5.1 Wie ist das Wettbewerbsverfahren ausgestaltet, in dem die am besten geeigneten Ideen und Standorte laut Bericht aus der Kabinettssitzung vom 15. März 2016 ermittelt und gefördert werden sollen (Ausschreibung, Entscheidungsgremium)? 5.2 Wie wird die Förderung der am besten geeigneten Ideen und Standorte aussehen? 5.3 Wenn eine finanzielle Förderung der am besten geeigneten Ideen und Standorte stattfinden soll, wie hoch sollen die finanziellen Mittel sein, die dafür aufgewendet werden? 6.1 Werden die besten Ideen auch an anderen Standorten gefördert? 6.2 Wie weit sind die bisherigen Planungen der Modellprojekte in den eDörfern, nachdem bereits Mitte 2018 erste konkrete Maßnahmen umgesetzt sein sollen (bitte Erläuterung der einzelnen Projekte und des jeweiligen Planungsstandes)? 6.3 Mit welchen Institutionen und Einrichtungen werden die Modellprojekte gemeinsam entwickelt? 7.1 In welcher Höhe werden den beteiligten Institutionen und Einrichtungen finanzielle Mittel zur Entwicklung der Projekte zur Verfügung gestellt? 7.2 Nach welchen Kriterien wurden die Institutionen und Einrichtungen, die am Modellprojekt eDorf mitarbeiten, ausgewählt? 7.3 Inwiefern findet eine Zusammenarbeit oder ein Austausch dieser Institutionen und Einrichtungen bzw. der beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und der Bürgerinnen und Bürger vor Ort statt? 8.1 Gibt es Vorgaben der Staatsregierung, für welche Lebensbereiche Modellprojekte entwickelt werden sollen, oder ist dies den Gemeinden und beteiligten Einrichtungen bzw. Institutionen selbst überlassen? 8.2 Erfolgt die Entwicklung der Modellprojekte interdisziplinär (bitte Erläuterung, welche universitären Fachbereiche in die Entwicklung mit einbezogen werden)? 8.3 Findet bereits während der Entwicklung der Modellprojekte eine Technikfolgenabschätzung und eine ethische Bewertung der Ideen statt? 17. Wahlperiode 04.11.2016 17/12920 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Verena Osgyan BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 29.07.2016 Modellprojekt eDorf Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Auf welche regionalen Unterschiede und Besonderheiten wurde bei der Entscheidung abgestellt, ein Modelldorf in Nord- und Süd- bzw. Ostbayern einzurichten? 1.2 Soll es nun zwei oder drei Modelldörfer in Bayern geben? 1.3 Welche Gemeinden wurden ausgewählt? 2.1 Nach welchen Kriterien wurden die Gemeinden ausgewählt ? 2.2 Gab es Interesse von weiteren Gemeinden, an diesem Modellprojekt teilzunehmen? 2.3 Welches Gremium hat über die Auswahl der Modelldörfer entschieden? 3.1 Ist eine „aktive Beteiligung“ der Bürgerinnen und Bürger in der jeweiligen Gemeinde Voraussetzung für die Teilnahme am Modell eDorf (bitte Erläuterung, wie diese sichergestellt wird)? 3.2 Wie wird der regionale Bedarf vor Ort festgestellt, nach dem die digitalen Projekte laut Bericht aus der Kabinettssitzung vom 15. März 2016 in den Modelldörfern „gemeinsam entwickelt werden“ sollen? 3.3 Wer entwickelt gemeinsam mit den ausgewählten Gemeinden die Projekte? 4.1 Welche Möglichkeiten haben Bürgerinnen und Bürger, sich bei der Entscheidung über die Bedarfe und die Auswahl und Entwicklung der umzusetzenden Projekte vor Ort einzubringen? 4.2 Welche finanzielle und organisatorische Förderung und Unterstützung erhalten die Gemeinden, die als Modellgemeinden für das Projekt eDorf ausgewählt wurden, durch die Staatsregierung? 4.3. Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass es nicht nur zu einem Mehrwert für die beteiligten Modellgemeinden kommt, sondern auch andere Kommunen und Regionen profitieren? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12920 Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 09.09.2016 1.1 Auf welche regionalen Unterschiede und Besonderheiten wurde bei der Entscheidung abgestellt, ein Modelldorf in Nord- und Süd- bzw. Ostbayern einzurichten ? Durch die Einrichtung je eines Modelldorfs in Nord- und Südbayern wird versucht, regionale Besonderheiten zu berücksichtigen , die sich aus den geografischen Gegebenheiten , der Verkehrsanbindung sowie der Bevölkerungsstruktur und -entwicklung ergeben. 1.2 Soll es nun zwei oder drei Modelldörfer in Bayern geben? Es sind zwei Modelldörfer geplant. 1.3 Welche Gemeinden wurden ausgewählt? Das Auswahlverfahren läuft noch. Auf die Antworten zu 2. wird verwiesen. 2.1 Nach welchen Kriterien wurden die Gemeinden ausgewählt ? Das Auswahlverfahren läuft noch. Die Gemeinden werden in einem zweistufigen Wettbewerbsverfahren anhand der eingereichten Konzepte von einer Jury ausgewählt. Die endgültige Entscheidung trifft der Ministerrat. Zum Wettbewerb wurden dabei nur Gemeinden in den Regionen mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) zugelassen , um sicherzustellen, dass keine Metropolregionen gefördert werden. Als RmbH gelten Teilräume mit wirtschaftsstrukturellen oder sozioökonomischen Nachteilen. Diese wurden im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) 2013 als Förderkulisse für Förderprogramme zur Gewährung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen zur Orientierung aller Ressorts veröffentlicht (vgl. Drucksache 17/7289). 2.2 Gab es Interesse von weiteren Gemeinden, an diesem Modellprojekt teilzunehmen? Der Wettbewerb erfährt reges Interesse. Insgesamt haben sich etwa 30 Gemeinden und Gemeindezusammenschlüsse beworben. 2.3 Welches Gremium hat über die Auswahl der Modelldörfer entschieden? Die endgültige Entscheidung trifft der Ministerrat. Die auswählende Jury ist mit folgenden sechs Experten besetzt: 1. Dr. Herbert Vogler, Bayerischer Industrie- und Handelskammertag BIHK 2. Prof. Dr. Daniel Bieber, Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft e.V. 3. Beatrix Drago, Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern 4. Prof. Dr. Günther Neubauer, Institut für Gesundheitsökonomik , München 5. Margit Berndl, PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Bayern 6. Bayerischer Gemeindetag (Person wird noch bestimmt) 3.1 Ist eine „aktive Beteiligung“ der Bürgerinnen und Bürger in der jeweiligen Gemeinde Voraussetzung für die Teilnahme am Modell eDorf (bitte Erläuterung , wie diese sichergestellt wird)? Welcher Personenkreis sich aktiv beteiligt, ist abhängig vom jeweils eingereichten Konzept. Den Bewerbern wurden zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern keine expliziten Vorgaben gemacht. Im Bewerbungsformular werden die erforderlichen Partner und Akteure abgefragt. Vom jeweiligen Bürgermeister und Landrat ist zudem die aktive Unterstützung unterschriftlich zu bestätigen. 3.2 Wie wird der regionale Bedarf vor Ort festgestellt, nach dem die digitalen Projekte laut Bericht aus der Kabinettssitzung vom 15. März 2016 in den Modelldörfern „gemeinsam entwickelt werden“ sollen? Die Konzepte werden im Rahmen des Wettbewerbs mit Unterstützung der Projektpartner von den Gemeinden entwickelt . 3.3 Wer entwickelt gemeinsam mit den ausgewählten Gemeinden die Projekte? Die Projektpartner sind 1. die Technische Hochschule (TH) Deggendorf 2. das Fraunhofer-Institut für Integrierte Schaltungen, Erlangen , in Kooperation mit dem Fraunhofer-Institut für Experimentelles Software Engineering, Kaiserslautern. 4.1 Welche Möglichkeiten haben Bürgerinnen und Bürger , sich bei der Entscheidung über die Bedarfe und die Auswahl und Entwicklung der umzusetzenden Projekte vor Ort einzubringen? Es wird auf die Antwort zu 3.1 verwiesen. Grundsätzlich ist eine Beteiligung und Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern erwünscht. In der Wettbewerbsphase kann eine aktive Beteiligung über die politischen Mandatsträger vor Ort erfolgen . 4.2 Welche finanzielle und organisatorische Förderung und Unterstützung erhalten die Gemeinden, die als Modellgemeinden für das Projekt eDorf ausgewählt wurden, durch die Staatsregierung? Die Staatsregierung plant eine Förderung an die Gemeinden von jährlich etwa 100.000 Euro für jedes der beiden Modellprojekte . Zudem werden die Modellprojekte von jeweils mindestens einem Institut intensiv unterstützt und begleitet. Dies schließt auch die Entwicklung der erforderlichen Software ein. Es wird auf die Antwort zu 7.1 verwiesen. 4.3 Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass es nicht nur zu einem Mehrwert für die beteiligten Modellgemeinden kommt, sondern auch andere Kommunen und Regionen profitieren? Den beteiligten Instituten und Einrichtungen wurde die Veröffentlichung der jeweiligen Projektergebnisse zur Auflage gemacht. Zudem ist beabsichtigt, eine eDorf-Community ins Leben zu rufen, in der sich alle interessierten Gemeinden einbringen und austauschen können. Alle eingereichten Konzepte werden überdies in einem eDorf-Atlas online dargestellt . 5.1 Wie ist das Wettbewerbsverfahren ausgestaltet, in dem die am besten geeigneten Ideen und Standorte laut Bericht aus der Kabinettssitzung vom 15. März 2016 ermittelt und gefördert werden sollen (Ausschreibung , Entscheidungsgremium)? Drucksache 17/12920 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Das Wettbewerbsverfahren ist zweistufig. Nach der Bewerbung werden in einem zweiten Schritt die eingereichten Projektideen zusammen mit den Projektpartnern zu Konzepten weiterentwickelt und von einer Jury bewertet. Details zum Projektablauf sind auf der Projektwebsite www.edorf.bayern öffentlich einsehbar. 5.2 Wie wird die Förderung der am besten geeigneten Ideen und Standorte aussehen? Es wird auf die Antwort zu 4.2 verwiesen. 5.3: Wenn eine finanzielle Förderung der am besten geeigneten Ideen und Standorte stattfinden soll, wie hoch sollen die finanziellen Mittel sein, die dafür aufgewendet werden? Es wird auf die Antwort zu 4.2 verwiesen. 6.1 Werden die besten Ideen auch an anderen Standorten gefördert? Durch die Modellhaftigkeit der beiden Vorhaben werden Gemeinden in ganz Bayern profitieren. Es wird auf die Antwort zu 4.3 verwiesen. 6.2 Wie weit sind die bisherigen Planungen der Modellprojekte in den eDörfern, nachdem bereits Mitte 2018 erste konkrete Maßnahmen umgesetzt sein sollen (bitte Erläuterung der einzelnen Projekte und des jeweiligen Planungsstandes)? Derzeit läuft noch das Auswahlverfahren. Die Projektphase wird Anfang 2017 beginnen. Im Bewerbungsformular der Gemeinden werden explizit die bis 2018 erreichbaren Meilensteine zusammen mit den absehbaren Projektrisiken abgefragt. Dadurch wird sichergestellt, dass die Umsetzung konkreter Maßnahmen bis Mitte 2018 erreichbar ist. 6.3 Mit welchen Institutionen und Einrichtungen werden die Modellprojekte gemeinsam entwickelt? Es wird auf die Antwort zu 3.3 verwiesen. 7.1 In welcher Höhe werden den beteiligten Institutionen und Einrichtungen finanzielle Mittel zur Entwicklung der Projekte zur Verfügung gestellt? Die Staatsregierung plant mit Ausgaben von insgesamt jährlich 1 Mio. Euro. Abzüglich der Unterstützung der Gemeinden (s. Antwort zu 4.2) sowie der zu erwartenden Haushaltssperre stehen damit etwa 700.000 Euro für die Projektentwicklung zur Verfügung. 7.2 Nach welchen Kriterien wurden die Institutionen und Einrichtungen, die am Modellprojekt eDorf mitarbeiten , ausgewählt? Die Fraunhofer-Institute und die TH Deggendorf haben sich in einem gemeinsamen Antrag um eine Förderung für das Projekt eDorf beworben. Die Einrichtungen zeichnen sich durch einschlägige Vorerfahrungen und Expertise, aus, die sie durch das Projekt eDorf vertiefen und verbreitern wollen. 7.3 Inwiefern findet eine Zusammenarbeit oder ein Austausch dieser Institutionen und Einrichtungen bzw. der beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und der Bürgerinnen und Bürger vor Ort statt? Art und Umfang des direkten Austausches zwischen den Instituten und Einrichtungen wird projektabhängig sein. Vorstellbar ist beispielsweise die Einbindung der Bürger über Fragebogenerhebungen bis hin zur Einrichtung von Softwareanwendungen für bürgerliche Zusammenarbeit (Social Collaboration). 8.1 Gibt es Vorgaben der Staatsregierung, für welche Lebensbereiche Modellprojekte entwickelt werden sollen, oder ist dies den Gemeinden und beteiligten Einrichtungen bzw. Institutionen selbst überlassen? Die Modellprojekte sollen wesentliche Lebensbereiche im ländlichen Raum umfassen und miteinander vernetzen. In neun Themenfeldern bieten sich Digitalisierungsprojekte für die Modellregionen grundsätzlich an: Arbeiten, Dienste (u. a. Handel), Energie, Lernen, Medizin, Mobilität, Pflege, Wohnen und Experimente. Letzteres dient als Platzhalter für weitere Themen, wie z. B. Tourismus. Um den integrativen Gedanken des eDorfs zu realisieren, sollen aus mindestens drei der genannten neun Themenfelder möglichst synergetische Umsetzungsideen realisiert werden. 8.2 Erfolgt die Entwicklung der Modellprojekte interdisziplinär (bitte Erläuterung, welche universitären Fachbereiche in die Entwicklung mit einbezogen werden)? Die beteiligten Institute und Einrichtungen bringen ihre unterschiedlichen Kompetenzen in das Gesamtprojekt ein. Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit ist damit in der Projektstruktur bereits angelegt. Die tatsächliche Ausgestaltung und Einbindung verschiedener Fachbereiche wird von den eingereichten Konzepten abhängen und kann damit erst nach Ende des Wettbewerbs dargestellt werden. Allerdings ist durch die Pflicht, aus mindestens drei der neun Themenfelder Umsetzungsideen zu präsentieren, ein interdisziplinärer Ansatz zu erwarten. 8.3 Findet bereits während der Entwicklung der Modellprojekte eine Technikfolgenabschätzung und eine ethische Bewertung der Ideen statt? Die durchführenden Einrichtungen garantieren durch ihre Fachkompetenz, Seriosität und Erfahrung die Einhaltung grundlegender sozioökonomischer Standards.