Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD vom 05.08.2016 Dienste zu ungünstigen Zeiten (DuZ) Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Beamte haben in Bayern seit 2006 Dienst zu ungünstigen Zeiten gemacht (bitte aufschlüsseln nach Jahren und betroffenen Berufsgruppen)? 2. Für wie viele Stunden wurde die DuZ-Zulage seit 2006 gewährt (bitte nach Jahren und betroffenen Berufsgruppen aufschlüsseln)? 3. Wie hat sich die Höhe der DuZ-Zulage in Bayern seit 2006 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahren, betroffenen Berufsgruppen und jeweiligen Zeiten wie Nachtarbeit , Samstag, Sonn- und Feiertag)? 4. Wie haben sich die Haushaltsmittel für die DuZ-Zulage in Bayern seit 2006 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Haushaltstitel bzw. betroffenen Berufsgruppen)? 5. Welche Planungen verfolgt die Staatsregierung zur Anpassung und Weiterentwicklung der DuZ-Zulage? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 13.09.2016 Vorbemerkung: Die für eine Beantwortung der Anfrage erforderlichen Daten lagen dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat nur für den staatlichen Bereich vor, sodass sich die Beantwortung der nachfolgenden Fragen hierauf beschränkt. Belastbare Angaben für den kommunalen Bereich sind nicht bekannt. 1. Wie viele Beamte haben in Bayern seit 2006 Dienst zu ungünstigen Zeiten gemacht (bitte aufschlüsseln nach Jahren und betroffenen Berufsgruppen)? 2. Für wie viele Stunden wurde die DuZ-Zulage seit 2006 gewährt (bitte nach Jahren und betroffenen Berufsgruppen aufschlüsseln)? Die hierfür erforderlichen Daten wurden vom Landesamt für Finanzen erhoben und übermittelt1. Ausgewertet wurde der Datenbestand ab 1. Juni 2006. Da die Erhebung der Daten für den davorliegenden Zeitraum des Jahres 2006 nur mit unverhältnismäßig hohem technischem Aufwand möglich gewesen wäre, konnte eine Auswertung für diesen Zeitraum nicht erfolgen. Von Juni bis Dezember 2006 leisteten 32.453 Beamte insgesamt 8.875.172 Stunden Dienst zu ungünstigen Zeiten. Untergliedert nach Berufsgruppen handelte es sich hierbei um 106 Lehrer (rd. 12.660 Stunden), 911 Verwaltungsbeamte (rd. 113.436 Stunden), 30.334 Vollzugsdienstbeamte (rd. 8.563.206 Stunden) und 1.103 Beamte des wissenschaftlichen und künstlerischen Bereichs (rd. 185.870 Stunden). Von den insgesamt 30.334 Beamten des Vollzugsdienstes gehören 27.077 zum Polizeivollzugsdienst (rd. 7.833.495 Stunden). 32.824 Beamte leisteten im Jahr 2007 insgesamt 14.322.390 Stunden Dienst zu ungünstigen Zeiten. Aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen entfielen auf 134 Lehrer rd. 18.203 Stunden, 1.111 Verwaltungsbeamte rd. 168.468 Stunden, 30.479 Beamte des Vollzugsdienstes rd. 13.864.182 Stunden (davon 27.027 Beamte des Polizeivollzugsdienstes mit rd. 12.470.371 Stunden) und 1.114 Beamte des wissenschaftlichen und künstlerischen Bereichs mit rd. 271.537 Stunden. 1) Aufgrund des Wechsels einzelner Beamter innerhalb der Berufsgruppen (z. B. Wechsel eines Polizeivollzugsbeamten in den Einsatzdienst beim Verfassungsschutz oder eines FH-Lehrers an eine Hochschule) kann es bei den Berufsgruppen zu Doppelerfassungen von Beamten kommen. Diese sind bei der Gesamtzahl der Beamten pro Jahr nicht enthalten. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 04.11.2016 17/12943 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12943 Im Jahr 2008 sank die Zahl der Beamten, die Dienst zu ungünstigen Zeiten verrichteten, auf 32.744 Beamte und insgesamt rd. 13.680.159 Stunden. Nach den einzelnen Berufsgruppen gegliedert waren dies 129 Lehrer (rd. 15.514 Stunden ), 1 Richter mit 15 Stunden, 1.027 Verwaltungsbeamte (rd. 163.285 Stunden), 30.657 Beamte des Vollzugsdienstes mit rd. 13.277.515 Stunden (davon 27.137 Polizeivollzug mit rd. 11.902.522 Stunden) und 939 Beamte des wissenschaftlichen /künstlerischen Bereichs mit rd. 223.830 Stunden. Für das Jahr 2009 ergaben die Auswertungen, dass 32.424 Beamte insgesamt rd. 12.549.499 Stunden Dienst zu ungünstigen Zeiten arbeiteten. Aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen ergibt sich folgendes Bild: 118 Lehrer mit rd. 11.553 Stunden, 1.015 Verwaltungsbeamte mit rd. 144.404 Stunden, 30.498 Vollzugsdienstbeamte mit rd. 12.218.039 Stunden (davon 27.054 Polizeivollzug mit rd. 10.885.503 Stunden) und 812 Beamte des wissenschaftlichen und künstlerischen Bereichs mit rd. 175.503 Stunden. Insgesamt rd. 13.313.234 Stunden wurden im Jahr 2010 von 32.954 Beamten geleistet. Dabei entfielen auf 116 Lehrer rd. 15.532 Stunden, 939 Verwaltungsbeamte rd. 165.101 Stunden, 31.244 Vollzugsdienstbeamte rd. 12.977.785 Stunden (davon Polizeivollzug: 27.728 Beamte mit rd. 11.603.236 Stunden) und 692 Beamte des wissenschaftlichen und künstlerischen Bereichs rd. 154.816 Stunden. Im Jahr 2011 leisteten 33.422 Beamte insgesamt rd. 13.323.168 Stunden Dienst zu ungünstigen Zeiten. Unterschieden nach Berufsgruppen waren dies 113 Lehrer (rd. 14.629 Stunden), 1.017 Verwaltungsbeamte (rd. 153.203 Stunden), 31.713 Beamte des Vollzugsdienstes (rd. 13.020.446 Stunden; davon entfielen rd. 11.622.739 Stunden auf 28.205 Beamte des Polizeivollzugsdienstes) und 585 Beamte des wissenschaftlichen und künstlerischen Bereichs (rd. 134.890 Stunden). Von 34.124 Beamten wurden insgesamt rd. 13.436.766 Stunden im Jahr 2012 geleistet. Davon entfielen rd. 14.072 Stunden auf 134 Lehrer, rd. 150.997 Stunden auf 992 Verwaltungsbeamte , rd. 13.157.183 Stunden auf 32.493 Beamte des Vollzugsdienstes (davon rd. 11.694.571 Stunden auf 28.907 Beamte des Polizeivollzugsdienstes) und rd. 114.514 Stunden auf 514 Beamte des wissenschaftlichen und künstlerischen Bereichs. Im Jahr 2013 leisteten 34.002 Beamte insgesamt rd. 13.059.651 Stunden Dienst zu ungünstigen Zeiten. Aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen entfielen auf 129 Lehrer rd. 14.751 Stunden, 1.044 Verwaltungsbeamte rd. 145.311 Stunden, 32.421 Beamte des Vollzugsdienstes rd. 12.809.827 Stunden (davon 28.756 Beamte des Polizeivollzugsdienstes mit rd. 11.348.399 Stunden) und 414 Beamte des wissenschaftlichen und künstlerischen Bereichs mit rd. 89.762 Stunden. Von den 34.467 Beamten, die im Jahr 2014 insgesamt rd. 12.938.200 Stunden leisteten, waren 133 Lehrer (rd. 14.282 Stunden), 1.112 Verwaltungsbeamte (rd. 141.156 Stunden), 32.835 Vollzugsbeamte (rd. 12.704.444 Stunden) und 388 Beamte des wissenschaftlichen und künstlerischen Bereichs (rd. 78.318 Stunden). Von den 32.835 Vollzugsbeamten waren 29.074 im Polizeivollzug und erbrachten rd. 11.221.521 Stunden. Die Auswertung für das Jahr 2015 ergab, dass 36.020 Beamte insgesamt rd. 13.705.729 Stunden Dienst zu ungünstigen Zeiten leisteten. Aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen waren dies 135 Lehrer (rd. 14.105 Stunden), 1.281 Verwaltungsbeamte (rd. 159.964 Stunden), 34.288 Vollzugsbeamte (rd. 13.463.138 Stunden) und 346 Beamte des wissenschaftlichen und künstlerischen Bereichs (rd. 68.522 Stunden). Die Zahlen des Vollzugsdienstes beinhalten rd. 11.990.249 Stunden von 30.420 Beamten des Polizeivollzugsdienstes . Für das Jahr 2016 liegen die erforderlichen Daten bis einschließlich August vor. Demnach wurden von 31.503 Beamten insgesamt rd. 6.438.490 Stunden Dienst zu ungünstigen Zeiten geleistet. Davon entfielen aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen auf 50 Lehrer rd. 1.711 Stunden, 518 Verwaltungsbeamte rd. 54.982 Stunden, 30.645 Vollzugsbeamte rd. 6.354.144 Stunden (davon 26.887 Beamte des Polizeivollzugsdienstes und rd. 5.640.389 Stunden) und 291 Beamte des wissenschaftlichen und künstlerischen Bereichs rd. 27.653 Stunden. Im gesamten dargestellten Zeitraum (1. Juni 2006 bis 31. August 2016) leisteten 50.523 Beamte insgesamt rd. 135.642.461 Stunden Dienst zu ungünstigen Zeiten. Aufgegliedert nach Berufsgruppen waren dies 399 Lehrer mit rd. 147.014 Stunden, 1 Richter mit 15 Stunden, 3.425 Verwaltungsbeamte mit 1.560.308 Stunden, 45.375 Vollzugsdienstbeamte mit rd. 132.409.909 Stunden (davon 40.086 Beamte des Polizeivollzugsdienstes mit rd. 118.212.995 Stunden) und 1.559 Beamte des wissenschaftlichen und künstlerischen Bereichs mit rd. 1.525.215 Stunden. 3. Wie hat sich die Höhe der DuZ-Zulage in Bayern seit 2006 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahren, betroffenen Berufsgruppen und jeweiligen Zeiten wie Nachtarbeit, Samstag, Sonn- und Feiertag)? In den Jahren 2006 bis 2010 war die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten für alle Beamten des Bundes und der Länder einheitlich in der Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (Erschwerniszulagenverordnung – EZulV)2 geregelt. Als Dienst zu ungünstigen Zeiten definierte § 3 EZulV den Dienst – an Sonntagen und gesetzlichen Wochenfeiertagen, an den Samstagen vor Ostern und Pfingsten nach 12.00 Uhr sowie am 24. und 31. Dezember jedes Jahres nach 12.00 Uhr, wenn diese Tage nicht auf einen Sonntag fallen (sog. Dienst an Sonn- und Feiertagen), – an den übrigen Samstagen in der Zeit zwischen 13.00 Uhr und 20.00 Uhr (sog. Samstagsdienst) sowie – im Übrigen in der Zeit zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr (sog. Nachtdienst). Für den Dienst an Sonn- und Feiertagen wurde eine Zulage von 2,72 € je Stunde gewährt. Für den Samstagsdienst betrug die Zulage grundsätzlich 0,64 € je Stunde; für bestimmte Berufsgruppen (z. B. Polizeivollzug, Steuerfahndung, Einsatzdienst der Feuerwehr) wurde die DuZ an Samstagen auf 0,77 € erhöht. Die Zulage für den Nachtdienst betrug 1,28 € je Stunde. Im Rahmen der Besoldungsanpassungen wurde die Zulage für den Dienst an Sonn- und Feiertagen regelmäßig erhöht. In den angefragten Zeitraum fallen die Erhöhungen zum 1. Oktober 2007 auf 2,80 €, zum 1. März 2009 auf 2,88 € und zum 1. März 2010 auf 2,91 € (jeweils je Stunde). Die Zulagen für Samstags- und Nachtdienst wurden nicht angepasst . 2) Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (Erschwerniszulagenverordnung – EZulV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Dezember 1998 (BGBl I S. 3497). Drucksache 17/12943 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Mit dem Erlass der Verordnung über die Gewährung von Zulagen (Bayerische Zulagenverordnung – BayZulV)3 wurde die bundeseinheitliche Verordnung mit Wirkung vom 1. Januar 2011 durch eigenständiges bayerisches Recht ersetzt . Hierbei wurde die Zulage für den Nachtdienst von 1,28 € auf 2,56 € verdoppelt. Ab 1. Januar 2011 betrug die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten damit an Sonn- und Feiertagen 2,91 €, an Samstagen 0,64 € bzw. 0,77 € und in der Nacht 2,56 € (jeweils je Stunde). Die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten an Sonnund Feiertagen wurde entsprechend der bisherigen bundesrechtlichen Verfahrensweise mit dem Gesetz zur Anpassung der Bezüge 20124 zum 1. Januar 2012 auf 2,97 € und zum 1. November 2012 auf 3,01 € je Stunde erhöht. Sie wurde auch in die Linearanpassungen durch das Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2013/2014 einbezogen und betrug ab 1. Januar 2013 3,09 € und ab 1. Januar 2014 3,18 € je Stunde. Im Rahmen der Besoldungsanpassung 2015/20165 wurde entschieden, erstmals sämtliche Stellen- und Erschwerniszulagen (d. h. auch die Zulagen für Samstags- und Nachtdienste) in die linearen Anpassungen einzubeziehen. Folglich wurden zum 1. März 2015 die Zulage für Dienst an Sonn- und Feiertagen auf 3,25 €, für Samstagsdienst auf 0,65 € bzw. 0,79 € und für Nachtarbeit auf 2,61 € je Stunde erhöht. Durch den zweiten Anpassungsschritt der Besoldungsanpassung 2015/2016 erhöhten sich die Zulagenbeträge ab 1. März 2016 auf aktuell je Stunde 3,32 € für den Dienst an Sonn- und Feiertagen, 0,66 € bzw. 0,81 € für den Samstagsdienst und 2,67 € für Nachtarbeit. 4. Wie haben sich die Haushaltsmittel für die DuZ-Zulage in Bayern seit 2006 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Haushaltstitel bzw. betroffenen Berufsgruppen )? Haushaltsmittel für die DuZ-Zulage werden im Staatshaushalt nicht gesondert ausgewiesen, sodass hierüber keine Aussage möglich ist. 5. Welche Planungen verfolgt die Staatsregierung zur Anpassung und Weiterentwicklung der DuZ-Zulage? Der Regelungsinhalt der früheren bundesrechtlichen Vorschriften der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten wurde mit § 11 BayZulV weitgehend übernommen und redaktionell auf bayerische Verhältnisse angepasst. Dabei wurde der Zulage für den Nachtdienst, die insbesondere im Polizeibereich , im Krankenpflegedienst der Justizvollzugsanstalten sowie den Berufsfeuerwehren eine entscheidende Rolle spielt, größere Bedeutung zugemessen, indem der Stundensatz der Nachtdienstzulage verdoppelt wurde. Die Passgenauigkeit sämtlicher Zulagenregelungen der BayZulV wird fortlaufend beobachtet. 3) Verordnung über die Gewährung von Zulagen (Bayerische Zulagenverordnung – BayZulV) vom 16. November 2010 (GVBl S. 747). 4) Gesetz zur Anpassung der Bezüge vom 30. März 2012 (GVBl S. 94). 5) Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2015/2016 vom 24. Juli 2015 (GVBl S. 266).