Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Johann Häusler FREIE WÄHLER vom 02.08.2016 Wettbewerb und Kosten bei Schornsteinfegerleistungen Seit 1. Januar 2013 besteht für Haus- und Wohnungsbesitzer in Deutschland die Möglichkeit, mit Ausnahme einiger weiterhin hoheitlichen Aufgaben, seinen Schornsteinfeger frei zu wählen. In letzter Zeit mehren sich jedoch die Hinweise , dass der freie Wettbewerb bei der Schornsteinfegerwahl kaum funktioniert und es bei den nicht hoheitlichen Aufgaben zu teilweise massiven Preissteigerungen gekommen ist. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung bezüglich der Preisentwicklung von Aufgaben, für die seit 1. Januar 2013 freie Schornsteinfegerwahl besteht, vom Jahr 2012 bis heute? 2. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung darüber, ob der Wettbewerb in diesem Bereich in der Praxis auch funktioniert? 3. Sieht die Staatsregierung Handlungsbedarf für mehr Wettbewerb bei Schornsteinfegerleistungen? 4. Welche Möglichkeiten gibt es, mehr Wettbewerb bei Schornsteinfegerleistungen zu ermöglichen und damit die Kosten für die Kunden in naher Zukunft wieder zu senken? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 05.09.2016 1. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung bezüglich der Preisentwicklung von Aufgaben, für die seit 1. Januar 2013 freie Schornsteinfegerwahl besteht, vom Jahr 2012 bis heute? Das Bayerische Landesamt für Statistik erfasst diese Dienstleistung unter dem Index Schornsteinfegerentgelt. Da das Bayerische Landesamt für Statistik sowohl für den aktuellen Index Schornsteinfegerentgelt als auch für den aktuellen Verbraucherpreisindex für 2010 den Wert 100 annimmt, werden nachfolgend die Daten für die Jahre von 2010 bis 2015 dargestellt. Index für Bayern, Jahre Dienstleistungen, Index für Schornsteinfegerentgelt Verbraucherpreisindex 2010=100 Veränderung zum Vorjahr in % 2010=100 Veränderung zum Vorjahr in % 2010 100,0 100,0 2011 100,0 0,0 102,1 +2,1 2012 100,0 0,0 104,3 +2,2 2013 102,5 +2,5 105,8 +1,5 2014 103,5 +1,0 106,6 +0,8 2015 105,1 +1,5 107,0 +0,4 Der Vergleich des Index Schornsteinfegerentgelt mit dem Verbraucherpreisindex zeigt, dass die Preissteigerung beim Schornsteinfegerentgelt unter der allgemeinen Preissteigerung der letzten 5 Jahre liegt. 2. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung darüber , ob der Wettbewerb in diesem Bereich in der Praxis auch funktioniert? Für eine objektive und belastbare Antwort auf diese Frage liegen keine hinreichenden bzw. repräsentativen Erkenntnisse vor. Sowohl beim Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr als auch bei der Bayerischen Landeskartellbehörde gehen etwa 2 bis 3 Beschwerden/Anfragen pro Jahr zum Thema „Schornsteinfeger und Wettbewerb“ ein. Dies erlaubt keine belastbaren allgemeinen Rückschlüsse auf den Wettbewerb in dieser Branche. Keine der Beschwerden bei der Kartellbehörde seit der Liberalisierung hat zu weiteren Ermittlungen der Behörde geführt , weil kein Anfangsverdacht für Kartellverstöße vorlag. 3. Sieht die Staatsregierung Handlungsbedarf für mehr Wettbewerb bei Schornsteinfegerleistungen? Nein. Im Hinblick darauf, dass die Preissteigerung laut Index Schornsteinfegerentgelt des Bayerischen Landesamts für Statistik unter der allgemeinen Preissteigerung (vgl. Antwort zu Frage 1) liegt, erscheint ein Tätigwerden nicht erforderlich . Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.11.2016 17/12901 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12901 Es wird zudem davon ausgegangen, dass sich der Wettbewerb zunehmend entwickeln wird. Begrenzender Faktor dürfte die Zahl der Fachkräfte sein, die Schornsteinfegertätigkeiten durchführen: Seit 2004 sind aufgrund der damals offenen Diskussion, wie die inhaltliche Ausgestaltung der Reform des Schornsteinfegerrechts aussehen wird, die Ausbildungszahlen kontinuierlich gesunken. Im Jahr 2008 gab es bundesweit rund 1.300 Auszubildende im Schornsteinfegerhandwerk. Das Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens wurde Ende 2008 vom Bundestag beschlossen. Seitdem sind die Ausbildungszahlen wieder stark gestiegen. Im Jahr 2015 erlernten 2.200 Auszubildende (gesamt: 1. bis 3. Lehrjahr) den Beruf des Schornsteinfegers. Die Anzahl der Beschäftigten wächst also von Jahr zu Jahr an. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich nach den Regeln des Marktes der Wettbewerb entwickeln wird, wenn mehr Schornsteinfeger ihre Leistungen anbieten werden. 4. Welche Möglichkeiten gibt es, mehr Wettbewerb bei Schornsteinfegerleistungen zu ermöglichen und damit die Kosten für die Kunden in naher Zukunft wieder zu senken? Wettbewerb lässt sich nicht erzwingen, außer durch regulierende gesetzliche Maßnahmen, die im Hinblick auf die nur geringe Kostensteigerung bei den Schornsteinfegerentgelten im Vergleich zur allgemeinen Preissteigerung nicht gerechtfertigt wären.