Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 07.09.2016 1. Wie viele Stellen nach Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sind mit der Provenienzforschung von Kunstwerken betraut, die sich in Häusern des Freistaats Bayern befinden (mit Bitte um Angabe der betreffenden Einrichtung und der Zahl der Stellen nach TV-L)? In den Staatsgemäldesammlungen ist eine unbefristete Beamtenstelle mit einer Provenienzforscherin besetzt und eine unbefristete Teilzeitstelle. Daneben sind zwei befristete Vollzeitstellen für ein Provenienzforschungsprojekt eingerichtet . Beim Bayerischen Nationalmuseum ist ebenfalls eine unbefristete Beamtenstelle mit einem Provenienzforscher besetzt. Daneben sind drei befristete projektfinanzierte Teilzeitstellen eingerichtet. 2. Wie viele Stellen nach TV-L wurden in den letzten drei Jahren zusätzlich zum alleinigen Zweck der Provenienzforschung im Aufgabenbereich des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst und der Staatsgemäldesammlung geschaffen? In diesem Zeitraum wurde eine unbefristete Beamtenstelle beim Bayerischen Nationalmuseum eingerichtet. Daneben wurden mehrere befristete Projektstellen an verschiedenen staatlichen Museen finanziert (s. o. Antwort zu Frage 1). 3. a) Wie viele dieser Kunstwerke sind in der Kunstdatenbank „Lost Art“ eingestellt? Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen haben 239 Fundmeldungen und 698 Suchmeldungen in die Datenbank „Lost Art“ eingestellt. Vom Bayerischen Nationalmuseum wurden 92 Fundmeldungen und eine Suchmeldung eingestellt . b) Wie viele dieser Kunstwerke wurden bereits restituiert ? Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen haben in den vergangenen Jahren 12 Kunstwerke restituiert. Die Grafische Sammlung hat bislang 2 Kunstwerke restituiert. Das Bayerische Nationalmuseum hat seit 1998 12 NS-verfolgungsbedingt entzogene Objekte restituiert. Das Deutsche Theatermuseum hat zwei Grafiken (ein Restitutionsfall) restituiert . c) Bei wie vielen Kunstwerken ist ein Ersuchen auf Restitution eingegangen? Bei den Staatsgemäldesammlungen sind auf Grundlage von Lost Art-Meldungen 3 Restitutionsrecherchen eingegangen. Beim Bayerischen Nationalmuseum sind auf der Grundlage von Lost Art-Meldungen drei Restitutionsanträge (mit insge- 17. Wahlperiode 04.11.2016 17/12932 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg Rosenthal SPD vom 08.07.2016 Verstetigung der Provenienzforschung in der Bayerischen Staatsgemäldesammlung Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Stellen nach Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sind mit der Provenienzforschung von Kunstwerken betraut, die sich in Häusern des Freistaats Bayern befinden (mit Bitte um Angabe der betreffenden Einrichtung und der Zahl der Stellen nach TV-L)? 2. Wie viele Stellen nach TV-L wurden in den letzten drei Jahren zusätzlich zum alleinigen Zweck der Provenienzforschung im Aufgabenbereich des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst und der Staatsgemäldesammlung geschaffen? 3. a) Wie viele dieser Kunstwerke sind in der Kunstdatenbank „Lost Art“ eingestellt? b) Wie viele dieser Kunstwerke wurden bereits restituiert? c) Bei wie vielen Kunstwerken ist ein Ersuchen auf Restitution eingegangen? 4. Welche Zeitspanne nimmt der gesamte Prozess vom Tag des Eingangs des Restitutionsersuchens bis zum Tag, an dem das Verfahren positiv beschieden wurde, ein (mit Bitte um Angabe nach restituiertem Kunstwerk )? 5. Mit welcher Begründung überstellt die bayerische Staatsgemäldesammlung ihre Dokumente trotz Verpflichtung nach Art. 6 Abs. 1 Bayerisches Archivgesetz (BayArchivG) nicht dem Bayerischen Staatsarchiv? 6. a) Trifft es zu, dass die Regierung der USA bereits im Jahr 2012 ein Gesuch an die Staatsregierung in Bezug auf die Provenienzforschung stellte? b) Falls ja, mit welchem Anliegen und welchem Ziel wandte sich die US-Regierung an die Staatsregierung? c) Falls ja, mit welchen Maßnahmen reagierte die Staatsregierung auf das Gesuch der US-Regierung? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12932 samt 10 Objekten) eingegangen. Ohne Lost Art-Meldungen sind zwei Restitutionsanträge eingegangen. Der Grafischen Sammlung liegen ein Restitutionsantrag 2 Kunstwerke betreffend sowie ein Antrag, der eine undefinierte Anzahl von Werken betrifft, vor. Im Museum Fünf Kontinente liegt eine Anfrage vor, die drei Objekte betrifft. 4. Welche Zeitspanne nimmt der gesamte Prozess vom Tag des Eingangs des Resitutionsersuchens bis zum Tag, an dem das Verfahren positiv beschieden wurde, ein (mit Bitte um Angabe nach restituiertem Kunstwerk)? Je nach vorhandener Quellenlage und den zur Verfügung gestellten Unterlagen durch die Petenten ist die Dauer des Prozesses sehr unterschiedlich. Sie kann zwischen ein und vier Jahren liegen. Die genaue Ermittlung des Zeitraums für jeden Einzelfall wäre mit einem erheblichen Aufwand verbunden , der in der verfügbaren Zeit nicht geleistet werden konnte. 5. Mit welcher Begründung überstellt die Bayerische Staatsgemäldesammlung ihre Dokumente trotz Verpflichtung nach Art. 6 Abs. 1 Bayerisches Archivgesetz (BayArchivG) nicht dem Bayerischen Staatsarchiv? Nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 BayArchG haben alle Behörden, Gerichte und sonstigen öffentlichen Stellen des Freistaates Bayern dem zuständigen staatlichen Archiv die Unterlagen zur Übernahme anzubieten, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr benötigen. Dies ist nach Art. 6 Abs. 1 Satz 2 BayArchG in der Regel 30 Jahre nach Entstehung der Unterlagen anzunehmen, soweit durch Rechtsvorschriften oder Verwaltungsvorschriften der obersten Staatsbehörden nichts anderes bestimmt ist. Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen haben dem Bayerischen Hauptstaatsarchiv bisher keine Akten angeboten , weil die wesentliche Voraussetzung für eine Abgabe entsprechend dem Bayerischen Archivgesetz, dass sie „zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr benötigt“ werden, nicht gegeben ist. Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen sind eine historisch forschende Einrichtung. Kunsthistoriker, Restauratoren und Naturwissenschaftler befassen sich seit jeher – und im Rahmen der Provenienzforschung neuerdings auch Geschichtswissenschaftler – mit der Geschichte der in den Staatsgemäldesammlungen verwahrten Kunstwerke . Die schriftliche Überlieferung zu den hier betreuten Kunstwerken ist Gegenstand der Forschung wie die Kunstwerke selbst. Objektbezogene Korrespondenz bleibt wichtiges Quellenmaterial für die Forschungsarbeit des Museums. Akten und Inventare zur Herkunft der Kunstwerke sind insbesondere unverzichtbar für die Provenienzforschung. Eine Abgabe der Aktenbestände würde die Provenienzforschung an den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen beeinträchtigen. 6. a) Trifft es zu, dass die Regierung der USA bereits im Jahr 2012 ein Gesuch an die Staatsregierung in Bezug auf die Provenienzforschung stellte? b) Falls ja, mit welchem Anliegen und welchem Ziel wandte sich die US-Regierung an die Staatsregierung ? c) Falls ja, mit welchen Maßnahmen reagierte die Staatsregierung auf das Gesuch der US-Regierung ? Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.