Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 07.09.2016 Zu 1.: Es gibt keinen Hinweis auf Verfehlungen von Vertretern staatlicher Institutionen im Zusammenhang mit der Rückgabe von Kunstwerken aus ehemaligem NS-Besitz. Gleichwohl werden die in der Presse thematisierten Vorgänge zur Rückgabe von Kunstwerken an Erben ehemaliger NS-Größen in den 60er-Jahren Gegenstand eines Berichtes des Staatsministeriums im Landtag sein. Zu 2.: Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen ermöglichen jedermann – bei fachlich begründetem Interesse – den Zugang zu ihren Unterlagen. Es ist nicht bekannt, dass entsprechende Ersuche abgelehnt wurden. Die Staatsregierung kann daher nicht nachvollziehen, welche Verzögerungen gemeint sein sollen. Zu 3.: Frau Dr. Bambi verweist auf ein Forschungsprojekt über die sog. Überweisungen aus Staatsbesitz. Hierbei handelt es sich um Kunstgegenstände aus dem gemäß Militärregierungsgesetz (MRG Nr. 52) und den Kontrollratsdirektiven (KRD) 50 und 57 eingezogenen Vermögen der NSDAP und ihrer Funktionäre, die nach damaligen Kenntnisstand für nicht restituierbar gehalten und in den 1950er- und 1960er- Jahren vom Bayerischen Landesamt für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung (bis 1955) bzw. von der Finanzmittelstelle München des Landes Bayern (ab 1955, 1963 umbenannt in Bezirksfinanzdirektion) in den Bestand der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen gegeben wurden. Mit Stand Juli 2016 waren insgesamt 404 der 890 „Überweisungen aus dem Staatsbesitz“ bearbeitet. Davon wurden 239 Werke wegen Raubkunstverdacht der Internet- Datenbank LostArt.de gemeldet. Teilresultate werden der Öffentlichkeit regelmäßig in den Jahresberichten und Pressekonferenzen der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen mitgeteilt. Zu 4.: Dem bisherigen Vertreter der Staatsregierung im Kuratorium der ehemaligen Koordinierungsstelle Provenienzforschung in Magdeburg liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 17. Wahlperiode 04.11.2016 17/12926 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg Rosenthal SPD vom 07.07.2016 Öffentliche Debatte zur Provenienzforschung in der Bayerischen Staatsgemäldesammlung Laut Presseveröffentlichung gibt es Verbindungen zwischen Personen, die stark mit den NS-Regime verwickelt waren, und nach 1945 in engem Verhältnis mit der Bayerischen Staatsgemäldesammlung standen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Gibt es ein Ansinnen der Staatsregierung, so entstandene Verfehlungen von Vertretern des Staatsministeriums für Bildung, Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW), ihrer Rechtsvorgänger und der Bayerischen Staatsgemäldesammlung in Verbindung zu NS-Verbrechen und deren Tätern auch in der Zeit nach der Gründung des Freistaats aufzuarbeiten? 2. Kann die Staatsregierung nachvollziehen, warum in diversen Medienberichten darüber berichtet wird, dass, – anders als das StMBW in der Pressemitteilung 245/2016 vom 01.07.2016 – der Öffentlichkeit nur verzögert Zugang zu den Archiven ermöglicht wird? 3. Auf welches Forschungsprojekt verweist die Leiterin der Provenienzforschung der Bayerischen Staatsgemäldesammlung , Frau Dr. Andrea Bambi, im SZ-Bericht vom 26.06.2016 und was sind die Ergebnisse dieses Forschungsprojekts ? 4. Welche Kenntnisse hat der Vertreter der Staatsregierung im Stiftungsrat der Koordinierungsstelle für Provenienzforschung in Magdeburg über die im Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 26.06.2016 erhobenen Vorwürfe gegen die Koordinierungsstelle? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.