Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 09.09.2016 1. a) Wie viele Flüchtlinge wurden durchschnittlich im Jahr 2015 von je einer Vollzeitkraft der staatlich bewilligten Asylsozialberatung betreut (bitte Betreuungsschlüssel aufgeschlüsselt nach Erstaufnahmeeinrichtungen , Gemeinschaftsunterkünften und dezentraler Unterbringung angeben)? Die Angabe einer durchschnittlichen Betreuungsquote ist nicht möglich, da sich sowohl die konkrete Belegung, als auch die Zahl der Berater fortwährend verändert. Zum Stand 31.12.2015 wurden durch den Freistaat Bayern insgesamt rund 390 Vollzeitstellen in der Asylsozialberatung gefördert, rund 73 davon entfielen auf die Erstaufnahmeeinrichtungen . In Gemeinschaftsunterkünften bzw. in dezentralen Unterkünften waren zum 31.12.2015 88.662 Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) untergebracht. In Erstaufnahmeeinrichtungen und Dependancen waren zum 31.12.2015 22.743 leistungsberechtigte Personen untergebracht. Als Betreuungsschlüssel ergibt sich, dass im Schnitt jeder Berater in einer Aufnahmeeinrichtung (AE) 311 Personen zu betreuen hatte, in den anderen Unterkünften 279 Personen. b) Wie viele Flüchtlinge wurden durchschnittlich im Jahr 2016 von je einer Vollzeitkraft der staatlich bewilligten Asylsozialberatung betreut (bitte Betreuungsschlüssel aufgeschlüsselt nach Erstaufnahmeeinrichtungen , Gemeinschaftsunterkünften und dezentraler Unterbringung angeben)? Nach einer Verwaltungsumstellung für das Jahr 2016 kann nicht mehr separat ausgewertet werden, ob die jeweiligen Betreuer sich in einer Erstaufnahmeeinrichtung oder in einer Gemeinschaftsunterkunft (GU) bzw. in einer dezentralen Unterkunft befinden. Die Bewilligung erfolgt bezogen auf den jeweiligen Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt unter Berücksichtigung der vorgegebenen Betreuungsschlüssel. Zum Stand 31.07.2016 waren 8.905 leistungsberechtigte Personen in einer Aufnahmeeinrichtung untergebracht, sowie rund 97.000 Personen in einer GU oder dezentralen Unterkunft. Diese rund 106.000 Menschen werden aktuell durch rund 590 staatlich geförderte Vollzeitbeschäftigte der Asylsozialberatung betreut. c) Wie hoch ist der derzeitige Versorgungsgrad in der staatlich bewilligten Asylsozialberatung bei den Flüchtlingen (bitte Betreuungsschlüssel auf- 17. Wahlperiode 04.11.2016 17/12931 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr SPD vom 18.07.2016 Asylsozialberatung in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Flüchtlinge wurden durchschnittlich im Jahr 2015 von je einer Vollzeitkraft der staatlich bewilligten Asylsozialberatung betreut (bitte Betreuungsschlüssel aufgeschlüsselt nach Erstaufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften und dezentraler Unterbringung angeben)? b) Wie viele Flüchtlinge wurden durchschnittlich seit Beginn 2016 von je einer Vollzeitkraft der staatlich bewilligten Asylsozialberatung betreut (bitte Betreuungsschlüssel aufgeschlüsselt nach Erstaufnahmeeinrichtungen , Gemeinschaftsunterkünften und dezentraler Unterbringung angeben)? c) Wie hoch ist der derzeitige Versorgungsgrad in der staatlich bewilligten Asylsozialberatung bei den Flüchtlingen (bitte Betreuungsschlüssel aufgeschlüsselt nach Erstaufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften und dezentraler Unterbringung angeben)? 2. a) Welche Finanzmittel stehen bayernweit für die Asylsozialberatung im Jahr 2016 zur Verfügung? b) Welchen Kostenersatz leistet der Freistaat Bayern derzeit an nichtstaatliche Träger von Asylsozialberatungen ? 3. Auf welcher Grundlage wird die Höhe der Mittel für die Asylsozialberatung für den Haushaltsentwurf für den Doppelhaushalt 2017/2018 berechnet? 4. a) Wie viele förderfähige Stellen gibt es seit Anfang des Jahres 2016? b) Wie viele der förderfähigen Stellen wurden seit Anfang des Jahres 2016 wiederbesetzt? c) Wie viele der förderfähigen Stellen wurden seit Anfang des Jahres 2016 nicht wiederbesetzt? 5. Warum wurden förderfähige Stellen nicht wiederbesetzt ? 6. Wie viele Flüchtlinge, die auszugsberechtigt und -pflichtig sind, befinden sich derzeit noch in den Unterbringungen (bitte aufgeschlüsselt nach Unterkünften angeben)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12931 geschlüsselt nach Erstaufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften und dezentraler Unterbringung angeben)? Aus der oben bezeichneten Verwaltungspraxis heraus ist eine Aufschlüsselung nach den einzelnen Unterkunftsarten nicht möglich, sondern nur nach Landkreisen und kreisfreien Städten. Nachstehend die Auslastung (Versorgungsgrad) der einzelnen Landkreise (LK) bzw. kreisfreien Städte (KS) mit Stand 31.07.2016: Zu betreuende Personen Vollzeitstellen Regierungsbezirk Oberbayern Altötting 1.063 5,62 Bad Tölz-Wolfratshausen 1.463 11,41 Berchtesgadener Land 759 4,19 Dachau 1.682 12,08 Ebersberg 1.134 4,00 Eichstätt 1.630 12,13 Erding (Betreuung durch Landkreis) 0 0,00 Freising 2.021 5,29 Fürstenfeldbruck 2.898 16,00 Garmisch-Partenkirchen 1.152 5,50 Ingolstadt KS1 1.291 4,00 Landsberg am Lech 1.440 8,69 Miesbach 1.085 8,62 Mühldorf 1.423 12,73 LH München 8.923 81,52 München 3.696 22,22 Neuburg-Schrobenhausen 902 3,83 Pfaffenhofen a. d. Ilm 1.137 10,77 Rosenheim LK und KS Rosenheim* 2.577 15,83 Starnberg 1.742 9,72 Traunstein 1.811 5,90 Weilheim-Schongau 1.583 3,17 Regierungsbezirk Niederbayern Deggendorf 342 1,86 Dingolfing-Landau 511 2,82 Freyung-Grafenau 445 1,78 Kelheim 811 2,00 Landshut KS 327 2,60 Landshut LK 674 6,31 Passau und KS Passau* 1.056 5,72 Regen 439 1,50 Rottal-Inn 646 2,10 Straubing-Bogen und Straubing KS* 746 4,83 Regierungsbezirk Oberpfalz Amberg-Sulzbach LK und Amberg KS* 1.105 4,28 Cham 850 1,67 Neumarkt i. d. OPf. 904 3,79 Neustadt a. d. Waldnaab 669 1,00 Regensburg LK und Regensburg KS* 2.056 7,44 Schwandorf 896 8,91 Tirschenreuth 668 4,46 Weiden i. d. OPf. KS 344 2,26 Zu betreuende Personen Vollzeitstellen Regierungsbezirk Oberfranken Bamberg KS (inkl. ARE II)1 715 8,29 Bamberg LK 848 6,83 Bayreuth LK und Bayreuth KS* 892 5,38 Coburg KS 423 1,77 Coburg LK 529 3,27 Forchheim 674 3,41 Hof und Hof KS* 1.067 4,86 Kronach 447 2,00 Kulmbach 489 2,88 Lichtenfels 554 3,42 Wunsiedel i. Fichtelgebirge 582 3,04 Regierungsbezirk Mittelfranken Ansbach und Ansbach KS* 2.050 10,81 Erlangen-Höchstadt und Erlangen KS* 2.312 15,28 Fürth LK und Fürth KS* 2.183 17,54 Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim 751 5,96 Nürnberg KS1 7.192 18,24 Nürnberger Land 1.314 9,77 Roth 1.157 7,56 Schwabach KS 471 2,31 Weißenburg-Gunzenhausen 801 2,56 Regierungsbezirk Unterfranken Aschaffenburg LK und Aschaffenburg KS* 2.400 9,53 Bad Kissingen 771 7,33 Haßberge 843 5,41 Kitzingen 800 5,13 Miltenberg 1.086 7,50 Main-Spessart 1.003 6,13 Rhön-Grabfeld 610 3,14 Schweinfurt LK und Schweinfurt KS* 1.512 15,28 Würzburg LK und Würzburg KS* 1.934 9,35 Regierungsbezirk Schwaben Aichach-Friedberg 1.093 6,46 Augsburg LK und Augsburg KS* 3.650 14,53 Dillingen a. d. Donau 751 1,79 Donau-Ries 1.344 5,50 Günzburg 909 2,05 Kaufbeuren KS 567 2,50 Kempten (Allgäu) KS 546 2,85 Lindau (Bodensee) 674 5,48 Memmingen KS 360 1,74 Neu-Ulm 1.377 2,82 Oberallgäu 1.289 4,51 Ostallgäu 817 2,76 Unterallgäu 1.111 4,53 Ohne Regierungsbezirk (z. B. Krankenhaus – KH oder Justizvollzugsanstalt – JVA 259 Gesamt 106.058 590,05 * Träger ist in Stadt und Landkreis tätig 1 Inklusive verbindlicher Zusagen 2. a) Welche Finanzmittel stehen bayernweit für die Asylsozialberatung im Jahr 2016 zur Verfügung? Drucksache 17/12931 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Für das Haushaltsjahr 2016 stehen für die Asylsozialberatung 30 Mio. Euro zur Verfügung. b) Welchen Kostenersatz leistet der Freistaat Bayern derzeit an nichtstaatliche Träger von Asylsozialberatungen ? Derzeit erstattet der Freistaat Bayern den Trägern der Asylsozialberatung Kostenpauschalen in folgender Höhe: E10 Koordination 47.200,00 € E9 Beratungskräfte 41.800,00 € E8 Assistenzkräfte 37.900,00 € E6 Kinderbetreuung und Assistenzkräfte 34.900,00 € E5 Verwaltungskräfte 33.400,00 € 3. Auf welcher Grundlage wird die Höhe der Mittel für die Asylsozialberatung für den Haushaltsentwurf für den Doppelhaushalt 2017/2018 berechnet? Die Asylsozialberatung wird in Bayern durch die Freie Wohlfahrtspflege ausgeführt (sowie im Rahmen eines Modellprojekts durch vier Landkreise und eine kreisfreie Stadt). Der Freistaat Bayern fördert diese Aufgabe als freiwillige Leistung . Über die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel des Doppelhaushaltes 2017/2018 entscheidet der Haushaltsgesetzgeber . Allein im Jahr 2016 wurde bayernweit die Zahl der bewilligten Stellen in der Asylsozialberatung um rund 50 % erhöht (Stand Ende 2015: 390 Vollzeitstellen; Stand 31.07.2016: rund 590 Vollzeitstellen). Der Zugang von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern entwickelt sich seit nunmehr sechs Monaten rückläufig. Im Januar 2016 wurden als Neuzugänge in das staatliche Asylsystem noch 15.894 Menschen für Bayern registriert; im Juli hingegen sank der Zugang auf 2.512 Menschen. Dieser Rückgang macht auch eine Umsteuerung beim weiteren Ausbau der Asylsozialberatung notwendig. Das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) hat daher den Trägern der Asylsozialberatung im April 2016 mitgeteilt, dass auch weiterhin Anträge auf Stellenausweitung bzw. Neubesetzung gestellt werden können. Das StMAS wird künftig aber bei der Stellenbewilligung prioritär die bislang weniger versorgten Landkreise bzw. kreisfreien Städte berücksichtigen, um so das Ziel eines möglichst flächendeckenden Ausbaus der Asylsozialberatung zu erreichen. Hierzu wurde den Trägern der Asylsozialberatung eine Aufstellung der prioritären Landkreise und kreisfreien Städte übermittelt, sodass insoweit dort auch Planungssicherheit herrscht. 4. a) Wie viele förderfähige Stellen gibt es seit Anfang des Jahres 2016? Aktuell werden rund 590 Vollzeitstellen (inklusive verbindlicher Zusagen) durch den Freistaat Bayern gefördert. b) Wie viele der förderfähige, Stellen wurden seit Anfang des Jahres 2016 wiederbesetzt? b) Wie viele der förderfähigen Stellen wurden seit Anfang des Jahres 2016 nicht wiederbesetzt? Da nach der neu gefassten Förderrichtlinie Wiederbesetzungen nicht mehr zu beantragen sind, ist eine Angabe hierzu durch die Staatsregierung nicht möglich und kann ausschließlich durch die jeweiligen Träger beantwortet werden. 5. Warum wurden förderfähige Stunden nicht wiederbesetzt ? Gründe, warum förderfähige Stunden durch die Träger nicht wiederbesetzt werden, werden nicht abgefragt. Soweit bekannt , ist die hauptsächliche Ursache für nicht wiederbesetzte Stellen, dass kein entsprechend qualifiziertes Personal gefunden werden kann. 6. Wie viele Flüchtlinge, die auszugsberechtigt und -pflichtig sind, befinden sich derzeit noch in den Unterbringungen (bitte aufgeschlüsselt nach Unterkünften angeben)? Zum Stand 31.07.2015 befinden sich in den bayerischen Unterkünften zur Unterbringung von Asylbewerbern 21.396 sog. Fehlbeleger (Aufnahmeeinrichtungen: 734; Gemeinschaftsunterkünfte : 4.174 und dezentrale Unterkünfte: 16.488).