parks in Bayern gegenwärtig vor (bitte mit Datumsangabe , Angabe der Urheber und wesentlichen Inhalten aufschlüsseln)? 4.2 Welche konkreten Gutachten, Potenzialanalysen, Machbarkeitsstudien und sonstigen Expertisen hat die Staatsregierung zur Findung eines neuen Nationalparks in Bayern seit Anfang August 2016 in Auftrag gegeben oder plant diese zu initiieren (bitte mit Datumsangabe, Angabe der Urheber und wesentlichen Inhalten)? 4.3 Welche Umfragen und Meinungsstudien sind der Staatsregierung seit 2006 zu Fragen von Nationalparks in Deutschland und Bayern bekannt? 5.1 Wie stellt sich der Umsetzungs- und Kommunikationsfahrplan mit den betroffenen Kommunen seitens der Staatsregierung zeitlich und inhaltlich dar? 5.2 Welche Stellungnahmen von Kommunalpolitikern und Verbänden liegen der Staatsregierung zu Nationalparkfragen in Bayern derzeit vor? 5.3 Welche Verbände sollen im Konkreten bis wann angehört werden? 6. Wann gedenkt die Staatsregierung, den Landtag einzubinden ? 7.1 Welche naturschutzfachlichen, strukturellen und politischen Gründe haben die Staatsregierung bewegt, den nördlichen Steigerwald von vornherein als nicht nationalparkstauglich auszuschließen? 7.2 Kann der nördliche Steigerwald, gelegen insbesondere im oberfränkischen Landkreis Bamberg sowie in den unterfränkischen Landkreisen Haßberge und Schweinfurt und zwischen dem Maintal und den Wäldern um das ehemalige Kloster Ebrach, nach § 24 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) prinzipiell als großräumig , weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart beschrieben werden, in deren überwiegenden Teil ihres Gebiets sie die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen und sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet? 7.3 Welchen Anteil an Staatsforst hat der nördliche Steigerwald (bitte nach Flächengröße und in Prozent aufschlüsseln ) 17. Wahlperiode 04.11.2016 17/12939 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD vom 09.08.2016 Dritter Nationalpark in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Welche formalen Bedingungen und Kriterien müssen für einen neu auszuweisenden Nationalpark in Bayern erfüllt sein? 1.2 Welche Regionen in Bayern können nach § 24 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) prinzipiell als großräumig , weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart beschrieben werden, in deren überwiegenden Teil ihres Gebiets sie die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen und sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet (bitte nach Regierungsbezirken, Landkreisen und Flächengröße aufschlüsseln)? 2.1 Welchen Anteil an Staatsforst haben die in Antwort 1.2 enthaltenen Regionen (bitte in Flächengröße und Prozent der Fläche)? 2.2 Treffen Medienberichte zu, wonach die Staatsregierung einen grenzüberschreitenden Nationalpark bevorzugen würde? 2.3 Mit welchen Staaten und Bundesländern hat die Staatsregierung diesbezüglich bereits Kontakt aufgenommen? 3.1 Welche Kenntnisse liegen der Staatsregierung zu Größe und Beschaffenheit von möglichen Kernzonen zur Ermöglichung großflächiger natürlicher Entwicklungen ohne menschliche Nutzungen, zu Entwicklungszonen und Pflegezonen in den unter Punkt 1.2 genannten Regionen vor? 3.2 Welche Buchenwälder in welchen Regionen Bayerns hält die Staatsregierung für in besonderer Weise schützenswert (bitte nach Regierungsbezirken, Landkreisen und Flächengröße aufschlüsseln)? 4.1 Welche konkreten Gutachten, Potenzialanalysen, Machbarkeitsstudien und sonstigen Expertisen liegen der Staatsregierung zur Findung eines neuen National- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12939 Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 09.09.2016 Die Schriftliche Anfrage wird in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt beantwortet: Der Ministerrat hat zum Abschluss seiner Klausur vom 26. bis 30. Juli 2016 in St. Quirin beschlossen: „Die Bayerische Staatsregierung strebt einen dritten Nationalpark in Bayern an. Deshalb beauftragt der Ministerrat Staatsministerin Scharf, die Möglichkeiten für einen dritten Nationalpark in Bayern umfassend zu prüfen. Ein neuer Nationalpark stellt ein Angebot dar, das die Naturheimat Bayern stärkt, die Biodiversität erhält sowie die wirtschaftliche , touristische und infrastrukturelle Gesamtentwicklung vorantreibt. Die Auswahl einer Region erfolgt nach einem intensiven Dialogprozess mit den jeweiligen Verantwortlichen, wobei vorwiegend Gebiete in Staatseigentum in Betracht kommen. Der neue Nationalpark könnte auch länderübergreifend geplant werden. Der Steigerwald bleibt ausgeschlossen .“ Zur Umsetzung dieses starken naturschutzpolitischen Impulses der Staatsregierung habe ich in meinem Haus eine interne Projektgruppe eingerichtet, die den komplexen Prozess der Einrichtung eines weiteren Nationalparks für Bayern vorbereiten soll. Zu deren Arbeitsaufträgen gehören insbesondere die Entwicklung und verfahrensmäßige Strukturierung des Gesamtprozesses, wie auch die Identifizierung und sorgfältige Bewertung geeigneter Suchräume. Die Projektgruppe soll erste Arbeitsergebnisse bis zum Herbst vorlegen. Vor diesem Hintergrund ist eine konkrete Beantwortung einiger Einzelfragen noch nicht möglich. Ich bitte hierfür um Verständnis. 1.1 Welche formalen Bedingungen und Kriterien müssen für einen neu auszuweisenden Nationalpark in Bayern erfüllt sein? Gemäß § 24 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) müssen Nationalparke großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sein, im überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen, sich im überwiegenden Teil der Fläche in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder geeignet sein, sich in einen Zustand zu entwickeln, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik ermöglicht (sog. „Prozessschutz“). Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sollen Nationalparke auch der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung , der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen. Gemäß Art. 13 Bayerisches Naturschutzgesetz (Bay- NatSchG) sollen Nationalparke eine Mindestfläche von 10.000 Hektar haben. Gemäß den Richtlinien der Internationalen Naturschutzorganisation IUCN, an denen sich auch die beiden vorhandenen Nationalparke in Bayern ausrichten, ist der Prozessschutz auf mindestens 75 % der Gesamtfläche eines Nationalparks umzusetzen (Kern- bzw. Naturzone). Dieses Ziel kann auch über einen längeren Zeitraum hinweg sukzessive erreicht werden. Auf max. 25 % der Gesamtfläche wären gegebenenfalls auch langfristig Pflegemaßnahmen möglich (Pflegezone). Details der für den jeweiligen Nationalpark gültigen Regelungen werden in einer Nationalparkverordnung festgelegt. Gemäß Beschluss des Ministerrats in seiner Klausurtagung vom 26. bis 30. Juli 2016 erfolgt die Auswahl einer Region für den angestrebten dritten Nationalpark in Bayern nach einem intensiven Dialogprozess mit den jeweiligen Verantwortlichen, wobei vorwiegend Gebiete in Staatseigentum in Betracht kommen. 1.2 Welche Regionen in Bayern können nach § 24 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) prinzipiell als großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart beschrieben werden, in deren überwiegenden Teil ihres Gebiets sie die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen und sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet (bitte nach Regierungsbezirken, Landkreisen und Flächengröße aufschlüsseln)? Die in der Frage zitierten Kriterien nach § 24 BNatSchG sind neben anderen Gegenstand der Identifizierung und sorgfältigen Bewertung geeigneter Suchräume durch die interne Projektgruppe in meinem Haus. Insofern verweise ich auf meine zu Beginn dieses Schreibens gemachten Ausführungen . 2.1 Welchen Anteil an Staatsforst haben die in der Antwort 1.2 enthaltenen Regionen (bitte in Flächengröße und Prozent der Fläche)? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Antwort zu Frage 1.2 in Verbindung mit den zu Beginn dieses Schreibens gemachten Ausführungen verwiesen. 2.2 Treffen Medienberichte zu, wonach die Staatsregierung einen grenzüberschreitenden Nationalpark bevorzugen würde? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf den Wortlaut des Ministerratsbeschlusses verwiesen. 2.3 Mit welchen Staaten und Bundesländern hat die Staatsregierung diesbezüglich bereits Kontakt aufgenommen ? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Antwort zu Frage 2.2 in Verbindung mit den zu Beginn dieses Schreibens gemachten Ausführungen verwiesen. Eine Kontaktaufnahme im Kontext einer konkreten Planung ist deshalb bisher nicht erfolgt. 3.1 Welche Kenntnisse liegen der Staatsregierung zur- Größe und Beschaffenheit von möglichen Kernzonen zur Ermöglichung großflächiger natürlicher Entwicklungen ohne menschliche Nutzungen, zu Entwicklungszonen und Pflegezonen in den unter Punkt 1.2 genannten Regionen vor? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Antwort zu Frage 1.2 in Verbindung mit den zu Beginn dieses Schreibens gemachten Ausführungen verwiesen. Drucksache 17/12939 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 3.2 Welche Buchenwälder in welchen Regionen Bayerns hält die Staatsregierung für in besonderer Weise schützenswert (bitte nach Regierungsbezirken , Landkreisen und Flächengröße aufschlüsseln )? Auf die Ausführungen in oben stehenden Vorbemerkungen wird verwiesen. Gemäß § 24 BNatSchG müssen Nationalparke neben anderen Kriterien (s. Antwort zu Frage 1.1) im überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen. In die Prüfung möglicher Suchräume für einen dritten Nationalpark in Bayern werden auch ausreichend große Buchenwaldgebiete in Staatsbesitz einbezogen. 4.1 Welche konkreten Gutachten, Potentialanalysen, Machbarkeitsstudien und sonstigen Expertisen liegen der Staatsregierung zur Findung eines neuen Nationalparks in Bayern gegenwärtig vor (bitte mit Datumsangabe, Angabe der Urheber und wesentlichen Inhalten aufschlüsseln)? Folgendes Gutachten liegt der Staatsregierung vor: Panek Norbert, 2011: Deutschlands internationale Verantwortung : Rotbuchenwälder im Verbund schützen. Gutachten im Auftrag des Verbands Greenpeace e.V. Analysiert wird die Schutzwürdigkeit und -bedürftigkeit der Buchenwälder Deutschlands auch im internationalen Kontext. Auf den inhaltlichen Überlegungen der Nationalen Biodiversitätsstrategie aufbauend wird ein Vorschlag für ein nationales Buchenwaldverbundsystem entwickelt. Die Staatsregierung hat sich mit der Bayerischen Biodiversitätsstrategie eigenen Zielen verpflichtet. Des Weiteren wird auf die Ausführungen in oben stehenden Vorbemerkungen sowie auf die Antwort auf nachfolgende Frage 4.2 verwiesen. 4.2 Welche konkreten Gutachten, Potenzialanalysen, Machbarkeitsstudien und sonstigen Expertisen hat die Staatsregierung zur Findung eines neuen Nationalparks in Bayern seit Anfang August 2016 in Auftrag gegeben oder plant diese zu initiieren (bitte mit Datumsangabe, Angabe der Urheber und wesentlichen Inhalten)? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die zu Beginn dieses Schreibens gemachten Ausführungen verwiesen. Externe Aufträge wurden bisher nicht erteilt. Im Rahmen der Arbeit der internen Projektgruppe wird auch das Landesamt für Umwelt (LfU) als Fachbehörde beteiligt. 4.3 Welche Umfragen und Meinungsstudien sind der Staatsregierung seit 2006 zu Fragen von Nationalparks in Deutschland und Bayern bekannt? Folgende Umfragen und Meinungsstudien, die (ggf. auch) Fragen von Nationalparks in Deutschland und/oder Bayern betreffen, sind der Staatsregierung bekannt: – Emnid-Umfrage 2006 des Verbands EUROPARC Deutschland e.V. zum Naturtourismus in Deutschland – Onlinebefragung 2011 der Heinz-Sielmann-Stiftung zum schönsten Naturwunder Deutschlands – Forsa-Umfrage 2012 des Unternehmens proHolz Bayern an der Clusterinitiative Forst und Holz Bayern gGmbH zur Wald- und Holznutzung in Bayern – TNS Emnid-Umfrage 2014 der Verbände BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN) und WWF Deutschland zu einem Nationalpark im Steigerwald – Forsa-Umfrage 2014 des Vereins Unser Steigerwald e.V. zur Region Steigerwald – Onlinebefragung 2015/2016 der Verbände EUROPARC Deutschland e.V. und Verband Deutscher Naturparke e.V. sowie des Unternehmens BTE Tourismus und Regionalberatung zum Naturerlebnis in Deutschland 5.1 Wie stellt sich der Umsetzungs- und Kommunikationsfahrplan mit den betroffenen Kommunen seitens der Staatsregierung zeitlich und inhaltlich dar? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die zu Beginn dieses Schreibens gemachten Ausführungen verwiesen. 5.2 Welche Stellungnahmen von Kommunalpolitikern und Verbänden liegen der Staatsregierung zu Nationalparkfragen in Bayern derzeit vor? Stellungnahmen, z. B. von Trägern öffentlicher Belange, sind nur in einem förmlichen Verfahren vorgesehen. Ein solches wurde bisher nicht eingeleitet. Siehe dazu auch die zu Beginn dieses Schreibens gemachten Ausführungen. 5.3 Welche Verbände sollen im Konkreten bis wann angehört werden? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die zu Beginn dieses Schreibens gemachten Ausführungen verwiesen. 6. Wann gedenkt die Staatsregierung, den Landtag einzubinden? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die zu Beginn dieses Schreibens gemachten Ausführungen verwiesen. 7.1 Welche naturschutzfachlichen, strukturellen und politischen Gründe haben die Staatsregierung bewegt , den nördlichen Steigerwald von vornherein als nicht nationalparkstauglich auszuschließen? Im Steigerwald gibt es eine besondere Situation. Die Staatsregierung hat auf der Kabinettsklausur in St. Quirin einen Nationalpark im Steigerwald ausgeschlossen – auch mit Blick auf den dort laufenden Dialogprozess. Dessen Ergebnis wird für die weitere Entwicklung maßgeblich sein. Die politisch verantwortlichen Repräsentanten der nördlichen Steigerwaldregion (insbesondere die drei Landräte) haben im Rahmen des bisherigen Diskussionsprozesses deutlich gemacht, dass aus ihrer Sicht im Steigerwald kein Nationalpark in Betracht kommt. So wurde eine Arbeitsgruppe zur Verwirklichung eines Welterbes eingerichtet und mit einem regionalen, naturschutzintegrativen Bewirtschaftungskonzept des Forstbetriebes Ebrach (Bayerische Staatsforsten) ein verbessertes, landkreisübergreifendes Schutzkonzept umgesetzt. Gemeinsam mit den Menschen vor Ort soll ein zukunftsfähiges Gesamtkonzept für den Steigerwald auf den Weg gebracht werden. Erfolgreicher Naturschutz geht nur zusammen mit den betroffenen Menschen. Die Staatsregierung hat stets betont, dass für ein großflächiges Schutzgebiet die breite Akzeptanz der Menschen vor Ort entscheidend ist. 7.2 Kann der Nördliche Steigerwald, gelegen insbesondere im oberfränkischen Landkreis Bamberg sowie in den unterfränkischen Landkreisen Haßberge, und Schweinfurt und zwischen dem Maintal und den Wäldern um das ehemalige Kloster Ebrach, nach § 24 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12939 prinzipiell als großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart beschrieben werden , in deren überwiegenden Teil ihres Gebiets sie die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen und sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet? Der herausragende naturschutzfachliche Wert des Steigerwalds wird vom Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz nicht infrage gestellt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7.1 verwiesen. 7.3 Welchen Anteil an Staatsforst hat der Nördliche Steigerwald (bitte nach Flächengröße und in Prozent aufschlüsseln)? Im Nördlichen Steigerwald existieren mehrere räumlich nicht zusammenhängende Staatswaldflächen. Bezogen auf den Naturpark Steigerwald ergibt sich in der Summe folgende Verteilung der Waldbesitzart: Waldbesitzart Fläche in ha Anteil Staatswald 16.700 51% Körperschaftswald 5.600 17% Privatwald 10.200 31% Wald gesamt 32.500 100% Tab. Flächen und Anteile der Waldbesitzarten im Naturpark Steigerwald nördlich der Autobahn A 3. Der größte zusammenhängende Waldkomplex umfasst etwa 40 % der im Nördlichen Steigerwald gelegenen Staatswaldfläche .