Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gabi Schmidt FREIE WÄHLER vom 11.07.2016 Abruf von Bundesmitteln Kürzlich wurde ein Bericht veröffentlicht, der sich mit einem im Bundesfinanzministerium erstelllten Papier beschäftigt, welches sich wiederum mit den vom Bund für die Länder bereitgestellten Finanzmitteln auseinandersetzt. In dem Papier soll nachgewiesen werden, dass die Länder die zur Verfügung gestellten Gelder „nicht einmal annähernd ausschöpfen “. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hoch ist der bayerische Anteil am Kommunalinvestitionsförderungsfonds , wie viel wurde davon bisher abgerufen und wird bis zum Ende des Förderzeitraums das bayerische Kontingent vollständig abgerufen? 2. Wie hoch ist der bayerische Anteil am Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“, wie viel wurde davon bisher abgerufen und wird bis zum Ende des Förderzeitraums das bayerische Kontingent vollständig abgerufen? 3. Welche weiteren Bundesprogramme existieren aktuell, auf die die Länder zugreifen können, und wird das bayerische Kontingent hier jeweils abgerufen? 4. Woran liegt es, wenn Gelder aus Bundesprogrammen in Bayern nicht oder nicht vollständig abgerufen werden, und was tut die Staatsregierung, um Zielgruppen wie z. B. Kommunen über die Programme zu informieren (hier bitte auch konkrete Beispiele)? 5. Wie könnte der Mittelabruf aus Bundesprogrammen verbessert werden? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 13.09.2016 Die Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Gabi Schmidt vom 11. Juli 2016 betreffend Abruf von Bundesmitteln wird nach Einbindung der Bayerischen Staatskanzlei und der Ressorts wie folgt beantwortet: 1. Wie hoch ist der bayerische Anteil am Kommunalinvestitionsförderungsfonds , wie viel wurde davon bisher abgerufen und wird bis zum Ende des Förderzeitraums das bayerische Kontingent vollständig abgerufen ? Antwort des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr Der Bund hat mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz ein Sondervermögen Kommunalinvestitionsförderungsfonds in Höhe von 3,5 Mrd. Euro zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände eingerichtet. Die davon auf den Freistaat Bayern entfallenden Mittel in Höhe von 289,24 Mio. Euro werden komplett für das Kommunalinvestitionsprogramm KIP genutzt. Mit dem Programm werden Maßnahmen der energetischen Sanierung kommunaler Gebäude und Einrichtungen, ergänzt um Maßnahmen des Barriereabbaus und des Städtebaus, gefördert. Die Kommunen konnten sich bis 15. Februar 2016 bei den Bezirksregierungen um eine Aufnahme in das Programm bewerben. Insgesamt sind bei den Regierungen rund 1.300 Bewerbungen mit Gesamtkosten von knapp 825 Mio. Euro eingegangen. Mit den verfügbaren Fördermitteln konnten nur knapp 700 Projekte in das Programm aufgenommen werden, diese wurden am 10. Mai 2016 mit Pressemitteilung von Herrn Staatsminister Joachim Herrmann bekannt gegeben. Die Projekte werden nun von den Kommunen umgesetzt . Da die Umsetzung der Fördermaßnahmen einen gewissen zeitlichen Vorlauf erfordert und die Mittel entsprechend des Baufortschritts abgerufen werden, wurden bisher noch keine Bundesmittel ausgezahlt. Bis Ende des Förderzeitraums werden die Bundesmittel aber in voller Höhe aus dem Bundeshaushalt abgerufen und an die einzelnen Kommunen ausbezahlt sein. 2. Wie hoch ist der bayerische Anteil am Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“, wie viel wurde davon bisher abgerufen und wird bis zum Ende des Förderzeitraums das bayerische Kontingent vollständig abgerufen? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Der bayerische Anteil am aktuellen Sondervermögen beträgt 86.968.023,00 Euro. Zum Stichtag 25. Juli 2016 wurden insgesamt 31.965.900,00 Euro bewilligt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 25.11.2016 17/12958 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12958 In den beiden vorherigen Bundesprogrammen zum Ausbau der Kindertagesbetreuung wurden die Mittel in Bayern (2008/2013: 339.933.070,00 Euro; 2013/2014: 90.874.152,00 Euro) vollständig gebunden. 3. Welche weiteren Bundesprogramme existieren aktuell , auf die die Länder zugreifen können, und wird das bayerische Kontingent hier jeweils abgerufen? Berücksichtigt wurden Beiträge des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr (a–c), des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (d), des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (e–f), des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (g), des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (h–i), des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (j) und des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (k–l). Die Bayerische Staatskanzlei, das Staatsministerium der Justiz und das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege haben Fehlanzeige erstattet. a) Fluthilfe-Aufbaufonds 2013 Zur Beseitigung der Schäden der Hochwasserkatastrophe vom Mai/Juni 2013 haben Bund und Länder ein gemeinsames Sondervermögen „Aufbauhilfefonds“ aufgelegt. Dieser Fonds umfasst 8,0 Mrd. Euro; 1,5 Mrd. Euro davon standen dem Bund für den Wiederaufbau der zerstörten Bundesinfrastruktur zur Verfügung, die restlichen 6,5 Mrd. Euro den Ländern entsprechend ihrem Anteil an den Schäden (auf den Freistaat Bayern entfallen 19,57 % der Mittel). Es werden Zuschüsse in sieben verschiedenen Förderbereichen ausgereicht . Für die im Einzelplan 03B abzuwickelnden Förderbereiche Landesinfrastruktur, Infrastruktur in den Gemeinden sowie Private Haushalte und Wohnungsunternehmen stehen rund 717 Mio. Euro zur Verfügung. Davon können natürlich nur Mittel in der Höhe beansprucht werden, die für die Beseitigung der Hochwasserschäden auch tatsächlich benötigt werden. Aktuell wurden aus dem Aufbauhilfefonds Mittel in Höhe von rund 402,2 Mio. Euro ausgezahlt (Landesinfrastruktur 86 Mio. Euro, Infrastruktur in den Gemeinden 93,4 Mio. Euro, Private Haushalte und Wohnungsunternehmen 222,8 Mio. Euro). Weitere 214 Mio. Euro wurden bewilligt; diese werden im Zuge der Umsetzung der Maßnahmen entsprechend des Baufortschritts abgerufen. b) Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramme Im Bereich des Einzelplans 03B werden außerdem Bundesmittel im Rahmen der Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramme eingesetzt. Die dafür bereitgestellten Bundesmittel werden in voller Höhe für entsprechende Fördermaßnahmen bewilligt. Die Auszahlung der Mittel erfolgt jeweils nach dem Umsetzungsstand der Maßnahmen auf der Grundlage von geprüften Rechnungen. Die Bundesmittel für die Städtebauförderungsprogramme werden von Bayern vollständig abgerufen. c) Bundesprogramm nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) Für den Ausbau der Schieneninfrastruktur im Nahverkehr (Großprojekte mit einem Umfang von mindestens 50 Mio. Euro an zuwendungsfähigen Kosten) steht den Ländern das Bundesprogramm nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) zur Verfügung. Darin übernimmt der Bund einen Teil der angemeldeten Vorschläge kommunaler Vorhabensträger und der DB AG. Im Programmzeitraum 2015–2019 waren für Bayern insgesamt 41,4 Mio. Euro (davon kommunale Vorhaben 19,3 Mio. Euro, DB-Vorhaben 22,1 Mio. Euro) vorgesehen. Für die Programmlaufzeit 2016–2019 ist mit Finanzhilfen in der Größenordnung von 49,6 Mio. Euro zu rechnen. Die Mittel werden im Zuge der Umsetzung der Maßnahmen entsprechend des Baufortschritts vollständig abgerufen. d) Wissenschaft und Kunst Im Bereich des Einzelplans 15 werden Bundesmittel aufgrund von Bundesprogrammen unterschiedlichster Art bewirtschaftet. Im Besonderen sind dies Erstattungen aufgrund von Begutachtungsverfahren und Zuweisungen des Bundes nach Art. 91 b Grundgesetz (GG) im Rahmen der überregionalen Forschungsförderung und des Programms zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger (Hochschulpakt 2020) sowie projektbezogene Bewilligungen im Rahmen wettbewerblicher Verfahren. All diese Programmmittel des Bundes werden entsprechend der zugrunde liegenden Vereinbarungen bzw. Bewilligungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Auflagen abgerufen. Für den Bereich Bildung und Kultus hat das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Fehlanzeige erstattet. e) Förderung von Vorhaben zur Verbesserung der Strukturen in der Krankenhausversorgung Mit dem am 05.11.2015 in Kraft getretenen § 12 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) wurde ein Strukturfonds aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds errichtet, aus dem die Länder Mittel für die Förderung von Vorhaben zur Verbesserung der Strukturen in der Krankenhausversorgung abrufen können. Der Anteil des Freistaats Bayern an den Fondsmitteln beträgt nach aktuellem Stand 76,86 Mio. Euro. Nachdem das zuständige Bundesversicherungsamt zwischenzeitlich die Voraussetzungen für das Antragsverfahren geschaffen hat, sollen in Kürze Anträge auf Mittelbewilligung für die ersten Fördervorhaben im Umfang von etwa zwei Dritteln des bayerischen Mittelkontingentes gestellt werden. Nach derzeitiger Einschätzung kann bis zum Ablauf der Antragsfrist am 31. Juli 2017 das bayerische Mittelkontingent vollständig abgerufen werden. f) Breitbandförderung Der Bund fördert seit Oktober 2015 im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ den Ausbau des schnellen Internets in Deutschland. Der Freistaat Bayern unterstützt seine Kommunen, die das Bundesprogramm als Ergänzung zum bayerischen Breitbandförderprogramm nutzen, durch unbürokratische Anhebung der niedrigeren Fördersätze im Bundesprogramm (in der Regel 50 %) auf das deutlich höhere bayerische Niveau (60 bis 90 %) im Rahmen einer Kofinanzierung und stellt ihnen hierfür nochmals die individuellen bayerischen Förderhöchstbeträge zur Verfügung. Damit wird die Grundlage gelegt, dass das Bundesprogramm überhaupt für bayerische Kommunen nutzbar wird. Ein „bayerisches Kontingent“ existiert im Breitbandförderprogramm des Bundes nicht. Vielmehr stehen alle für eine Förderung unter dem Bundesprogramm eingereichten Projekte aus ganz Deutschland im Wettbewerb zueinander. Drucksache 17/12958 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 g) Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Der Bund stellt bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) 50 % der Mittel zur Verfügung, die stets vollständig abgerufen werden . Darüber hinaus kann Bayern teilweise noch zusätzlich zurückgegebene Kontingente anderer Bundesländer einsetzen . Im Programm zur Unterstützung hochwasserbetroffener Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehöriger freier Berufe sowie wirtschaftsnaher Infrastruktur wurden im Aufbauhilfefonds für Bayern 180 Mio. Euro eingeplant, die bedarfsgerecht nach Anforderung durch die Regierungen und Landkreise beim Bund abgerufen werden. h) Naturschutz Im Naturschutz werden das Bundesprogramm Biologische Vielfalt und das Förderprogramm „chance.natur – Bundesförderung Naturschutz“ in Anspruch genommen. Die Förderung erfolgt hierbei projektbezogen und länderbezogene Kontingente gibt es nicht. i) Verbraucherschutz Für den Bereich Verbraucherschutz stellt der Bund seit 2004 Bayern Mittel für Themen aus dem wirtschaftlich-rechtlichen Bereich in unveränderter Höhe von jährlich 282 Tsd. Euro zur Verfügung. Diese Mittel werden vom Bund über die Verbraucherzentrale Bundesverband nach dem Königsteiner Schlüssel an die Verbraucherzentralen der Länder verteilt und von Bayern kofinanziert. Diese Fördergelder des Bundes werden automatisch, d. h. ohne Abruf ausgereicht. j) Fördermaßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, kurz GAK Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK-Gesetz – GAKG). Das bayerische Kontingent wird jährlich in vollem Umfang abgerufen. k) Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ Im Bereich der Radikalisierungsprävention ist es Bayern im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“ möglich , auf Bundesmittel zuzugreifen. Die entsprechenden Förderkontingente werden in vollem Umfang abgerufen. l) Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen Die im § 3 KKG des Bundeskinderschutzgesetzes fest geschriebene Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen besteht seit 2012. Das Kontingent für Bayern wird zunehmend ausgeschöpft. 4. Woran liegt es, wenn Gelder aus Bundesprogrammen in Bayern nicht oder nicht vollständig abgerufen werden , und was tut die Staatsregierung, um Zielgruppen wie z. B. Kommunen über die Programme zu informieren (hier bitte auch konkrete Beispiele)? Berücksichtigt wurden Beiträge des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr (a–b), des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (c), des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (d) und des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (e–f). Das Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie hat mitgeteilt, dass diese Frage für seinen Geschäftsbereich nicht zutrifft, da den Zielgruppen die Programme bekannt sind. Die Bayerische Staatskanzlei, das Staatsministerium der Justiz, das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege haben Fehlanzeige erstattet. a) Fluthilfe-Aufbaufonds 2013 + Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramme Die Mittel aus den Bundesprogrammen werden bis zum Ende der Förderzeiträume jeweils vollständig abgerufen. b) Bundesprogramm nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) Weitaus häufigster Grund für einen verzögerten Abruf angemeldeter Mittel ist ein hinter dem Zeitplan zurückbleibender Baufortschritt. Daneben kann auch eine Verzögerung der Verwendungsnachweisprüfung aufgrund fehlender Schlussrechnungen oder ausstehender Mängelbeseitigung dazu führen, dass Schlussraten von Zuwendungen erst später ausgezahlt werden können. Die Zielgruppe des GVFG-Bundesprogramms beschränkt sich im Bereich kommunaler Vorhabensträger wegen des erforderlichen Projektumfangs auf wenige Akteure, v. a. Großstädte mit U-Bahn-/Straßenbahnnetzen bzw. deren Verkehrsbetriebe. Diese sind regelmäßig sehr gut über die Fördermöglichkeiten und -voraussetzungen informiert. Jedenfalls auf Nachfrage werden sie zusätzlich von den Regierungen förder- und ggf. kommunalrechtlich beraten und bei der Antragstellung unterstützt. c) Breitbandförderung Die Breitbandmanager an den 51 Ämtern für Digitalisierung , Breitband und Vermessung mit ihren 22 Außenstellen beraten die Kommunen gezielt dahingehend, dass Bundesprogramm dort zu nutzen, wo nach Ausschöpfung der bayerischen Breitbandförderung noch „weiße Flecken“ im Gemeindegebiet verbleiben. Im Übrigen wird auf die Antwort auf Frage 3 verwiesen. d) Naturschutz Im Bereich Naturschutz werden die Zielgruppen regelmäßig in Dienstbesprechungen, bei Info- und Fortbildungsveranstaltungen über die Fördermöglichkeiten auch des Bundes informiert. e) Bundesprogramm „Demokratie leben!“ Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wendet sich auch an Kommunen. Diese werden sowohl von Seiten des Bundes als auch über die LKS (Landeskoordinierungsstelle) Demokratie leben! Bayern gegen Rechtsextremismus unter Einbindung des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration als zuständige Stelle umfassend informiert . Derzeit gibt es im Rahmen der Förderung aus „Demokratie leben!“ in Bayern 21 lokale Partnerschaften für Demokratie . Auch hier sind die Fördermöglichkeiten in vollem Umfang ausgeschöpft. f) Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen “ Bayern hat eine Landeskoordinierungsstelle gemäß der Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung der Bundesinitiative Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12958 „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ eingerichtet . Die Steuerung ist im Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration angesiedelt. Die operative Umsetzung wie die Ausreichung der Mittel wurde an das ZBFS1 – Bayerisches Landesjugendamt delegiert. Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration und ZBFS-BLJA2 beraten und unterstützen die Kommunen im gesamten Umsetzungsprozess. Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot für die Kommunen als Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, das gemäß den örtlichen Gegebenheiten im Rahmen der kommunalen Selbstverantwortung angenommen werden kann. Derzeit rufen 93 der 96 bayerischen Jugendämter Mittel aus der Bundesinitiative ab. Darüber hinaus kann keine Aussage darüber getroffen werden, ob und warum die Gelder aus der Bundesinitiative nicht oder nicht vollständig abgerufen werden, da das Programm noch nicht abgeschlossen ist. Die kommunalen Spitzenverbände werden grundsätzlich durch Schreiben, Newsletter und bei Dienstbesprechungen über sämtliche Bundesprogramme informiert. 5. Wie könnte der Mittelabruf aus Bundesprogrammen verbessert werden? Das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration führt hierzu aus: Zur Erleichterung des Mittelabrufs für das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ hat der Bund auch auf Initiative des Freistaates jeweils um ein Jahr die Bewilligungsfrist bis zum 30.06.2017 und die Fertigstellungsfrist bis zum 31.12.2018 verlängert. Der Mittelabruf für das Bundesprogramm „Demokratie leben !“ könnte dadurch vereinfacht werden, indem die Bereitstellung der Bundesmittel zukünftig nicht mehr im Rahmen eines Zuwendungsverfahrens erfolgt. Besser wäre die Bereitstellung der Bundesmittel über eine Zuweisung. Seitens des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration wird kein Optimierungsbedarf des Mittelabrufs für die Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ gesehen, da die Kommunen in ihrer Funktion als Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe durch die Landeskoordinierungsstelle im ZBFS-BLJA regelmäßig umfassend über die Antragsstellung informiert und dabei unterstützt werden. Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz teilt mit: Im Bereich Naturschutz nutzt Bayern seit Jahren die Förderprogramme des Bundes erfolgreich und konnte zahlreiche große Projekte dank der Bundesförderung realisieren. Eine darüber hinausgehende Möglichkeit zu einer verstärkten Inanspruchnahme von Bundesprogrammen wird vom Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz derzeit nicht gesehen. Im Übrigen wurde Fehlanzeige erstattet und auf die Antworten zu Frage 4 verwiesen. 1 ZBFS = Zentrum Bayern Familien und Soziales 2 BLJA = Bayerisches Landesjugendamt