Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD vom 03.08.2016 Illegale Autorennen seit 2013 Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche illegalen Autorennen haben in Bayern seit 2013 stattgefunden (bitte aufschlüsseln nach Ort, Datum und Teilnehmerzahl)? 2. Was ist über die Organisatoren und Teilnehmer bekannt? 3. Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über die Zahl der Unfallopfer als Folge illegaler Autorennen in Bayern in diesem Zeitraum (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Landkreisen/kreisfreien Städten)? 4. Wie viele Personenfeststellungen und Festnahmen hat es seit 2013 diesbezüglich gegeben? 5. Wie viele Ermittlungsverfahren zu welchen Rechtsverstößen in Zusammenhang mit illegalen Autorennen wurden seit 2013 eingeleitet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 6. Welche Urteile sind dazu bisher ergangen? 7. Wie viele Verbotsverfügungen von Veranstaltungen, die Autorennen zuzuordnen sind, haben die zuständigen Stellen seit 2013 erlassen? 8. Wie bewertet die Staatsregierung die Aussage von Bundesverkehrsminister Dobrindt, wonach Verstöße gegen das Verbot von illegalen Autorennen weiter als Ordnungswidrigkeit geahndet werden sollen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 13.09.2016 Die Schriftliche Anfrage wird in Abstimmung mit dem Staatsministerium der Justiz wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Bei dem Phänomen des „illegalen Autorennens“ ist grundsätzlich zwischen zwei Erscheinungsformen zu unterscheiden . • Organisierte illegale Kraftfahrzeugrennen mit häufig internationalem Streckenverlauf und zum Teil mehrtägigem Ablauf, wobei Deutschland bzw. Bayern meist als Transitland durchfahren wird. • Private illegale Kraftfahrzeugrennen, die häufig sehr kurzfristig ohne größere Vorbereitung abgesprochen werden oder sich spontan durch das Aufeinandertreffen Gleichgesinnter im Straßenverkehr ergeben. Sonstige Veranstaltungen des organisierten Motorsports, wie z. B. touristische Aus- und Orientierungsfahrten und motorsportlich organisierte Veranstaltungen in abgesperrten Straßen- oder Veranstaltungsräumen, sind in der Regel unproblematisch und werden hier nicht weiter behandelt. Nach § 29 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Rennen mit Kraftfahrzeugen verboten. Sowohl die Veranstaltung als auch die Teilnahme an illegalen Kraftfahrzeugrennen ist bußgeldbewehrt. Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog sieht für die Teilnehmer eines Rennens einen Regelbußgeldsatz von 400 Euro, einen Eintrag von 2 Punkten im Fahreignungsregister und einen Monat Fahrverbot (Tatbestandsnummer 129618) sowie für den Veranstalter eines Rennens einen Regelbußgeldsatz von 500 Euro (Tatbestandsnummer 129624) vor. Grundsätzlich kann das im Einzelfall gezeigte Fahrverhalten und eine daraus resultierende Gefährdung bzw. Schädigung von anderen Verkehrsteilnehmern und Unbeteiligten über eine Geldbuße hinaus auch Anlass für strafrechtliche Ermittlungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft geben. Hier ist beispielsweise der Straftatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315 c Strafgesetzbuch (StGB) einschlägig. Verkehrsordnungswidrigkeiten (VOWi) sind durch die Bayerische Polizei im „Programm zur Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten bei der Bayerischen Polizei – ProVi“ erfasst und statistisch auswertbar. In Bezug auf illegale Kraftfahrzeugrennen werden darin die Beteiligten der o. g. VOWi-Tatbestände geführt. Nicht erfasst sind jedoch mögliche weitere Teilnehmer, die im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen beispielsweise nicht identifiziert werden konnten oder deren Teilnahme an einem illegalen Kraftfahrzeugrennen nicht hinreichend nachzuweisen war. Diese Personen könnten nur mit einer umfangreichen manuellen Einzelfallrecherche und somit unverhältnismäßigem Aufwand recherchiert werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 04.11.2016 17/12954 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12954 Die Angaben in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage beziehen sich auf den Stand vom 15. August 2016. 1. Welche illegalen Autorennen haben in Bayern seit 2013 stattgefunden (bitte aufschlüsseln nach Ort, Datum und Teilnehmerzahl)? Private illegale Kraftfahrzeugrennen Seit 2013 wurden in Bayern 132 private illegale Kraftfahrzeugrennen erfasst, in deren Zusammenhang Verkehrsordnungswidrigkeiten zur Anzeige gebracht wurden. Dabei werden 255 Personen als Beteiligte einer Verkehrsordnungswidrigkeit geführt. Eine genaue Aufschlüsselung enthält Tabelle 1 im Anhang dieses Schreibens. Darüber hinaus wurden in Bayern seit 2013 in insgesamt 27 Fällen (zusätzlich) ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit privaten illegalen Kraftfahrzeugrennen , vorwiegend wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315 c StGB, eröffnet. Dabei wurden 46 Personenfeststellungen getroffen. Eine genaue Aufschlüsselung enthält Tabelle 2 im Anhang dieses Schreibens. Organisierte illegale Kraftfahrzeugrennen mit (Durch-)Fahrt in Bayern Organisierte illegale Kraftfahrzeugrennen spielen in Bayern seit Jahren eine untergeordnete Rolle. Mitunter infolge polizeilicher Verkehrsüberwachung in Bayern konzentrieren sich die Organisatoren vermehrt auf andere Länder/Staaten bzw. auf legale Rennstrecken. Im Zeitraum 2013 bis 2016 wurde in Bayern kein organisiertes illegales Kraftfahrzeugrennen tatbestandsmäßig festgestellt. Vereinzelt wird den Präsidien der Bayerischen Landespolizei jedoch bekannt, dass internationale, nach deutschem Recht als illegal einzustufende Kraftfahrzeugrennen eine Streckenführung durch Bayern vorsehen, so beispielsweise im Zeitraum vom 7. bis 12. Juli 2013 das Rennen „Cannonball Run Europe“ mit ca. 120 Teilnehmern. Länderübergreifend werden in diesen Fällen polizeiliche Aufklärungs- und Verkehrsüberwachungsmaßnahmen koordiniert. Im konkreten Fall konnte kein illegales Kraftfahrzeugrennen in Bayern festgestellt werden. 2. Was ist über die Organisatoren und Teilnehmer bekannt ? Der Veranstalter- und Teilnehmerkreis organisierter illegaler Kraftfahrzeugrennen setzt sich überwiegend aus männlichen Personen jüngeren bis mittleren Alters aus dem europäischen Ausland zusammen. Diese verfügen regelmäßig über hoch motorisierte Sportfahrzeuge aus dem Premium- Preissegment. Die Rennen verlaufen entlang festgelegter Etappen und sind oftmals mit hohen Start- und Preisgeldern verbunden. Nach vorliegenden Erkenntnissen sind auch die Teilnehmer privater illegaler Kraftfahrzeugrennen fast ausschließlich männlich, in den meisten Fällen jünger als 30 Jahre und im Besitz leistungsstarker Fahrzeuge unterschiedlicher Marken . Eine nennenswerte Organisationstiefe liegt regelmäßig nicht vor. Es kann angenommen werden, dass private illegale Kraftfahrzeugrennen über Internet-Chats bzw. Messenger -Dienste verabredet werden oder spontan stattfinden. 3. Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über die Zahl der Unfallopfer als Folge illegaler Autorennen in Bayern in diesem Zeitraum (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Landkreisen/kreisfreien Städten)? Anmerkung: Unter dem Begriff „Unfallopfer“ werden im Sinne dieser Anfrage Personen verstanden, die infolge illegaler Kraftfahrzeugrennen verletzt oder getötet wurden. Im Zeitraum 1. Januar 2013 bis 15. August 2016 wurden infolge illegaler Kraftfahrzeugrennen in Bayern insgesamt 14 verletzte Personen verzeichnet. Diese verteilen sich wie folgt auf die Landkreise/kreisfreien Städte: • 2013; Landkreis Dachau; 2 verletzte Personen • 2013; Augsburg; 3 verletzte Personen • 2013; Landkreis Rosenheim; 4 verletzte Personen • 2014; Landkreis Landshut; 1 verletzte Person • 2014; Landkreis Aschaffenburg; 1 verletzte Person • 2015; Augsburg; 1 verletzte Person • 2016; Landkreis Neu-Ulm; 1 verletzte Person • 2016; Landkreis München; 1 verletzte Person 4. Wie viele Personenfeststellungen und Festnahmen hat es seit 2013 diesbezüglich gegeben? Seit 2013 wurden keine Festnahmen, also freiheitsentziehende Maßnahmen, in Verbindung mit illegalen Kraftfahrzeugrennen angeordnet. Zur Anzahl an Personenfeststellungen siehe Vorbemerkung und Antwort zu Frage 1. 5. Wie viele Ermittlungsverfahren zu welchen Rechtsverstößen in Zusammenhang mit illegalen Autorennen wurden seit 2013 eingeleitet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Siehe Antwort zu Frage 1. 6. Welche Urteile sind dazu bisher ergangen? Ermittlungsverfahren und Urteile im Zusammenhang mit unerlaubten Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr werden in der Justizstatistik innerhalb der Straßenverkehrsdelikte nicht gesondert erfasst. Eine Aussage hierzu kann daher nicht getroffen werden. 7. Wie viele Verbotsverfügungen von Veranstaltungen, die Autorennen zuzuordnen sind, haben die zuständigen Stellen seit 2013 erlassen? Seit 2013 wurde von den zuständigen Stellen eine Verbotsverfügung hinsichtlich Veranstaltungen, die Kraftfahrzeugrennen zuzuordnen sind, ausgesprochen. 8. Wie bewertet die Staatsregierung die Aussage von Bundesverkehrsminister Dobrindt, wonach Verstöße gegen das Verbot von illegalen Autorennen weiter als Ordnungswidrigkeit geahndet werden sollen? Illegale Kraftfahrzeugrennen, die im öffentlichen Straßenverkehr durchgeführt werden, bergen ein nicht unerhebliches Gefährdungspotenzial sowohl für die Teilnehmer als auch für unbeteiligte Dritte. Das Verbot solcher Rennen und deren Ausgestaltung als bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit stellt daher ein wichtiges Signal an die sogenannte Rennszene dar. Durch die Teilnahme an einem illegalen Rennen können darüber hinaus bereits nach geltendem Recht unter bestimmten Voraussetzungen Straftatbestände verwirklicht werden. So kann eine Gefährdung des Straßenverkehrs im Sinne des § 315 c StGB vorliegen, wenn im Zuge der Teilnahme eine der darin aufgeführten Tatbestandsvarianten (z. B. Missachtung der Vorfahrt oder zu schnelles Fahren an unübersichtlichen Stellen) begangen wird und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden. Drucksache 17/12954 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Die Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen haben kürzlich einen Gesetzentwurf über den Bundesrat eingebracht , nach dem die Organisation und Teilnahme an nicht genehmigten Kraftfahrzeugrennen künftig eine eigenständige Straftat darstellen soll. Dieses Vorhaben wird Bayern konstruktiv begleiten. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren muss diskutiert und ermittelt werden, ob und gegebenenfalls welche Strafbarkeitslücken vorliegen und inwieweit daher Regelungsbedarf besteht. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12954 Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Markus Rinderspacher betreffend "Illegale Autorennen" vom 03.08.2016 - Tabelle 1 Verkehrsordnungswidrigkeiten-Verfahren zu illegalen Kraftfahrzeugrennen im Jahr 2013 in Bayern (ohne Ermittlungsverfahren bei Verdacht einer Straftat - siehe hierzu Tabelle 2) lfd.Nr. Tatort Tattag Beteiligte* 1 Senden 04.01.2013 2 2 Neu-Ulm 05.02.2013 1 3 Cham 10.02.2013 2 4 Nürnberg 05.03.2013 2 5 Landshut 10.03.2013 2 6 Bayreuth 22.03.2013 2 7 Lindau (Bodensee) 23.03.2013 1 8 München 31.03.2013 3 9 Bayreuth 01.04.2013 1 10 Bamberg 11.04.2013 2 11 Nürnberg 12.04.2013 2 12 Bayreuth 13.04.2013 2 13 Amberg 05.05.2013 1 14 München 08.05.2013 2 15 Erding 11.05.2013 1 16 Rosenheim 15.05.2013 2 17 Erlenbach b. Marktheidenfeld 15.05.2013 1 18 München 20.05.2013 2 19 Untermerzbach 15.06.2013 1 20 München 21.06.2013 2 21 Nürnberg 23.06.2013 1 22 Augsburg 27.06.2013 2 23 Wackersdorf 27.06.2013 2 24 Landshut 04.07.2013 2 25 Rosenheim 07.07.2013 2 26 Nürnberg 11.07.2013 1 27 Augsburg 26.07.2013 1 28 München 31.07.2013 2 29 Günzburg 31.07.2013 3 30 Erlangen 14.08.2013 1 31 Kochel a. See 29.08.2013 2 32 Königsbrunn 30.08.2013 2 33 Bamberg 30.08.2013 2 34 Amberg 08.09.2013 2 35 Nürnberg 20.09.2013 2 36 Rosenheim 23.09.2013 1 37 Rosenheim 23.09.2013 2 38 Donauwörth 17.10.2013 2 39 Königsbrunn 26.10.2013 2 40 München 05.11.2013 2 41 Freising 11.11.2013 1 42 Günzburg 07.12.2013 1 43 Odelzhausen 23.12.2013 1 44 Dachau 23.12.2013 2 * Beteiligte einer Verkehrsordnungswidrigkeit (siehe Vorbemerkung) Drucksache 17/12954 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Markus Rinderspacher betreffend "Illegale Autorennen" vom 03.08.2016 - Tabelle 1 Verkehrsordnungswidrigkeiten-Verfahren zu illegalen Kraftfahrzeugrennen im Jahr 2014 in Bayern (ohne Ermittlungsverfahren bei Verdacht einer Straftat - siehe hierzu Tabelle 2) lfd.Nr. Tatort Tattag Beteiligte* 45 München 25.01.2014 2 46 Amberg 08.02.2014 1 47 Fürstenfeldbruck 09.02.2014 1 48 Würzburg 19.02.2014 2 49 Augsburg 20.02.2014 2 50 Dillingen a. d. Donau 17.03.2014 2 51 Vaterstetten 29.03.2014 2 52 Nürnberg 04.04.2014 2 53 Rosenheim 11.04.2014 2 54 Schwanstetten 21.04.2014 2 55 Planegg 26.04.2014 2 56 Würzburg 30.04.2014 2 57 München 13.05.2014 2 58 Nürnberg 16.05.2014 2 59 Bayreuth 30.05.2014 1 60 Kempten (Allgäu) 09.06.2014 2 61 Bayreuth 13.06.2014 1 62 Fürth 14.06.2014 2 63 München 15.06.2014 2 64 Senden 17.07.2014 2 65 Kempten (Allgäu) 08.08.2014 2 66 München 15.08.2014 2 67 Nürnberg 16.08.2014 2 68 Karlstadt 29.08.2014 2 69 Herzogenaurach 30.08.2014 2 70 Friedberg 17.09.2014 2 71 Hof 04.10.2014 2 72 Nürnberg 24.10.2014 2 73 München 25.10.2014 2 74 München 01.11.2014 2 75 Augsburg 14.11.2014 2 76 Rosenheim 30.11.2014 2 * Beteiligte einer Verkehrsordnungswidrigkeit (siehe Vorbemerkung) Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12954 Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Markus Rinderspacher betreffend "Illegale Autorennen" vom 03.08.2016 - Tabelle 1 Verkehrsordnungswidrigkeiten-Verfahren zu illegalen Kraftfahrzeugrennen im Jahr 2015 in Bayern (ohne Ermittlungsverfahren bei Verdacht einer Straftat - siehe hierzu Tabelle 2) lfd.Nr. Tatort Tattag Beteiligte* 77 Neumarkt i. d. Opf. 04.01.2015 2 78 Erding 31.01.2015 1 79 Vogtareuth 09.02.2015 5 80 München 01.03.2015 2 81 Fürstenfeldbruck 06.03.2015 2 82 Nürnberg 17.03.2015 2 83 Amberg 06.04.2015 2 84 Aschaffenburg 19.04.2015 2 85 Vöhringen 23.04.2015 2 86 Kempten (Allgäu) 03.05.2015 3 87 Füssen 09.05.2015 2 88 Fürth 23.05.2015 2 89 Lindau (Bodensee) 14.06.2015 2 90 München 25.06.2015 2 91 München 01.07.2015 2 92 München 02.08.2015 4 93 Augsburg 02.08.2015 1 94 München 04.08.2015 2 95 München 15.08.2015 4 96 Pfronten 18.08.2015 2 97 Nürnberg 21.08.2015 2 98 Augsburg 30.10.2015 2 99 Haar 27.11.2015 2 100 Schwabach 01.12.2015 1 101 Kaufbeuren 05.12.2015 2 102 Günzburg 24.12.2015 1 103 Passau 26.12.2015 1 104 Augsburg 29.12.2015 2 * Beteiligte einer Verkehrsordnungswidrigkeit (siehe Vorbemerkung) Drucksache 17/12954 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Markus Rinderspacher betreffend "Illegale Autorennen" vom 03.08.2016 - Tabelle 1 Verkehrsordnungswidrigkeiten-Verfahren zu illegalen Kraftfahrzeugrennen im Jahr 2016 in Bayern (Stand: 15.08.2016) (ohne Ermittlungsverfahren bei Verdacht einer Straftat - siehe hierzu Tabelle 2) lfd.Nr. Tatort Tattag Beteiligte* 105 München 04.01.2016 3 106 Rosenheim 10.02.2016 1 107 Amberg 23.02.2016 4 108 München 08.03.2016 1 109 München 19.03.2016 2 110 München 24.03.2016 3 111 Augsburg 24.03.2016 2 112 Kochel a. See 31.03.2016 1 113 München 03.04.2016 4 114 München 05.04.2016 2 115 München 10.04.2016 2 116 Hopferau 26.04.2016 2 117 München 30.04.2016 2 118 Augsburg 30.04.2016 2 119 Nürnberg 01.05.2016 2 120 München 08.05.2016 3 121 München 10.05.2016 1 122 München 16.05.2016 1 123 München 03.06.2016 2 124 Amberg 06.06.2016 2 125 München 07.06.2016 2 126 Amberg 07.06.2016 2 127 Regensburg 09.06.2016 4 128 München 22.06.2016 2 129 Karlsfeld 02.07.2016 2 130 Deggendorf 09.07.2016 2 131 München 10.07.2016 2 132 Amberg 26.07.2016 1 * Beteiligte einer Verkehrsordnungswidrigkeit (siehe Vorbemerkung) Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12954 Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Markus Rinderspacher betreffend "Illegale Autorennen" vom 03.08.2016 - Tabelle 2 Strafrechtliche Ermittlungsverfahren zu illegalen Kraftfahrzeugrennen im Zeitraum 2013 - 2016 in Bayern lfd.Nr. Tatort Tattag Teilnehmer* Straftatbestand 1 München 06.03.2013 3 Fahren ohne Fahrerlaubnis 2 Sinzing 05.04.2013 2 Gefährdung des Straßenverkehrs 3 Füssen 14.04.2013 2 Gefährdung des Straßenverkehrs 4 Oberaudorf 14.04.2013 2 Gefährdung des Straßenverkehrs 5 Röhrmoos 13.06.2013 3 Gefährdung des Straßenverkehrs 6 Schwandorf 30.06.2013 2 Gefährdung des Straßenverkehrs 7 Augsburg 14.07.2013 2 Gefährdung des Straßenverkehrs 8 Memmingen 02.10.2013 2 Gefährdung des Straßenverkehrs 9 Augsburg 12.10.2013 2 Gefährdung des Straßenverkehrs 10 Ergolding 09.02.2014 2 Gefährdung des Straßenverkehrs 11 Nürnberg 01.03.2014 2 Gefährdung des Straßenverkehrs 12 Erlangen 13.03.2014 2 Gefährdung des Straßenverkehrs 13 Alzenau 07.05.2014 2 Fahren ohne Fahrerlaubnis 14 Martinsheim 13.05.2014 2 Gefährdung des Straßenverkehrs 15 Augsburg 18.05.2014 2 Gefährdung des Straßenverkehrs 16 Augsburg 24.01.2015 2 Gefährdung des Straßenverkehrs 17 Erding 31.01.2015 2 Gefährdung des Straßenverkehrs 18 Augsburg 04.10.2015 2 Gefährdung des Straßenverkehrs 19 München 11.10.2015 2 Gefährdung des Straßenverkehrs 20 München 05.12.2015 2 Gefährdung des Straßenverkehrs 21 Regensburg 26.12.2015 2 Nötigung 22 Würzburg 24.03.2016 4 Gefährdung des Straßenverkehrs 23 Veitshöchheim 05.05.2016 2 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 24 Illertissen 15.05.2016 2 Gefährdung des Straßenverkehrs 25 München 21.05.2016 2 Gefährdung des Straßenverkehrs 26 Würzburg 06.06.2016 2 Gefährdung des Straßenverkehrs 27 Neuried 03.07.2016 2 Gefährdung des Straßenverkehrs * Sowohl ermittelte/identifizierte Teilnehmer als auch unbekannte Personen (siehe Vorbemerkung)