7. Welche konkreten Projekte im Bereich der Umweltbildung /BNE hat die Staatsregierung in dieser Legislaturperiode neu entwickelt und angeschoben? 8. Welche Schritte unternimmt die Staatsregierung, um die Umweltbildung/BNE der bayerischen Umweltbildungseinrichtungen langfristig und projektunabhängig zu fördern, um gemäß dem Weltaktionsprogramm vom Projekt zur Struktur zu kommen? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 13.09.2016 1. a) Welche Förderkriterien gelten für die Förderung zur Steigerung der Effizienz der Umweltbildung (ehemals Umweltfonds) in Bezug auf prozentualen Zuschuss, maximale Förderhöhe, Förderfähigkeit, Stundensätze etc.? Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist ein wichtiges Ziel der bayerischen Umweltpolitik. Auch Jugendliche sollen verstärkt an Maßnahmen mitwirken können. Sie sind die Fürsprecher der Natur von morgen. Projekte des Förderbereichs „Intensivierung der Umweltbildung in Bayern“ (ehemals Umweltfonds) können mit maximal 70 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bezuschusst werden. Grundlage für die Förderfähigkeit eines jeden Antrages sind die „Richtlinien für die Intensivierung der Umweltbildung in Bayern“. Darin werden förderfähige und nicht förderfähige Ausgaben benannt. Zu dem sind darin u. a. auch die Höchststundensätze für Personalausgaben definiert. b) Welche Förderkriterien gelten für den Naturschutzfonds in Bezug auf den prozentualen Zuschuss, maximale Förderhöhe, Förderfähigkeit, Stundensätze etc.? Als Stiftung des öffentlichen Rechts fördert der Bayerische Naturschutzfonds den Schutz, die Pflege und die Entwicklung von Natur und Landschaft. Die Kriterien zur Förderfähigkeit in den einzelnen Förderbereichen ergeben sich grundsätzlich aus den Förderrichtlinien des Bayerischen Naturschutzfonds vom 01.07.1999, die unter www.naturschutzfonds.bayern.de veröffentlicht sind. Die Fördersätze sind für die einzelnen Förderbereiche unterschiedlich . Der Regelfördersatz beim hauptsächlichen Grunderwerb liegt bei 50 %, der sich bei Maßnahmen auf der Grundlage des Förderkonzepts „Besonders bedrohte Tier- und Pflanzenarten“ auf 75 % erhöht. Dieser Förder- 17. Wahlperiode 04.11.2016 17/12938 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Stümpfig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 13.07.2016 Umweltbildung: Förderung, Projekte Vor dem Hintergrund der Zielvorstellung des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, die Umweltbildung/ Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) konsequent zur fördern, frage ich die Staatsregierung: 1. a) Welche Förderkriterien gelten für die Förderung zur Steigerung der Effizienz der Umweltbildung (ehemals Umweltfonds) in Bezug auf prozentualen Zuschuss, maximale Förderhöhe, Förderfähigkeit, Stundensätze etc.? b) Welche Förderkriterien gelten für den Naturschutzfonds in Bezug auf den prozentualen Zuschuss, maximale Förderhöhe, Förderfähigkeit, Stundensätze etc.? c) Mit welchen Bildungsmaßnahmen ist der Klimaschutzfonds hinterlegt und welche Förderkriterien gelten hier? 2. Welche Summen wurden im Bereich der Umweltbildung /Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) seit 2013 ausgezahlt (bitte Aufteilung nach Regierungsbezirk , Auflistung nach Fördertöpfen)? 3. Nachdem bei bestimmten Förderungen eine 30%ige Eigenbeteiligung der Träger Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist, frage ich die Staatsregierung, wie das Scheitern der Projekte verhindert werden kann, falls diese Eigenbeteiligung (bei 10 % Eigenmitteln) nicht aufgebracht werden kann, weil es sich um Non- Profit-Organisationen handelt und im Bereich der Bildung kein finanzieller Gewinn erwirtschaftet werden kann? 4. Welche Anträge auf Förderung von Umweltbildung/ BNE wurden von den zuständigen Mitarbeitern im Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz seitens der Bayerischen Klima-Allianz bewilligt (bitte Auflistung nach Thema und Datum)? Wie hoch sind die Zuwendungen? 5. Weshalb wird im Klimaprogramm Bayern 2050 das Thema Umweltbildung/BNE zur Unterstützung und Begleitung von Klimaschutzmaßnahmen nicht thematisiert ? 6. In welchen Publikationen des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (mit Angabe von Seitenzahlen ) werden konkrete Projekte im Bereich der Umweltbildung/BNE beschrieben? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12938 satz gilt auch bei Naturschutzgroßprojekten der Stiftung. Zur Stärkung des freiwilligen Engagements im Naturschutz wird dem Fördersatz bei Projekten von Verbänden, Vereinen und sonstigen juristischen Personen des privaten Rechts ein Anerkennungssatz von 10 % aufgeschlagen. Der Höchstfördersatz liegt bei 90 %. Über förderfähige Stundensätze wird im Einzelfall entschieden. c) Mit welchen Bildungsmaßnahmen ist der Klimaschutzfonds hinterlegt und welche Förderkriterien gelten hier? Einen „Klimaschutzfonds“ gibt es nicht. Klimaschutzmaßnahmen (auch Bildungsmaßnahmen) fördert das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) zum einen im Rahmen der Bayerischen Klima- Allianz (vgl. Frage 4) und zum anderen im Rahmen des Förderschwerpunkts „Klimaschutz in Bayern“ gemäß den Richtlinien zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen der Kommunen und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts (KlimR). 2. Welche Summen wurden im Bereich der Umweltbildung /Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) seit 2013 ausgezahlt (bitte Aufteilung nach Regierungsbezirk, Auflistung nach Fördertöpfen)? Die seit 2013 im Bereich Umweltbildung/Bildung für nachhaltige Entwicklung ausgezahlten Fördergelder können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Umweltstationen sonstige Umweltbildungsmaßnahmen Jahr Kapitel 12 02 Titel TG 74 Kapitel 13 08 Titel 893 77 für die Jahre 2013 und 2014 Kapitel 12 02 Titel 686 74 für die Jahre 2015 und 2016 2013 1.987.540,37 € 831.223,83 € 2014 1.828.357,17 € 659.104,24 € 2015 1.979.298,03 € 698.683,00 € 2016 2.071.812,33 € 739.884,29 € Eine Aufschlüsselung der Aufteilung nach Regionen ist in der Kürze der Beantwortungszeit nicht leistbar. 3. Nachdem bei bestimmten Förderungen eine 30%ige Eigenbeteiligung der Träger Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist, frage ich die Staatsregierung, wie das Scheitern der Projekte verhindert werden kann, falls diese Eigenbeteiligung (bei 10 % Eigenmitteln ) nicht aufgebracht werden kann, weil es sich um Non-Profit-Organisationen handelt und im Bereich der Bildung kein finanzieller Gewinn erwirtschaftet werden kann? Die Bewilligung/Ablehnung von Projektanträgen in der Umweltbildung beruht ausschließlich auf fachlich/inhaltlichen Kriterien (vgl. Antwort zu Frage 1 a). Laut „Richtlinien für die Förderung von Umweltstationen“ und „Richtlinien für die Förderung der Intensivierung der Umweltbildung in Bayern“ gilt für Umweltbildungsprojekte der Höchstfördersatz 70 %. Erfahrungsgemäß wird in der Mehrzahl der Fälle dieser Höchstfördersatz beantragt und gewährt. Um das Eigeninteresse an einer Förderung zu dokumentieren , muss auch in Umweltbildungsprojekten jeder Antragsteller einen angemessenen Eigenanteil beitragen. Als angemessene Eigenmittel werden nach gängiger Verwaltungspraxis mindestens 10 % angesehen. Laut einer seit 2009 wirksamen und in den o. g. Förderrichtlinien festgelegten Sonderregelung gibt es in Umweltbildungsprojekten zudem die Möglichkeit, die fehlenden 20 % über projektbezogene Einnahmen (z. B. Teilnehmergebühren) zu finanzieren . Dies führt dazu, dass die Träger vieler Umweltbildungsprojekte , bei denen Teilnehmergebühren erhoben werden, lediglich einen echten Eigenanteil von 10 % tragen müssen. 4. Welche Anträge auf Förderung von Umweltbildung/ BNE wurden von den zuständigen Mitarbeitern im Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz seitens der Bayerischen Klima-Allianz bewilligt (bitte Auflistung nach Thema und Datum)? Wie hoch sind die Zuwendungen? Im Rahmen der Bayerischen Klima-Allianz wurden (bzw. werden derzeit noch) folgende Bildungsmaßnahmen gefördert : •   „Fachprogramm  „Klimaschutz  und  Nachhaltigkeit  in  der  Kinder- und Jugendarbeit“ (Bayerischer Jugendring); seit 2012/397.600,00 € (Förderung noch nicht abgeschlossen ) •   „Klimaschutz braucht Bildung“ (Katholische Landesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in Bayern e.V.); seit 2012/149.148,75 € (Förderung noch nicht abgeschlossen ) •   „Erneuerbare  Energie  erlebt  und  verstanden  –  Energiesparen als Dauerbrenner“ (Bund Naturschutz in Bayern e.V. [Kreisgruppe Miltenberg]); seit 2013/12.119,67 € (Förderung bereits abgeschlossen) 5. Weshalb wird im Klimaprogramm Bayern 2050 das Thema Umweltbildung/BNE zur Unterstützung und Begleitung von Klimaschutzmaßnahmen nicht thematisiert ? Umweltbildung ist ein Schlüssel für die Zukunft, um den Verlust biologischer Vielfalt einzudämmen und die Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen. Das Umweltministerium unterstützt und fördert seit 1995 Projekte, die bei Kindern und Jugendlichen das Bewusstsein für nachhaltige Entwicklung stärken. Umweltbildung spielt auch im Rahmen der Bayerischen Klima-Allianz eine wichtige Rolle. Im „Klimaschutzprogramm Bayern 2050“ heißt es u. a.: „Dazu vernetzt die Bayerische Klima-Allianz die gesellschaftlichen Akteure. Die Partner unterstützen sich gegenseitig bei Maßnahmen zum nachhaltigen Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel . Sie vermitteln Wissen, beziehen dabei möglichst viele gesellschaftliche Gruppen ein und motivieren sie zu klimafreundlichem Handeln.“ Mit dem Bund Naturschutz in Bayern e.V., dem Bayerischen Jugendring, dem Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V., den beiden großen christlichen Kirchen, der Arbeitsgemeinschaft Natur- und Umweltbildung (ANU, Landesverband Bayern) oder dem Bayerischen Volkshochschulverband e.V. sind wichtige Vertreter der Umweltbildung Partner der Staatsregierung in der Bayerischen Klima-Allianz (vgl. http://www.klimawandel-meistern.bayern.de/#Allianz). 6. In welchen Publikationen des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (mit Angabe von Seitenzahlen) werden konkrete Projekte im Bereich der Umweltbildung/BNE beschrieben? –  Die  Website  www.umweltbildung.bayern.de informiert über Themen und Projekte der Umweltbildung/BNE in Bayern, stellt die staatlich anerkannten Umweltstationen und die Träger des Qualitätssiegels „Umweltbildung.Bay- Drucksache 17/12938 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 ern“ vor, enthält einen Veranstaltungskalender mit Terminen der Partner des Netzwerks „Umweltbildung.Bayern“, macht auf Veröffentlichungen aufmerksam und informiert über Fördermöglichkeiten. Herausgeber: Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. ► www.umweltbildung.bayern.de –  Der Newsletter zur Umweltbildung/Bildung zur nachhaltigen Entwicklung informiert regelmäßig (ca. 4- bis 6-mal jährlich) über die Arbeit der Partner des Netzwerks Umweltbildung .Bayern, präsentiert Projekte, enthält Terminhinweise und macht auf relevante Veröffentlichungen aufmerksam . Herausgeber: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. ► www.umweltbildung.bayern.de/nachhaltigkeit_lernen/ newsletter/index.htm –  Das  Faltblatt  „Wegweiser  für  Umweltbildung  −  Bildung  für nachhaltige Entwicklung in Bayern“ stellt alle mit dem Qualitätssiegel „Umweltbildung.Bayern“ ausgezeichneten Bildungseinrichtungen und Umweltstationen anhand einer Bayernkarte dar und enthält weitere Informationen zur Umweltbildung/BNE in Bayern. Herausgeber: Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. ► www.bestellen.bayern.de/application/stmug_app0000 26?SID=673125422&ACTIONxSETVAL(artdtl.htm,APGx NODENR:336410,AARTxNODENR:339337,USERxART IKEL:artlist1.htm)=Z 7. Welche konkreten Projekte im Bereich der Umweltbildung /BNE hat die Staatsregierung in dieser Legislaturperiode neu entwickelt und angeschoben? Pro Jahr fördert das StMUV im Schnitt über 70 Umweltbildungsprojekte von staatlich anerkannten Umweltstationen und etwa 50 Bildungsprojekte von Umweltbildungseinrichtungen im Rahmen des Förderschwerpunkts „Intensivierung der Umweltbildung in Bayern“. Darüber hinaus fördert das StMUV im Bereich Umweltbildung/BNE seit vielen Jahren sog. Sonderprojekte von überregionaler Bedeutung in Kooperation mit wichtigen Akteuren, wie dem Bayerischen Jugendring , dem Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. oder der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit. Auf diese Weise entstehen zahlreiche Bildungsangebote für eine breite Zielgruppe, die sich von Kindergartenkindern, über Schüler und Schülerinnen, Jugendliche bis hin zu Erwachsenen und Senioren und Seniorinnen erstrecken. Als aktuelle Projektbeispiele des Jahres 2016 sind zu nennen : •   Projekt:  „Nachhaltige  Hochschule:  Kriterien  für  eine  Bestandsaufnahme “ (Kri NaHoBay): Ziel des Projekts ist es, einen wissenschaftlich fundierten Kriterienkatalog für eine Bestandsaufnahme von Nachhaltigkeitsaspekten an bayerischen Hochschulen zu entwickeln . Dabei werden die Faktoren analysiert, die eine strukturelle Implementierung von Nachhaltigkeit an Hochschulen hemmen oder begünstigen. Den Akteuren an Hochschulen wird somit eine praktische Hilfestellung bei der Implementierung von Nachhaltigkeit in allen Handlungsfeldern wie Lehre, Forschung, Betrieb, Transfer und Governance gegeben. •   Initiierung der Veranstaltungsreihe „10 Jahre Qualitätssiegel Umweltbildung.Bayern“: Im Jahr 2006 wurde das Qualitätssiegel „Umweltbildung. Bayern“ zur Stärkung einer Bildung für nachhaltige Entwicklung und zur Sicherstellung hoher Qualitätsstandards in der Bildungsarbeit aller bayerischen Umweltbildungseinrichtungen eingeführt. Es steht für eine fachlich hochwertige und professionelle Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung in Bayern. Aktuell sind mehr als 130 bayerische Einrichtungen, Netzwerke und selbstständig Tätige sind mit dem Qualitätssiegel „Umweltbildung. Bayern“ ausgezeichnet. Um diese Marke noch weiter bekannt zu machen, führen die Qualitätssiegelträger derzeit in allen bayerischen Regierungsbezirken ein- bis mehrtägige Veranstaltungen durch bzw. nehmen an größeren Veranstaltungen gemeinsam teil. Die Besucher lernen so die Einrichtungen und spezielle Mitmachangebote kennen und können sich ein Bild von der Vielfalt der Umweltbildung im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in Bayern machen. Für die unter dem Qualitätssiegel „Umweltbildung.Bayern“ zusammengeschlossenen Akteure entsteht gleichzeitig eine weitere Vernetzungsund Kooperationsmöglichkeit. 8. Welche Schritte unternimmt die Staatsregierung, um die Umweltbildung/BNE der bayerischen Umweltbildungseinrichtungen langfristig und projektunabhängig zu fördern, um gemäß dem Weltaktionsprogramm vom Projekt zur Struktur zu kommen? Durch gezielte finanzielle und strukturelle Förderung der außerschulischen Umweltbildung/BNE befördert die Staatsregierung das Ziel, Nachhaltigkeit fest in den Strukturen der deutschen Bildungslandschaft zu verankern. Das zeigt sich beispielsweise in der kontinuierlichen finanziellen und strukturellen Förderung des Partnernetzwerks Qualitätssiegel „Umweltbildung.Bayern“ mit aktuell 130 Partnern bayernweit . Das Netzwerk wurde im Juli 2016 beim ersten nationalen Agendakongress Bildung für nachhaltige Entwicklung in Berlin von der deutschen UNESCO-Kommission und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung als gutes Beispiel gelebter Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) im Rahmen des Weltaktionsprogramms ausgezeichnet. Das Netzwerk Qualitätssiegel „Umweltbildung.Bayern“ wurde als eines von bundesweit 65 Akteuren (darunter Kommunen, Netzwerke und Lernorte) ausgezeichnet, die einen herausragenden Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und des UNESCO-Weltaktionsprogramms Bildung für nachhaltige Entwicklung in Deutschland leisten.