Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 06.09.2016 Zu 1.: Gemäß Art. 51 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs - und Unterrichtswesen (BayEUG) werden zulassungspflichtige Lernmittel wie Schulbücher oder Arbeitshefte im Rahmen eines staatlichen Zulassungsverfahrens einer Begutachtung unterzogen, bevor sie für den Gebrauch im Unterricht zugelassen werden. In der Verordnung über die Zulassung von Lernmitteln (ZLV) ist der Prozess der Begutachtung und der Zulassung von Lernmitteln näher bezeichnet. Den Gutachtern stehen allgemeine und fächerspezifische Kriterienkataloge zur Verfügung, anhand derer die von den Bildungsverlagen eingereichten Lernmittel beurteilt werden. Hier ist unter anderem festgelegt, dass Lernmittel den neuesten gesicherten Stand der Fachwissenschaft und Fachdidaktik berücksichtigen müssen und keine sachlichen Fehler enthalten dürfen. Grundlage für die Begutachtung ist der zur Zeit der Zulassung gültige Lehrplan. Die Themen und Inhalte des Schulbuchs beziehen sich dabei auf die entsprechend aktuellen Gegebenheiten. Die betreffenden Rechtsgrundlagen und Kriterienkataloge für Gutachter sind auf der Homepage des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst unter folgender Adresse abrufbar: https://www.km.bayern.de/lehrer/ unterricht-und-schulleben/lernmittel.html. Zu 2.: Aufgrund aktueller gesellschaftlicher bzw. politischer Entwicklungen ist es möglich, dass in Schulbüchern bei einzelnen Themenfeldern bestimmte Inhalte zu finden sind, die dem Stand des Zulassungszeitpunkts, jedoch nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen. Das Schulbuch dient der Lehrkraft im Unterricht als unterstützendes Medium. Es ist Aufgabe einer Lehrkraft, im Rahmen der individuellen Unterrichtsvorbereitung stets die aktuellen Entwicklungen bzgl. betreffender Lehrplaninhalte zu berücksichtigen und dabei z. B. den Veränderungsprozess im Unterricht zu thematisieren. Darüber hinaus können sich Lehrkräfte, wenn sie überholte Sachverhalte in Lernmitteln entdecken, mit der Bitte an das Staatsministerium wenden, den Verlag darüber zu informieren , beim Nachdruck eines Schulbuches entsprechende Änderungen zu berücksichtigen. Die Lehrkräfte können sich auch direkt mit dem Verlag in Verbindung setzen und eine Aktualisierung anregen. Der Verlag muss dem Staatsministerium daraufhin die entsprechend geänderten Seiten vorlegen und um Genehmigung für den nächsten Nachdruck bitten. 17. Wahlperiode 04.11.2016 17/12914 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 04.08.2016 Aktualität von Schulbüchern Schulbücher sollen im Allgemeinen die gesellschaftliche Situation in möglichst vielen Facetten darstellen. Kritische Anmerkung gab es vor Kurzem bei Gesprächen von mehreren Nutzern des Buches TERRA – Geschichte, Sozialkunde, Erdkunde 8 vom Klett Schulbuchverlag gegenüber der Darstellung im Bereich der Sozial- und Rentenversicherungen. Berichtet wird nur über die Bereiche der gesetzlichen Versicherungsbereiche und nicht, dass sowohl bei der Rente wie auch bei Kranken- und Pflegeversicherung konkurrierende private Systeme bestehen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Werden die Schulbücher vor der Zulassung für den Schulunterricht auf eine aktuelle gesellschaftliche Darstellung überprüft? 2. Wie reagiert man auf Änderungen in der Gesellschaft, wenn Schulbücher diese nicht mehr abbilden? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.