Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 26.08.2016 Vertretung der Berufsinteressen der Pflegenden Ein Pflegering als Interessengemeinschaft wird vom Deutschen Pflegerat und der Bayerischen Arbeitsgemeinschaft für Pflegeberufe als unzureichend kritisiert. Dennoch hat die Staatsregierung den Pflegering im Januar dieses Jahres ins Leben gerufen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Mitglieder zählt die Interessenvertretung Pflegering inzwischen? 2. a) Ist weiterhin davon auszugehen, dass die Interessenvertretung durch ein ehrenamtliches Präsidium vertreten werden soll? b) Wie sehen die derzeitigen Planungen zum Vorstand dieser Interessenvertretung aus? c) Wäre eine rein ehrenamtliche Vertretung der Pflegenden ausreichend, da ja die größte Berufsgruppe in Bayern vetreten werden soll? 3. Welche Ziele werden durch die Einrichtung des Pflegerings kurz-, mittel- und langfristig angestrebt? 4. Gibt es Überlegungen der Staatsregierung, die Konzeption des Pflegerings auszuweiten, um dem Anspruch einer guten Interessenvertretung näherzukommen ? 5. Inwieweit wird die Staatsregierung den Forderungen des Deutschen Pflegerats und der Bayerischen Arbeitsgemeinschaft für Pflegeberufe nach einer möglichst guten Berufsvertretung entgegenkommen? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 13.09.2016 1. Wie viele Mitglieder zählt die Interessenvertretung Pflegering inzwischen? Die „Vereinigung der bayerischen Pflege“ wird in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Dazu ist eine gesetzliche Grundlage erforderlich. Im ersten Halbjahr 2016 hat das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zunächst diese gesetzliche Grundlage für die Errichtung einer Interessenvertretungskörperschaft für die Pflegenden erarbeitet und wurde dabei von einem Expertengremium („Gründungskonferenz“) beraten. Der Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Vereinigung der bayerischen Pflege wurde am 12.07.2016 vom Kabinett gebilligt und befindet sich derzeit in der Verbandsanhörung. Die Errichtung der „Vereinigung der bayerischen Pflege“ kann erst nach Beschluss des Landtags über den Gesetzentwurf und nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen. Zum aktuellen Zeitpunkt ist daher die „Vereinigung der bayerischen Pflege“ noch nicht errichtet und kann folglich auch keine Mitglieder haben. 2. a) Ist weiterhin davon auszugehen, dass die Interessenvertretung durch ein ehrenamtliches Präsidium vertreten werden soll? b) Wie sehen die derzeitigen Planungen zum Vorstand dieser Interessenvertretung aus? c) Wäre eine rein ehrenamtliche Vertretung der Pflegenden ausreichend, da ja die größte Berufsgruppe in Bayern vetreten werden soll? In dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass die Körperschaft von einem ehrenamtlichen Präsidium vertreten wird. Das Präsidium soll aus drei Personen (eine Präsidentin/ein Präsident und zwei Vizepräsidentinnen/Vizepräsidenten) bestehen. Hinzu kommen acht Personen, die zusammen mit dem Präsidium den Vorstand der Körperschaft bilden. Aus Sicht der Staatsregierung ist eine ehrenamtliche Vertretung der Körperschaft ausreichend und sachgerecht. Die Verwaltung der Körperschaft soll durch eine Geschäftsstelle mit hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfolgen . Dieser Aufbau entspricht der Organisationsstruktur bei den Heilberufekammern und hat sich dort bewährt. 3. Welche Ziele werden durch die Einrichtung des Pflegerings kurz-, mittel- und langfristig angestrebt ? Die Körperschaft „Vereinigung der bayerischen Pflege“ soll die Interessen der beruflich Pflegenden in Bayern gegenüber Politik und Gesellschaft vertreten. Sie soll die Qualität in der Pflege weiterentwickeln und an Gesetzgebungsvorhaben mitwirken. Die Körperschaft soll Ansprechpartner für die Pflegenden in allen berufsrechtlichen, -ethischen und fachlichen Belangen sein. Zudem können mittelfristig staat- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 18.11.2016 17/12971 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12971 liche Vollzugsaufgaben, etwa im Bereich der Fort- und Weiterbildung oder in der Berufsaufsicht, auf die Körperschaft übertragen werden. 4. Gibt es Überlegungen der Staatsregierung, die Konzeption des Pflegerings auszuweiten, um dem Anspruch einer guten Interessenvertretung näherzukommen ? Nach Auffassung der Staatsregierung wird die „Vereinigung der bayerischen Pflege“ eine starke Stimme für die Pflege gegenüber Staat und Gesellschaft sein, die wichtige Impulse für die Pflegenden und die Pflege setzen wird. Als Selbstverwaltungskörperschaft soll sie ihre Belange im Wesentlichen selbst durch Satzung regeln und eigene Schwerpunkte beim Auftritt nach außen setzen. Alle bayerischen Pflegekräfte sind aufgerufen, ihre Interessenvertretung aktiv mitzugestalten , sodass diese der maßgebliche Ansprechpartner in allen Fragen der Pflege in Bayern werden kann. 5. Inwieweit wird die Staatsregierung den Forderungen des Deutschen Pflegerats und der Bayerischen Arbeitsgemeinschaft für Pflegeberufe nach einer möglichst guten Berufsvertretung entgegenkommen ? Die Forderungen des Deutschen Pflegerats und des Bayerischen Landespflegerats (ehem. Bayerische Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Pflegeberufe) zielen ausschließlich auf eine Pflegekammer nach dem Muster der klassischen Berufskammern ab. Diesen Weg mit Pflichtmitgliedschaft und Beitragspflicht will die Staatsregierung mit dem gewählten Modell einer Interessenvertretung der Pflegenden gerade nicht gehen. Mit der Form einer körperschaftlichen Interessenvertretung für die Pflege, die auf Freiwilligkeit basiert, betreten wir Neuland. Die Staatsregierung setzt darauf, dass die Pflegekräfte und Verbände die Vorteile dieser Einrichtung anerkennen und zu einer schlagkräftigen Institution in der Pflegelandschaft ausgestalten werden.