Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein FREIE WÄHLER vom 02.08.2016 Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen Manching/ Ingolstadt und Bamberg Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Personen (aufgeschlüsselt nach Einzelpersonen , Familien mit Kindern und Ehepaaren) sind in den Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen Manching /Ingolstadt und Bamberg (folgend ARE) untergebracht (aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern)? 2. Wie stellt sich die durchschnittliche Dauer der Unterbringung in den ARE dar? 3. Wie viele Fälle sind bekannt, in denen Personen in den ARE untergebracht wurden, obwohl ihre Rückführung ins Herkunftsland bereits vor der Zuweisung aufgrund ihres gesundheitlichen Zustandes als fragwürdig eingestuft wurde (aufgeschlüsselt nach jeweiliger ARE und dem Alter der Personen)? 4. Sind der Staatsregierung Fälle sexueller Übergriffe in den ARE bekannt (sowohl durch Bewohner als auch durch Sicherheitspersonal), und wenn ja, wie stellen sich die diesbezüglichen Zahlen dar (aufgeschlüsselt nach jeweiliger ARE)? 5. Wie viele Fälle sogenannter „freiwilliger Ausreisen“ sind der Staatsregierung bekannt (aufgeschlüsselt nach jeweiliger ARE und Herkunftsland)? 6. Wie setzt sich der Kreis der aus den ARE abgeschobenen Personen zusammen, aufgeschlüsselt nach a) Alter, b) Familiensituation (ledig/allein reisend, in einer Partnerschaft (mit/ohne Kinder), etc.) und c) Herkunftsland? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 12.09.2016 Die Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Gottstein betreffend die „Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen Manching/Ingolstadt und Bamberg“ wird nach Abstimmung mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: 1. Wie viele Personen (aufgeschlüsselt nach Einzelpersonen , Familien mit Kindern und Ehepaaren) sind in den Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen Manching/Ingolstadt und Bamberg (folgend ARE) untergebracht (aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern)? ARE I Manching/Ingolstadt In der ARE I in Manching/Ingolstadt sind derzeit (Stand 20.08.2016) 182 Einzelpersonen, 520 Personen in 133 Familien mit Kindern und 23 Ehepaare untergebracht. Die Aufschlüsselung nach Herkunftsländern verteilt sich wie folgt: Einzelpersonen 182 Albanien 31 Bosnien-Herzegovina 3 Mazedonien 4 Rep. Kosovo 38 Serbien 4 Ukraine 102 Familien mit Kindern 133 Familien Albanien 26 Bosnien-Herzegovina 3 Georgien 1 Mazedonien 5 Rep. Kosovo 31 Serbien 3 Ukraine 64 Ehepaare 23 Albanien 4 Rep. Kosovo 2 Ukraine 17 ARE II Bamberg In der ARE II in Bamberg sind derzeit (Stand 20.08.2016) 35 Einzelpersonen, 169 Personen in 40 Familien und ein Ehepaar untergebracht. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.10.2016 17/12924 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12924 Die Aufschlüsselung nach Herkunftsländern verteilt sich wie folgt: Einzelpersonen 35 Albanien 16 Bosnien-Herzegovina 3 Mazedonien 0 Rep. Kosovo 12 Serbien 4 Familien mit Kindern 40 Familien Albanien 34 Bosnien-Herzegovina 7 Mazedonien 18 Rep. Kosovo 84 Serbien 26 Ehepaare 1 Bosnien-Herzegovina 4 2. Wie stellt sich die durchschnittliche Dauer der Unterbringung in den ARE dar? Vorab: Die im Gegensatz zu den ersten Monaten seit Start der beiden ARE gestiegene durchschnittliche Verweildauer hängt insbesondere mit der Tatsache zusammen, dass es sich nach den einfach gelagerten Fällen nunmehr um vermehrt komplizierte Sachverhalte handelt. Aufgrund fehlender Papiere oder Krankheiten, die ein Abschiebehindernis darstellen, steigt die durchschnittliche Dauer des Aufenthalts . ARE I Manching/Ingolstadt Die durchschnittliche Verweildauer in der ARE I auf Datenbasis der Belegungsliste vom 03.08.2016 beträgt: – bei den aktuellen ARE I Bewohnern ca. 107,11 Tage – bei den bereits ausgereisten ARE I Bewohnern seit ARE Start 01.09.2015 aus dem Westbalkan und der Ukraine ca. 73,20 Tage ARE II Bamberg Die Aufnahmeeinrichtung Oberfranken (AEO – ehemals ARE II) hat mittlerweile mehrere Funktionen, die eine unterschiedliche Verweildauer der aufgenommenen Personen zur Folge haben. Zum einen ist Bamberg seit Mitte Juli reguläre Aufnahmeeinrichtung für Oberfranken. Zum anderen erfüllt Bamberg die Funktion einer ‚Besonderen Aufnahmeeinrichtung ‘. Dort werden wie bisher in der Ankunfts- und Rückführungseinrichtung (ARE II) Personen mit geringer Bleibewahrscheinlichkeit untergebracht. Die durchschnittliche Verweildauer (Stand: 15. August 2016) beträgt bei den aktuellen Bewohnern der AEO (vormals ARE II) ca. 84,12 Tage und bei den bereits ausgereisten Bewohnern der AEO seit Start (01.09.2015) 66,43 Tage. 3. Wie viele Fälle sind bekannt, in denen Personen in den ARE untergebracht wurden, obwohl ihre Rückführung ins Herkunftsland bereits vor der Zuweisung aufgrund ihres gesundheitlichen Zustandes als fragwürdig eingestuft wurde (aufgeschlüsselt nach jeweiliger ARE und dem Alter der Personen)? Die Frage nach der (Un-)Durchführbarkeit der Abschiebung aus gesundheitlichen Gründen stellt sich in der Regel abschließend erst zum Zeitpunkt der tatsächlichen Rückführung . Für die Verlegung in die ARE wird die Transportfähigkeit dorthin geprüft sowie die Frage, ob sich offensichtliche Abschiebungshindernisse aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen aufdrängen. Grundsätzlich wurde bei Erkrankungen , die einer Rückführung entgegenstehen/-standen, von einer Verlegung in die ARE abgesehen. 4. Sind der Staatsregierung Fälle sexueller Übergriffe in den ARE bekannt (sowohl durch Bewohner als auch durch Sicherheitspersonal), und wenn ja, wie stellen sich die diesbezüglichen Zahlen dar (aufgeschlüsselt nach jeweiliger ARE)? Die Beantwortung dieser Frage erfolgt auf Basis der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). In dieser sogenannten Ausgangsstatistik werden polizeilich bekannt gewordene und durch die Polizei endbearbeitete Straftaten zum Zeitpunkt der Vorgangsabgabe an die Staatsanwaltschaft erfasst. Im Jahr 2015 wurden für die Gemeinden Manching und Ingolstadt in Asylbewerberunterkünften demnach keine Sexualdelikte erfasst, in Bamberg ein Fall des „sexuellen Missbrauchs eines Kindes“ angezeigt. Für den Zeitraum Januar bis Juli 2016 wurde für Bamberg ein Fall des „Sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen unter Ausnutzung einer Amtsstellung oder eines Vertrauensverhältnisses“ und für Ingolstadt ein Fall „Vergewaltigung und sexuelle Nötigung“ angezeigt. Für Manching wurde kein Sexualdelikt angezeigt. 5. Wie viele Fälle sogenannter „freiwilliger Ausreisen “ sind der Staatsregierung bekannt (aufgeschlüsselt nach jeweiliger ARE und Herkunftsland )? Freiwillige Ausreisen aus der ARE I und ARE II Herkunftsland ARE I ARE II gesamt Albanien 821 841 1.662 Bosnien 46 103 149 Kosovo 236 397 633 Mazedonien 72 164 236 Montenegro 1 4 5 Serbien 78 154 232 Ukraine 244 0 244 Summe aller Herkunftsländer 1.498 1.663 3.161 6. Wie setzt sich der Kreis der aus den ARE abgeschobenen Personen zusammen, aufgeschlüsselt nach a) Alter? Alter der Abgeschobenen zum Zeitpunkt der Abschiebung ARE I ARE II gesamt 0–17 178 438 616 18–29 95 271 366 30–49 131 280 411 50–65 22 54 76 >65 1 7 8 Summe aller Altersklassen 427 1.050 1.477 b) Familiensituation (ledig/allein reisend, in einer Partnerschaft (mit/ohne Kinder), etc.)? Die mit der Anfrage betreffend die Familiensituation erbetenen Daten „ledig/allein reisend“ und „in einer Partnerschaft (mit/ohne Kinder)“ werden statistisch nicht geführt. Drucksache 17/12924 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 c) Herkunftsland? Abschiebungen aus den ARE I und ARE II Herkunftsland ARE I ARE II gesamt Albanien 187 295 482 Bosnien 23 74 97 Kosovo 184 438 622 Mazedonien 6 74 80 Montenegro 0 3 3 Serbien 27 166 193 Ukraine 0 0 0 Summe aller Herkunftsländer 427 1.050 1.477