Antwort des Leiters der Bayerischen Staatskanzlei für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben vom 08.09.2016 Zu 1. bis 6.: Bei den sogenannten Amtszimmern des Ministerpräsidenten und der Amtschefin in der Bayerischen Vertretung handelt es sich jeweils um ein Büro mit einem Schreibtisch und einem Besprechungstisch. Sowohl der Ministerpräsident als auch die Amtschefin der Staatskanzlei nutzen die Räumlichkeiten in ihren jeweiligen Funktionen als Ministerpräsident bzw. Amtschefin im Rahmen von Dienstreisen nach Brüssel . Die beiden Büroräume werden aber nicht für eine ausschließliche Nutzung durch den Ministerpräsidenten und die Amtschefin der Staatskanzlei vorgehalten. Vielmehr werden sie auch durch andere Mitglieder der Staatsregierung sowie von Vertretern der Ressorts (Amtschefs, Abteilungsleiter, Leiter der nachgeordneten Behörden, usw.) genutzt, wenn diese im Rahmen ihrer Dienstreisen nach Brüssel ein Büro benötigen. Darüber hinaus werden die Räume auch anderen Gästen der Vertretung für Gespräche oder als Arbeitsraum zur Verfügung gestellt (z. B. Besprechungsmöglichkeiten , Vorbereitung auf Veranstaltungen). Die den Fragen zugrunde liegende Annahme, dass die Räumlichkeiten ausschließlich vom Ministerpräsidenten und der Amtschefin bei ihren dienstlichen Aufenthalten in Brüssel genutzt werden, ist daher nicht zutreffend. Daher erübrigt sich eine Antwort auf die Fragen nach der ausschließlichen Nutzung der Räumlichkeiten durch Herrn Ministerpräsidenten und Frau Amtschefin. Über die Nutzung der Räumlichkeiten wird keine Statistik geführt. Die Gesamtkosten für die Vertretung des Freistaats Bayern bei der EU ergeben sich aus dem Haushaltsplan, insbesondere Titelgruppe 51 zu Kap. 02 03. Kostenaufwendungen für einzelne Büroräume der Vertretung sind nicht ermittelbar. 17. Wahlperiode 04.11.2016 17/12918 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Michael Piazolo FREIE WÄH- LER vom 26.07.2016 Nutzung von Räumlichkeiten in der Bayerischen Vertretung in Brüssel seitens des Ministerpräsidenten und der Amtschefin der Staatskanzlei In der Vertretung des Freistaates Bayern in Brüssel sind zusätzlich zu den Büros der regulär ständig vor Ort befindlichen Mitarbeiter auch eigene Amtszimmer nebst Nebenräumen für den Ministerpräsidenten sowie die Amtschefin der Staatskanzlei eingerichtet und werden unterhalten. Ich frage die Staatsregierung: 1. An wie vielen Tagen pro Jahr werden und wurden während der 15. und 16. Legislaturperiode durchschnittlich in der Bayerischen Vertretung in Brüssel diese Räumlichkeiten tatsächlich aktiv vom Ministerpräsidenten oder der Amtschefin der Staatskanzlei exklusiv genutzt? 2. Welche Kosten verursacht das Bereithalten dieser Räumlichkeiten jährlich? 3. Wie häufig hielt sich der amtierende Ministerpräsident Horst Seehofer in der laufenden und der vergangenen Legislaturperiode dienstlich in Brüssel auf? 4. Wie oft nutzte er für welche Zwecke während dieser Aufenthalte seine speziellen Amtsräume in der Bayerischen Vertretung? 5. Wie häufig hielt sich die Amtschefin der Staatskanzlei in der laufenden Legislaturperiode bereits dienstlich in Brüssel auf? 6. Wie oft nutzte sie jeweils für welche Zwecke während dieser Aufenthalte die für sie bereitgehaltenen Amtsräume dort? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.