Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Rosi Steinberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18.08.2016 Sanktionierung von illegalen Welpentransporten und Übernahme der anfallenden Kosten Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele illegale Welpentransporte wurden seit Jahresbeginn 2016 in Bayern aufgegriffen (bitte aufgliedern nach Regierungsbezirk und Landkreis)? b) Wie viele Hundewelpen wurden dabei jeweils sichergestellt ? c) Welche Tierheime waren/sind an der Unterbringung der beschlagnahmten Tiere jeweils beteiligt? 2. a) Wie weit ist die in Drs. 17/10803 genannte Prüfung einer Bereitstellung von Mitteln aus dem Finanzausgleich für grenznahe Landkreise, die von illegalen Tiertransporten besonders betroffen sind, fortgeschritten? b) Gibt es dazu ein Prüfungsergebnis, wenn ja, welches? c) Wenn nein, bis wann soll diese Prüfung abgeschlossen sein? 3. a) Wie lange verweilen Hundewelpen aus illegalen Transporten im Schnitt in den Tierheimen? b) Inwieweit sind Tiere aus illegalen Transporten an neue Besitzer vermittelbar? 4. a) Wie definiert die Staatsregierung einen Verursacher/ eine Verursacherin der Kosten von illegalen Welpentransporten ? b) Welche Mittel stehen zur Verfügung, um zu erreichen, dass die Verursacher die Kosten aus den illegalen Transporten tatsächlich begleichen? c) In wie vielen Fällen der seit 2011 aufgegriffenen illegalen Welpentransporte kamen die Verursacher tatsächlich für die entstandenen Kosten auf (bitte unter Angabe der Kosten und der Anzahl der jeweils aufgegriffenen Tiere)? 5. a) Inwiefern besteht, wie in Drs. 17/10803 dargestellt, gegen die Fahrer von illegalen Welpentransporten kaum rechtliche Handhabe? b) Wie wurden die Fahrer der seit 2011 aufgegriffenen illegalen Welpentransporte für die Durchführung dieser Transporte jeweils sanktioniert (bitte unter Angabe von Art und Umfang der Sanktionen und Anzahl der jeweils aufgegriffenen Tiere)? 6. a) In wie vielen Fällen der seit 2011 aufgegriffenen illegalen Welpentransporte fand eine Rückführung der Tiere ins Herkunftsland bzw. an die Eigentümer statt (bitte jeweils unter Angabe des Rückführungsdatums und der Anzahl der aufgegriffenen Tiere)? b) Im Falle einer Rückgabe an die Eigentümer, welche Kosten wurden durch diese jeweils beglichen (bitte unter Angabe der Höhe und Art der Kosten)? 7. a) In welchen der seit 2011 aufgegriffenen illegalen Welpentransporte verzichteten die ursprünglichen Eigentümer auf ihr Eigentum an den Tieren (bitte jeweils unter Angabe der Anzahl der betroffenen Tiere)? b) Welche Kosten waren bis zum Zeitpunkt des Eigentumsverzichts jeweils für Unterbringung und angemessene Pflege der Tiere bereits entstanden (bitte unter Angabe der Höhe der entstandenen Kosten)? c) Wer trägt im Falle eines Eigentumsverzichts die Kosten für Tiere aus illegalen Transporten? 8. a) Welche Sanktionen wurden bei den seit 2011 aufgegriffenen Fällen von illegalen Welpentransporten jeweils verhängt (bitte unter Angabe von Art und Umfang der Sanktionen)? b) Gegen wen wurden diese Sanktionen jeweils verhängt (bitte ohne Angabe von personenbezogenen Daten auflisten nach Eigentümer der Tiere, Fahrer, sonstige Personen)? c) Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung bereits ergriffen, um in den Ursprungsländern der illegalen Transporte eine stärkere Verfolgung der massenhaften Züchtung für den illegalen Markt in ganz Europa zu erreichen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 18.11.2016 17/12969 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12969 Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 16.09.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat wie folgt beantwortet: 1. a) Wie viele illegale Welpentransporte wurden seit Jahresbeginn 2016 in Bayern aufgegriffen (bitte aufgliedern nach Regierungsbezirk und Landkreis )? b) Wie viele Hundewelpen wurden dabei jeweils sichergestellt ? Illegaler Tierhandel ist nicht akzeptabel. Um illegalen Tierhändlern das Handwerk zu legen, muss mit der Härte des Gesetzes durchgegriffen werden. Einen Überblick zu illegalen Welpentransporten für die Jahre 2011 bis 2015 bietet die LT-Drs. 17/10803. Aktuelle Zahlen können in der zur Beantwortung der Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht zusammengetragen werden, sind aber prinzipiell bei den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden und der Polizei vorhanden. c) Welche Tierheime waren/sind an der Unterbringung der beschlagnahmten Tiere jeweils beteiligt? Tierheime leisten einen wichtigen Beitrag bei der Unterbringung und Pflege von aufgefundenen Tieren sowie für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Grundsätzlich werden die Tiere im nächstgelegenen Tierheim untergebracht. Sofern dies aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist, werden die Tiere teilweise in weiter entfernt liegenden Tierheimen untergebracht. 2. a) Wie weit ist die in Drs. 17/10803 genannte Prüfung einer Bereitstellung von Mitteln aus dem Finanzausgleich für grenznahe Landkreise, die von illegalen Tiertransporten besonders betroffen sind, fortgeschritten? b) Gibt es dazu ein Prüfungsergebnis, wenn ja, welches ? Der Freistaat Bayern unterstützt seine Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben über den kommunalen Finanzausgleich . 2016 erreicht der kommunale Finanzausgleich ein neues Rekordhoch von 8,56 Milliarden Euro. Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs erhalten Landkreise für die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises und den Verwaltungsaufwand für das staatliche Landratsamt allgemeine einwohnerbezogene Finanzzuweisungen und das volle Aufkommen der vom staatlichen Landratsamt festgesetzten Gebühren und Auslagen. Daneben erhalten Landkreise beispielsweise zum Aufwand für den Vollzug der Aufgaben der Veterinärämter besondere Finanzzuweisungen. Die pauschalen Finanzzuweisungen sollen alle Bereiche abdecken, die sich im Vollzug der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises oder der Staatsbehörde Landratsamt ergeben. Aufgrund des Pauschalcharakters der Zuweisungen kann dabei nicht auf die individuelle Belastung einzelner Landkreise durch einen speziellen Aufgabenbereich abgestellt werden. Insbesondere kann kein einzelner Bereich herausgegriffen werden. Auch andere Tätigkeitsfelder beanspruchen nicht alle Landkreise einheitlich in einem identischen Umfang. Eine Erhöhung der Finanzzuweisungen an die Landkreise für einen speziellen Aufgabenbereich ist leider nicht möglich. c) Wenn nein, bis wann soll diese Prüfung abgeschlossen sein? Siehe Antwort zu den Fragen 2 a und 2 b. 3. a) Wie lange verweilen Hundewelpen aus illegalen Transporten im Schnitt in den Tierheimen? Die Verweildauer hängt vom Alter der Tiere, ihrem Gesundheitszustand und ihrem Impfstatus ab. b) Inwieweit sind Tiere aus illegalen Transporten an neue Besitzer vermittelbar? Eine Vermittlung an neue Besitzer ist möglich, sofern die Eigentümer formal auf ihr Eigentum an den Tieren verzichten und von den Tieren keine Tollwutgefahr ausgeht. 4. a) Wie definiert die Staatsregierung einen Verursacher /eine Verursacherin der Kosten von illegalen Welpentransporten? Verursacher ist i. d. R. der im Sinne der EU-Transportverordnung verantwortliche Organisator eines Welpentransports , der meist auch das Eigentum an den Tieren hat. b) Welche Mittel stehen zur Verfügung, um zu erreichen , dass die Verursacher die Kosten aus den illegalen Transporten tatsächlich begleichen? Wenn der Eigentümer den Transport nicht begleitet, kann eine Sicherheitsleistung vom Fahrer einbehalten werden, um die Kosten für die Unterbringung der Welpen zu decken. Eine Vollstreckung der entstandenen Unterbringungskosten im Ausland ist in der Regel nicht möglich, da es dafür keine entsprechenden Abkommen auf europäischer Ebene gibt. c) In wie vielen Fällen der seit 2011 aufgegriffenen illegalen Welpentransporte kamen die Verursacher tatsächlich für die entstandenen Kosten auf (bitte unter Angabe der Kosten und der Anzahl der jeweils aufgegriffenen Tiere)? Im Fall einer vorübergehenden Wegnahme trägt die zuständige Kreisverwaltungsbehörde die entstehenden Kosten . Nur die zuständige Behörde kann die ihr entstandenen Kosten gegenüber dem Eigentümer geltend machen. Der Staatsregierung liegen dazu keine Angaben vor. 5. a) Inwiefern besteht, wie in Drs. 17/10803 dargestellt, gegen die Fahrer von illegalen Welpentransporten kaum rechtliche Handhabe? Die Fahrer sind in der Regel nicht Eigentümer der Tiere. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 b verwiesen. b) Wie wurden die Fahrer der seit 2011 aufgegriffenen illegalen Welpentransporte für die Durchführung dieser Transporte jeweils sanktioniert (bitte unter Angabe von Art und Umfang der Sanktionen und Anzahl der jeweils aufgegriffenen Tiere)? Von den Fahrern kann die Polizei in der Regel nur vor Ort eine Sicherheitsleistung verlangen. Drucksache 17/12969 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 6. a) In wie vielen Fällen der seit 2011 aufgegriffenen illegalen Welpentransporte fand eine Rückführung der Tiere ins Herkunftsland bzw. an die Eigentümer statt (bitte jeweils unter Angabe des Rückführungsdatums und der Anzahl der aufgegriffenen Tiere)? Der Staatsregierung ist bisher kein Fall einer Rückführung von Welpen ins Herkunftsland bekannt. b) Im Falle einer Rückgabe an die Eigentümer, welche Kosten wurden durch diese jeweils beglichen (bitte unter Angabe der Höhe und Art der Kosten)? Der Staatsregierung ist bisher kein Fall einer Rückgabe von Welpen an den Eigentümer bekannt. 7. a) In welchen der seit 2011 aufgegriffenen illegalen Welpentransporte verzichteten die ursprünglichen Eigentümer auf ihr Eigentum an den Tieren (bitte jeweils unter Angabe der Anzahl der betroffenen Tiere)? Die Ermittlung der Eigentümer im Ausland durch die zuständigen Ermittlungsbehörden gestaltet sich häufig sehr schwierig, da die Fahrer der Welpentransporte meist nicht die Eigentümer der Tiere sind. b) Welche Kosten waren bis zum Zeitpunkt des Eigentumsverzichts jeweils für Unterbringung und angemessene Pflege der Tiere bereits entstanden (bitte unter Angabe der Höhe der entstandenen Kosten)? Die Kosten hängen von mehreren Faktoren ab, wie etwa der Dauer des Aufenthalts der Tiere im Tierheim. Für eine allgemeine Kostenschätzung wird auf die LT-Drs. 17/10803 verwiesen. c) Wer trägt im Falle eines Eigentumsverzichts die Kosten für Tiere aus illegalen Transporten? Zunächst ist der Verursacher für die Begleichung der Kosten heranzuziehen, die bis zum Zeitpunkt des Eigentumsverzichts entstanden sind. Wird ein Welpe an einen neuen Besitzer im Inland vermittelt, kommt in der Regel der neue Besitzer für die Kosten auf, die ab dem Übergang des Eigentums an ihn durch die Unterbringung des Welpen entstanden sind. Eine Vermittlungspauschale ist auch bei anderen Tieren aus dem Tierheim üblich. 8. a) Welche Sanktionen wurden bei den seit 2011 aufgegriffenen Fällen von illegalen Welpentransporten jeweils verhängt (bitte unter Angabe von Art und Umfang der Sanktionen)? Zuständig für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sind die Kreisverwaltungsbehörden. Für die Verfolgung von Straftaten sind die Strafverfolgungsbehörden zuständig. Die Angaben können in der zur Beantwortung der Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht zusammengetragen werden . b) Gegen wen wurden diese Sanktionen jeweils verhängt (bitte ohne Angabe von personenbezogenen Daten auflisten nach Eigentümer der Tiere, Fahrer, sonstige Personen)? Siehe Antwort zu Frage 8 a. c) Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung bereits ergriffen, um in den Ursprungsländern der illegalen Transporte eine stärkere Verfolgung der massenhaften Züchtung für den illegalen Markt in ganz Europa zu erreichen? Der illegale Welpenhandel innerhalb der EU betrifft zahlreiche Mitgliedstaaten. Verhandlungen und Vereinbarungen mit den Mitgliedstaaten sind der Bundesregierung vorbehalten . Entscheidend für die Reduzierung von illegalen Welpentransporten aus dem Ausland ist auch, dass die betreffenden Mitgliedstaaten gegen Transporte von zu jungen und nicht ausreichend geimpften Tieren konsequent vorgehen. Bundesminister Schmidt hat zugesagt und auch bereits erste Schritte unternommen, dieses Anliegen an die zuständigen Minister in den Mitgliedstaaten heranzutragen. Darüber hinaus plant das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit gegen den Kauf von Welpen, die nicht aus seriösen Zuchten stammen.