 20.07.2016 „Hier schlägt ein Polizist eine 18-Jährige“ http://www.tz.de/muenchen /stadt/gewaltvorwurf-polizist-soll-18-jaehrige-geschlagen -haben-6595581.html) soll am 18.07.2016 ein Polizist eine 18-jährige Demonstrantin ins Gesicht geschlagen und verletzt haben. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zu diesem Vorfall? 2.1 Ist es zutreffend, dass ein Polizeibeamter die Demonstrantin ins Gebüsch schubste? 2.2 Wenn ja, warum? 3.1 Ist es zutreffend, dass ein Polizeibeamter der Demonstrantin mit der Faust ins Gesicht schlug? 3.2 Falls ja, wie viele Schläge richtete der Polizeibeamte gegen die Demonstrantin? 3.3 Falls ja, warum? 4.1 Wie lange dauerte es, bis ein Sanitäter gerufen wurde ? 4.2 Ist es zutreffend, dass ein Sanitäter erst nach erneuter Nachfrage der Demonstrantin gerufen wurde? 4.3 Wenn ja, warum hat dies so lange gedauert? 5. Gibt es unbeteiligte Zeugen des Vorfalls und welche Beobachtungen haben diese gemacht? 6. Wie viel Zeit verging zwischen der Ankündigung der Räumung der Blockade durch die Polizei und der Räumung selbst? 7. Welche rechtlichen Konsequenzen zieht der Vorfall nach sich (bitte unter Nennung aller getätigten Anzeigen , eingeleiteten Ermittlungsverfahren (gegen den Polizeibeamten und gegen die Bürgerin) und der eröffneten dienstrechtlichen Verfahren)? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 05.09.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz wie folgt beantwortet: 1. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zu diesem Vorfall? 2.1 Ist es zutreffend, dass ein Polizeibeamter die Demonstrantin ins Gebüsch schubste? 2.2 Wenn ja, warum? 3.1 Ist es zutreffend, dass ein Polizeibeamter der Demonstrantin mit der Faust ins Gesicht schlug? 3.2 Falls ja, wie viele Schläge richtete der Polizeibeamte gegen die Demonstrantin? 3.3. Falls ja, warum? 4.1 Wie lange dauerte es, bis ein Sanitäter gerufen wurde? 4.2 Ist es zutreffend, dass ein Sanitäter erst nach erneuter Nachfrage der Demonstrantin gerufen wurde ? 4.3 Wenn ja, warum hat dies so lange gedauert? 5. Gibt es unbeteiligte Zeugen des Vorfalls und welche Beobachtungen haben diese gemacht? Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen zum in Rede stehenden Sachverhalt zu den Fragen 1 bis 5 gegen zwei Polizeibeamte werden unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft München I unter dem dortigen Aktenzeichen 113 Js 195855/16 durch das für interne Ermittlungen zuständige Bayerische Landeskriminalamt geführt. Aufgrund des noch laufenden Ermittlungsverfahrens sind Auskünfte derzeit nicht möglich. Beschuldigten- und Zeugenvernehmungen stehen an. 6. Wie viel Zeit verging zwischen der Ankündigung der Räumung der Blockade durch die Polizei und der Räumung selbst? Nach Mitteilung des Polizeipräsidiums München versuchten am 18. Juli 2016 gegen 20:45 Uhr Personen den Aufzugweg in der Briennerstraße, Ecke Karolinenplatz, zu blockieren. Die sich fortbewegende Versammlung wurde daraufhin angehalten ; eine geeignete Umleitung war nicht möglich. Die auf der Fahrbahn sitzenden und untergehakten Personen wurden jeweils persönlich von den eingesetzten Polizeibeamten angesprochen und aufgefordert, den Aufzugweg frei zu machen. Zudem wurden drei Lautsprecherdurchsagen mittels Lautsprecherkraftwagen durchgeführt. Allen an der Blockadeaktion Beteiligten wäre es möglich gewesen, sich nach Aufforderung selbstständig zu entfernen. Diesbezüglich war jedoch keinerlei Bereitschaft erkennbar, die Fahrbahn bzw. den Aufzugweg zu verlassen. Die persönlichen Ansprachen und die Lautsprecherdurchsagen erfolgten in kurzen zeitlichen Abständen unmittelbar nach Beginn der Blockade. Die Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.11.2016 17/12900 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12900 Zeiten zwischen der Aufforderung und der Räumung variierten bei den einzelnen Störern und reichten längstens bis zu mehreren Minuten. 7. Welche rechtlichen Konsequenzen zieht der Vorfall nach sich (bitte unter Nennung aller getätigten Anzeigen, eingeleiteten Ermittlungsverfahren (gegen den Polizeibeamten und gegen die Bürgerin) und der eröffneten dienstrechtlichen Verfahren)? Zunächst wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 5 Bezug genommen. Die Staatsanwaltschaft München I führt derzeit strafrechtliche Ermittlungen gegen 2 beteiligte Polizeibeamte (siehe Antwort zu Ziffer 5). Gegen einen der beiden beschuldigten Polizeibeamten wurde mit Bescheid vom 9. August 2016 zudem ein Disziplinarverfahren eingeleitet und zugleich bis zum Abschluss des Strafverfahrens ausgesetzt. Gegen die Bürgerin werden aufgrund der bis dato vorliegenden Erkenntnisse keine Ermittlungen geführt. Die Auswertungen der Videoaufzeichnungen sind bislang noch nicht abgeschlossen.