Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD vom 10.08.2016 Landesgesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Welche konkreten Landesgesetze wurden seit dem 01.01.2016 außer Kraft gesetzt? 1.2 Welche konkreten Landesverordnungen wurden seit dem 01.01.2016 außer Kraft gesetzt (bitte unter Angabe von Datum und konkreter Bezeichnung und politischer Zielsetzung der Vorschrift)? 1.3 Welche konkreten Verwaltungsvorschriften wurden seit dem 01.01.2016 außer Kraft gesetzt (bitte unter Angabe von Datum und konkreter Bezeichnung und politischer Zielsetzung der Vorschrift)? 2.1 Welche konkreten Landesgesetze sind seit dem 01.01.2016 in Kraft getreten (bitte unter Angabe von Datum und konkreter Bezeichnung und konkreter Zielsetzung der Vorschrift)? 2.2 Welche konkreten Landesverordnungen sind seit dem 01.01.2016 in Kraft getreten (bitte unter Angabe von Datum und konkreter Bezeichnung und konkreter Zielsetzung der Vorschrift)? 2.3 Welche konkreten Verwaltungsvorschriften sind seit dem 01.01.2016 in Kraft getreten (bitte unter Angabe von Datum und konkreter Bezeichnung und konkreter Zielsetzung der Vorschrift)? 3.1 Wie viele Landesgesetze sind derzeit in Kraft? 3.2 Wie viele Landesverordnungen sind derzeit in Kraft? 3.3 Wie viele Verwaltungsvorschriften sind derzeit in Kraft? 4.1 Wann hat sich der von Ministerpräsident Seehofer 2013 angekündigte „Normprüfungsausschuss“ der Staatsregierung konstituiert, der von der damaligen Staatskanzleiministerin Haderthauer persönlich geleitet werden sollte (bitte mit Datums- und Teilnehmerangabe )? 4.2 Wie oft hat der Normprüfungsausschuss seitdem getagt (Datums- und Teilnehmerangabe und konkrete Tagesordnung)? 4.3 Welche konkreten Beschlüsse wurden gefasst? 5. Wie beurteilt die Staatsregierung die im Mai veröffentlichte Studie der GMS Dr. Jung GmbH im Auftrag der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw), wonach mittelständische Unternehmen in Bayern die Arbeit bayerischer Behörden überwiegend weniger gut/ schlecht beurteilen (aus: bürokratische Belastungen aus Sicht der Unternehmen vbw – Mai 2016)? 6. Welche landespolitischen Verbesserungen zum Bürokratieabbau will die Staatsregierung erreichen, damit Unternehmen in Bayern die bayerische Behördenarbeit in den Bereichen Betriebsführung, Import und Export , Aus- und Weiterbildung künftig besser beurteilen, als in obiger Umfrage unter Punkt 5 dargestellt (bitte nach den Bereichen getrennt aufschlüsseln)? 7. Welche landespolitischen Verbesserungen zum Bürokratieabbau will die Staatsregierung erreichen, damit Unternehmen in Bayern die Behördenarbeit in den Bereichen Teilnahme Ausschreibungen, Forschung und Entwicklung, Bau Betriebsstätte, künftig besser beurteilen , als in obiger Umfrage unter Punkt 5 dargestellt (bitte nach den Bereichen getrennt aufschlüsseln)? 8.1 Welche landespolitischen Statistiken und Dokumentationspflichten für die bayerische Wirtschaft plant die Staatsregierung im Konkreten abzuschaffen? 8.2 Welche Planstellen hat die Staatsregierung geschaffen , die sich ausschließlich damit befassen, wie sich Regelungen und Vorschriften in Bayern auswirken? 8.3 Welche landespolitischen Bürokratiekosten plant die Staatsregierung im Konkreten abzuschaffen oder zu minimieren? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 18.11.2016 17/12973 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12973 Antwort des Leiters der Staatskanzlei Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben vom 19.09.2016 Die Schriftliche Anfrage wird in Abstimmung mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie sowie dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wie folgt beantwortet: 1.1 Welche konkreten Landesgesetze wurden seit dem 01.01.2016 außer Kraft gesetzt? 1.2 Welche konkreten Landesverordnungen wurden seit dem 01.01.2016 außer Kraft gesetzt (bitte unter Angabe von Datum und konkreter Bezeichnung und politischer Zielsetzung der Vorschrift)? 1.3 Welche konkreten Verwaltungsvorschriften wurden seit dem 01.01.2016 außer Kraft gesetzt (bitte unter Angabe von Datum und konkreter Bezeichnung und politischer Zielsetzung der Vorschrift)? 2.1 Welche konkreten Landesgesetze sind seit dem 01.01.2016 in Kraft getreten (bitte unter Angabe von Datum und konkreter Bezeichnung und konkreter Zielsetzung der Vorschrift)? 2.2 Welche konkreten Landesverordnungen sind seit dem 01.01.2016 in Kraft getreten (bitte unter Angabe von Datum und konkreter Bezeichnung und konkreter Zielsetzung der Vorschrift)? 2.3 Welche konkreten Verwaltungsvorschriften sind seit dem 01.01.2016 in Kraft getreten (bitte unter Angabe von Datum und konkreter Bezeichnung und konkreter Zielsetzung der Vorschrift)? 3.1 Wie viele Landesgesetze sind derzeit in Kraft? 3.2 Wie viele Landesverordnungen sind derzeit in Kraft? 3.3 Wie viele Verwaltungsvorschriften sind derzeit in Kraft? Die Staatsregierung darf auch im Rahmen ihrer Antwort auf parlamentarische Anfragen den Anfragenden auf andere öffentlich zugängliche Informationsquellen verweisen (VerfGHE 54, 62 [75 f. mit weiteren Nachweisen]). Denn das parlamentarische Fragerecht der einzelnen Abgeordneten dient der politischen Überprüfung konkreter abgeschlossener Vorgänge und nicht der Zusammenstellung und anschaulichen Aufbereitung frei verfügbarer Informationen durch die Staatsregierung. Davon ausgehend werden die Fragen 1 bis 3 wie folgt beantwortet: Die im Jahr 2016 bisher in und außer Kraft getretenen bayerischen Gesetze und Rechtsverordnungen finden sich im Einzelnen in den erschienenen Ausgaben des Gesetzund Verordnungsblatts, auf das verwiesen wird. Die im Jahr 2016 in und außer Kraft getretenen Verwaltungsvorschriften ergeben sich bezüglich der in den vier Amtsblättern veröffentlichten Verwaltungsvorschriften (sog. veröffentlichte Verwaltungsvorschriften) aus den amtlichen Verkündungsorganen Allgemeines Ministerialblatt, Bayerisches Justizministerialblatt , Amtsblatt des Staatsministeriums der Finanzen , für Landesentwicklung und Heimat sowie Amtsblatt des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst und aus den Anhängen der Fortführungsnachweise . Das Gesetz- und Verordnungsblatt sowie die vier Amtsblätter sind auf der Verkündungsplattform Bayern frei zugänglich (www.verkuendung-bayern.de). Der Datenbestand ist zudem in der behördeninternen Datenbank BAY- ERN.RECHT komfortabel recherchierbar – auch für die Fraktionen des Landtags, Abgeordnete und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die in 2016 in und außer Kraft getretenen sog. unveröffentlichten , also nicht in den Amtsblättern allgemein, sondern nur behördenintern in der Datenbank BAYERN.RECHT bekannt gemachten Verwaltungsvorschriften sind ebenfalls komfortabel in der behördeninternen Datenbank BAYERN. RECHT recherchierbar. Aufgrund des zum Jahreswechsel 2015/2016 durchgeführten sog. Sunsets für Verwaltungsvorschriften finden sich in der behördeninternen Datenbank BAYERN.RECHT zudem zwei Listen der nach dem 01.01.2016 fortgeltenden veröffentlichten und nicht-veröffentlichten Verwaltungsvorschriften . Diese Listen können, ebenso wie parallel geführte Negativlisten mit den zum Jahreswechsel 2015/2016 außer Kraft getretenen Verwaltungsvorschriften, im Bedarfsfall nachgereicht werden; darauf wird aufgrund der aufgezeigten einfachen Recherchemöglichkeiten derzeit verzichtet. Für die Zielsetzung der 2016 in Kraft gesetzten Landesgesetze wird auf die zugehörigen Landtagsdrucksachen und die parlamentarische Beratung der Gesetze verwiesen. Die Zielsetzung der 2016 in Kraft gesetzten Landesverordnungen ergibt sich entsprechend Art. 80 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) aus ihrer Ermächtigungsgrundlage, die im Einleitungssatz jeder Verordnung konkret angegeben ist. Die Zielsetzung der 2016 in Kraft gesetzten veröffentlichten und unveröffentlichten Verwaltungsvorschriften ergibt sich unmittelbar aus dem Betreff bzw. dem Beginn der jeweiligen Verwaltungsvorschrift. Die in Kraft befindlichen bayerischen Gesetze und Verordnungen des Landesrechts sind vollständig aufgelistet im sog. Fortführungsnachweis zur Bayerischen Rechtssammlung . Der Fortführungsnachweis wird offiziell jeweils zum Stichtag 1. Januar jedes Jahres neu erstellt. Der insoweit letzte veröffentlichte Fortführungsnachweis zum Stichtag 01.01.2015 ist unter www.verkuendung-bayern.de/files/ gvbl/2014/00/gvbl-2014-03.pdf im Internet abrufbar. Die Erstellung des jährlichen Fortführungsnachweises ist aufwendig . Ein Fortführungsnachweis zum Stichtag 01.01.2016 ist derzeit in Arbeit. Er soll alsbald erscheinen. Eine inoffizielle, dafür aber tagesaktuelle Übersicht zu den aktuell geltenden Gesetzen und Verordnungen des Landesrechts gibt die für jedermann einsehbare Internetseite www.gesetze-bayern. de, die jeden Tag bereits auf der Startseite unter der Rubrik „Vorschriften“ die gewünschten Zahlen angibt. Dort findet sich auch eine entsprechende tagesaktuelle Auflistung der jeweils geltenden veröffentlichten Verwaltungsvorschriften. Die Angaben werden sorgfältig erstellt, haben anders als der einmal jährlich erstellte offizielle Fortführungsnachweis aber keinen amtlichen Charakter. In der behördeninternen Datenbank BAYERN.RECHT finden sich die genannten Informationen ebenfalls. Die Staatsregierung hat die Datenbank BAYERN.RECHT erst kürzlich am 16.06.2016 im Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen vorgestellt, auf das diesbezügliche Protokoll, das dem Fragesteller zugänglich ist, wird ergänzend Bezug genommen. Drucksache 17/12973 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 4.1 Wann hat sich der von Ministerpräsident Seehofer 2013 angekündigte „Normprüfungsausschuss“ der Staatsregierung konstituiert, der von der damaligen Staatskanzleiministerin Haderthauer persönlich geleitet werden sollte (bitte mit Datumsund Teilnehmerangabe)? 4.2 Wie oft hat der Normprüfungsausschuss seitdem getagt (Datums- und Teilnehmerangabe und konkrete Tagesordnung)? 4.3 Welche konkreten Beschlüsse wurden gefasst? Der in den Fragen in Bezug genommene Normprüfungsausschuss findet seine Rechtsgrundlage in § 6 Abs. 4 der Geschäftsordnung der Staatsregierung (BayRS 1102-2-1-S). Aus der Bestimmung ergibt sich unmittelbar die personelle Zusammensetzung des Normprüfungsausschusses. Aus ihr ergibt sich auch, dass der Normprüfungsausschuss ein Gremium ist, das als Eskalationsgremium nur einberufen wird, wenn im Rahmen der Ressortanhörung vor Ministerratsbehandlung keine Einigkeit über die Notwendigkeit einer Norm erzielt werden kann. Andernfalls besteht dagegen keine Notwendigkeit einer Sitzung. Da über die Paragrafenbremse in der Staatsregierung ein strenger Maßstab für die Notwendigkeit von Normen angelegt wird, bestand zwischen Ressorts und/oder Staatskanzlei zur Frage der Notwendigkeit neuer Normen seither vor der jeweiligen Ministerratsbehandlung kein Dissens. Denn diese Frage ist bei Abstimmung und Erarbeitung der Normentwürfe stets eingeflossen und mit berücksichtigt worden . Es bestand daher seither auch keine Notwendigkeit, den Normprüfungsausschuss zur Entscheidung anzurufen. Vorbemerkung zu den Fragen 5 mit 8.1: Bürokratieabbau und Deregulierung sind seit jeher Kernanliegen der Staatsregierung, um die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Bayern zu stärken und den Bürgerinnen und Bürgern wie auch den Unternehmen mehr Eigenverantwortung zu ermöglichen. Freiheit und Eigenverantwortung waren, sind und bleiben Leitlinien der Politik der Staatsregierung . In engem Schulterschluss mit den Kommunen, der bayerischen Wirtschaft und den Bürgerinnen und Bürgern hat die Staatsregierung bisher schon viel erreicht. Einen umfassenden Bericht „Bilanz des Bürokratieabbaus in Bayern“ hat die Staatsregierung dem Landtag gem. entsprechendem Berichtsauftrag (Beschluss des Landtags vom 26.03.2015, Drs. 17/5898) Ende 2015 übermittelt. Der Bericht ist dem Fragesteller zugänglich und im Übrigen (in leicht überarbeiteter Form) – ebenso wie andere weiterführende Informationen zum Thema – auf www.bayern.de/bürokratieabbau abrufbar. Auf diesen Bericht, der auch laufende Vorhaben umfasst, wird Bezug genommen. Auf die Vorbemerkung zu den Fragen 1 mit 3 wird zudem verwiesen. Im Zuge der Deregulierungsaktivitäten der Staatsregierung beobachtet die Staatsregierung auch repräsentative Meinungsumfragen zum Thema, die von verschiedenen Seiten beauftragt und veröffentlicht werden. Zu nennen sind beispielsweise die jährliche „Bürgerbefragung Öffentlicher Dienst“ des dbb beamtenbund und tarifunion (zuletzt veröffentlicht am 23.08.2016), die regelmäßigen Untersuchungen der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. zu Bürokratie aus Unternehmersicht (zuletzt veröffentlicht am 27.06.2016) oder die Zufriedenheitsbefragung der Bundesregierung von Bürgern und Unternehmern (sukzessive veröffentlicht 2015/2016). Zu den Fragen 5 mit 8.1 ist im Einzelnen Folgendes auszuführen : 5. Wie beurteilt die Staatsregierung die im Mai veröffentlichte Studie der GMS Dr. Jung GmbH im Auftrag der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw), wonach mittelständische Unternehmen in Bayern die Arbeit bayerischer Behörden überwiegend weniger gut/schlecht beurteilen (aus: bürokratische Belastungen aus Sicht der Unternehmen vbw – Mai 2016)? Im Rahmen der vom Fragesteller in Bezug genommenen Studie wurden im Juli 2015 519 kleine und mittlere Unternehmen in Bayern telefonisch befragt. Im Ergebnis zeigt die Studie, dass die befragten Unternehmen die Arbeit bayerischer Behörden nicht überwiegend weniger gut oder gar schlecht beurteilen, wie der Fragensteller suggeriert, sondern vielmehr ganz überwiegend mit deren Arbeit zufrieden sind. Bei der Unterstützung von Betriebsgründungen beurteilen 54 % (Gründung einer Kapitalgesellschaft) bis 78 % (Gewerbeanmeldung ) der Unternehmen die Arbeit der zuständigen Stellen als sehr gut bis gut. Auch in anderen für die Unternehmen besonders wichtigen Bereichen, etwa bei der Einstellung von Beschäftigten (58 %), der Betriebsprüfung (57 %), dem Import und Export (53 %), der Aus- und Weiterbildung (63 %), der Teilnahme an Ausschreibungen (57 %), der Forschung und Entwicklung (59 %) und dem Bau von Betriebsstätten (64 %), überwiegen die sehr guten bis guten Einschätzungen bzgl. der Behördenarbeit. Gleichwohl zeigt die Studie, dass ein deutlicher Anteil vor allem der mittelständischen Unternehmen durch bürokratischen Aufwand, etwa durch Daueraufgaben wie Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten, aber auch durch aufwendige Antragsverfahren, belastet ist. Hier Entlastungen zu schaffen, bleibt daher ein Ziel der Staatsregierung . 6. Welche landespolitischen Verbesserungen zum Bürokratieabbau will die Staatsregierung erreichen , damit Unternehmen in Bayern die bayerische Behördenarbeit in den Bereichen Betriebsführung, Import und Export, Aus- und Weiterbildung künftig besser beurteilen, als in obiger Umfrage unter Punkt 5 dargestellt (bitte nach den Bereichen getrennt aufschlüsseln)? Was die Beurteilung der vom Fragesteller in Bezug genommenen Studie gilt, wird zunächst auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Im Übrigen ist zu den in Frage 6 aufgezählten Bereichen Folgendes festzuhalten: (1) Betriebsführung: Das Internetportal Gründerland.Bayern, das sich an technologieorientierte sowie klassische Branchen richtet, bietet eine erste Orientierung für Gründungsinteressierte und potenzielle Unternehmensnachfolger. Das Portal liefert eine breite Palette an kompakt zusammengefassten Informationen – angefangen von den zehn Schritten zur Unternehmensgründung über unterstützende Netzwerke, Beratung und Coaching bis hin zur Finanzierung und weiteren Förderangeboten . Das Internetportal wird weiter ausgebaut, um gerade auch für Gründer eine noch bessere Übersicht über die Start-up-Landschaft in Bayern zu bieten. Hilfreiche Unterstützung wird auch durch das bayernweite Netzwerk des Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12973 Existenzgründerpaktes mit passenden Ansprechpartnern vor Ort – bei Industrie- und Handelskammern (IHK), Handwerkskammern (HWK), Verbänden, Regierungen, Hochschulen , Gründerzentren, Gründeragenturen und weiteren Organisationen – gewährleistet. Zusätzlich wurden seit 2004 in ganz Bayern Gründeragenturen schrittweise eingerichtet, ausgebaut und bedarfsgerecht verdichtet. Mittlerweile dienen sie flächendeckend als zentrale Anlaufstellen für Existenzgründer. Hier erhalten Gründungsinteressierte, Unternehmensnachfolger und Jungunternehmer Unterstützung bei den ersten Schritten, die für eine erfolgreiche Existenzgründung erforderlich sind. Die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern betreuen die Gründeragenturen in Kooperation mit Notaren, Landratsämtern, den kreisfreien Städten und dem Institut für Freie Berufe. Die Gründungsinfrastruktur, die in Bayern bereits sehr gut ist, wird kontinuierlich weiterentwickelt. So werden mit insgesamt rund 80 Millionen Euro im Rahmen der Initiative Gründerland.Bayern neuartige Gründerzentren und ein starkes Ökosystem entstehen. Mit mindestens einem digitalen Gründerzentrum wird in jedem Regierungsbezirk das digitale Potenzial, das Hochschulen, etablierte Unternehmen und Start-ups in ganz Bayern zu bieten haben, gehoben. Dieses Ökosystem ist die Voraussetzung für den Erfolg digitaler Start-ups und gleichzeitig die Zukunftsfähigkeit der etablierten Unternehmen. Um den Gründern bei der Umsetzung ihrer Geschäftsidee zu helfen, erhalten zudem 20 Start-ups pro Jahr eine finanzielle Anlaufförderung für 12 Monate. Aber auch in anderen Bereichen setzt sich die Staatsregierung für Verbesserungen ein. So ist beispielsweise eine Änderung der Gaststättenverordnung geplant: Nach der bisherigen Rechtslage in Bayern benötigen Inhaber einer Reisegewerbekarte für erlaubnispflichtige, nicht ortsfeste Gaststättenbetriebe eine Gestattung nach § 12 des Gaststättengesetzes (GastG). Diese Gestattungspflicht soll künftig entfallen und durch eine bloße Anzeigepflicht ersetzt werden. In den letzten Jahren sind den Betrieben durch EU- und Bundesvorgaben starke Belastungen entstanden. Hier setzt sich die Staatsregierung für Verbesserungen ein. Beispielsweise hat die Staatsregierung im Rahmen der Öffentlichen Konsultation der EU-Kommission zur Weiterentwicklung des „Small Business Act“ in ihrer Stellungnahme weitergehende Vorschläge unterbreitet, wie auch die EU durch Änderung bestehender sowie derzeit diskutierter Vorschriften eine KMU-freundlichere (KMU = kleine und mittlere Unternehmen ) Politik verwirklichen kann. In der Studie der vbw wird – nicht überraschend – die Belastung durch steuerliche Pflichten als hoher Daueraufwand beschrieben. Das ist in der Sache richtig, aber bundesgesetzlich so vorgegeben. Zudem ist die regelmäßige Überprüfung der Betriebe ein Gebot der Gerechtigkeit und eines effizienten Steuervollzugs. Bayern hat sich immer wieder in Gesetzgebungsverfahren dafür eingesetzt, dass die bürokratischen Lasten nicht weiter steigen. Ein wesentliches Arbeitsziel für die bayerische Betriebsprüfung ist die effiziente Bearbeitung der Fälle und die Beschränkung der bürokratischen Belastung auf ein angemessenes Maß. Dass ein Drittel der Unternehmen die Arbeit für ausgezeichnet oder sehr gut halten und eine deutliche Mehrheit für zumindest gut, ist in Anbetracht der Tatsache, dass eine Betriebsprüfung einen intensiven Verwaltungseingriff darstellt, der oft zu erheblichen Nachzahlungen führt, ein äußerst positiver, die geleisteten Anstrengungen wiedergebender Wert. (2) Import und Export: Im Bereich „Import und Export“ sind Unternehmen durch Bürokratie und Kontakte zu Behörden vor allem belastet durch die erforderlichen Ausfuhrgenehmigungen bei Rüstungsgütern und sog. „dual use Gütern“, die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen sind, also einer Bundesbehörde. Hier wird vor allem die lange Zeitdauer moniert, bis es zu einer Entscheidung kommt. Viele Unternehmen wenden sich aber an das Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi) bei Problemen mit den Bundesbehörden. Das StMWi vermittelt in diesen Fällen zwischen Unternehmen und Bundesbehörden, um zu einer zügigen Entscheidung zu gelangen (ohne aber auf die inhaltliche Ausgestaltung der Entscheidung Einfluss nehmen zu können). Diese Vermittlertätigkeit wird von Unternehmen sehr gelobt. Landespolitische, außenwirtschaftliche Instrumente zur Unterstützung der bayerischen Ex- und Importwirtschaft sind u. a. Delegations- oder Unternehmerreisen sowie Messebeteiligungen oder auch das Programm „Fit für Auslandsmärkte – Go International“. Hier wird von fast allen bayerischen Unternehmen die unbürokratische Herangehensweise an der Teilnahme an diesen geförderten Instrumenten gelobt, egal ob diese durch das StMWi, Bayern International oder die Kammern oder andere Partner in der bayerischen Außenwirtschaftsförderung abgewickelt werden. Teilnahmebzw . Förderanträge sind unkompliziert und können ohne großen bürokratischen Aufwand gestellt werden. (3) Aus- und Weiterbildung: Seitens des StMWi können unter bestimmten Voraussetzungen überbetriebliche Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden, wovon die Unternehmen mittelbar profitieren; eine Förderung von einzelnen Unternehmen erfolgt aus Wettbewerbsgründen nicht. Die Grundsätze zur Förderung der überbetrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen wurden in enger Abstimmung mit den Bildungsträgern und den Regierungen erarbeitet und wurden erst jüngst aufgrund des Zustroms der Flüchtlinge überarbeitet. Die Grundsätze sind bewusst schlank gehalten und haben sich bewährt. Das Förderverfahren an sich ist auf die Regierungen delegiert; dabei müssen die Weiterbildungsträger einen Antrag auf Förderung bei der jeweiligen Regierung stellen. Dass bei dem Antrag bestimmte Angaben gemacht werden müssen (Zweck der Förderung, Fördergegenstand, Laufzeit, arbeitsmarktpolitische Bewertung des Projekts bis zur Verwendungsnachweisprüfung ) ist mehr als sachgerecht, da es sich hier um öffentliche Mittel (Steuergelder) handelt. Auch hier hat sich das Verfahren bewährt und es besteht derzeit kein Anlass, das Verfahren zu ändern. In diesem Zusammenhang ist auch die Rolle der Industrie - und Handelskammern sowie der Handwerkskammern bei der beruflichen Aus- und Weiterbildung hervorzuheben. Viele Aufgaben nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und nach der Handwerksordnung (HwO) sind den Kammern übertragen. Die Kammern führen Verzeichnisse über die Berufsausbildungsverhältnisse in allen anerkannten Ausbildungsberufen , überwachen die berufliche Bildung und sind zuständig für Prüfungen. Dabei werden in hohem Umfang auch ehrenamtliche Prüfer aus den Mitgliedsunternehmen der Kammern eingesetzt, was zu einer kostengünstigen Auf- Drucksache 17/12973 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 gabenerledigung beiträgt. Die Durchführung durch die Kammern sorgt durch deren Wirtschaftsnähe für eine effiziente Erledigung und leistet damit einen bedeutenden Beitrag zur Entbürokratisierung. 7. Welche landespolitischen Verbesserungen zum Bürokratieabbau will die Staatsregierung erreichen , damit Unternehmen in Bayern die Behördenarbeit in den Bereichen Teilnahme Ausschreibungen , Forschung und Entwicklung, Bau Betriebsstätte, künftig besser beurteilen, als in obiger Umfrage unter Punkt 5 dargestellt (bitte nach den Bereichen getrennt aufschlüsseln)? (1) Teilnahme an Ausschreibungen: Anders als der Fragesteller in Frage 5 impliziert, beurteilt die Studie „bürokratische Belastungen aus Sicht der Unternehmen vbw – Mai 2016“ die Arbeit der zuständigen Stellen bei der Reform des Vergabewesens (Teilnahme an Ausschreibungen ) positiv und nennt Entlastungen in mehreren Bereichen. In der besagten Studie wird bereits auf die Modernisierung und Digitalisierung des Vergaberechts hingewiesen . Mit der am 18.04.2016 in Kraft getretenen Reform des Vergaberechts auf Bundesebene wird die verpflichtende elektronische Kommunikation bei Vergaben ab Erreichen der einschlägigen EU-Schwellenwerte schrittweise eingeführt . Spätestens ab 18. Oktober 2018 werden Angebote bzw. Teilnahmeanträge von Bietern nur noch elektronisch eingereicht und die Kommunikation zwischen Vergabestellen und Bieter elektronisch abgewickelt. Dies führt zu einer erheblichen Entlastung bei den Unternehmen, da grundsätzlich keine Unterlagen in Papierform mehr eingereicht werden müssen. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Zuständigkeit für das Vergaberecht oberhalb der EU- Schwellenwerte bei der Bundesregierung liegt. (2) Forschung und Entwicklung: Auch im Bereich Forschung und Entwicklung zeigt die vom Fragesteller in Bezug genommene Studie, dass die Unternehmen die Arbeit der bayerischen Behörden als überwiegend gut bis sehr gut bewerten (siehe hierzu nochmals Antwort zu Frage 5). Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Bayerische Forschungs - und Innovationsagentur die zentrale Anlaufstelle in Bayern für Unternehmen und Wissenschaftler ist, die ihr F&E-Projekt oder ihre innovativen Produktideen erfolgreich verwirklichen wollen. Die fünf Partner in der Bayerischen Forschungs- und Innovationsagentur , – der Projektträger Bayern ITZB, – die Bayerische Forschungsallianz GmbH (BayFOR), – die Bayern Innovativ GmbH, – die Bayerische Forschungsstiftung und – die Bayerische Patentallianz GmbH, bieten Unternehmen und Hochschulen an den Standorten Nürnberg und München ein umfassendes Service- und Beratungsangebot unter einem Dach mit fachkundigen Ansprechpartnern für Forschungs- und Technologieförderung, Technologietransfer und Patentangelegenheiten. Der Projektträger Bayern ITZB informiert als zuständiger Projektträger des StMWi über die bayerischen Technologieförderungs -Programme, sowie über Bundes- und – mit der BayFOR – über EU-Förderprogramme. Die Beratung und Förderung richtet sich insbesondere an Gründer von technologieorientierten Unternehmen und an kleine und mittelständische Unternehmen. Die Bayerische Forschungsallianz GmbH ist eine Gesellschaft zur Förderung des Wissenschafts- und Innovationsstandortes Bayern im Forschungsraum Europa. Die Bay- FOR begleitet und berät bayerische Wissenschaftler und Akteure aus der Wirtschaft im Wettbewerb um regionale, nationale und europäische Forschungsgelder. Die Bayern Innovativ GmbH verknüpft Akteure aus Wirtschaft und Wissenschaft auf allen Stufen der Wertschöpfungskette und unterstützt sie mit maßgeschneiderten Dienstleistungen dabei, vorhandene Lücken in Technologien , Supply Chains und Absatzkanälen zu schließen, um insbesondere die Innovationsdynamik kleiner und mittelständischer Unternehmen zu erhöhen. Die Bayerische Forschungsstiftung stärkt durch die rasche und flexible Förderung anwendungsorientierter Forschung den Hochtechnologiestandort Bayern. Dabei konzentriert sich die Stiftung auf Forschungsvorhaben, bei deren Verwirklichung Wissenschaft und Wirtschaft gemeinsam gefordert sind und eine enge Zusammenarbeit besonderen Erfolg verspricht. Die Bayerische Patentallianz GmbH als zentrale Patentund Vermarktungsagentur bayerischer Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften bildet das Bindeglied zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Sie generiert aus den Innovationen der Hochschulen Patente und bietet diese der Wirtschaft an. (3) Bau von Betriebsstätten: Anders als der Fragesteller in Frage 5 impliziert, beurteilen auch beim „Bau von Betriebsstätten“ knapp zwei Drittel der Befragten die Arbeit der zuständigen Stellen als „ausgezeichnet / sehr gut / gut“. Die Staatsregierung setzt sich auch in diesem Bereich bei Rechtssetzung und Vollzug für ein sachgerechtes und praxisnahes Vorgehen ein. Aus baurechtlicher Sicht bleibt festzuhalten, dass die Staatsregierung das Baurecht in den großen Bauordnungsnovellen der Jahre 1994, 1998 und 2008 bereits so vereinfacht hat, dass bis zur Grenze des Sonderbaus das vereinfachte Genehmigungsverfahren stattfindet, indem die Prüfung auf Vorschriften des Bauplanungsrechts und des gemeindlichen Rechts beschränkt ist. Im Übrigen wurden die materiell bauaufsichtlichen Anforderungen auf ein aus Sicherheitsgründen notwendiges Mindestmaß zurückgefahren. 8.1 Welche landespolitischen Statistiken und Dokumentationspflichten für die bayerische Wirtschaft plant die Staatsregierung im Konkreten abzuschaffen ? Bürokratische Belastungen entstehen der Wirtschaft überwiegend durch EU- und bundesrechtliche Vorgaben. Ein Großteil der Primärerhebungen der Wirtschaftsstatistik, die zu Belastungen auskunftspflichtiger Unternehmen und Betriebe in Bayern führen, ist durch Lieferverpflichtungen auf europäischer Ebene festgelegt. Die Staatsregierung ist sich des Aufwands bewusst, den das Erstellen von Statistiken bei Unternehmen verursacht. Die Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen von statistischen Berichtspflichten ist daher von zentraler Bedeutung. So konnten in den letzten Jahren durch die Mittelstands-Entlastungsgesetze des Bundes gerade auf dem Gebiet der amtlichen Statistik etliche bürokratische Belastungen für mittelständische Unternehmen gemildert oder beseitigt werden. Die Unternehmen Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12973 werden nicht zuletzt auch durch eine verstärkte Nutzung von Verwaltungsdaten bei der Erstellung von Statistiken weiter entlastet. Alle Möglichkeiten einer rationellen, weniger belastenden Erhebung von Statistiken werden ausgeschöpft. Die amtliche Statistik steht hierzu fortwährend auf dem Prüfstand . Beim Mindestlohn sind für die bayerischen Betriebe die damit verbundenen Dokumentationspflichten und bürokratischen Vorgaben das zentrale Problem. Dies zeigen auch die Ergebnisse der im Auftrag der vbw durchgeführten Umfrage deutlich. Die Staatsregierung setzt sich deshalb in Berlin für weitere Erleichterungen ein. Konkret geht es um die Abschaffung der Auftraggeberhaftung bzw. zumindest die Schaffung einer Exkulpationsmöglichkeit, wenn ein Auftraggeber nachweist, dass er weder positive Kenntnis noch grob fahrlässige Unkenntnis davon hatte, dass der Auftragnehmer keinen Mindestlohn zahlt. Außerdem sollen die Verdienstgrenze, bis zu der die Arbeitszeit erfasst werden muss (derzeit 2.000 Euro über die letzten zwölf Monate), herabgesetzt und die Dokumentationspflicht bei Minijobs abgeschafft werden. 8.2 Welche Planstellen hat die Staatsregierung geschaffen , die sich ausschließlich damit befassen, wie sich Regelungen und Vorschriften in Bayern auswirken? Die Evaluierung bestehenden Rechts ist in erster Linie Aufgabe der fachlich zuständigen Referate in Staatskanzlei und Ressorts. Diese werden durch die in Staatskanzlei und Ressorts vorhandenen Beauftragten für Deregulierung und Bürokratieabbau begleitet und unterstützt. Die Staatskanzlei, die nach der Verordnung über die Geschäftsverteilung der Bayerischen Staatsregierung (StRGVV) für Normprüfung sowie ressortübergreifende Deregulierung und Entbürokratisierung zuständig ist, kann zudem bestehende Regelungen des Landesrechts auf Möglichkeiten zur Deregulierung und zum Abbau von Normen überprüfen und Änderungen gegenüber den Staatsministerien anregen (vgl. § 6 Abs. 8 der Geschäftsordnung der Staatsregierung). Hiervon wird regelmäßig Gebrauch gemacht, zuletzt beispielsweise im Rahmen des laufenden Projekts zur Erleichterung von Brauchtums- und Vereinsfeiern (vgl. hierzu Pressemitteilungen der Staatskanzlei vom 25.04.2016 und 18.08.2016, die unter www.bayern.de zugänglich sind). Die genannten Evaluierungsaufgaben werden nicht ausschließlich , sondern gemeinsam mit anderen Dienstaufgaben wahrgenommen. 8.3 Welche landespolitischen Bürokratiekosten plant die Staatsregierung im Konkreten abzuschaffen oder zu minimieren? Mit Frage 8.1. beantwortet.