Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 06.09.2016 1. Aus welchen sachlich noch gerechtfertigten Gründen erachtet die Staatsregierung eine Verlagerung des Staatsarchivs von Würzburg nach Kitzingen als zwingend erforderlich? Bei der Verlagerung des Staatsarchivs Würzburg nach Kitzingen handelt es sich um eine Entscheidung im Rahmen der Heimatstrategie. Danach werden über 50 Behörden und staatliche Einrichtungen in die Regionen verlagert. Die Grundphilosophie der Heimatstrategie ist es, strukturschwache und ländlich geprägte Räume zu stärken. Diese strukturpolitische Zielsetzung, die insbesondere den Verfassungsauftrag der Förderung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern (Art. 3 Bayerische Verfassung – BV) verwirklichen will, gilt auch für die Verlagerung des Staatsarchivs von Würzburg nach Kitzingen. Der Verfassungsauftrag wurde bei einer Gesamtabwägung aller Argumente besonders gewichtet. Der Auswahl des Standorts Kitzingen liegen zudem folgende Kriterien zugrunde: Die Stadt Kitzingen liegt im Raum mit besonderem Handlungsbedarf, hat keine Projekte im Rahmen der Nordbayern-Initiative erhalten und konnte bisher noch nicht von Behördenverlagerungen profitieren. Die Stadt befindet sich noch im Konversionsprozess als Folge des 2006 erfolgten Abzugs der US-Streitkräfte, der ca. 7.220 Personen (US-Soldaten, Angehörige, Zivilbeschäftigte ) betraf. Hinzu kommt, dass die Bestände des Staatsarchivs Würzburg aufgeteilt sind: im Nordflügel der Würzburger Residenz und seit 1976 in einem Magazin im Nordflügel der Festung Marienberg in Würzburg. Da auf der Festung Marienberg ein Museum für Franken entstehen soll, muss das Magazin des Staatsarchivs Würzburg ohnehin verlagert werden. In diesem Zuge bietet sich die Chance, die aufgeteilten Bestände in einem zukunftsweisenden und optimal ausgestatteten Gebäude zu vereinen. Das Gebäude wird den neuesten Standards hinsichtlich Klimatisierung, Deckentraglast etc. entsprechen sowie attraktive Bereiche für die Öffentlichkeit mit Lesesaal, Ausstellungsfläche und Vortragsraum enthalten . 2. Welcher Aufwand an öffentlichen Mitteln wird hierfür notwendig sein und wie wird dieser finanziert werden ? Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine belastbaren Angaben zu den Kosten der Verlagerung gemacht werden. Die Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) Regionalvertretung Unterfranken führt derzeit gem. Nr. 1.1 Abschnitt B RL-Bau das Flächenmanagement in Kitzingen durch, d. h. sie prüft 17. Wahlperiode 04.11.2016 17/12915 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 26.07.2016 Beantwortung der Fragen des Bundes der Steuerzahler Bezug nehmend auf das Schreiben des Bundes der Steuerzahler vom 22.04.2016 frage ich die Staatsregierung: 1. Aus welchen sachlich noch gerechtfertigten Gründen erachtet die Staatsregierung eine Verlagerung des Staatsarchivs von Würzburg nach Kitzingen als zwingend erforderlich ? 2. Welcher Aufwand an öffentlichen Mitteln wird hierfür notwendig sein und wie wird dieser finanziert werden? 3. Welcher Nutzung sollen bei einer Verlagerung die bisherigen Räumlichkeiten zugeführt werden? 4. Wie erachtet die Staatsregierung das Kosten-Nutzen- Verhältnis der offenbar beabsichtigten Verlagerung, insbesondere im Vergleich zu einem Verbleib des Staatsarchivs in Würzburg, entweder mit einem Archivneubau auf dem Universitätsgelände oder mittels des Erhalts der Räume in der Würzburger Residenz, nicht zu vergessen sind bei der Verlagerung die sozialen Härten für das Amtspersonal, denen auf absehbare Zeit kaum ein merklicher Nutzen der Stadt Kitzingen gegenübersteht? 5. Wie steht die Staatsregierung schließlich zu dem zumindest uns gegenüber geäußerten Vorwurf, die Verlagerung des Staatsarchivs Würzburg nach Kitzingen sei weder zweckmäßig noch wirtschaftlich und komme daher einer nicht mehr sachgerechten Verwendung von öffentlichen Mitteln gleich? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12915 verschiedene Unterbringungsmöglichkeiten für das Staatsarchiv in Kitzingen. Ziel des Flächenmanagements ist die grundlegende Entscheidung über die wirtschaftlichste Deckung des Flächenbedarfs unter Abwägung alternativer Unterbringungsmöglichkeiten . Nach einer Wirtschaftlichkeitsprüfung und Abwägung der möglichen Alternativen legt die IMBY dem Staatsministerium eine Unterbringungsempfehlung vor. Die Unterbringungsempfehlung der IMBY ist abzuwarten . 3. Welcher Nutzung sollen bei einer Verlagerung die bisherigen Räumlichkeiten zugeführt werden? Nach dem Auszug des Staatsarchivs sollen die frei werdenden Räume auf der Festung Marienberg für ein Museum für Franken genutzt werden. Die frei werdenden Räumlichkeiten in der Residenz Würzburg werden in Zukunft voraussichtlich durch die Bayerische Schlösserverwaltung genutzt. 4. Wie erachtet die Staatsregierung das Kosten-Nutzen- Verhältnis der offenbar beabsichtigten Verlagerung, insbesondere im Vergleich zu einem Verbleib des Staatsarchivs in Würzburg, entweder mit einem Archivneubau auf dem Universitätsgelände oder mittels des Erhalts der Räume in der Würzburger Residenz, nicht zu vergessen sind bei der Verlagerung die sozialen Härten für das Amtspersonal, denen auf absehbare Zeit kaum ein merklicher Nutzen der Stadt Kitzingen gegenübersteht? 5. Wie steht die Staatsregierung schließlich zu dem zumindest uns gegenüber geäußerten Vorwurf, die Verlagerung des Staatsarchivs Würzburg nach Kitzingen sei weder zweckmäßig noch wirtschaftlich und komme daher einer nicht mehr sachgerechten Verwendung von öffentlichen Mitteln gleich? Alle Verlagerungsprojekte werden von der Staatsregierung als positive und umsetzbare Infrastrukturmaßnahmen für die Regionen bewertet. Das strukturpolitische Ziel der Förderung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern (Art. 3 Abs. 2 BV) ist Auftrag und Grundlage für das Konzept „Regionalisierung von Verwaltung – Behördenverlagerungen 2015“. Der Verfassungsauftrag wurde bei einer Gesamtabwägung aller im Beteiligungsverfahren vorgebrachten Argumente, insbesondere zur Wirtschaftlichkeit, besonders gewichtet. Im Übrigen würden zumindest die Kosten für eine anderweitige Unterbringung des Magazins des Staatsarchivs aufgrund des notwendigen Auszugs aus der Festung Marienberg ohnehin entstehen. Der Auszug aus der Festung Marienberg und damit verbunden der Einzug in ein neues Gebäude sind also erforderlich und mit entsprechenden Kosten verbunden. Vor diesem Hintergrund entspricht es vorausschauendem, effektivem Handeln, die aufgeteilten Bestände in einem zukunftsweisenden und optimal ausgestatteten Gebäude zu vereinen. Ein Neubau auf dem Campus Hubland Nord in Würzburg kommt nicht in Betracht. Das Areal wurde für Zwecke der Universität Würzburg und deren lang- bis mittelfristige Entwicklung erworben. Hier sollen nach und nach universitäre Einrichtungen entstehen. Auch in Würzburg müsste eine geeignete Immobilie für einen Archivbau gefunden werden. Es ist davon auszugehen, dass die Kosten in Würzburg nicht geringer als in Kitzingen sind. Die Verlagerungen werden sozialverträglich erfolgen, niemand wird zwangsversetzt. Es werden Anreize für den Wechsel an den neuen Dienstort geschaffen. Im Übrigen beträgt die Entfernung Kitzingens zu Würzburg nur rd. 18 km und Kitzingen ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Auch wird die Stadt Kitzingen profitieren, zum einen mit qualifizierten Arbeitsplätzen im Bereich des Archivwesens . Die Benutzerinnen und Benutzer des Archivs, die nach Kitzingen kommen werden, sind ein weiterer positiver Effekt. Das Staatsarchiv ist eine Benutzungs- und Serviceeinrichtung, es wird ein modernes Besucherzentrum erhalten und es ist mit jährlich ca. 3.000 Besucherinnen und Besuchern zu rechnen. Daher ist mit Kaufkraftsteigerungen durch die zusätzlichen Beschäftigten sowie durch Sachausgaben der Behörde zu rechnen. Im Übrigen hat die erhöhte Nachfrage durch Beschäftigte, Besucher und Behörde bei Einzelhandel , Handwerk etc. weitere induzierte Einkommens- und Beschäftigungseffekte zur Folge. Zudem ist nicht zu vergessen, dass es immer ein strukturpolitisches Signal ist, wenn eine Stadt eine zusätzliche Behörde erhält.