Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 14.09.2016 Personalausstattung der Finanzverwaltung I: Finanzämter, Betriebsprüfung, ORH 1. Wie hoch ist der gesamte Personalbestand der Finanzverwaltung und der Finanzämter in Vollzeitäquivalenten und wie hoch ist der entsprechende Bestand der Planstellen, jeweils für die Jahre 2014 und 2015? Zum Stichtag 01.01.2015 waren insgesamt 18.346 Vollzeitkräfte (planmäßige Beamte, Arbeitnehmer, Anwärter sowie Auszubildende) an den Finanzämtern und dem Bayerischen Landesamt für Steuern beschäftigt. Zum Stichtag 01.01.2016 beläuft sich die Ist-Besetzung an den Finanzämtern und dem Bayerischen Landesamt für Steuern auf insgesamt 18.627 Vollzeitkräfte. Die Anzahl der Stellen für planmäßige Beamte, Arbeitnehmer, Anwärter und Auszubildende an den Finanzämtern und dem Landesamt für Steuern beträgt zum 01.01.2015 insgesamt 19.062 und zum 01.01.2016 19.329 Stellen. 2. Wie verteilen sich Personalbestand, Planstellen und Auszubildende in den Jahren 2014 und 2015 auf die Beamten der vierten, dritten, zweiten und ersten Qualifizierungsebene und auf die vergleichbaren Angestellten , jeweils in Vollzeitäquivalenten? Mit dem Neuen Dienstrecht wurden ab dem Jahr 2011 die Laufbahngruppen sowie die sog. Verzahnungsämter (d. h. die Spitzenämter der niedrigeren Laufbahngruppe und Eingangsämter der nächsthöheren Laufbahngruppe der BesGr. A 6, A 9, A 13) abgeschafft, die zweimal durchlaufen werden mussten. Im Stellenplan des Haushalts wird daher nicht unterschieden, welcher Qualifikationsebene eine Stelle zuzuordnen ist. Eine Aufteilung des Stellen- und Personalbestandes auf Qualifikationsebenen ist aus diesem Grund nicht möglich. Zum Stichtag 01.01.2015 befanden sich insgesamt 2.048 Anwärterinnen und Anwärter (davon 781 Steuersekretäranwärter /-innen (2. Qualifikationsebene) und 1.267 Steuerinspektoranwärter/-innen (3. Qualifikationsebene)) an den Finanzämtern in Ausbildung. Zum Stichtag 01.01.2016 befanden sich insgesamt 2.196 Anwärterinnen und Anwärter (davon 905 Steuersekretäranwärter/-innen (2. Qualifikationsebene ) und 1.291 Steuerinspektoranwärter/-innen (3. Qualifikationsebene)) an den Finanzämtern in Ausbildung . 17. Wahlperiode 04.11.2016 17/12945 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 06.07.2016 Personalausstattung der Finanzverwaltung I: Finanzämter, Betriebsprüfungen, ORH II: Betriebsprüfungen, Umsatzsteuersonderprüfungen, Lohnsteueraußenprüfung III: Prüfung von Steuererklärungen/Einkommensteuerveranlagung IV: Steuerfahndung Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hoch ist der gesamte Personalbestand der Finanzverwaltung und der Finanzämter in Vollzeitäquivalenten und wie hoch ist der entsprechende Bestand der Planstellen , jeweils für die Jahre 2014 und 2015? 2. Wie verteilen sich Personalbestand, Planstellen und Auszubildende in den Jahren 2014 und 2015 auf die Beamten der vierten, dritten, zweiten und ersten Qualifizierungsebene und auf die vergleichbaren Angestellten, jeweils in Vollzeitäquivalenten? 3. Wie hoch waren, jeweils in den Jahren 2014 und 2015, die gesamten Ausgaben für die Finanzverwaltung? 4. Wie hoch waren die gesamten Steuereinnahmen in den Jahren 2014 und 2015 und wie hoch waren die Steuereinnahmen für die unterschiedlichen von der Staatsfinanzverwaltung verwalteten Steuerarten? 5. Ist der Staatsregierung bekannt, wie viele Planstellen und wie viele tatsächlich besetzte Stellen (Vollzeitäquivalente ) es im Bayerischen Obersten Rechnungshof (ORH), die mit der Prüfung der Finanzverwaltung insgesamt und der Finanzämter befasst sind, gibt, und wenn ja, bitte in Zahlen angeben? 6. Ist der Staatsregierung bekannt, welche finanziellen Mittel dem ORH für diese Aufgabe 2014 und 2015 insgesamt zur Verfügung standen, und wenn ja, bitte in Zahlen angeben? 7. Wie viele Beanstandungen durch den ORH von Steuerfestsetzungen und -prüfungen gab es 2014 und 2015, wie hoch waren die Abweichungen, und wie haben sich diese Zahlen über die Zeit entwickelt? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12945 Am Bayerischen Landesamt für Steuern – Bereich IuK waren zum Stichtag 01.01.2015 insgesamt 47 Beschäftigte in Ausbildung (davon 34 Verwaltungsinformatikanwärter/- innen (3. Qualifikationsebene) und 13 Auszubildende als Fachinformatiker/-in). Zum Stichtag 01.01.2016 waren insgesamt 55 Beschäftigte in Ausbildung (davon 40 Verwaltungsinformatikanwärter/-innen (3. Qualifikationsebene ) und 15 Auszubildende als Fachinformatiker/-in). 3. Wie hoch waren, jeweils in den Jahren 2014 und 2015, die gesamten Ausgaben für die Finanzverwaltung? Die gesamten Ist-Ausgaben der Steuerverwaltung betrugen in den Jahren 2014 und 2015 jeweils rund eine Milliarde Euro. 4. Wie hoch waren die gesamten Steuereinnahmen in den Jahren 2014 und 2015 und wie hoch waren die Steuereinnahmen für die unterschiedlichen von der Staatsfinanzverwaltung verwalteten Steuerarten? Die Einnahmen der von den Finanzämtern in Bayern verwalteten Steuern im Jahr 2014 betrugen insgesamt 103.278.241 T€, davon Lohnsteuer 38.765.810 T€, Einkommensteuer 9.765.757 T€, nicht veranlagte Steuern vom Ertrag 4.269.039 T€, Abgeltungsteuer 1.294.874 T€, Körperschaftsteuer 5.200.800 T€, Umsatzsteuer 24.790.551 T€, übrige Steuern 19.191.410 T€. Die Einnahmen der von den Finanzämtern in Bayern verwalteten Steuern im Jahr 2015 betrugen insgesamt 107.780.236 T€, davon Lohnsteuer 41.253.168 T€, Einkommensteuer 10.572.819 T€, nicht veranlagte Steuern vom Ertrag 4.745.873 T€, Abgeltungsteuer 1.328.089 T€, Körperschaftsteuer 4.818.433 T€, Umsatzsteuer 25.320.118 T€, übrige Steuern 19.741.736 T€. 5. Ist der Staatsregierung bekannt, wie viele Planstellen und wie viele tatsächlich besetzte Stellen (Vollzeitäquivalente) es im Bayerischen Obersten Rechnungshof (ORH), die mit der Prüfung der Finanzverwaltung insgesamt und der Finanzämter befasst sind, gibt, und wenn ja, bitte in Zahlen angeben? Nach Auskunft des ORH standen dem ORH und den Staatlichen Rechnungsprüfungsämtern in den Jahren 2014 und 2015 14 Planstellen für die Prüfung der Steuerverwaltung zur Verfügung, von denen 11 tatsächlich besetzt waren. 6. Ist der Staatsregierung bekannt, welche finanziellen Mittel dem ORH für diese Aufgabe 2014 und 2015 insgesamt zur Verfügung standen, und wenn ja, bitte in Zahlen angeben? Hierzu teilt der ORH mit, dass sich unter Zugrundelegung der Personaldurchschnittskosten lst-Ausgaben für das Jahr 2014 in Höhe von 917.032 Euro und für das Jahr 2015 in Höhe von 937.070 Euro errechnen. 7. Wie viele Beanstandungen durch den ORH von Steuerfestsetzungen und -prüfungen gab es 2014 und 2015, wie hoch waren die Abweichungen, und wie haben sich diese Zahlen über die Zeit entwickelt? Die wesentlichen Feststellungen des ORH sind in seinen Jahresberichten zusammengefasst. Die darin angegebenen Steuerausfälle bzw. Steuerausfallrisiken und Einsparvolumen sind regelmäßig Hochrechnungen. Die dem Jahresbericht zugrunde liegenden detaillierten Prüfungsmitteilungen enthalten verschiedene, verbal beschriebene Beanstandungen , deren genaue Zahl und Umfang im Einzelnen nicht ermittelt werden kann. II: Betriebsprüfungen, Umsatzsteuersonderprüfungen, Lohnsteueraußenprüfung 1. Wie hoch ist der gesamte Personalbestand der Finanzämter in der Betriebsprüfung in Vollzeitäquivalenten und wie hoch ist der entsprechende Bestand der Planstellen, jeweils für die Jahre 2014 und 2015, absolut sowie im Verhältnis zur Gesamtzahl der Betriebe ? Der Personalbestand der Finanzämter in der Betriebsprüfung (ohne Sachgebietsleiter/-innen und Kanzleikräfte) betrug zum 01.01.2015 1.783,1 und zum 01.01.2016 1.898,0 Vollzeitäquivalente. Im Verhältnis zu den Betrieben sind dies zum 01.01.2015 0,14 % und zum 01.01.2016 0,15 %. Die Gesamtzahl aller Betriebe betrug lt. Betriebskartei zum 01.01.2013 1.305.026. Die Planstellen der Steuerverwaltung sind im Haushaltsplan ausgewiesen, aber nicht auf einzelne Aufgabenbereiche aufgeteilt. Deshalb ist es nicht möglich, Stellenbestände für verschiedene Arbeitsgebiete zu nennen. Bisher wurde hilfsweise auf Zahlen aus der Personalverteilungsberechnung zurückgegriffen. Die Grundlagen der Personalverteilungsberechnung wurden 2015 geändert. Das führte dazu, dass die Ergebnisse nicht mehr vergleichbar sind, weil sie nicht nach einheitlichen Kriterien ermittelt sind. 2. Wie hoch ist die Gesamtzahl der Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großbetriebe und wie verteilen sich die gesamten Steuereinnahmen aus der Körperschaftsteuer , der betrieblichen Einkommensteuer und der Umsatzsteuer auf diese Betriebsklassen, jeweils für die Jahre 2014 und 2015? Die Betriebszahlen werden nur alle drei Jahre, jeweils zu Beginn eines neuen Prüfungsturnusses erhoben. Für 2014 und 2015 ist der Fallbestand zum 01.01.2013 maßgeblich. Zu diesem Zeitpunkt gab es 37.067 Großbetriebe, 158.054 Mittelbetriebe, 211.882 Kleinbetriebe, 938.276 Kleinstbetriebe und 4.747 sonstige Fallarten (z.VB. bedeutende Einkünfte , Verlustzuweisungsgesellschaften, Bauherrengemeinschaften , bedeutende steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände). Zur Verteilung der Steuereinnahmen auf die Betriebsgrößenklassen gibt es keine statistischen Erhebungen. 3. Wie ist der tatsächliche und der angestrebte Prüfungsturnus bei Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großbetrieben in den Jahren 2014 und 2015, wie viele Betriebe wurden jeweils in die Prüfungsgeschäftspläne aufgenommen, und wie viele davon abschließend geprüft ? 4. Wie viele Veranlagungszeiträume wurden in den Betriebsprüfungen jeweils im Durchschnitt geprüft, und bei wie vielen Fällen handelte es sich um Schwerpunktprüfungen im Unterschied zu Gesamtprüfungen (gegliedert nach Größenklassen und Jahren)? Der Prüfungsturnus stellt inzwischen keine maßgebende Planungsgröße für die Fallauswahl in der Betriebsprüfung dar. Bundesweit hat sich die Auffassung durchgesetzt, dass eine bloße Beachtung von Betriebsgrößen nicht sinnvoll ist. Die Steuerung der Fallauswahl erfolgt heute im Wesentli- Drucksache 17/12945 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 chen anhand des steuerlichen Risikos bestimmter Branchen oder Sachverhalte, und nicht danach, wie lange die letzte Prüfung zurückliegt. In Bayern wurde im Jahr 2014 für Großbetriebe ein Prüfungsturnus von 5,17 Jahren, für Mittelbetriebe von 22,43 Jahren und für Kleinbetriebe von 40,64 Jahren erzielt. Im Jahr 2015 betrug der Prüfungsturnus für Großbetriebe 5,05 Jahre, für Mittelbetriebe 23,32 Jahre und für Kleinbetriebe 38,69 Jahre. Der Prüfungsgeschäftsplan ist eine fortlaufend geführte Datei, die nur in ihrem aktuellen Bestand abgerufen werden kann. Eine historische Darstellung, wie viele Betriebe in den Jahren 2014 und 2015 in den jeweiligen Prüfungsgeschäftsplan aufgenommen wurden und wie viele von diesen abschließend geprüft wurden, ist nicht möglich. Der durchschnittliche Prüfungszeitraum betrug im Jahr 2014 für Großbetriebe 3,7 Jahre, für Mittelbetriebe 3,2 Jahre , für Kleinbetriebe 3,1 Jahre und für Kleinstbetriebe 3,3 Jahre. In 2015 war der durchschnittliche Prüfungszeitraum bei Großbetrieben 3,7 Jahre, bei Mittelbetrieben 3,3 Jahre, bei Kleinbetrieben 3,2 Jahre und bei Kleinstbetrieben 3,2 Jahre. Es erfolgt keine Unterscheidung zwischen sog. Schwerpunktprüfungen und Gesamtprüfungen. Der erforderliche Umfang der Außenprüfung ist von Fall zu Fall unterschiedlich . Bei Großbetrieben ist die Bildung von Prüfungsschwerpunkten unerlässlich. Auch bei Mittel-, Klein- und Kleinstbetrieben soll sich die Betriebsprüfung auf das Notwendige beschränken und der Prüfungsaufwand in angemessenem Aufwand zum Prüfungserfolg stehen. Welche Bereiche Prüfungsschwerpunkte darstellen, kann erst bei der Prüfung vor Ort beurteilt werden. Es erfolgt deshalb keine vorherige verbindliche Festlegung von Prüfungsschwerpunkten. Fälle einer bestimmten Größe oder steuerlichen Bedeutung werden von den Außendiensten regelmäßig detailliert geprüft. So werden Großbetriebe und Konzerne grundsätzlich lückenlos für sämtliche Wirtschaftsjahre (sog. Anschlussprüfungen ) geprüft. 5. Wie hoch ist der Personalbestand der Finanzämter in der Amtsbetriebsprüfung, Großbetriebsprüfung, Steuerfahndung, Umsatzsteuersonderprüfung und der Lohnsteueraußenprüfung in Vollzeitäquivalenten und wie hoch ist der entsprechende Bestand der Planstellen, jeweils für die Jahre 2014 und 2015? Der Personalbestand in der Betriebsprüfung (ohne Sachgebietsleiter/-innen und Kanzleikräfte) betrug zum 01.01.2015 1.783,1 und zum 01.01.2016 1.898,0 Vollzeitäquivalente . Der Personalbestand in der Steuerfahndung (ohne Sachgebietsleiter/-innen und Kanzleikräfte) betrug zum 01.01.2015 414,3 und zum 01.01.2016 447,3 Vollzeitäquivalente . Der Personalbestand in der Umsatzsteuersonderprüfung (ohne Sachgebietsleiter/-innen und Kanzleikräfte ) betrug zum 01.01.2015 261,9 und zum 01.01.2016 247,8 Vollzeitäquivalente. Der Personalbestand in der Lohnsteueraußenprüfung (ohne Sachgebietsleiter/-innen und Kanzleikräfte ) betrug zum 01.01.2015 276,5 und zum 01.01.2016 270,8 Vollzeitäquivalente. Die Planstellen der Steuerverwaltung sind im Haushaltsplan ausgewiesen, aber nicht auf einzelne Aufgabenbereiche aufgeteilt. Deshalb ist es nicht möglich, Stellenbestände für verschiedene Arbeitsgebiete zu nennen. Bisher wurde hilfsweise auf Zahlen aus der Personalverteilungsberechnung zurückgegriffen. Die Grundlagen der Personalverteilungsberechnung wurden 2015 geändert. Das führte dazu, dass die Ergebnisse nicht mehr vergleichbar sind, weil sie nicht nach einheitlichen Kriterien ermittelt sind. 6. Wie hoch war das gesamte und wie das durchschnittliche Mehrergebnis von Betriebsprüfungen, Umsatzsteuersonderprüfungen und Lohnsteueraußenprüfungen (auch in Relation zur ursprünglich festgesetzten Steuer), jeweils in den Jahren 2014 und 2015 und – soweit möglich – aufgegliedert nach Betriebsgrößen ? Die Mehrergebnisse der Betriebsprüfung betrugen im Jahr 2014 bei Großbetrieben 2.367.380.922 €, bei Mittelbetrieben 182.161.562 €, bei Kleinbetrieben 87.582.386 €, bei Kleinstbetrieben 123.082.894 € und bei Fällen mit besonderen Einkünften, Verlustzuweisungsgesellschaften, Bauherrengemeinschaften und Sonstigen 365.559.214 €. Im Jahr 2015 betrugen die Mehrergebnisse bei Großbetrieben 2.433.177.812 €, bei Mittelbetrieben 162.614.486 €, bei Kleinbetrieben 135.546.902 €, bei Kleinstbetrieben 110.238.169 € und bei Fällen mit besonderen Einkünften, Verlustzuweisungsgesellschaften, Bauherrengemeinschaften und Sonstigen 498.665.720 €. Die durchschnittlichen Mehrergebnisse der Betriebsprüfung betrugen im Jahr 2014 bei Großbetrieben 330.133 €, bei Mittelbetrieben 25.853 €, bei Kleinbetrieben 16.801 €, bei Kleinstbetrieben 18.270 € und bei Fällen mit besonderen Einkünften, Verlustzuweisungsgesellschaften, Bauherrengemeinschaften und Sonstigen 166.846 €. Im Jahr 2015 betrugen die durchschnittlichen Mehrergebnisse bei Großbetrieben 331.360 €, bei Mittelbetrieben 23.992 €, bei Kleinbetrieben 24.753 €, bei Kleinstbetrieben 15.930 € und bei Fällen mit besonderen Einkünften, Verlustzuweisungsgesellschaften , Bauherrengemeinschaften und Sonstigen 230.544 €. Das Verhältnis zur ursprünglich festgesetzten Steuer ist aus den vorhandenen statistischen Daten nicht ableitbar. Das Mehrergebnis der Umsatzsteuersonderprüfung betrug im Jahr 2014 insgesamt 795.938.192 € und im Jahr 2015 insgesamt 232.374.258 €. Das Mehrergebnis der Umsatzsteuersonderprüfung je Prüfung betrug im Jahr 2014 77.373 € und im Jahr 2015 23.875 €. Das Mehrergebnis des Jahres 2014 war durch mehrere Großfälle (z. B. Mehrergebnisse in Höhe von 311.570.960 €, 78.923.973 € und 78.593.498 €) geprägt, die zu dem herausragenden Ergebnis geführt haben. Derartige große Fälle gab es im Jahr 2015 nicht, sodass das Gesamtmehrergebnis entsprechend niedriger ausgefallen ist. Die Prüfungsquote bei der Umsatzsteuersonderprüfung betrug im Jahr 2014 0,83 % und im Jahr 2015 0,79 %. Das Verhältnis zur ursprünglich festgesetzten Steuer ist aus den vorhandenen statistischen Daten nicht ableitbar. Die Mehrergebnisse der Lohnsteueraußenprüfung betrugen im Jahr 2014 bei Betrieben mit 500 und mehr Arbeitnehmern 129.675.395 €, bei Betrieben mit 100 bis 499 Arbeitnehmern 22.558.337 €, bei Betrieben mit 20 bis 99 Arbeitnehmern 40.252.578 € und bei Betrieben mit weniger als 20 Arbeitnehmern 26.238.475 €. Im Jahr 2015 betrugen die Mehrergebnisse der Lohnsteueraußenprüfung bei Betrieben mit 500 und mehr Arbeitnehmern 140.250.479 €, bei Betrieben mit 100 bis 499 Arbeitnehmern 27.084.661 €, bei Betrieben mit 20 bis 99 Arbeitnehmern 25.614.479 € und bei Betrieben mit weniger als 20 Arbeitnehmern 32.427.568 €. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12945 Die Mehrergebnisse der Lohnsteueraußenprüfung pro Prüfung betrugen im Jahr 2014 bei Betrieben mit 500 und mehr Arbeitnehmern 376.963 €, bei Betrieben mit 100 bis 499 Arbeitnehmern 15.931 €, bei Betrieben mit 20 bis 99 Arbeitnehmern 11.092 € und bei Betrieben mit weniger als 20 Arbeitnehmern 3.701 €. Im Jahr 2015 betrugen die Mehrergebnisse der Lohnsteueraußenprüfung pro Prüfung bei Betrieben mit 500 und mehr Arbeitnehmern 405.348 €, bei Betrieben mit 100 bis 499 Arbeitnehmern 21.045 €, bei Betrieben mit 20 bis 99 Arbeitnehmern 6.887 € und bei Betrieben mit weniger als 20 Arbeitnehmern 4.759 €. Das Verhältnis zur ursprünglich festgesetzten Steuer ist aus den vorhandenen statistischen Daten nicht ableitbar. 7. Welcher Anteil der umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen wurde jeweils in den Jahren 2014 und 2015 einer Umsatzsteuersonderprüfung unterzogen (Prüfungsquote ), und welches durchschnittliche Mehrergebnis resultierte aus diesen Prüfungen, jeweils auch nach Betriebsgröße? Auf die Antwort zu 6 wird verwiesen. Zu der Aufgliederung nach Betriebsgrößen liegen keine Daten vor. III: Prüfung von Steuererklärungen/Einkommensteuerveranlagung 1. Wie hoch war der gesamte Personalbestand der Finanzämter in der Einkommensteuerveranlagung für Arbeitnehmer und für Steuerpflichtige mit Einkünften aus den übrigen Einkunftsarten jeweils in Vollzeitäquivalenten und wie hoch ist der entsprechende Bestand der Planstellen, jeweils für die Jahre 2014 und 2015, absolut sowie im Verhältnis zu den auf diese Steuerpflichtigen entfallenden Steuereinnahmen ? Der Personalbestand der Finanzämter in der Einkommensteuerveranlagung für Arbeitnehmer und für Steuerpflichtige mit Einkünften aus den übrigen Einkunftsarten (ohne Sachgebietsleiter/-innen) betrug zum 01.01.2015 5.065,9 und zum 01.01.2016 5.070,0 Vollzeitäquivalente. Die Planstellen der Steuerverwaltung sind im Haushaltsplan ausgewiesen, aber nicht auf einzelne Aufgabenbereiche aufgeteilt. Deshalb ist es nicht möglich, Stellenbestände für verschiedene Arbeitsgebiete zu nennen. Bisher wurde hilfsweise auf Zahlen aus der Personalverteilungsberechnung zurückgegriffen. Die Grundlagen der Personalverteilungsberechnung wurden 2015 geändert. Das führte dazu, dass die Ergebnisse nicht mehr vergleichbar sind, weil sie nicht nach einheitlichen Kriterien ermittelt sind. Eine statistische Aufteilung der Steuereinnahmen auf die verschiedenen Arbeitsgebiete wird nicht geführt, deshalb kann das Verhältnis des Personals zu den auf bestimmte Steuerpflichtige entfallenden Steuereinnahmen nicht ermittelt werden. 2. Wie hoch war der gesamte Fallbestand in diesen (vgl. 1) Veranlagungsbezirken, und wie hoch ist der Anteil der nicht veranlagten Fälle zum Ende der Veranlagungszeiträume 2014 und 2015? Die Erledigungsquote sowie die Fallzahlen für die Veranlagungszeiträume 2014 und 2015 wurden jeweils zum 30.06.2016 ermittelt. Die beiden Veranlagungszeiträume sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Für den Veranlagungszeitraum 2014 sind 4.817.159 Einkommensteuerfälle 1 (davon 3.637.124 Pflichtveranlagungen und 1.180.035 Antragsveranlagungen), für den Veranlagungszeitraum 2015 sind 4.375.361 Einkommensteuerfälle2 (davon 3.692.071 Pflichtveranlagungen und 683.290 Antragsveranlagungen ) vorhanden. Die Erledigungsquote3 für den Veranlagungszeitraum 2014 beträgt 93,40 %. Für den Veranlagungszeitraum 2015 kann noch keine Erledigungsquote ermittelt werden. Die Fallzahl der Feststellungen4 beträgt für den Veranlagungszeitraum 2014 insgesamt 253.778 und für den Veranlagungszeitraum 2015 insgesamt 254.029. Die Erledigungsquote für den Veranlagungszeitraum 2014 beträgt 88,77 %. Für den Veranlagungszeitraum 2015 kann noch keine Erledigungsquote ermittelt werden. Die Fallzahl der Umsatzsteuer5 beträgt für den Veranlagungszeitraum 2014 insgesamt 1.268.337 und für den Veranlagungszeitraum 2015 insgesamt 1.271.959. Die Erledigungsquote für den Veranlagungszeitraum 2014 beträgt 93,34 %. Für den Veranlagungszeitraum 2015 kann noch keine Erledigungsquote ermittelt werden. Die Fallzahl der Gewerbesteuer6 beträgt für den Veranlagungszeitraum 2014 insgesamt 642.727 und für den Veranlagungszeitraum 2015 insgesamt 639.699. Die Erledigungsquote für den Veranlagungszeitraum 2014 beträgt 87,62 %. Für den Veranlagungszeitraum 2015 kann noch keine Erledigungsquote ermittelt werden. 3. Welcher Anteil der Steuererklärungen wurde 2014 und 2015 jeweils elektronisch abgegeben (ELSTER) und welche Erhebungen zum dadurch ersparten Zeitaufwand liegen vor? Der Anteil der ELSTER-Einkommensteuererklärungen betrug im Jahr 2014 56,1 % und im Jahr 2015 60,2 %. Der Erfassungsaufwand per Scanner im Datenerfassungszentrum Wunsiedel beträgt für eine Steuererklärung durchschnittlich zwischen 3 und 4 Minuten. Dieser entfällt bei einer elektronisch übermittelten Steuererklärung. 4. Wie viele Fälle wurden, auch im Verhältnis zur Gesamtfallzahl , jeweils intensiv geprüft und welches durchschnittliche Mehrergebnis konnte erreicht werden ? Die Zahl der im Innendienst intensiv geprüften Fälle und die sich daraus ergebenden Mehrergebnisse werden maschinell nicht erhoben. 5. Wie hoch ist die Zahl sowie die tatsächliche und angestrebte Prüfungsquote der Außenprüfungen von Einkommensmillionärinnen und Einkommensmillio- 1 Fallzahlen: Pflichtveranlagungen Arbeitnehmer und sonstige natürliche Personen (Allgemeine Veranlagung und Personengesellschaften ) zuzüglich bis zum 30.06.16 eingegangene Antragsveranlagungen Arbeitnehmer 2 Fallzahlen: Pflichtveranlagungen Arbeitnehmer und sonstige natürliche Personen (Allgemeine Veranlagung und Personengesellschaften ) zuzüglich bis zum 30.06.16 eingegangene Antragsveranlagungen Arbeitnehmer 3 Als Basis für die Erledigungsquote dient jeweils die Summe der Pflichtveranlagungen im Arbeitnehmerbereich sowie der sonstigen natürlichen Personen. 4 Allgemeine Veranlagung und Personengesellschaften 5 Allgemeine Veranlagung, Personengesellschaften und Körperschaften 6 Allgemeine Veranlagung, Personengesellschaften und Körperschaften Drucksache 17/12945 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 nären, jeweils für die Jahre 2014 und 2015, und wie stellte sich hier das Mehrergebnis dar (auch im Verhältnis zu den ursprünglich festgesetzten Steuern)? Die Zahl der Fälle mit besonderen Einkünften beliefen sich in den Jahren 2014 und 2015 jeweils auf 2.517. Im Jahr 2014 wurden 343 und im Jahr 2015 301 Außenprüfungen durchgeführt. Die Prüfungsquote betrug im Jahr 2014 14 % und im Jahr 2015 12 %. Bezogen auf den üblichen 3-jährigen Prüfungsturnus betrug die Prüfungsquote in den Jahren 2014 und 2015 jeweils 40 %. Das Mehrergebnis betrug im Jahr 2014 insgesamt 71.812.074 € und im Jahr 2015 insgesamt 138.051.540 €. Es gibt keine vorgegebene Prüfungsquote. Alle Fälle mit besonderen Einkünften werden zunächst lückenlos für eine Außenprüfung vorgesehen. In vielen Fällen stehen die sog. Einkunftsmillionäre in Verbindung mit einem gewerblichen Großbetrieb z.B. als Gesellschafter einer Personengesellschaft oder als Gesellschafter-Geschäftsführer einer großen Kapitalgesellschaft. Die Überprüfung der Beteiligten erfolgt dann im Rahmen der Außenprüfung des Unternehmens. Diese Fälle werden in der Statistik nicht bei den Fällen mit besonderen Einkünften erfasst. Nicht jeder Einkunftsmillionär ist zudem permanent prüfungswürdig, z. B. weil er bereits mehrfach und ohne Beanstandungen geprüft wurde oder weil die Einkünfte vom Veranlagungsinnendienst im Finanzamt anhand der Belege zutreffend ermittelt werden können. IV: Steuerfahndung 1. Wie hoch war der gesamte Personalbestand der Finanzämter in der Steuerfahndung in Vollzeitäquivalenten und wie hoch ist der entsprechende Bestand der Planstellen, jeweils für die Jahre 2014 und 2015? Der Personalbestand der Finanzämter in der Steuerfahndung (ohne Sachgebietsleiter/-innen und Kanzleikräfte) betrug zum 01.01.2015 414,3 und zum 01.01.2016 447,3 Vollzeitäquivalente. Die Planstellen der Steuerverwaltung sind im Haushaltsplan ausgewiesen, aber nicht auf einzelne Aufgabenbereiche aufgeteilt. Deshalb ist es nicht möglich, Stellenbestände für verschiedene Arbeitsgebiete zu nennen. Bisher wurde hilfsweise auf Zahlen aus der Personalverteilungsberechnung zurückgegriffen. Die Grundlagen der Personalverteilungsberechnung wurden 2015 geändert. Das führte dazu, dass die Ergebnisse nicht mehr vergleichbar sind, weil sie nicht nach einheitlichen Kriterien ermittelt sind. 2. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2014 und 2015 jeweils von der Steuerfahndung ermittelt, und wie viele sind davon bereits abgeschlossen? Mitgeteilt werden kann die jeweilige Anzahl der eingeleiteten Strafverfahren durch die Steuerfahndung. Die abgeschlossenen Fälle wurden in den angefragten Jahren beendet, stammen im Regelfall aber aus Vorjahren, denn steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren erstrecken sich in der Regel über einen längeren Zeitraum. Fälle, die im Kalenderjahr der Einleitung oder auch im darauffolgenden Kalenderjahr abgeschlossen werden, stellen die Ausnahme dar. Eine genaue Zuordnung, aus welchem Einleitungsjahr z. B. ein abgeschlossener Fall des Jahres 2015 stammt, ist mangels Aufzeichnungen nicht möglich. Die Anzahl der eingeleiteten Strafverfahren betrug im Jahr 2014 1.308 und im Jahr 2015 1.071. Im Jahr 2014 wurden 1.710 und im Jahr 2015 1.835 Fälle abgeschlossen. 3. Wie hoch war das gesamte und wie das durchschnittliche Mehrergebnis (pro Fall) der Steuerfahndung (auch in Relation zur ursprünglich festgesetzten Steuer) in den Jahren 2009 bis 2013, und wie verteilt es sich auf Betriebe und auf andere Steuerpflichtige und auf die Steuerarten? Aufzeichnungen bezüglich der ursprünglich festgesetzten Steuer bzw. eine Relation zur Mehrsteuer dazu, sowie über die Verteilung auf Betriebe und andere Steuerpflichtige werden nicht geführt. Aus Gründen der Vollständigkeit werden das vorläufige und das bestandskräftige Mehrergebnis angegeben. Das vorläufige und das bestandskräftige Mehrergebnis beziehen sich auf unterschiedliche Fahndungsfälle. Im Jahr 2009 betrug das vorläufige Ergebnis (= erprüftes Ergebnis) 399,8 Mio. €, im Jahr 2010 421,5 Mio. €, im Jahr 2011 543,7 Mio. €, im Jahr 2012 317,4 Mio. € und im Jahr 2013 407,4 Mio. €. Pro Fall waren dies im Jahr 2009 274 T€, im Jahr 2010 286 T€, im Jahr 2011 450 T€, im Jahr 2012 188 T€ und im Jahr 2013 254 T€. Im Jahr 2009 betrug das bestandskräftige Ergebnis 203,4 Mio. €, im Jahr 2010 217,9 Mio. €, im Jahr 2011 375,6 Mio. €, im Jahr 2012 260,5 Mio. € und im Jahr 2013 330,9 Mio. €. Pro Fall waren dies im Jahr 2009 125 T€, im Jahr 2010 143 T€, im Jahr 2011 225 T€, im Jahr 2012 140 T€ und im Jahr 2013 240 T€. Beim bestandskräftigen Mehrergebnis entfielen dabei im Jahr 2009 auf die Umsatzsteuer 100,8 Mio. €, Einkommensteuer 60,4 Mio. €, Körperschaftsteuer 8,2 Mio. €, Lohnsteuer 9,8 Mio. €, Gewerbesteuer 13,4 Mio. €, Vermögensteuer7 0,6 Mio. € und auf sonstige Steuern 10,1 Mio. €. Beim bestandskräftigen Mehrergebnis entfielen dabei im Jahr 2010 auf die Umsatzsteuer 75,9 Mio. €, Einkommensteuer 83,1 Mio. €, Körperschaftsteuer 20,5 Mio. €, Lohnsteuer 13,8 Mio. €, Gewerbesteuer 14,0 Mio. €, Vermögensteuer 7 0,5 Mio. € und auf sonstige Steuern 10,1 Mio. €. Beim bestandskräftigen Mehrergebnis entfielen dabei im Jahr 2011 auf die Umsatzsteuer 142,8 Mio. €, Einkommensteuer 140,7 Mio. €, Körperschaftsteuer 8,2 Mio. €, Lohnsteuer 7,2 Mio. €, Gewerbesteuer 18,8 Mio. €, Vermögensteuer 7 0,1 Mio. € und auf sonstige Steuern 57,8 Mio. €. Beim bestandskräftigen Mehrergebnis entfielen dabei im Jahr 2012 auf die Umsatzsteuer 132,2 Mio. €, Einkommensteuer 66,6 Mio. €, Körperschaftsteuer 9,6 Mio. €, Lohnsteuer 22,5 Mio. €, Gewerbesteuer 17,1 Mio. €, Vermögensteuer 7 0,4 Mio. € und auf sonstige Steuern 12,1 Mio. €. Beim bestandskräftigen Mehrergebnis entfielen dabei im Jahr 2013 auf die Umsatzsteuer 227,4 Mio. €, Einkommensteuer 51,4 Mio. €, Körperschaftsteuer 6,2 Mio. €, Lohnsteuer 7,6 Mio. €, Gewerbesteuer 7,9 Mio. €, Vermögensteuer7 6,8 Mio. € und auf sonstige Steuern 23,6 Mio. €. 4. Wie viele Selbstanzeigen gingen in diesen Jahren 2014 und 2015 jeweils ein, und in wie vielen dieser Fälle waren die Bedingungen für Straffreiheit des § 371 Abgabenordnung (AO) bzw. § 398 a AO tatsächlich erfüllt, und wie haben sich diese Zahlen seit Bekanntwerden der Existenz der CD mit steuerrelevanten Daten Schweizer Banken verändert? Zur Anzahl der Selbstanzeigen (zu denen nicht nur Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Kapitalvermögen gehören) 7 Wegfall der Vermögensteuer mit Ablauf des Kalenderjahres 1996. Die o. g. Steuernachforderungen betreffen die Jahre bis 1996; sie wurden im Rahmen von Fahndungsprüfungen in den darauffolgenden Jahren aufgedeckt und geltend gemacht. Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12945 werden keine gesonderten statistischen Aufzeichnungen geführt. Allerdings werden in Bayern seit Februar 2010 Aufzeichnungen über den Eingang von Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Geldanlagen in der Schweiz geführt. Die Anzahl der Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Geldanlagen in der Schweiz belief sich im Jahr 2014 auf 5.927 und im Jahr 2015 auf 1.844. Im Jahr 2014 gab es 2.864 und im Jahr 2015 2.383 Verfahrenseinstellungen gemäß §§ 170 Abs. 2 StPO i. V. m. 371 AO. Die Anzahl der Verfahrenseinstellungen gemäß § 398a AO i.V.m. 371 AO belief sich im Jahr 2014 auf 200 und im Jahr 2015 auf 240. 5. Welcher Anteil der gesamten Ermittlungsfälle in den Jahren 2014 und 2015 und des Mehrergebnisses der Steuerfahndung entfiel ganz oder teilweise jeweils auf die Bereiche der Unternehmensbesteuerung und des Umsatzsteuerbetrugs; welcher Anteil entfiel auf Einkommensmillionäre und welcher Anteil betraf ganz oder teilweise Einkünfte aus Kapitalvermögen? Eine Aufteilung der Ermittlungsfälle auf Bereiche mit und ohne Unternehmensbesteuerung, Einkommensmillionäre oder Einkünften aus Kapitalvermögen wird in den Aufzeichnungen nicht vorgenommen. Der Anteil der Umsatzsteuer an den Mehrsteuern betrug im Jahr 2014 27,05 % und im Jahr 2015 33,10 %. Der Anteil der Gewerbesteuer an den Mehrsteuern betrug im Jahr 2014 8,09 % und im Jahr 2015 7,33 %. 6. Wie viele der von der Steuerfahndung 2014 und 2015 bearbeiteten Fälle gelangten zur Anklage, in wie vielen Fällen wurde das Hauptverfahren eröffnet und wie viele dieser Verfahren endeten in einer Verurteilung; bei wie vielen Fällen wurde jeweils eine Geldstrafe, bei wie vielen eine Freiheitsstrafe auf Bewährung und bei wie vielen eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung ausgesprochen? Über die Anzahl von Fällen der Steuerfahndung, in denen – ein Hauptverfahren eröffnet wurde – eine Verurteilung erfolgte – eine Geldstrafe verhängt wurde – eine Freiheitsstrafe mit und ohne Bewährung ausgesprochen wurde werden keine Aufzeichnungen geführt. 7. Wie viele Planstellen und wie viele tatsächlich besetzten Stellen (Vollzeitäquivalente) für Staatsanwälte gibt es in den Schwerpunktstaatsanwaltschaften Wirtschaftskriminalität des Landes, und wie viele davon sind speziell mit Steuerstrafsachen beschäftigt ? Nach Auskunft des Staatsministeriums der Justiz sind in den Wirtschaftsstrafabteilungen der bayerischen Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftsstrafsachen 104 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mit einem Arbeitskraftanteil von etwa 100,5 Vollzeitstellen mit der Bearbeitung von Wirtschaftsstrafsachen betraut (Stand: 8. August 2016). In der Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft Hof ist derzeit eine Stelle vakant. Planstellen, die speziell den Wirtschaftsabteilungen zugeordnet sind, bestehen nicht. Zu berücksichtigen ist, dass einige der in den genannten Zahlen erfassten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte neben der Bearbeitung von Wirtschaftsstrafsachen im Sinne von § 74 c Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) auch andere Aufgaben haben, etwa die Bearbeitung von Verfahren wegen Geldwäsche oder die Pressearbeit. Mit der Bearbeitung von Steuerstrafsachen sind 54 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte beschäftigt. Welcher Anteil ihrer Arbeitskraft auf diese Verfahren entfällt, lässt sich nicht genau feststellen, weil die interne Organisation bei den einzelnen Schwerpunktstaatsanwaltschaften unterschiedlich ist. Zum Teil sind sämtliche in den Wirtschaftsabteilungen eingesetzten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auch mit Steuerstrafsachen befasst, teilweise bestehen Sonderzuständigkeiten einzelner Referate für Verfahren wegen Steuerstraftaten. In der angegebenen Zahl wurden für die Staatsanwaltschaft München I die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte berücksichtigt, die in der Abteilung „Wirtschafts-, Insolvenzstrafsachen einschließlich Steuerstrafsachen“ eingesetzt sind. Daneben werden auch in den weiteren drei Wirtschaftsabteilungen der Staatsanwaltschaft München I Steuerdelikte mitbehandelt, soweit der Schwerpunkt der Tatvorwürfe auf anderen Delikten wie beispielsweise Korruptionsstraftaten liegt. Aufgrund der vorstehend beschriebenen unterschiedlichen internen Organisation der Schwerpunktstaatsanwaltschaften ist nicht auszuschließen, dass Veränderungen in den Zahlen gegenüber der Antwort auf Frage 7 der Schriftlichen Anfrage des Herrn Abgeordneten Thomas Mütze vom 15. April 2014, betreffend „Personalausstattung der Finanzverwaltung IV: Steuerfahndung“ (LT-Drs. 17/2380), durch eine andere Zählweise bei den Staatsanwaltschaften zu erklären sind.