Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 13.09.2016 1. Welche Trassenvorschläge liegen bisher für die Umgehungsstraße für die Orte Giebelstadt - Herchsheim – Euerhausen bzw. für einzelne dieser Orte an der B19 vor (bitte jeweils auflisten)? In der Entwurfsplanung wurden, aufbauend auf der landesplanerischen Beurteilung vom 6. August 1975, drei Trassenvarianten (Plantrasse, Variante 1, Variante 2) gegenübergestellt . Die Trassen sind in der Anlage „Übersichtskarte mit Varianten“ dargestellt. 2.1 Mit welcher Begründung wurde die aktuell im Entwurf für den Bundesverkehrswegeplan befindliche Variante für die genannten Ortsumgehungen an der B 19 aufgenommen? 2.2 Mit welcher Begründung wurden die anderen Vorschläge verworfen? Zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans wurde die in der Entwurfsplanung erarbeitete Plantrasse zur Bewertung angemeldet. Die Plantrasse schneidet im Variantenvergleich insgesamt besser ab als die beiden Alternativen und hat den Gesehen-Vermerk des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur am 5. November 2012 erhalten. 3. Wie gestaltete sich der Entscheidungsprozess von den ersten Überlegungen, eine Umgehungsstraße für die Orte Giebelstadt – Herchsheim – Euerhausen der B 19 anzustreben (bitte auflisten, zu welchem Zeitpunkt welche Entscheidungen in politischen und staatlichen Gremien bzw. Behörden dazu getroffen und wie diese begründet wurden)? Bereits in den 1970er Jahren wurde ein Raumordnungsverfahren durchgeführt, das mit der landesplanerischen Beurteilung vom 6. August 1975 seinen Abschluss fand. Auf dieser Grundlage wurde vom damaligen Bundesminister für Verkehr mit Schreiben vom 13. Januar 1981 die Linienführung der Bundesstraße 19 bei Giebelstadt nach § 16 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) bestimmt. Da bei der seinerzeitigen Fortschreibung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen das Projekt in den „Weiteren Bedarf“ zurückgestuft wurde, wurde die Planung ausgesetzt und erst wieder aufgenommen, als das Projekt 2004 im derzeit noch gültigen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen wieder in den „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft wurde. Das Staatliche Bauamt Würzburg arbeitete daraufhin, aufbauend auf den Ergebnissen der Raumordnung, die Entwurfsplanung aus und legte den Vorentwurf vom 22. Oktober 2008 vor, der am 5. November 2012 den Gesehen-Vermerk des Bundes- 17. Wahlperiode 04.11.2016 17/12936 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kerstin Celina BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 11.08.2016 B 19: Ortsumfahrungen Giebelstadt – Herchsheim – Euerhausen Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Trassenvorschläge liegen bisher für die Umgehungsstraße für die Orte Giebelstadt – Herchsheim – Euerhausen bzw. für einzelne dieser Orte an der B 19 vor (bitte jeweils auflisten)? 2.1 Mit welcher Begründung wurde die aktuell im Entwurf für den Bundesverkehrswegeplan befindliche Variante für die genannten Ortsumgehungen an der B 19 aufgenommen ? 2.2 Mit welcher Begründung wurden die anderen Vorschläge verworfen? 3. Wie gestaltete sich der Entscheidungsprozess von den ersten Überlegungen, eine Umgehungsstraße für die Orte Giebelstadt – Herchsheim – Euerhausen der B 19 anzustreben (bitte auflisten, zu welchem Zeitpunkt welche Entscheidungen in politischen und staatlichen Gremien bzw. Behörden dazu getroffen und wie diese begründet wurden)? 4.1 Welche Verbände, Organisationen wurden in die Entscheidungsfindung einbezogen (bitte auflisten)? 4.2 Zu welchem Zeitpunkt fand dies jeweils statt (bitte auflisten )? 4.3 Zu welchem Ergebnis führte deren Beteiligung (bitte entsprechend auflisten)? 5. Wie sollen die Ausgleichsmaßnahmen für die derzeit geplante Trassenführung genau gestaltet werden? 6.1 Sind bezüglich der diskutierten institutionellen Sicherung Eintragungen ins Grundbuch geplant, um die dauerhafte , zweckentsprechende Verwendung der Grundstücke sicherzustellen? 6.2 Gab es in Bayern oder im Bund schon Verkehrsprojekte, bei denen dieses Instrument angewendet wurde (bitte auflisten)? 6.3 Ist vonseiten der Staatsregierung oder ggf. vom Bund vorgesehen, das Instrument der Institutionellen Sicherung bei anderen Verkehrsprojekten in Bayern, bei denen dieses angewendet werden könnte, einzusetzen (bitte auflisten, welche)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12936 ministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur erhalten hat. Der Marktgemeinderat Giebelstadt hat der Entwurfsplanung bereits in seiner Sitzung vom 20. Oktober 2008 grundsätzlich zugestimmt. 4.1 Welche Verbände, Organisationen wurden in die Entscheidungsfindung einbezogen (bitte auflisten)? 4.2 Zu welchem Zeitpunkt fand dies jeweils statt (bitte auflisten)? 4.3 Zu welchem Ergebnis führte deren Beteiligung (bitte entsprechend auflisten)? Neben dem Landesbund für Vogelschutz wurde auch der Bauernverband einbezogen. Hierzu wurden mehrere „Runde Tische“ durchgeführt, die in der Regel zu konstruktiven, lösungsorientierten Ergebnissen führten. 5. Wie sollen die Ausgleichsmaßnahmen für die derzeit geplante Trassenführung genau gestaltet werden? Nach dem bisherigen Stand der Planungen sind umfangreiche Kompensationsmaßnahmen – insbesondere für Wiesenweihe und Feldhamster – vorzusehen. Mit Blick auf die Akzeptanz des Vorhabens vor Ort sowie die rechtliche Durchsetzbarkeit im Planfeststellungsverfahren ist ein ausgewogenes und tragfähiges Ausgleichsflächenkonzept erforderlich , das ein größtmögliches Einvernehmen mit den betroffenen Gemeinden, Grundstückseigentümern und Landwirten erwarten lässt und das zudem den rechtlichen Anforderungen genügt. Eine Kombination aus dem Kauf geeigneter Flächen sowie einer institutionellen Sicherung von produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen auf wechselnden Flächen, wie sie die im Jahr 2014 eingeführte Verordnung der Staatsregierung über die naturschutzrechtliche Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft eröffnet, scheint die insgesamt geeignetste Vorgehensweise , die straßenbaulichen Planungsziele zu realisieren und zugleich die Interessen der Landwirtschaft bestmöglich zu berücksichtigen. 6.1 Sind bezüglich der diskutierten institutionellen Sicherung Eintragungen ins Grundbuch geplant, um die dauerhafte, zweckentsprechende Verwendung der Grundstücke sicherzustellen? Nein. Bei der institutionellen Sicherung sind keine Grundbucheintragungen vorgesehen. 6.2 Gab es in Bayern oder im Bund schon Verkehrsprojekte , bei denen dieses Instrument angewendet wurde (bitte auflisten)? Im Verantwortungsbereich der Staatsregierung wurde das Instrument der institutionellen Sicherung gemäß § 9 Abs. 5 Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV) bisher für die Bundesstraße 2, Ortsumgehung Wernsbach, genehmigt . 6.3 Ist vonseiten der Staatsregierung oder ggf. vom Bund vorgesehen, das Instrument der institutionellen Sicherung bei anderen Verkehrsprojekten in Bayern, bei denen dieses angewendet werden könnte , einzusetzen (bitte auflisten, welche)? Im Verantwortungsbereich der Staatsregierung gibt es neben der Bundesstraße 19, Ortsumgehung Giebelstadt – Herchsheim – Euerhausen, folgende in Planung befindlichen Verkehrsprojekte, bei denen das Instrument der institutionellen Sicherung gemäß § 9 Abs. 5 BayKompV angewendet werden soll: •   Neubau der Schleusen Erlangen und Kriegenbrunn •   Donauausbau  Teilabschnitt  1,  Straubing  –  Deggendorf  (Hochwasserschutz und verkehrlicher Ausbau der Donau) •   Staatsstraße 2142, Ortsumgehung Mallersdorf Drucksache 17/12936 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Anlage B 19, OU Giebelstadt – Herchsheim – Euerhausen Übersichtskarte mit Varianten