Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Rosi Steinberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 03.08.2016 Umsetzung beschlossener Maßnahmen nach Lebensmittelskandalen in Bayern Frau Staatsministerin Ulrike Scharf hat mittgeteilt, dass die Lebensmittelüberwachung in Bayern noch effizienter wer den solle. Angesichts dieser neuen Ankündigungen interes siert es mich, wie die Beschlüsse der Staatsregierung zu einer Verbesserung der Lebensmittelüberwachung in der vorletzten, letzten und jetzigen Legislaturperiode umgesetzt wurden. Deshalb frage ich die Staatsregierung: 1. a) Haben alle Behörden des gesundheitlichen Verbrau cherschutzes unabhängig vom Zuständigkeitsbereich unmittelbaren Zugriff auf die Inhalte des laut Aussage der Staatsregierung (Drs. 16/18203) bereits umge setzten zentralen Datenbanksystems (ggf. Gründe für einen nicht unmittelbaren Zugriff)? b) In welchem Zeitintervall wird die Datenbank evaluiert und auf aktuelle Probleme und Entwicklungen ange passt (ggf. Gründe für die Nichtanpassung bzw. Nicht evaluierung)? c) Wie schätzt die Staatsregierung die Praxistauglichkeit dieser Datenbank ein (bitte unter Angabe der Hürden beim Zugriff auf diese Datenbank)? 2. a) In welchem Turnus fanden seit 2010 die nach Aussage der Staatsregierung (Drs. 16/18203) als Reaktion auf die Gammelfleischskandale eingeführten gemeinsa men Besprechungen mit den Strafverfolgungsbehör den statt [bitte Auflistung der Termine unter Angabe der Teilnehmer nach Wirkungsstätte und Amtsbezeich nung/Tätigkeitsfeld (ohne Angabe personenbezoge ner Daten)] ? b) Welche gemeinsamen Fortbildungen zur Intensivie rung der Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbe hörden fanden seit 2010 statt [bitte Auflistung der Ter mine unter Angabe der Thematik und Teilnehmer nach Wirkungsstätte und Amtsbezeichnung/Tätigkeitsfeld (ohne Angabe personenbezogener Daten)]? c) Wurde in Bayern eine SchwerpunktStaatsanwalt schaft für den Bereich Lebens und Futtermittel einge führt (ggf. Gründe für die Nichteinführung)? 3. a) Findet der „Wechsel des Kontrollgebiets“ des gesam ten Kontrollpersonals in der Lebensmittelüberwa chung, wie in Art. 22 der überarbeiteten Fassung der AVVRÜb im Juni 2008 festgelegt, wie vorgesehen statt (bitte aufgeschlüsselt nach Amtsbezeichnung)? b) Wo erfolgt diese Rotation nicht wie vorgesehen (bitte aufgegliedert nach Landkreis/kreisfreie Stadt und Le bensmittelkontrolleure/Veterinäre)? c) Bezüglich 3 b, welche Gründe sieht die Staatsregie rung dafür? 4. a) Findet das VierAugenKontrollsystem in der Lebens und Futtermittelüberwachung, wie in § 7 der überarbei teten Fassung der AVVRÜb im Juni 2008 festgelegt, in Bayern konsequent Anwendung? b) Wo wird dieses Prinzip nicht konsequent angewandt (bitte aufgegliedert nach Landkreis/kreisfreie Stadt und Lebensmittelkontrolleure/Veterinäre)? c) Bezüglich 4 b, welche Gründe sieht die Staatsregie rung dafür? 5. a) Inwiefern fand eine Intensivierung und Ausweitung des Fortbildungsangebots für das amtliche Überwachungs personal im gesundheitlichen Verbraucherschutz, das nach Aussage der Staatsregierung als Reaktion auf die Gammelfleischskandale erfolgte (Drs. 16/18203), statt? b) Steht das Fortbildungsangebot allen an der Lebens mittelüberwachung beteiligten Personen uneinge schränkt, kostenlos und gleichermaßen zur Verfügung (ggf. Gründe für eine Einschränkung der Nutzung)? c) Ist das Fortbildungsangebot an den tatsächlichen Bedarf, aktuelle Probleme und Entwicklungen in der Lebensmittelüberwachung angepasst (ggf. Gründe für eine Nichtanpassung)? 6. a) Inwiefern hat sich die Staatsregierung, wie im Dring lichkeitsantrag „Stärkung der Kontrolle der Fleischin dustrie“ (BeschlussDrs. 15/4383) beschlossen, auf Bundes und EUEbene für einen verbesserten Infor mationsaustausch zwischen den jeweiligen Behörden für mehr Lebensmittelsicherheit mit allen, ihr zur Ver fügung stehenden Mitteln eingesetzt? b) Inwieweit war dieser Einsatz erfolgreich/nicht erfolg reich (bitte unter Angabe der Gründe für die Einschät zung als Erfolg/Misserfolg)? c) Wie beurteilt die Staatsregierung aktuell den Informa tionsaustausch zwischen den Behörden auf EU, Bun des und Landesebene? 7. a) Wurde eine stärkere Zentralisierung der Kontrollen von international tätigen Fleischgroßhändlern mittels einer Übertragung der Kontrollen auf die Bezirksregie rungen, wie vom damaligen Verbraucherschutzminis ter Werner Schnappauf vor dem Ausschuss für Um welt und Verbraucherschutz am 13. September 2006 angekündigt, umgesetzt? b) Wenn ja, wann und wie wurde diese Maßnahme um gesetzt? c) Wenn nein, warum wurde diese Maßnahme nicht um gesetzt? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.10.2016 17/12906 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12906 8. Wie beurteilt die Staatsregierung jeweils die Wirksam keit der in den Fragen 1–7 dargestellten Maßnahmen (bitte jeweils getrennt nach der jeweiligen Maßnah me)? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 05.09.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz wie folgt beantwortet: 1. a) Haben alle Behörden des gesundheitlichen Verbraucherschutzes unabhängig vom Zuständigkeitsbereich unmittelbaren Zugriff auf die Inhalte des laut Aussage der Staatsregierung (Drs. 16/18203) bereits umgesetzten zentralen Datenbanksystems (ggf. Gründe für einen nicht unmittelbaren Zugriff)? Die Gewährung eines Zugriffs auf Daten der gemeinsamen EDV im gesundheitlichen Verbraucherschutz (TIZIAN) folgt dem datenschutzrechtlichen Gebot, dass die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten auf das zur Erfül lung der jeweiligen Aufgaben erforderliche Maß beschränkt bleiben muss. Dementsprechend haben die Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit für amtliche Kontrollen einen unmittelbaren Zugriff auf die Inhalte der Datenbank. Einen behördenübergreifenden Zugang haben dabei die Regie rungen im Rahmen ihrer steuernden und aufsichtlichen Tätigkeit für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich und das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zum Zweck der Erledigung zentraler Fachaufgaben. b) In welchem Zeitintervall wird die Datenbank evaluiert und auf aktuelle Probleme und Entwicklungen angepasst (ggf. Gründe für die Nichtanpassung bzw. Nichtevaluierung)? Die Evaluation und gegebenenfalls Weiterentwicklung und Anpassung des Systems an neue rechtliche und fachliche Vorgaben erfolgt in einem laufenden Prozess im Austausch mit den zuständigen Behörden und auf länderübergreifen der Fachebene. c) Wie schätzt die Staatsregierung die Praxistauglichkeit dieser Datenbank ein (bitte unter Angabe der Hürden beim Zugriff auf diese Datenbank)? Die Datenbank hat sich als praxistauglich erwiesen. Sie ist mittlerweile in allen Bundesländern in Betrieb. 2. a) In welchem Turnus fanden seit 2010 die nach Aussage der Staatsregierung (Drs. 16/18203) als Reaktion auf die Gammelfleischskandale eingeführten gemeinsamen Besprechungen mit den Strafverfolgungsbehörden statt [bitte Auflistung der Termine unter Angabe der Teilnehmer nach Wirkungsstätte und Amtsbezeichnung/Tätigkeitsfeld (ohne Angabe personenbezogener Daten)] ? Die Besprechungen finden in der Regel einmal jährlich in jedem Regierungsbezirk bei der dortigen Regierung statt. Besprechungstermine 2010, 2011 und (soweit bereits statt gefunden) 2016: • Regierung von Oberbayern: 10.12.2010; 30.11.2011. • Regierung von Niederbayern: 2010 und 2011 keine Be sprechung; 14.06.2016. • Regierung von Unterfranken: 24.11.2010; 23.11.2011. • Regierung von Mittelfranken: 2010 keine Besprechung; 18.10.2011. • Regierung von Oberfranken: 01.12.2010; 20.10.2011. • Regierung von Schwaben: 20.05.2010; 22.03.2011. • Regierung der Oberpfalz: 09.12.2010; 12.07.2011. In Bezug auf den Teilnehmerkreis und die Termine der Be sprechungen in den Jahren 2012–2015 wird im Übrigen auf die Beantwortung der Fragen 7 c und 8 a der Schriftlichen Anfrage LTDrs.17/9981 verwiesen. b) Welche gemeinsamen Fortbildungen zur Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden fanden seit 2010 statt [bitte Auflistung der Termine unter Angabe der Thematik und Teilnehmer nach Wirkungsstätte und Amtsbezeichnung /Tätigkeitsfeld (ohne Angabe personenbezogener Daten)]? Im Jahr 2010 fand eine Jahrestagung „Zusammenarbeit der Verwaltungs und Strafverfolgungsbehörden im Lebens mittel und Veterinärrecht“ am 17.06.2010 in Ansbach und am 10.06.2010 in München statt. Zielgruppen waren Le bensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure, Amtstierärztinnen und Amtstierärzte, Juristinnen und Juris ten, Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte und Zollbeamtinnen und Zollbeamte des Zollfahndungsamts. Die Fortbildungsveranstaltung befasste sich mit folgen den Themen: • Praxisbericht zur Zusammenarbeit zwischen Strafver folgungs und Lebensmittelüberwachungsbehörden im Rahmen von Durchsuchungsaktionen, • notwendige Erstmaßnahmen bei lebensmittelrechtlichen Verfahren unter dem Blickwinkel der Sicherung gerichts verwertbarer Beweismittel aus polizeilicher Sicht, • Missbrauchspotenzial beim Warenfluss von Fleisch und Nebenprodukten, • Koordination von bayernweiten Durchsuchungsmaßnah men unter Mitwirkung des LGL, des Kreisverwaltungsrefe rats (KVR) München und der betroffenen Landratsämter, des Polizeipräsidiums München und der ortsansässigen Polizeidienststellen, • Zusammenarbeit der Spezialeinheit mit Polizei und Staatsanwaltschaft im Bereich der Tierarzneimittelüber wachung, • Strafbarkeit im Rahmen der Ausstellung von Zertifikaten beim Export von Lebensmitteln. In den Jahren nach 2010 wurden Themen, die die Zusam menarbeit zwischen Überwachung und Vollzug betrafen, neben anderen Inhalten in Veranstaltungen abgehandelt, die Personen der vorgenannten Zielgruppen zur Erfüllung ihrer allgemeinen Fortbildungsverpflichtung angeboten wur Drucksache 17/12906 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 den. Im Jahr 2016 wurde das Thema „Zusammenarbeit von Überwachung und Vollzug“ eigenständig aufgelegt; diese Veranstaltung soll in der Zukunft auch fortgeführt werden. c) Wurde in Bayern eine Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für den Bereich Lebens- und Futtermittel eingeführt (ggf. Gründe für die Nichteinführung)? Seit 2011 werden die Ermittlungen wegen Straftaten im Be reich des Lebensmittel und Futtermittelrechts aufgrund ei ner Einzelfallzuweisung des Staatsministeriums der Justiz entweder der Staatsanwaltschaft Würzburg (soweit es um Verstöße bei der Getränkeherstellung geht) oder der Staats anwaltschaft Regensburg (für alle übrigen Lebensmittel und Futtermittel) übertragen, sofern der Sachverhalt zu ei ner zentralen Bearbeitung Anlass gibt. Grund hierfür kann insbesondere ein überörtlicher Bezug oder eine besondere Komplexität des Falls sein. Für alle anderen Fälle bleibt es bei der Zuständigkeit der örtlichen Staatsanwaltschaften. Alle Staatsanwaltschaften haben besondere Ansprechpartner und Sonderdezernenten für Lebensmittelkriminalität, sodass eine Konzentration und Bündelung von Spezialwissen gewährleistet ist. 3. a) Findet der „Wechsel des Kontrollgebiets“ des gesamten Kontrollpersonals in der Lebensmittelüberwachung , wie in Art. 22 der überarbeiteten Fassung der AVVRÜb im Juni 2008 festgelegt, wie vorgesehen statt (bitte aufgeschlüsselt nach Amtsbezeichnung)? Der Gesetzgeber verpflichtet in Art. 22 des Gesundheits und Verbraucherschutzgesetzes (GDVG) die mit Kontrollaufga ben beauftragten Fachkräfte, regelmäßig ihr Kontrollgebiet zu wechseln oder sonstige ausgleichende Maßnahmen zu treffen. Dieser gesetzliche Auftrag wird laut den zuständi gen Behörden vor Ort bayernweit von den Amtstierärzten und den Lebensmittelüberwachungsbeamten erfüllt. Dieses Thema wurde auch auf den bayernweiten Informationsver anstaltungen mit den Regierungspräsidenten, Landräten und Bürgermeistern der kreisfreien Städte Anfang Januar 2016 in München ausführlich angesprochen. b) Wo erfolgt diese Rotation nicht wie vorgesehen (bitte aufgegliedert nach Landkreis/kreisfreie Stadt und Lebensmittelkontrolleure/Veterinäre)? Auf die Antwort zu Frage 3 a wird Bezug genommen. c) Bezüglich 3 b, welche Gründe sieht die Staatsregierung dafür? Auf die Antwort zu Frage 3 a wird Bezug genommen. 4. a) Findet das Vier-Augen-Kontrollsystem in der Lebens - und Futtermittelüberwachung, wie in § 7 der überarbeiteten Fassung der AVVRÜb im Juni 2008 festgelegt, in Bayern konsequent Anwendung? In den bayerischen Behörden des gesundheitlichen Ver braucherschutzes werden bei der amtlichen Kontrolle von Betrieben zwei Kontrollpersonen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 1 der AVV RahmenÜberwachung (AVVRÜb) eingesetzt, wenn dies auf Grund besonderer Gegebenheiten oder spezieller Erkenntnisse über den jeweiligen Betrieb angezeigt oder aus sonstigen Gründen erforderlich ist (VierAugenPrinzip). b) Wo wird dieses Prinzip nicht konsequent angewandt (bitte aufgegliedert nach Landkreis/kreisfreie Stadt und Lebensmittelkontrolleure/Veterinäre )? Siehe Antwort Frage 4 a. c) Bezüglich 4 b, welche Gründe sieht die Staatsregierung dafür? Siehe Antwort Frage 4 a. 5. a) Inwiefern fand eine Intensivierung und Ausweitung des Fortbildungsangebots für das amtliche Überwachungspersonal im gesundheitlichen Verbraucherschutz , das nach Aussage der Staatsregierung als Reaktion auf die Gammelfleischskandale erfolgte (Drs. 16/18203), statt? Eine Intensivierung und Ausweitung des Fortbildungs angebots für das amtliche Personal im gesundheitlichen Verbraucherschutz fand im Rahmen des Sonderfortbil dungsprogramms „Qualifizierungsoffensive zur Lebensmit telsicherheit“ im Jahr 2007 statt. Ergänzend zum jährlichen Fortbildungsangebot wurden dabei 20 zusätzliche, neu kon zipierte Fortbildungen angeboten. Zahlreiche Fortbildungen des Sonderfortbildungsprogramms wurden in 2008 fortge setzt. Hinzu kommen in den Folgejahren Fortbildungsver anstaltungen aus dem Fachbereich „Interdisziplinär“, an welchem neben den Zielgruppen des gesundheitlichen Ver braucherschutzes auch andere Zielgruppen teilnehmen wie etwa Amtsärzte oder Verwaltungsfachpersonal. b) Steht das Fortbildungsangebot allen an der Lebensmittelüberwachung beteiligten Personen uneingeschränkt , kostenlos und gleichermaßen zur Verfügung (ggf. Gründe für eine Einschränkung der Nutzung)? Die Zulassung zu den Fortbildungen erfolgt entsprechend der ausgeschriebenen Zielgruppen und der vorhandenen Teilnehmerplätze. Die Teilnahme ist für die staatlichen Be schäftigten kostenfrei. Für kommunale Beschäftigte ist die Teilnahme an Pflichtveranstaltungen kostenfrei, für andere Veranstaltungen wird ein Teilnehmerbeitrag von 50 € je Ver anstaltungstag erhoben. Bei Entsendung mehrerer Teilneh mer wird Ermäßigung entsprechend einer Preisstaffelung gewährt. Für amtliche Tierärzte und amtliche Fachassisten ten wird kein Teilnahmebeitrag erhoben. c) Ist das Fortbildungsangebot an den tatsächlichen Bedarf, aktuelle Probleme und Entwicklungen in der Lebensmittelüberwachung angepasst (ggf. Gründe für eine Nichtanpassung)? Das Fortbildungsangebot richtet sich im Wesentlichen nach dem Bedarf der einzelnen Zielgruppen. Ausbildungslehr gänge werden vorrangig behandelt. Das jährliche Fortbil dungsprogramm enthält Angebote für alle Zielgruppen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Darüber hinaus werden bei Bedarf kurzfristig zusätzliche Veranstaltungen aus aktuellem Anlass angeboten. 6. a) Inwiefern hat sich die Staatsregierung, wie im Dringlichkeitsantrag „Stärkung der Kontrolle der Fleischindustrie“ (Beschluss-Drs. 15/4383) beschlossen , auf Bundes- und EU-Ebene für einen verbesserten Informationsaustausch zwischen den jeweiligen Behörden für mehr Lebensmittelsicherheit mit allen, ihr zur Verfügung stehenden Mitteln eingesetzt? Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12906 Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsi cherheit (BVL) stellt seit 2005 das Fachinformationssystem für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (FISVL) zur Verfügung. Hierdurch wird gewährleistet, dass Erkennt nisse im Zusammenhang mit überregionalen Vorkommnis sen unmittelbar zusammengeführt werden und zwischen den zuständigen Behörden einschließlich dem KrisenLage zentrum des BVL ausgetauscht werden können. Im Weiteren dient das System zur Bereitstellung von Fachinformationen wie gesetzlichen Vorgaben, Verwal tungsvorschriften und QMSVorgaben (QMS – Qualitätsma nagementsystem) der Länder sowie – zur gegenseitigen, länderübergreifenden Information – auch zur Veröffentli chung der länderspezifischen Notfallpläne für Lebensmit tel und Futtermittel gemäß Art. 13 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004. Bund und Länder haben eine Vereinbarung über die Zu sammenarbeit in Krisenfällen im Bereich der Lebensmittel und Futtermittelsicherheit geschlossen. Des Weiteren hat sich in Krisenfällen und bei krisenhaften Geschehen die Ab haltung von Telefonkonferenzen bewährt. Bund und Länder nutzen diese Kommunikationsmöglichkeit anlassbezogen. b) Inwieweit war dieser Einsatz erfolgreich/nicht erfolgreich (bitte unter Angabe der Gründe für die Einschätzung als Erfolg/Misserfolg)? Die Maßnahmen zur besseren Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern haben sich bewährt. Der Informations austausch erfolgte schnell, umfassend und regelmäßig so, dass die jeweiligen Behörden in Deutschland die notwen digen Maßnahmen ergreifen konnten. Darüber hinaus wird derzeit durch das LGL ein entspre chendes vom Staatsministerium für Umwelt und Verbrau cherschutz (StMUV) gefördertes Projekt zum Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Schäden sowie vor Täu schung im Umgang mit Lebensmitteln durchgeführt. Hierbei werden risikorelevante Einflussfaktoren im Lebensmittel umfeld wie Warenströme, Preisentwicklungen, klimatische Faktoren oder Produktionseinbrüche identifiziert, beobach tet und ausgewertet. Kommunikation auf EUEbene: Das RapidAlertSystemforFoodandFeed (RASFF) ist das Schnellwarn bzw. Informationssystem der EUMitglied staaten, der Europäischen Kommission und assoziierter Drittstaaten (Schweiz, Island, Norwegen, Liechtenstein) über von Lebensmitteln oder Futtermitteln ausgehenden Ri siken für die menschliche Gesundheit sowie über in diesem Zusammenhang getroffenen Maßnahmen. Nationale Kon taktstelle in Deutschland ist das Bundesamt für Verbrau cherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Die Kontakt stelle für Bayern befindet sich am LGL. Die Kommunikation der Meldungen erfolgt inzwischen mithilfe einer OnlineDa tenbank (iRASFF). Wird beanstandete Ware nach Bayern geliefert, koordiniert die RASFFKontaktstelle am LGL die erforderlichen Ermittlungen und Maßnahmen und meldet die Ergebnisse an die jeweils zuständigen Behörden. Mit dem AdministrativeAssistanceandCooperationSys tem (AAC) steht den Mitgliedstaaten seit Ende 2015 ein elektronisches System für Amtshilfe und Zusammenarbeit zur Verfügung, in dem Informationen zu Verstößen, die unterhalb der Schnellwarnschwelle liegen, ausgetauscht werden können. Für Deutschland wurde das BVL als Ver bindungsstelle benannt. In Bayern erfolgt die Koordinierung über die Kontaktstelle „Lebensmittelbetrug“ am LGL. c) Wie beurteilt die Staatsregierung aktuell den Informationsaustausch zwischen den Behörden auf EU-, Bundes- und Landesebene? Der Informationsaustausch zwischen den Behörden auf EU, Bundes und Landesebene hat sich bewährt. Die Systeme der Kommunikation wurden in den vergangenen Jahren im mer wieder den sich ändernden Gegebenheiten angepasst. 7. a) Wurde eine stärkere Zentralisierung der Kontrollen von international tätigen Fleischgroßhändlern mittels einer Übertragung der Kontrollen auf die Bezirksregierungen, wie vom damaligen Verbraucherschutzminister Werner Schnappauf vor dem Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz am 13. September 2006 angekündigt, umgesetzt? b) Wenn ja, wann und wie wurde diese Maßnahme umgesetzt? c) Wenn nein, warum wurde diese Maßnahme nicht umgesetzt? Die Zuständigkeit für die Kontrolle von Fleischgroßhändlern liegt, bis auf den Bereich der Kontrolle der Voraussetzungen für die Zulassung nach Lebensmittelrecht, bei den Kreisver waltungsbehörden. Die Überwachung von fleischverarbeitenden Betrieben wurde im angesprochenen Zeitraum durch eine Reihe von Maßnahmen gestärkt: Die zuvor kommunale Fleischhygieneüberwachung wur de verstaatlicht. Die Regierungen haben die Zuständigkeit für Zulassun gen nach Lebensmittelhygienerecht erhalten und führen weiterhin die Fachaufsicht über die Kreisverwaltungsbehör den durch. Zudem wurde die Spezialeinheit Lebensmittelsicherheit des LGL errichtet. Die Spezialeinheit stellt eine interdiszi plinär ausgerichtete Kontrolleinheit dar, die insoweit mit der Aufgabe betraut wurde, überregionale Kontrollmaßnahmen zu planen und durchzuführen und die Behörden für Gesund heit, Veterinärwesen, Ernährung und Verbraucherschutz in fachlicher und rechtlicher Hinsicht zu unterstützen und zu beraten. Im Rahmen von durch die Spezialeinheit erstell ten, risikobasierten Kontrollprogrammen erfolgen seither Kontrollen der Spezialeinheit gemeinsam mit Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden. Die Tätigkeit der Spezi aleinheit Lebensmittelsicherheit ermöglicht flexible Kontroll schwerpunkte und die fachliche Beratung der Behörden für Gesundheit, Veterinärwesen, Ernährung und Verbraucher schutz auf hohem Niveau. 8. Wie beurteilt die Staatsregierung jeweils die Wirksamkeit der in den Fragen 1–7 dargestellten Maßnahmen (bitte jeweils getrennt nach der jeweiligen Maßnahme)? Die Wirksamkeit der in den Fragen 1–7 dargestellten Maß nahmen wird im Rahmen der Beantwortung der Fragen 1–7 klar dargestellt.