Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Rosi Steinberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 09.08.2016 PCB-Belastung an Schulen, Kindergärten und anderen öffentlichen Einrichtungen in Bayern PCB (Polychlorierte Biphenyle) wurden in den 1960er- und Anfang der 1970er-Jahre als Weichmacher und Flammschutzmittel in zahlreichen Baumaterialien verwendet. In dieser Zeit wurden viele öffentliche Bauten wie Universitäten , Schulen, Brücken und Unterführungen oder auch ganze Stadtviertel in Westdeutschland in Betonbauweise errichtet. Allein in Westdeutschland wurden 24.000 Tonnen PCB (davon 20.000 t in Fugenmassen) in offener Anwendung verbaut . PCB-haltige Produkte sind sowohl als krebserzeugend wie auch als mutagen und fruchtschädigend eingestuft. PCB-haltige Produkte sind seit 1989 in Deutschland verboten . Die fachgerechte Entsorgung, ohne den Menschen und die Umwelt zu belasten, ist ein großes Problem. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Welche Ergebnisse lieferte die 2001/2002 unter der Federführung der Obersten Baubehörde im Auftrag der Staatsregierung durchgeführte bayernweite Fragebogenaktion bei den Trägern von Schulen und Kindertageseinrichtungen zur „Erhebung möglicher PCB- Belastungen bei Schulen, Kinderkrippen, Kindergärten und -horten“? b) Wie viele Träger haben an der Fragebogenaktion teilgenommen (bitte auflisten, welche Einrichtungen aus welchen Gründen nicht teilgenommen haben)? c) Gab es Konsequenzen für den Fall, dass ein Sachaufwandsträger nicht an der Aktion teilgenommen hat? 2. a) Wer hat die Messungen durchgeführt (bitte auch angeben , wann und wie oft gemessen wurde)? b) Welche Ausnahmen gab/gibt es bei der Bewertung von Messungen der Raumluftkonzentration, die Zielwerte für den Vorsorgewert von 300 ng PCB/m3 und den Gefahrenwert von 3000 ng PCB/m3 nicht einzuhalten ? c) Was sind/waren die Gründe für diese Ausnahmen? 3. a) Sind inzwischen bei allen Gebäuden, in denen nachweislich der PCB-Vorsorgewert von 300 ng bzw. der Gefahrenwert von „3.000 ng PCB/m³ Raumluft“ überschritten wurde, Maßnahmen ergriffen worden, um eine Gefährdung durch PCB für Kinder, Lehrer und Erzieher sowie sonstiges Personal an sämtlichen bayerischen Schulen und Kindertagesstätten auszuschließen (bitte auch angeben, wann diese Maßnahmen mit welchem Erfolg durchgeführt wurden)? b) Wurden nach der Sanierung mehrere Kontrollmessungen durchgeführt (bitte auch angeben, wann und wie oft)? c) Sind die hohen Belastungswerte nach der Sanierung nicht mehr aufgetreten? 4. Welche Maßnahmen/Messungen werden zusätzlich zu den Messungen der Innenraumbelastung unternommen , um in Gebäuden die tatsächliche Belastung durch PCB festzustellen? 5. a) Werden in öffentlichen Gebäuden regelmäßige Innenraumluftmessungen durchgeführt? b) In welchen zeitlichen Abständen erfolgt die Wartung von Klimaanlagen, Luftbefeuchtern o. Ä.? 6. a) Wie wird sichergestellt, dass während der Sanierung, des Abbruchs und des Recyclings von mit PCB belasteten Gebäuden und Bauwerken durch unsachgemäßen Umgang nicht weitere Emissionen von PCB sowie PCB-Feinpartikeln in die Umwelt freigesetzt werden? b) Werden bei Ausschreibungen für den Umbau bzw. Sanierungsmaßnahmen oder den Abbruch von PCB-belasteten Gebäuden Schutzmaßnahmen als besondere Leistungen aufgeführt, die über das auf Baustellen übliche Maß – wie von der TRGS 524 verlangt – hinausgehen ? 7. a) Gibt es ein Gesamtinventar an PCB in Bayern und eine Abschätzung der in den letzten 50 bis 60 Jahren in Bayern in die Umwelt gelangten Menge? b) Wie hat sich die PCB-Belastung in den vergangenen zehn Jahren in öffentlichen Gebäuden, speziell in Schulen und Kindertagesstätten entwickelt? c) Wird für die Gebäude des Freistaates Bayern ein Verzeichnis über Schadstoffbelastungen geführt? 8. a) Entspricht die PCB-Richtlinie von 1994 noch den heutigen technischen und wissenschaftlichen Erkenntnissen ? b) Ist eine Überarbeitung/Aktualisierung der Richtlinie inzwischen erfolgt (bitte angeben, wann welche Änderungen erfolgten)? c) Wenn nein, warum nicht? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 18.11.2016 17/12966 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12966 Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 13.09.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV), dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP), dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) und dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) wie folgt beantwortet: 1. a) Welche Ergebnisse lieferte die 2001/2002 unter der Federführung der Obersten Baubehörde im Auftrag der Staatsregierung durchgeführte bayernweite Fragebogenaktion bei den Trägern von Schulen und Kindertageseinrichtungen zur „Erhebung möglicher PCB-Belastungen bei Schulen, Kinderkrippen, Kindergärten und -horten“? b) Wie viele Träger haben an der Fragebogenaktion teilgenommen (bitte auflisten, welche Einrichtungen aus welchen Gründen nicht teilgenommen haben )? c) Gab es Konsequenzen für den Fall, dass ein Sachaufwandsträger nicht an der Aktion teilgenommen hat? 2. a) Wer hat die Messungen durchgeführt (bitte auch angeben, wann und wie oft gemessen wurde)? b) Welche Ausnahmen gab/gibt es bei der Bewertung von Messungen der Raumluftkonzentration, die Zielwerte für den Vorsorgewert von 300 ng PCB/m3 und den Gefahrenwert von 3000 ng PCB/m3 nicht einzuhalten? c) Was sind/waren die Gründe für diese Ausnahmen? 3. a) Sind inzwischen bei allen Gebäuden, in denen nachweislich der PCB-Vorsorgewert von 300 ng bzw. der Gefahrenwert von „3.000 ng PCB/m³ Raumluft“ überschritten wurde, Maßnahmen ergriffen worden, um eine Gefährdung durch PCB für Kinder, Lehrer und Erzieher sowie sonstiges Personal an sämtlichen bayerischen Schulen und Kindertagesstätten auszuschließen (bitte auch angeben , wann diese Maßnahmen mit welchem Erfolg durchgeführt wurden)? b) Wurden nach der Sanierung mehrere Kontrollmessungen durchgeführt (bitte auch angeben, wann und wie oft)? c) Sind die hohen Belastungswerte nach der Sanierung nicht mehr aufgetreten? 4. Welche Maßnahmen/Messungen werden zusätzlich zu den Messungen der Innenraumbelastung unternommen, um in Gebäuden die tatsächliche Belastung durch PCB festzustellen? Ziel der unter der Federführung der Obersten Baubehörde im Auftrag der Staatsregierung durchgeführten bayernweiten Fragebogenaktion bei den Sachaufwandsträgern von Schulen und Kindertageseinrichtungen zur „Erhebung möglicher PCB-Belastungen bei Schulen, Kinderkrippen, Kindergärten und -horten“ war, dass für Kinder, Lehrer und Erzieher sowie sonstiges Personal an sämtlichen bayerischen Schulen und Kindertagesstätten keine Gefährdungen durch PCB-belastete Gebäude bestehen dürfen. Bei der Umfrage sollten alle Träger für die rund 5.500 Schulen und rund 7.000 Kindergärten mitteilen, ob Hinweise auf mögliche PCB-belastete Bauteile vorliegen, ob Untersuchungen, z. B. Raumluftmessungen, vorgenommen und ggf. welche Maßnahmen bereits eingeleitet wurden. Grundlage der Umfrage ist die seit 1995 bauaufsichtlich eingeführte PCB-Richtlinie (Richtlinie für die Bewertung und Sanierung PCB-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden ), auf die das Staatsministerium des Innern zu Beginn der Fragebogenaktion nochmals eindringlich hingewiesen hat. Ausdrücklich wurde dabei auf die Eigenverantwortung der jeweiligen Gebäudeeigentümer bzw. Verfügungsberechtigten für Untersuchungen und ggf. erforderliche Sanierungsmaßnahmen aufmerksam gemacht. Die Untersuchung wurde mit Bericht des Staatsministeriums des Innern an den Vorsitzenden des Ausschusses für Landesentwicklung und Umweltfragen vom 23.09.2002 abgeschlossen (vgl. Anlage). Der Abschlussbericht liegt 14 Jahre zurück; weitere Unterlagen der seinerzeitigen Untersuchung wurden zwischenzeitlich ausgesondert. 5. a) Werden in öffentlichen Gebäuden regelmäßige Innenraumluftmessungen durchgeführt? In öffentlichen Gebäuden werden in Hinblick auf das Volumen des Gebäudebestandes keine regelmäßigen Innenraumluftmessungen durchgeführt. Innenraumluftmessungen in staatlichen Gebäuden werden von der grundbesitzbewirtschaftenden Dienststelle über die Staatlichen Bauämter veranlasst, sobald ein Verdacht auf Schadstoffbelastung besteht. Schadstoffmessungen in Schulgebäuden erfolgen in der Regel anlassbezogen. Bei Verdacht auf Vorliegen bestimmter Schadstoffe, bei Geruchsbelästigungen, bei Sanierungen sowie bei unklaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden Schadstoffüberprüfungen durchgeführt. Die Verantwortung hierfür sowie für eventuelle Sanierungsmaßnahmen obliegt den Eigentümern bzw. Verfügungsberechtigten der betroffenen Gebäude im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht. Hinsichtlich der öffentlichen Schulen ist festzuhalten, dass Bereitstellung, Einrichtung und Ausstattung der Schulanlagen in Bayern regelmäßig in den Aufgabenbereich des kommunalen Schulaufwandsträgers fallen (Art. 3 Abs. 2 Nr. 1, Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz – BaySchFG). b) In welchen zeitlichen Abständen erfolgt die Wartung von Klimaanlagen, Luftbefeuchtern o. Ä.? Die Durchführung von Wartungsarbeiten liegt im Verantwortungsbereich des jeweiligen Gebäude- bzw. Anlagenbetreibers . Die Wartung von Klimaanlagen, Luftbefeuchtern, etc. erfolgt nach den Regeln der Technik sowie nach Herstellervorgaben , die wiederum in den Empfehlungen des VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau) und des AMEV (Arbeitskreis Maschinenwesen und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen) Niederschlag finden. In diesen Empfehlungen werden in sogenannten Einheitsblättern bzw. Arbeitskarten unterschiedliche Wartungsintervalle von wartungsbedürftigen Anlagekomponenten aufgelistet. Die Komponenten der angesprochenen Anlagen weisen demnach Intervalle für Kontroll- und Wartungsarbeiten von 1 bis 24 Monaten auf. Neben der Notwendigkeit einer Wartung aufgrund funktioneller und hygienischer Aspekte besteht im Übrigen auch gemäß § 12 Energieeinsparverordnung (EnEV) eine Ver- Drucksache 17/12966 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 pflichtung des Betreibers zur energetischen Inspektion von Klimaanlagen ab einer Nennleistung für den Kältebedarf von 12 kW. 6. a) Wie wird sichergestellt, dass während der Sanierung , des Abbruchs und des Recyclings von mit PCB belasteten Gebäuden und Bauwerken durch unsachgemäßen Umgang nicht weitere Emissionen von PCB sowie PCB-Feinpartikeln in die Umwelt freigesetzt werden? Die ordnungsgemäße Durchführung betreffender Arbeiten wird durch folgende Verpflichtungen nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sichergestellt, die sich an den verantwortlichen Arbeitgeber bzw. Unternehmer richten: Es ist eine arbeitsplatzspezifische auf die Tätigkeiten mit PCB bezogene Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Aufgrund deren Ergebnisse sind die dafür anzuwendenden Arbeitsverfahren und die zu beachtenden Schutzmaßnahmen festzulegen. Die Tätigkeiten dürfen erst aufgenommen werden, wenn die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergriffen worden sind. Bei den Tätigkeiten sind der Stand der Wissenschaft, Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie die sonstigen gesicherten Erkenntnisse zu beachten. Diese sind für Tätigkeiten mit PCB insbesondere in folgenden einschlägigen Technischen Regeln und Richtlinien festgeschrieben: • Technische Regeln Gefahrstoffe – TRGS 524 „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen “, • DGUV(Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)-Information 2013-045 (bisher BGI/GUV-I 8665) „Tätigkeiten mit PCB-haltigen Produkten“ und • PCB-Richtlinie, insbesondere Ziffer 4.3 „Schutzmaßnahmen bei der Sanierung PCB-belasteter Baustoffe und Bauteile“. b) Werden bei Ausschreibungen für den Umbau bzw. Sanierungsmaßnahmen oder den Abbruch von PCB-belasteten Gebäuden Schutzmaßnahmen als besondere Leistungen aufgeführt, die über das auf Baustellen übliche Maß – wie von der TRGS 524 verlangt – hinausgehen? Wie unter der Nr. 1 Anwendungsbereich der TRGS 524 ausgeführt , beschreibt diese die Methodik zur Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen und stellt Grundanforderungen an die Auswahl der Schutzmaßnahmen . So können, um zwei Beispiele zu nennen, auch Regeln und Handlungsanleitungen der Unfallversicherungsträger und andere Schriftenreihen von Fachverbänden als konkrete Hilfestellung betrachtet werden, soweit sie sich auf diese TRGS als Grundlage beziehen. D.h., das notwendige Maß der Leistungen ist abhängig vom Einzelfall der jeweiligen Sanierungsmaßnahme. 7. a) Gibt es ein Gesamtinventar an PCB in Bayern und eine Abschätzung der in den letzten 50 bis 60 Jahren in Bayern in die Umwelt gelangten Menge? PCB in offenen Anwendungen sind für den Eintrag in die Umwelt hauptverantwortlich. Nach Daten des Umweltbundesamtes (UBA) aus dem Jahr 2015 wurden insgesamt 25.000 t PCB in offenen Anwendungen, davon etwa 20.000 t PCB in Fugendichtungsmassen, in Deutschland in Verkehr gebracht. Diese Angabe bezieht sich auf die alten Länder und Westberlin. Für Bayern kann daraus eine Menge von etwa 4.500 t PCB in offenen Anwendungen abgeleitet werden . Weitere Informationen sind zu finden unter: http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/analysetrendabschaetzung -der-belastung-der-umwelt Das UBA geht von einer jährlichen PCB-Gesamtemission in Deutschland von 7–12 t aus. Diese Abschätzung stimmt in der Größenordnung mit Ergebnissen aus bayerischen PCB-Depositionsmessungen des Landesamtes für Umwelt überein: http://www.lfu.bayern.de/analytik_stoffe/analytik_org_ stoffe_dioxine_pcb/ermittlung_immissionsbelastung/index. htm b) Wie hat sich die PCB-Belastung in den vergangenen zehn Jahren in öffentlichen Gebäuden, speziell in Schulen und Kindertagesstätten entwickelt? Wie in der Antwort zu Frage 5 a ausgeführt, fallen bei öffentlichen Schulen Bereitstellung, Einrichtung und Ausstattung der Schulanlage regelmäßig in den Aufgabenbereich des kommunalen Schulaufwandsträgers. Statistisch erfasste Erkenntnisse über die PCB-Belastung und deren Entwicklung liegen dem StMBW daher nicht vor. Um Aussagen hinsichtlich der PCB-Belastung in Hochschulen , Museen und sonstigen öffentlichen Gebäuden im Bereich Wissenschaft und Kunst treffen zu können, wäre eine Umfrage erforderlich, die jedoch in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar ist. Dem StMAS liegen keine Kenntnisse über die Entwicklung der PCB-Belastung in Kindertageseinrichtungen vor. Die Sicherstellung entsprechender Standards der Gesundheitsvorsorge entsprechend der PCB-Richtlinie liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des jeweiligen Trägers der Einrichtung. Aufgrund der Ergebnisse der Erhebung zu möglichen PCB- Belastungen (s. Frage 1) bestand bzw. besteht keine Veranlassung für weitergehende Maßnahmen seitens des StMAS. Weder dem StMUV noch dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) liegen Ergebnisse von PCB-Untersuchungen in der Innenraumluft oder Erkenntnisse vor, aus denen sich ein Zeittrend ableiten ließe. Systematische Messungen sind in den letzten 10 Jahren unseres Wissens nicht durchgeführt worden. Aufgrund der in den letzten 10 Jahren durchgeführten Sanierungsmaßnahmen ist aber insgesamt von einer Abnahme der PCB-Belastung auszugehen. c) Wird für die Gebäude des Freistaates Bayern ein Verzeichnis über Schadstoffbelastungen geführt? Es wird für die Gebäude des Freistaates Bayern kein Verzeichnis über Schadstoffbelastungen geführt. Werden Schadstoffbelastungen erkannt und die Notwendigkeit von Sanierungs- oder räumlichen Abschottungsmaßnahmen festgestellt, werden diese durchgeführt. Aufgrund der in den letzten 10 Jahren durchgeführten Sanierungsmaßnahmen ist aber insgesamt von einer Abnahme der PCB-Belastung auszugehen. 8. a) Entspricht die PCB-Richtlinie von 1994 noch den heutigen technischen und wissenschaftlichen Erkenntnissen ? Die PCB-Richtlinie von 1994 ist in ihren Grundaussagen, insbesondere zu den Eingriffs- und Zielwerten, nach wie vor gültig und entspricht dem Stand der wissenschaftlichen Kenntnisse. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12966 b) Ist eine Überarbeitung/Aktualisierung der Richtlinie inzwischen erfolgt (bitte angeben, wann welche Änderungen erfolgten)? c) Wenn nein, warum nicht? Die Adhoc-AG Innenraumrichtwerte (heute: Ausschuss für Innenraumrichtwerte – AIR), die von der Gesundheitsministerkonferenz zur Bewertung von Innenraumschadstoffen ins Leben gerufen wurde, hat 2007 die toxikologischen Datenlagen erneut bewertet und die Anwendung der PCB-Richtlinie bestätigt. In Ergänzung zu den bestehenden Regelungen für die Bewertung PCB-belasteter Innenraumluft hat der Ausschuss außerdem einen Richtwert von 5 pg WHO-TEQ/m3 zur Berücksichtigung dioxinähnlicher PCB in der Innenraumluft abgeleitet. Zur Verringerung des Messaufwandes wurde empfohlen, sich in einem ersten Bewertungsschritt auf die Messung des dioxinähnlichen PCB 118 zu beschränken und einen Prüfwert von 10 ng PCB 118/m3 zugrunde zu legen. Bei Einhaltung dieses Wertes wird beim Vorhandensein von Clophen A60-Quellen (z. B. Deckenplatten und Anstriche) auch der vorgenannte Richtwert für die dioxinähnlichen PCB unterschritten. Im Jahr 2012 wurde diese Vorgehensweise mit der Änderung der Anlage 6.1/1 zur PCB-Richtlinie bauaufsichtlich eingeführt. Außerdem hat der vorgenannte Ausschuss in seiner Sitzung am 26.02.2013 nochmals festgestellt, dass derzeit keine Gründe vorliegen, die Richtwertableitung aus dem Jahr 2007 infrage zu stellen. Er hält deshalb die bestehenden Regelungen für PCB in der Innenraumluft weiterhin aufrecht. Steinberger-1289_I_ANL.pdf Abschlussbericht mit Begleitschreiben - Umfrage PCB 23-09-2009 Anlage - Auswertung Umfrage PCB 17-09-2009