Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Waldmann SPD vom 19.07.2016 Perspektiven von Jugendlichen mit Behinderung nach dem Schulabschluss Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hat sich in den letzten 10 Jahren die Zahl der behinderten Jugendlichen nach ihrem Schulabschluss in Bezug auf ihre Tagesumgebung entwickelt (bitte absolut und prozentual für Bayern, die Regierungsbezirke, die Landkreise und die kreisfreien Städte)? 2. a) Wie viele Jugendliche finden eine Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt? b) Wie viele Jugendliche wechseln vom ersten Arbeitsmarkt in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)? c) Wie viele Jugendliche arbeiten nach dem Schulabschluss direkt in einer Werkstatt für behinderte Menschen ? 3. a) Wie viele Jugendliche gehen nach ihrem Schulabschluss in eine Förderstätte oder Fördertagesstätte? b) Wie viele Jugendliche wechseln von den Förderstätten innerhalb eines Jahres in eine Werkstatt? c) Wie viele Jugendliche wechseln von einer Werkstatt in eine Förderstätte? 4. Wie viele Jugendliche finden eine Tagesbetreuung durch ihre Angehörigen? 5. Wie viele Jugendliche leben mangels Angeboten an Förderplätzen zu Hause? 6. Falls die Anzahl der Jugendlichen, die in den Förderstätten verbleiben, gestiegen ist, frage ich die Staatsregierung , ob ihr Erkenntnisse vorliegen, warum die Zahl gestiegen ist? 7. Wenn weniger Jugendliche von einer Förderstätte in eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung wechseln , wie sind die Förderstätten darauf eingerichtet, betreuende Tagesstätten für Menschen mit hohem Hilfebedarf zu sein? 8. a) Wie beurteilt die Staatsregierung die aktuelle Situation der Ausbildung junger Menschen mit Behinderung im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention (UN- BRK)? b) Wie wird die Staatsregierung die Situation im Sinne der Inklusion – also der betrieblichen und betriebsnahen Ausbildung – weiterentwickeln? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 17.09.2016 Vorbemerkung: Der Staatsregierung liegen zu den Fragen 1 bis 7 der Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Ruth Waldmann keine Daten vor. Daher wurden sowohl der Bayerische Bezirketag sowie die bayerischen Bezirke als auch die Bundesagentur für Arbeit (BA), Regionaldirektion Bayern (RD Bayern der BA) zur Beantwortung eingeschaltet. Allerdings liegen auch dort nicht zu allen Fragen Daten vor. 1. Wie hat sich in den letzten 10 Jahren die Zahl der behinderten Jugendlichen nach ihrem Schulabschluss in Bezug auf ihre Tagesumgebung entwickelt (bitte absolut und prozentual für Bayern, die Regierungsbezirke, die Landkreise und die kreisfreien Städte)? Dem Bayerischen Bezirketag liegen auf Regierungsbezirke , Landkreise und kreisfreie Städte heruntergebrochene Zahlen nicht vor. Diese Daten könnten von den bayerischen Bezirken nur durch einen umfangreichen händischen Aktensturz erhoben werden. Lediglich ein Bezirk gibt an, dass dort die Fallzahlen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und in Förderstätten in den letzten 10 Jahren um ca. 5 % pro Jahr gestiegen sind. Der RD Bayern liegen hierzu keine Daten vor. 2. a) Wie viele Jugendliche finden eine Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt? Dem Bayerischen Bezirketag liegen hierzu keine konkreten Daten vor. Die RD Bayern teilt mit, dass sich ihre Daten auf arbeitslos gemeldete Jugendliche beschränken, sodass nur über einen Teil der bayerischen Jugendlichen mit und ohne Schwerbehinderung berichtet werden kann. Des Weiteren besteht bei der RD Bayern keine Möglichkeit, Zahlen über Abgänge aus den WfbM in den ersten Arbeitsmarkt und umgekehrt zur Verfügung zu stellen. Insgesamt wurden laut RD Bayern 2015 in Bayern 55.859 arbeitslos gemeldete Jugendliche (15 bis 25 Jahre) in Arbeit vermittelt, darunter 811 arbeitslos gemeldete Jugendliche mit Schwerbehinderung. Ebenfalls wurden im abgeschlossenen Berichtsjahr 2014/2015 50.412 Bewerber von den bayerischen Agenturen für Arbeit und gemeinsamen Einrichtungen (Jobcentern) bei der Suche nach einer Lehrstelle erfolgreich unterstützt. Von den insgesamt 2.670 unterstützten Bewerbern mit Behinderung mündeten 80 % in eine Berufsausbildung ein. Weitere 3.587 Bewerber, darunter 91 Bewerber mit Behinderung , nahmen statt einer Ausbildung eine Beschäftigung auf. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 18.11.2016 17/12972 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12972 Die restlichen Bewerber entschieden sich für andere Wege, wie den Besuch einer weiterführenden Schule, die Aufnahme eines Studiums, oder wurden anderweitig versorgt (z. B. mit Übergangsmaßnahmen zur Herstellung der Ausbildungsreife ). b) Wie viele Jugendliche wechseln vom ersten Arbeitsmarkt in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)? Von den bayerischen Bezirken werden seit 2009 Daten hierzu erfasst und liegen nach Angaben des Bayerischen Bezirketags bis einschließlich 2013 vor. Die Entwicklung stellt sich demnach wie folgt dar: 2009 2010 2011 2012 2013 (Neu-)Zugänge Jugendlicher vom allgemeinen Arbeitsmarkt 468 511 501 384 381 (Neu-)Zugänge in WfbM gesamt 1.713 1.811 1.633 1.281 1.390 Prozentanteil aller Neuzugänge 27,32 28,22 30,68 29,98 27,41 Die RD Bayern teilt hierzu mit: Die BA-Kunden machen ca. 10 % aller WfbM-Beschäftigten in Bayern aus. Die restlichen 90 % aller WfbM-Beschäftigten befinden sich im sogenannten Arbeitsbereich, der in der Zuständigkeit der Bezirke liegt. 2015 sind insgesamt 1.435 Menschen mit Behinderung in Zuständigkeit der BA in eine WfbM eingemündet. Davon waren 1.052 Jugendliche mit Behinderung im Alterssegment zwischen 15 und 25 Jahren. 879 davon waren Schulabgänger des Schuljahrs 2014/2015. Ein Wechsel von Jugendlichen aus einer Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt in die WfbM dürfte nach Einschätzung der RD Bayern eher in geringem Umfang stattfinden. Zahlen diesbezüglich sind aber nicht verfügbar. c) Wie viele Jugendliche arbeiten nach dem Schulabschluss direkt in einer Werkstatt für behinderte Menschen? Dem Bayerischen Bezirketag liegen hierzu entsprechende Daten von 2009 bis 2013 vor. Die Entwicklung stellt sich demnach wie folgt dar: 2009 2010 2011 2012 2013 Zugänge Schulabgänger 852 898 772 570 639 Prozentanteil aller Neuaufnahmen 49,74 49,59 47,27 44,50 45,97 Bezüglich des Bereichs der RD Bayern wird auf die Antwort zu Frage 2 a verwiesen. 3. a) Wie viele Jugendliche gehen nach ihrem Schulabschluss in eine Förderstätte oder Fördertagesstätte ? b) Wie viele Jugendliche wechseln von den Förderstätten innerhalb eines Jahres in eine Werkstatt? c) Wie viele Jugendliche wechseln von einer Werkstatt in eine Förderstätte? 4. Wie viele Jugendliche finden eine Tagesbetreuung durch ihre Angehörigen? 5. Wie viele Jugendliche leben mangels Angeboten an Förderplätzen zu Hause? Zu den Fragen 3 a bis 5 sind weder bei der RD Bayern noch beim Bayerischen Bezirketag oder den bayerischen Bezirken Daten verfügbar noch liegen dort nähere Erkenntnisse vor. 6. Falls die Anzahl der Jugendlichen, die in den Förderstätten verbleiben, gestiegen ist, frage ich die Staatsregierung, ob ihr Erkenntnisse vorliegen, warum die Zahl gestiegen ist? Daten hierzu liegen weder dem Bayerischen Bezirketag noch den bayerischen Bezirken vor. Diese Daten könnten von den bayerischen Bezirken nur durch einen umfangreichen händischen Aktensturz erhoben werden. Die Zahl der Jugendlichen mit Behinderung in Förderstätten ist nach Auskunft des Bayerischen Bezirketags allerdings angestiegen, weil die Zahl der schwerstmehrfachbehinderten (Förder-)Schulabgänger in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat. Diese Jugendlichen sind nicht imstande, ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen und können deshalb nicht in eine WfbM aufgenommen werden bzw. dorthin wechseln, so der Bayerische Bezirketag. 7. Wenn weniger Jugendliche von einer Förderstätte in eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung wechseln, wie sind die Förderstätten darauf eingerichtet , betreuende Tagesstätten für Menschen mit hohem Hilfebedarf zu sein? Förderstätten sind nach Auskunft des Bayerischen Bezirketags speziell für die Zielgruppe eingerichtet. Dies äußert sich z. B. in der Größe der Gruppen und in der Personalausstattung . Konkrete Daten zu Jugendlichen, die von einer Förderstätte in eine WfbM wechseln, sind beim Bayerischen Bezirketag nicht vorhanden und müssten von den bayerischen Bezirken durch einen händischen Aktensturz ermittelt werden. 8. a) Wie beurteilt die Staatsregierung die aktuelle Situation der Ausbildung junger Menschen mit Behinderung im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)? Auch bei der Situation der Ausbildung junger Menschen mit Behinderung schreitet die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Bayern voran, wenngleich es weiterhin ein langer Weg zu einem inklusiven Arbeitsmarkt ist. Die positive Entwicklung kann unter anderem aus dem Inklusionsbarometer der Aktion Mensch abgeleitet werden sowie aus einer steigenden Anzahl von Abgängen von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt. Alles in allem erkennt die Staatsregierung Fortschritte in der beruflichen Situation von Menschen mit Behinderung, auch bei der (beruflichen) Ausbildung von Jugendlichen mit Behinderung. Gleichwohl bleibt die Einführung von inklusiven Strukturen am allgemeinen Arbeitsmarkt nach wie vor eine (gesamtgesellschaftliche) Daueraufgabe. b) Wie wird die Staatsregierung die Situation im Sinne der Inklusion – also der betrieblichen und betriebsnahen Ausbildung – weiterentwickeln? Ein Ziel der Staatsregierung ist die weitere Verbesserung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Dies soll insbesondere durch die Schärfung des Bewusstseins für die Belange von Menschen mit Behinderung bei Arbeitgebern sowie in der Gesellschaft, aber auch durch die Fortsetzung der (bewährten) finanziellen Unterstützung der Arbeitgeber und von Menschen mit Behinderung erreicht werden. Drucksache 17/12972 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Zahlreiche Informationsbroschüren sensibilisieren und klären Arbeitgeber über die Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf. Die jährliche Verleihung des Inklusionspreises „JobErfolg – Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz“ soll Arbeitgeber ermutigen und motivieren, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen . Darüber hinaus soll künftig eine eigene Website des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS), die sich thematisch mit der beruflichen Inklusion beschäftigt, interessierte Arbeitgeber sensibilisieren und umfassend informieren. Verschiedene Maßnahmen sollen zudem das Bewusstsein in Bezug auf Menschen mit Behinderung im öffentlichen Dienst schärfen, etwa die Teilhaberichtlinien und der jährliche Bericht des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat an den Landtag zur Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen beim Freistaat Bayern. Der Freistaat Bayern unterstützt daneben den Zugang zu Arbeit auf einem zunehmend inklusiven Arbeitsmarkt durch finanzielle Leistungen an Arbeitgeber (einschließlich Integrationsfirmen) und an schwerbehinderte Menschen zur begleitenden Hilfe. Zu nennen sind hier vor allem folgende Maßnahmen (neben den bestehenden Regelleistungen an Arbeitgeber und Menschen mit Behinderung): Das Programm „Chancen schaffen“. Dieses Programm existiert bereits in seiner dritten Auflage. Mit ihm soll die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderung verbessert und die Umsetzung des Bund-Länder-Programms „Initiative Inklusion“ in Bayern forciert werden. Arbeitgeber können Zuschüsse für jeden neuen Arbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen erhalten. Der Förderumfang beträgt ca. 15 Mio. Euro aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Das Programm läuft (zunächst) bis Ende 2016; über eine Fortsetzung wurde noch nicht entschieden. Seit Programmstart im Jahr 2012 wurden so 297 neue Arbeitsplätze in Betrieben und 93 in Integrationsfirmen gefördert. Daneben fördert das StMAS aus Mitteln der Ausgleichsabgabe jährlich 85 Integrationsfirmen mit rund 3.700 Arbeitsplätzen , wovon ca. 1.700 mit Menschen mit Behinderung besetzt sind (Stand: März 2016). In diesem Zusammenhang wurde die Förderrichtlinie in diesem Jahr überarbeitet, was zu einer geschätzten Ausweitung der Förderung um etwa 3 Mio. Euro jährlich auf 13 Mio. Euro führen wird. Darüber hinaus setzt das StMAS (zusammen mit der RD Bayern) das Programm „Initiative Inklusion“ (hier: Handlungsfelder 2 und 3) mit Mitteln der bayerischen Ausgleichsabgabe fort. Für die Integration von Menschen mit (Schwer-) Behinderung wird so bis Ende 2018 die Schaffung neuer Ausbildungs- und Arbeitsplätze gefördert. Der Freistaat Bayern wird hierbei etwa 8 Mio. Euro aus der Landesausgleichsabgabe einsetzen, nachdem die Programmmittel bereits 2016 ausgeschöpft worden sind. Im Rahmen der Weiterführung des Programms sollen weitere ca. 270 Ausbildungsplätze sowie ca. 600 zusätzliche Arbeitsplätze gefördert werden. Bisher sind 306 neue Ausbildungs- (Handlungsfeld 2) und 668 neue Arbeitsplätze (Handlungsfeld 3) in Bayern gefördert worden. In diesem Zusammenhang teilt die BA mit, dass diese zudem häufig die Aufnahme einer Ausbildungsstelle mit einem sogenannten Ausbildungszuschuss für Betriebe unterstützt. Das StMAS unterstützt daneben mit dem Sonderprogramm „Berufsorientierung Individuell“ (Umsetzung des Handlungsfelds 1 der „Initiative Inklusion“ in Bayern) den Aufbau und die Förderung eines beruflichen Orientierungsverfahrens für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler aller allgemeinbildenden Schulen, insbesondere solcher Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf . Die Länder können hierbei künftig auch anteilig Mittel der Ausgleichsabgabe zur Kofinanzierung einsetzen. Die genaue Ausgestaltung derartiger Orientierungsverfahren auf bayerischer Ebene wird derzeit zwischen den zuständigen Ressorts diskutiert. Auch mit der sogenannten Gesamtmaßnahme „Übergang Förderschule – Beruf“, welche das StMAS und das Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) mit der RD Bayern seit einigen Jahren umsetzt, werden junge Menschen mit (geistiger) Behinderung durch eine flächendeckende Unterstützung – vergleichbar einem beruflichen Orientierungsverfahren – beim Übergang in den Arbeitsmarkt unterstützt. Seit 2007 konnten 351 geistig behinderte Förderschülerinnen und Förderschüler (Stand: September 2015, letzte verfügbare Daten) in Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarkts vermittelt werden. Angesichts der besonderen Bedürfnisse der Zielgruppe ist dies ein großer Erfolg. Alles in allem reichte der Freistaat allein 2015 Leistungen in Höhe von rd. 73,4 Mio. Euro aus der Ausgleichsabgabe für die Förderung der beruflichen Teilhabe aus. Davon entfielen über 50 Mio. Euro auf die direkte Förderung von Arbeitgebern und Menschen mit Behinderung. Jungen Menschen eine möglichst betriebsnahe bzw. betriebliche Ausbildung zu ermöglichen, ist darüber hinaus Ziel der BA in Bayern. Dabei steht auch die Weiterentwicklung und Unterstützung von Ausbildungen für junge Menschen mit Behinderung im Blick. Hierzu wurden bereits in verschiedene Richtungen Aktivitäten eingeleitet, um passgenaue Angebote zu verbessern. So wurde bereits 2013 das Projekt TINA (Trägergestützte INklusive Ausbildung) an den Standorten Regensburg und Augsburg ins Leben gerufen, mit welchem jungen Menschen mit Lernbehinderung oder psychischen Erkrankungen Ausbildungen ermöglicht werden sollen. Ziel ist, durch eine individuelle Begleitung und durchlässige Gestaltung zwischen verschiedenen Ausbildungsformen (z. B. von einer integrativen zu einer – weniger intensiven – kooperativen oder betrieblichen Ausbildung) einen Wechsel der Teilnehmer in eine betriebsnahe bzw. betriebliche Ausbildung zu ermöglichen. Im Rahmen des Projekts erfolgte zudem eine Verzahnung mit dem Schulversuch „Inklusive Berufliche Bildung “ der Stiftung Bildungspakt Bayern. Darüber hinaus befindet sich die BA in Bayern in einem Dialog mit den Bildungsträgern und Arbeitgebern, wie die Aus- und Weiterbildungsformen für Menschen mit Behinderung unter dem Gesichtspunkt „Arbeitswelt 4.0“ weiterentwickelt werden sollten. Der Freistaat Bayern wird aber auch in Zeiten der Inklusion auf spezielle Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und ihren besonderen Bedürfnissen setzen. Einrichtungen , wie WfbM, Förderstätten und Berufsbildungswerke haben auch weiterhin ihre Daseinsberechtigung, da auch auf einem inklusiven Arbeitsmarkt nicht alle Menschen mit einer Behinderung einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz finden werden. Um aber den allgemeinen Arbeitsmarkt bereits jetzt besser mit diesen Einrichtungen insbesondere WfbM zu verzahnen , führt der Freistaat Bayern – teilweise zusammen mit der RD Bayern und den bayerischen Bezirken – die beiden Modellvorhaben „Werkstatt inklusiv“ und „Begleiteter Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12972 Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt“ (BÜWA) durch. Mit „Werkstatt inklusiv“ sollen sogenannte ausgelagerte Arbeitsplätze in Betrieben des ersten Arbeitsmarkts für diejenigen Werkstattbeschäftigten geschaffen werden, die sich den Übertritt in den allgemeinen Arbeitsmarkt (noch) nicht zutrauen. Seit 2010 sind dabei 488 neue ausgelagerte Arbeitsplätze gefördert worden. Ziele des bayerischen Modellvorhabens BÜWA sind vor allem, mehr Menschen mit Behinderung aus den WfbM zu motivieren, einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt zu suchen und mehr Arbeitgeber dazu zu bewegen, Werkstattbeschäftigte einzustellen . Durch das Modellprojekt erhalten 345 Teilnehmer durch intensive Betreuung und Vorbereitung die Chance auf eine Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt.