Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 05.07.2016 Ku-Klux-Klan(KKK)-Gruppierungen in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie viele Ku-Klux-Klan(KKK)-Gruppierungen waren in Bayern seit 1980 nach Kenntnis der Staatsregierung aktiv? 1.2 Wie viele Mitglieder hatten bzw. haben diese (bitte Name, örtliche Verbreitung, Mitgliederzahl, Führungspersonen , Gründungs- und gegebenenfalls Auflösungsdatum benennen)? 1.3 Wie viele dieser Gruppierungen wurden bzw. werden vom Verfassungsschutz beobachtet? 2. Wie viele und welche dieser Gruppierungen haben/ hatten nach Kenntnis der Staatsregierung Polizisten oder Angehörige anderer deutscher Sicherheitsbehörden als Mitglieder? 3. Wie viele und welche dieser Gruppierungen haben/ hatten nach Kenntnis der Staatsregierung Angehörige der Bundeswehr als Mitglieder? 4. Welche rechtsextremistischen Gruppierungen aus Bayern haben bzw. hatten nach Kenntnis der Staatsregierung seit 1980 Kontakte zu KKK-Gruppierungen im In- oder Ausland (bitte nach Gruppierung und genauem Zeitraum auflisten)? 5. Wie viele rituelle Verbrennungen von Holzkreuzen gab es nach Kenntnis der Staatsregierung seit 1980 in Bayern? 6.1 Gab es nach Kenntnis der Staatsregierung seit 1980 Besuche amerikanischer KKK-Funktionäre in Bayern? 6.2 Wenn ja, wann und um wen handelte es sich? 7. Bei wie vielen und welchen Straftaten in Bayern haben Ermittlungsbehörden seit 2010 KKK-Bezüge gesehen (bitte nach Jahren und einzelnen Straftaten aufschlüsseln )? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 05.09.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der KKK wurde 1865 in den USA gegründet. Ziel des KKK war es, die Rassentrennung in den Südstaaten nach dem Bürgerkrieg aufrechtzuerhalten. In den 1920er-Jahren erreichte der KKK in den USA seine größte Mitgliederzahl mit ca. drei Millionen Anhängern. Im Laufe der Jahre verlor der KKK in den USA erheblich an Bedeutung. Der aktuelle Mitgliederstand wird auf ca. 7.000 Personen geschätzt. Die wohl bekanntesten Symbole des KKK sind die weißen Kapuzengewänder und das brennende Kreuz. Deutsche Rechtsextremisten berufen sich teilweise auf das rassistische Gedankengut des KKK und bedienen sich dessen Symbole und Zeichen. Daher ist es durchaus denkbar, dass deutsche (und auch bayerische) Rechtsextremisten sowohl Symbole wie auch Rituale des KKK nutzen, um ihre rassistische Gesinnung zu unterstreichen. Die Existenz lokaler Gruppen, eine KKK-Mitgliedschaft oder Verbindungen zu ausländischen KKK-Gruppen können daraus aber nicht abgeleitet werden. Der KKK sieht sich als radikal protestantische Organisation . Radikaler Protestantismus ist für die deutsche rechtsextremistische Szene sehr unüblich. Deutsche Rechtsextremisten berufen sich stark auf die nordische Mythologie als eine „germanische“ Religion. Die Überhöhung eines nordisch-germanischen Erbes ist nach wie vor integraler Bestandteil der rechtsextremistischen Szene. Als Beispiel für neoheidnische Praktiken von Rechtsextremisten stehen sowohl die Feiern zu den Sonnwenden wie auch die Umdeutung des christlichen Weihnachten in das vorchristliche Julfest. Daher ist eine Ablehnung des Christentums als importierte „jüdische“ Religion in der deutschen rechtsextremistischen Szene weitverbreitet und steht einer Anbindung von deutschen Rechtsextremisten an den KKK im Weg. 1.1 Wie viele Ku-Klux-Klan(KKK)-Gruppierungen waren in Bayern seit 1980 nach Kenntnis der Staatsregierung aktiv? 1.2 Wie viele Mitglieder hatten bzw. haben diese (bitte Name, örtliche Verbreitung, Mitgliederzahl, Führungspersonen , Gründungs- und gegebenenfalls Auflösungsdatum benennen)? 1.3 Wie viele dieser Gruppierungen wurden bzw. werden vom Verfassungsschutz beobachtet? Dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) liegen keine belastbaren Erkenntnisse über KKK- Gruppen vor, die sich in der rechtsextremistischen Szene in Bayern etablieren konnten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 04.11.2016 17/12902 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12902 2. Wie viele und welche dieser Gruppierungen haben/ hatten nach Kenntnis der Staatsregierung Polizisten oder Angehörige anderer deutscher Sicherheitsbehörden als Mitglieder? Weder dem BayLfV noch der Bayerischen Polizei liegen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Bei Angehörigen außerbayerischer Sicherheitsbehörden handelt es sich um Angelegenheiten, die dem Zuständigkeitsbereich der anderen Bundesländer oder des Bundes unterliegen. Hierzu kann keine Stellungnahme erfolgen. 3. Wie viele und welche dieser Gruppierungen haben/ hatten nach Kenntnis der Staatsregierung Angehörige der Bundeswehr als Mitglieder? Dem BayLfV liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Frage vor. Angelegenheiten von Angehörigen der Bundeswehr unterliegen dem Zuständigkeitsbereich des Bundes und im Besonderen des Bundesministeriums der Verteidigung. Darüber hinaus wird auf eine Antwort der Bundesregierung (Drucksache 17/10688) vom 13.09.2012 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag verwiesen. 4. Welche rechtsextremistischen Gruppierungen aus Bayern haben bzw. hatten nach Kenntnis der Staatsregierung seit 1980 Kontakte zu KKK-Gruppierungen im In- oder Ausland (bitte nach Gruppierung und genauem Zeitraum auflisten)? Dem BayLfV liegen keine Erkenntnisse vor, die auf strukturelle Kontakte von bayerischen rechtsextremistischen Gruppierungen zum KKK hindeuten. Dennoch können einzelne persönliche Kontakte von bayerischen Rechtsextremisten zu KKK-Gruppierungen im In- und Ausland nicht ausgeschlossen werden. Diese führten aber gegebenenfalls nicht zu einer Übernahme von Aktivitäten des KKK in die bayerische rechtsextremistische Szene. 5. Wie viele rituelle Verbrennungen von Holzkreuzen gab es nach Kenntnis der Staatsregierung seit 1980 in Bayern? Den bayerischen Sicherheitsbehörden liegen keine aktuellen Erkenntnisse über rituelle Verbrennungen von Holzkreuzen im Rahmen der Zeremonie einer KKK-Gruppe in Bayern vor. Nachfolgend aufgeführte Erkenntnisse aus bestätigten Meldungen weisen einen Bezug zu KKK-Symboliken auf: – Im Verlauf einer Feier der rechtsextremistischen Szene im Jahr 2000 in Viereth, Lkrs. Bamberg, haben in Klans- Kutten gekleidete Mitglieder der rechtsextremistischen Gruppierung „Blood&Honour“ ein Holzkreuz verbrannt. Ein weiterführender Zusammenhang mit Strukturen des KKK hat sich aus diesem Personenumfeld in der Folgezeit nicht ergeben. – Ende Dezember 2015 haben Unbekannte ein mit Stoff umwickeltes Kreuz vor einer Flüchtlingsunterkunft in Landsberg in Brand gesetzt. Erkenntnisse zum Tatmotiv oder hinsichtlich einer möglichen Anbindung an Strukturen des KKK liegen auch hier nicht vor. 6.1 Gab es nach Kenntnis der Staatsregierung seit 1980 Besuche amerikanischer KKK-Funktionäre in Bayern? 6.2 Wenn ja, wann und um wen handelte es sich? Sofern derartige Besuche überhaupt stattgefunden haben, führten sie nach derzeitiger Erkenntnislage nicht zu einer Zusammenarbeit der bayerischen rechtsextremistischen Szene mit amerikanischen Funktionären des KKK. Im Übrigen sind nach Art. 21 Absatz 1 Bayerisches Verfassungsschutzgesetz personenbezogene Daten zu löschen, wenn seit der letzten gespeicherten relevanten Information 15 Jahre vergangen sind. 7. Bei wie vielen und welchen Straftaten in Bayern haben Ermittlungsbehörden seit 2010 KKK-Bezüge gesehen (bitte nach Jahren und einzelnen Straftaten aufschlüsseln)? Eine gesonderte Erfassung von Verfahren, die einen Bezug zu KKK-Gruppierungen aufweisen, sieht weder die Justizgeschäftsstatistik noch die von den Staatsanwaltschaften jährlich nach bundeseinheitlichen Vorgaben zu fertigende Statistik betreffend „rechtsextremistische/fremdenfeindliche Straftaten“ vor. Eine anlässlich der vorliegenden Anfrage aktuell bei den zweiundzwanzig bayerischen Staatsanwaltschaften durchgeführte Abfrage hat ergeben, dass dort – mit nachfolgend angeführter Ausnahme – keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen. Lediglich die Staatsanwaltschaft Augsburg konnte über ein im Jahr 2012 wegen des Tatvorwurfs des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a Strafgesetzbuch) eingeleitetes Ermittlungsverfahren berichten, bei dem im Rahmen einer beim Beschuldigten durchgeführten Wohnungsdurchsuchung ein Aufnäher mit dem Aufdruck „Ku-Klux-Klan“ sichergestellt werden konnte. Die dem Bayerischen Landeskriminalamt im Wege des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) mittels KTA-PMK-Meldung übermittelten Delikte werden im Rahmen der Sachbearbeitung u. a. in einer Fallzahlendatenbank erfasst. Bezüge zum „Ku-Klux-Klan“ werden dabei nicht abgebildet und sind somit nicht recherchierbar.