3. Welche Anträge auf Genehmigung für entenhaltende Betriebe liegen aktuell vor (bitte nach Entenbrüterei, Entenaufzucht und Entenmast aufschlüsseln)? 4. Wie viele Beschäftigte arbeiten in den entenhaltenden Betrieben im Freistaat Bayern (bitte in Vollzeiteinheiten und nach Saisonarbeitskräften sowie dauerhaften Arbeitskräften aufschlüsseln)? 5. Wie viele Stallplätze für Enten gibt es in landwirtschaftlichen Betrieben in Bayern (bitte nach Pekingenten, Moschusenten , Mulardenenten und sonstigen Enten aufschlüsseln )? 6. Finden die Anforderungen der Verordnung noch Anwendung , nachdem die Vereinbarung zu Mindestanforderungen für die Haltung von Pekingenten am 31.12.2010 ausgelaufen ist, oder steht es Entenbetrieben frei, von den damals geforderten Haltungsbedingungen abzuweichen? 7. Auf welcher rechtlichen Grundlage wird seitdem entschieden , ob die Haltungsbedingungen in Entenbetrieben rechtskonform sind? 8. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse über das Platzangebot , das den Enten gewährt wird, vor? Wenn ja, wie viele Tiere leben am Ausstallungstag durchschnittlich auf einem m² Stallgrundfläche? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 12.09.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration wie folgt beantwortet: 1. Welche Betriebe, in denen Enten gehalten werden, gibt es in Bayern (bitte Informationen zum Betreiber, Ort, Ortsteil, Landkreis sowie zur Rasse, Anzahl der Tierplätze, Produktionsrichtung mit dazugehörigem Haltungsverfahren und Aufschlüsselung nach Entenbrüterei , Entenaufzucht und Entenmast)? Die Informationen zu Entenhaltung in Bayern basieren auf den Angaben zur Tierhaltung im Rahmen der Agrarförderung . Gewerbebetriebe oder sonstige Betriebe, die keinen 17. Wahlperiode 04.11.2016 17/12937 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Rosi Steinberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 20.07.2016 Entenhaltung Bayern I, Datenlage Über 20 Millionen Enten werden jährlich in Deutschland geschlachtet (Stand 2014). Nach der letzten Erhebung leben von etwa 2,7 Millionen Enten, die bundesweit gehalten werden, 151.900 Tiere in Bayern. Der Ständige Ausschuss des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen verabschiedete im Jahr 1999 zwei Empfehlungen, in denen besondere Haltungsvorschriften für Pekingenten, Moschusenten und Mulardenenten (Hybrid aus Peking- und Moschusente) gefordert werden. Die Empfehlung in Bezug auf Pekingenten bildete in weiten Teilen die Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit , Ernährung und Verbraucherschutz, dem Bayerischen Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten und dem Landesverband der Bayerischen Geflügelwirtschaft, in welcher Mindestanforderungen zur Haltung von Pekingmastenten in Bayern festgelegt wurden. Die im April 2003 unterzeichnete Vereinbarung lief im Dezember 2010 aus. Mit Ausnahme allgemeiner Bestimmungen in der Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung und im Tierschutzgesetz gibt es keine gesetzlichen Regelungen auf Landes- oder Bundesebene , die sich mit der Haltung von Peking-, Moschusund Mulardenenten befassen. Enten sind Wasservögel, die anatomisch und ethologisch an ein Leben mit permanentem Wasserzugang angepasst sind und in der Natur einen Großteil ihrer Zeit an und auf dem Wasser verbringen, um dort Grundbedürfnisse wie Gefiederpflege, Futteraufnahme und Trinken auszuleben. Obwohl die Empfehlungen des Ständigen Ausschusses zur Erfüllung dieser biologischen Bedürfnisse einen Zugang zu Badewasser fordern, gibt es in Bayern noch Entenaufzucht- und Entenmastbetriebe, die kein entsprechendes Wasserangebot zur Verfügung stellen. Da zur landwirtschaftlichen Haltung von Enten in Bayern kaum Zahlen und Daten veröffentlicht wurden, frage ich die Staatsregierung: 1. Welche Betriebe, in denen Enten gehalten werden, gibt es in Bayern (bitte Informationen zum Betreiber, Ort, Ortsteil, Landkreis sowie zur Rasse, Anzahl der Tierplätze, Produktionsrichtung mit dazugehörigem Haltungsverfahren und Aufschlüsselung nach Entenbrüterei, Entenaufzucht und Entenmast)? 2. Welche entenhaltenden Betriebe wurden seit 2009 in Bayern neu genehmigt und/oder errichtet (bitte nach Entenbrüterei , Entenaufzucht und Entenmast aufschlüsseln)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12937 Mehrfachantrag stellen, sind in der Aufstellung nicht enthalten . Dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten liegen zu diesen Betrieben keine Angaben vor. Angaben zu Rasse, zur Anzahl der Stallplätze, zur Produktionsrichtung mit dazugehörigem Haltungsverfahren und der Aufschlüsselung nach Entenbrüterei, Entenaufzucht und Entenmast werden im Rahmen der Agrarförderung nicht erhoben, entsprechende Informationen liegen deshalb nicht zentral vor. Laut Viehverzeichnis zum Mehrfachantrag 2016 haben im Jahr 2015 3.549 Betriebe in Bayern Enten gehalten. Aus Gründen des Datenschutzes wurden die Angaben auf Kreisebene zusammengefasst. Bei weniger als 4 Betrieben je Kreis wurden die Daten dem angrenzenden Kreis zugeordnet . Drucksache 17/12937 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 2. Welche entenhaltenden Betriebe wurden seit 2009 in Bayern neu genehmigt und/oder errichtet (bitte nach Entenbrüterei, Entenaufzucht und Entenmast aufschlüsseln )? Die Haltung von Enten ist grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig . Die gewünschten Informationen liegen der Staatsregierung nicht vor, da es keine gesetzlichen Verpflichtungen zu deren zentraler Erfassung gibt. 3. Welche Anträge auf Genehmigung für entenhaltende Betriebe liegen aktuell vor (bitte nach Entenbrüterei, Entenaufzucht und Entenmast aufschlüsseln)? Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Wie viele Beschäftigte arbeiten in den entenhaltenden Betrieben im Freistaat Bayern (bitte in Vollzeiteinheiten und nach Saisonarbeitskräften sowie dauerhaften Arbeitskräften aufschlüsseln)? Die gewünschten Informationen liegen der Staatsregierung nicht vor, da es keine gesetzlichen Verpflichtungen zu deren Erhebung gibt. 5. Wie viele Stallplätze für Enten gibt es in landwirtschaftlichen Betrieben in Bayern (bitte nach Pekingenten , Moschusenten, Mulardenenten und sonstigen Enten aufschlüsseln)? Siehe Antwort zu Frage 4. 6. Finden die Anforderungen der Verordnung noch Anwendung , nachdem die Vereinbarung zu Mindestanforderungen für die Haltung von Pekingenten am 31.12.2010 ausgelaufen ist, oder steht es Entenbetrieben frei, von den damals geforderten Haltungsbedingungen abzuweichen? Die Vereinbarung zu Mindestanforderungen für die Haltung von Pekingenten wird für die tierschutzrechtliche Beurteilung von Entenhaltungen weiterhin herangezogen. 7. Auf welcher rechtlichen Grundlage wird seitdem entschieden , ob die Haltungsbedingungen in Entenbetrieben rechtskonform sind? Folgende Rechtsgrundlagen dienen der Entscheidung, ob die Haltungsbedingungen für Enten in landwirtschaftlichen Betrieben tierschutzkonform sind: • Tierschutzgesetz, • Allgemeine Bestimmungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung , • Vereinbarung zu Mindestanforderungen für die Haltung von Pekingenten, • Empfehlungen des Ständigen Ausschusses des Europäischen Übereinkommens über Mindestanforderungen zur Haltung von Pekingmastenten und Moschusenten und Hybriden von Moschus- und Pekingenten, • Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen. 8. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse über das Platzangebot, das den Enten gewährt wird, vor? Wenn ja, wie viele Tiere leben am Ausstallungstag durchschnittlich auf einem m² Stallgrundfläche? Der Staatsregierung liegen keine allgemeingültigen Erkenntnisse über das Platzangebot für Enten in Bayern vor, da es keine gesetzlichen Verpflichtungen für entsprechende Erhebungen gibt.