Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian von Brunn SPD vom 11.08.2016 Reform von Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. a) In welchen Punkten folgt die Staatsregierung bei der Reform von Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen den Vorschlägen im „Gutachten zur Struktur und Organisation des amtlichen Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung“ des Bayerischen Obersten Rechnungshofes (ORH)? b) In welchen Punkten folgt die Staatsregierung den Vorschlägen des ORH nicht? c) Wie begründet sie dies? 2. a) Wieso beabsichtigt die Staatsregierung die Gründung einer neuen Behörde zur Kontrolle von Risikobetrieben und komplexen Betrieben? b) Wieso will die Staatsregierung diese Behörde an zwei neuen Standorten ansiedeln, und nicht an den bestehenden Standorten des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit? c) Welche zusätzlichen Kosten für die Steuerzahler werden durch diese Entscheidung – Gründung einer neuen Behörde mit zwei neuen Standorten – bedingt? 3. a) Wie begründet die Staatsregierung den Vorschlag von Staatsministerin Ulrike Scharf fachlich, 70 neue Stellen für die Kontrolle von Risikobetrieben und komplexen Betrieben zu schaffen? b) Wieso kann die Staatsregierung die Anzahl der Stellen festlegen, bevor die Anzahl der zu kontrollierenden Betriebe (siehe 3 a) überhaupt festgestellt ist? c) Wie viele dieser Stellen stehen (operativ) für Kontrollen zur Verfügung? 4. a) Was passiert im Zuge der geplanten Reformen mit der bisherigen Spezialeinheit Lebensmittelsicherheit (SE)? b) Wer übernimmt ggf. die bisherigen Kontrollaufgaben der SE, zum Beispiel die branchenspezifischen Kontrollen ? c) Was hat die Staatsregierung bisher unternommen, um die vom ORH festgestellten Defizite im Zusammenhang mit Organisation und Durchführung der Kontrollen im Bereich der Kreisverwaltungsbehörden abzustellen (wie etwa die fehlende Integration von Veterinärwesen , Lebensmittelüberwachung und Vollzug in einer Organisationseinheit und die Information und Zusammenarbeit über die Landkreisgrenzen hinaus; Letzteres mit der notwendigen Anpassung in der Software TIZIAN)? 5. a) Hat die Staatsregierung die vom ORH vorgeschlagenen Personalbedarfsanalysen bereits durchgeführt? b) Wenn ja, mit welchem Ergebnis? c) Wurden insbesondere auch der Personalbedarf und die Organisation des Laborwesens am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) überprüft , um eine Verkürzung der Probenauswertungsdauer zu erreichen? 6. a) Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Staatsregierung , um die Defizite im Bereich der unternehmerischen Eigenkontrollen abzustellen? b) In welchen anderen Bereichen neben Legehennenbetrieben wird es eine amtliche Begleitung und Überwachung von Selbstkontrollen geben? c) Welche Schritte hat die Staatsregierung bisher unternommen , um die Übermittlung von Ergebnissen der Eigenkontrollen an und die Kontrolle dieser Übermittlung durch die Kreisverwaltungsbehörden in Zukunft sicherzustellen? 7. a) Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um mehr Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger im Bereich des Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung zu erreichen? b) Welche konkreten Regelungen plant die Staatsregierung , um ein homogenes Verwaltungshandeln in Bezug auf die Information und Warnung der Öffentlichkeit bei Verstößen im Bereich der Lebensmittelproduktion und des Lebensmittelhandels sicherzustellen? c) Wie wird die Staatsregierung in Zukunft gewährleisten, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte aufgrund des Verbraucherinformationsgesetzes in Bayern wahrnehmen können, ohne zum Beispiel durch prohibitiv wirkende Gebühren davon abgehalten zu werden? 8. a) Was plant die Staatsregierung, um die ordnungsrechtliche Ahndung und strafrechtliche Verfolgung von Verstößen gegen Kontrollvorgaben, Lebensmittelrecht und Informationspflichten zu verbessern? b) Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Staatsregierung die Zusammenarbeit von Behörden im Bereich des Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung mit Strafverfolgungsbehörden verbessern? c) Wie wird in Zukunft in Bayern sichergestellt, dass die o. g. Behörden bei Verdacht oder Hinweisen auf relevante Rechtsverstöße die Strafverfolgungsbehörden zeitnah informieren? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.12.2016 17/12974 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12974 Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 15.09.2016 1. a) In welchen Punkten folgt die Staatsregierung bei der Reform von Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen den Vorschlägen im „Gutachten zur Struktur und Organisation des amtlichen Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung“ des Bayerischen Obersten Rechnungshofes (ORH)? Am 16. Februar 2016 hat der Ministerrat das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) beauftragt , die Empfehlungen des 13-Punkte-Programms des ORH-Gutachtens zu prüfen und zeitnah umzusetzen. Insbesondere zu den Aspekten wirksame Kontrolltätigkeit, einheitliches Verwaltungshandeln und Erfüllung von Kontrollvorgaben hat das StMUV verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht, wie eine bessere Strukturierung der Arbeitsdokumente im Ablage- und Informationssystem FIS- VL und die Weiterentwicklung von konkreten Vollzugshilfen für die Kreisverwaltungsbehörden. Mit der Einrichtung von Fachausschüssen wird ein dauerhafter, intensiver Austausch über die Verwaltungsebenen hinweg geschaffen. Wo konkrete gesetzliche Vorgaben fehlen, sollen für ausgewählte Kontrollbereiche jeweils einheitliche Kontrollstrategien mit landesweiten Kontrollvorgaben entwickelt werden. Zudem wird ein Konzept zur strukturierten Behördenaufsicht erarbeitet , das alle Kontrollbehörden in der Lebensmittelüberwachung und im Veterinärwesen erfasst. Auch im Rahmen der Korruptionsprävention werden verschiedene Maßnahmen umgesetzt. Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 3 a–3 c sowie zu den Fragen 4 a–4 c der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Rosi Steinberger zur Umsetzung beschlossener Maßnahmen nach Lebensmittelskandalen in Bayern vom 3. August 2016 verwiesen (Drs. 17/12906). Zum Probenmanagement des LGL hat das StMUV eine umfassende externe Begutachtung in Auftrag gegeben. Die Frage der organisatorischen Anordnung von Fach- und Vollzugspersonal in den Landratsämtern hat der Landkreistag eigenständig aufgegriffen . Zur stärkeren Ausrichtung des Fortbildungsangebots an den Bedürfnissen der Kontrollbehörden vor Ort läuft eine Bedarfsanalyse. Die Aufgabenveränderungen in der Lebensmittelüberwachung und im Veterinärwesen wurden im Rahmen der Prüfung der Organisationsmodelle bewertet und einer Aufgabenkritik unterzogen. b) In welchen Punkten folgt die Staatsregierung den Vorschlägen des ORH nicht? Das StMUV hält nach eingehender Prüfung an dem Konzept zu den beaufsichtigten Eigenkontrollen fest. c) Wie begründet sie dies? Die vertiefte Einbeziehung der Eigenkontrolle kann der Überwachung wichtige Ergebnisse liefern. Auf die Antworten zu den Fragen 6 a und 6 b wird verwiesen. 2. a) Wieso beabsichtigt die Staatsregierung die Gründung einer neuen Behörde zur Kontrolle von Risikobetrieben und komplexen Betrieben? Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass effektive Kontrollen von komplexen Betrieben interdisziplinäre Kontrollteams erfordern, die flexibel aus unterschiedlichen Berufsgruppen je nach Kontrollanforderung zusammengestellt werden und in denen das notwendige Fach- und Vollzugspersonal gebündelt wird. Für einen effizienten Vollzug ist diese enge Verknüpfung erforderlich. Dies ist auch ein Ergebnis der Überprüfung durch den ORH. Gerade für Betriebe mit besonderen Herausforderungen an die Überwachung sind Spezialkenntnisse erforderlich , die einer organisatorischen und räumlichen Bündelung bedürfen. Nur so ist ein enger Austausch zwischen Fachkollegen und auch Vertretungen bei Ausfällen möglich. Das Gleiche gilt für Maßnahmen zur Korruptionsprävention. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Gesichtspunkte , d. h. Bildung und räumliche Bündelung von interdisziplinären Kontrollteams, die sowohl die Fach- als auch Vollzugsseite abdecken, ergibt sich die Gründung einer neuen Behörde. b) Wieso will die Staatsregierung diese Behörde an zwei neuen Standorten ansiedeln, und nicht an den bestehenden Standorten des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit? Es besteht keine fachliche Notwendigkeit, die neue Behörde an Standorten des LGL anzusiedeln. Die Staatsregierung ist insofern in ihrer Standortwahl frei. c) Welche zusätzlichen Kosten für die Steuerzahler werden durch diese Entscheidung – Gründung einer neuen Behörde mit zwei neuen Standorten – bedingt? Die Lebensmittelüberwachung in Bayern soll noch schlagkräftiger werden. Bei der Kontrolle von komplexen Betrieben wird die Lebensmittelüberwachung in Zukunft deutlich zentraler gestaltet und weiter gestärkt. Generell sind folgende Kostenblöcke zu unterscheiden: • Personalkosten (Gehälter/Besoldung), • Unterbringungskosten (Gebäudekosten mit Ausstattung und lfd. Betrieb), • Dienstreisekosten, • Aus- und Fortbildungskosten, • Anwerbungs- und Umzugskosten, • Verbrauchsmaterialkosten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können noch keine Aussagen zu den Kosten gemacht werden. 3. a) Wie begründet die Staatsregierung den Vorschlag von Staatsministerin Ulrike Scharf fachlich, 70 neue Stellen für die Kontrolle von Risikobetrieben und komplexen Betrieben zu schaffen? b) Wieso kann die Staatsregierung die Anzahl der Stellen festlegen, bevor die Anzahl der zu kontrollierenden Betriebe (siehe 3 a) überhaupt festgestellt ist? c) Wie viele dieser Stellen stehen (operativ) für Kontrollen zur Verfügung? Bei der Kontrolle von komplexen Betrieben wird die Lebensmittelüberwachung in Zukunft deutlich zentraler gestaltet und weiter gestärkt. Für eine effektive Überwachung komplexer Betriebe zum Schutz des Verbrauchers ist zusätzliches Kontrollpersonal erforderlich. Die Festlegung auf 70 neue Stellen beruht auf einer validen Abschätzung der komplexen Betriebe, die derzeit von den Landratsämtern überwacht werden. Drucksache 17/12974 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Jede operative Kontrolltätigkeit umfasst neben der Betriebsbegehung vor Ort die Vor- und Nachbereitung der Kontrollen sowie bei Verstößen entsprechende Vollzugsmaßnahmen . Der exakte Bedarf an administrativen Ressourcen wird nach Ausarbeitung des Detailkonzeptes festgelegt. 4. a) Was passiert im Zuge der geplanten Reformen mit der bisherigen Spezialeinheit Lebensmittelsicherheit (SE)? b) Wer übernimmt ggf. die bisherigen Kontrollaufgaben der SE, zum Beispiel die branchenspezifischen Kontrollen? Die Aufgaben der bisherigen Spezialeinheit Lebensmittelsicherheit werden im Zuge der Erstellung des Detailkonzeptes überprüft und an die neue Organisationsstruktur angepasst. c) Was hat die Staatsregierung bisher unternommen, um die vom ORH festgestellten Defizite im Zusammenhang mit Organisation und Durchführung der Kontrollen im Bereich der Kreisverwaltungsbehörden abzustellen (wie etwa die fehlende Integration von Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Vollzug in einer Organisationseinheit und die Information und Zusammenarbeit über die Landkreisgrenzen hinaus; Letzteres mit der notwendigen Anpassung in der Software TIZIAN)? Auf die Antwort zu Frage 1 a wird verwiesen. Die Information und Zusammenarbeit über Landkreisgrenzen hinaus erfolgt im Rahmen der üblichen Informationswege direkt zwischen Kreisverwaltungsbehörden oder über die Regierungen. Entsprechend den datenschutzrechtlichen Vorgaben ist die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten auf das zur Erfüllung der jeweiligen Aufgaben unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. Die Prüfung bezüglich einer Erweiterung der landkreisübergreifenden Zugriffe auf TIZIAN-Daten ist noch nicht abgeschlossen. 5. a) Hat die Staatsregierung die vom ORH vorgeschlagenen Personalbedarfsanalysen bereits durchgeführt ? b) Wenn ja, mit welchem Ergebnis? c) Wurden insbesondere auch der Personalbedarf und die Organisation des Laborwesens am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) überprüft, um eine Verkürzung der Probenauswertungsdauer zu erreichen? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 a verwiesen. 6. a) Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Staatsregierung , um die Defizite im Bereich der unternehmerischen Eigenkontrollen abzustellen? Zur Überprüfung, ob ein Lebensmittelunternehmer bzw. Tierhalter seiner Verantwortung für die Sicherheit seiner Produkte nachkommt, wird im Kontrolljahr 2016 in Bayern das System der „Beaufsichtigten Eigenkontrollen“ durch die Kreisverwaltungsbehörden in Legehennenbetrieben mit mehr als 1.000 Tieren durchgeführt. Die amtliche Überwachung von Eigenkontrollen stellt einen Punkt des 3-Säulen- Programms „Gute Lebensmittel aus Bayern“ dar. b) In welchen anderen Bereichen neben Legehennenbetrieben wird es eine amtliche Begleitung und Überwachung von Selbstkontrollen geben? Die Prüfung, ob das System der „Beaufsichtigten Eigenkontrollen “ auch für andere Bereiche geeignet ist, kann erst nach Auswertung der Ergebnisse der „Beaufsichtigten Eigenkontrollen “ in Legehennenbetrieben mit mehr als 1.000 Tieren aus dem Kontrolljahr 2016 erfolgen. c) Welche Schritte hat die Staatsregierung bisher unternommen , um die Übermittlung von Ergebnissen der Eigenkontrollen an und die Kontrolle dieser Übermittlung durch die Kreisverwaltungsbehörden in Zukunft sicherzustellen? Nach der europarechtlichen Konzeptionierung der Lebensmittelsicherheit ist in erster Linie der Lebensmittelunternehmer für die Sicherheit seiner Produkte verantwortlich. Die Produktsicherheit ist insbesondere über betriebliche Eigenkontrollen zu gewährleisten. Das System der betrieblichen Eigenkontrollen wird auch zukünftig von den staatlichen Behörden überprüft. Insbesondere folgende Aspekte stehen dabei im Vordergrund: • Verpflichtende Vorlage eines betriebsindividuellen Eigenkontrollkonzepts für die Dauer der laufenden Legeperiode bei der zuständigen Behörde und • Verpflichtung des Betriebs zur unverzüglichen und ergebnisunabhängigen Information der zuständigen Behörde, sobald dem Betrieb das Untersuchungsergebnis zu den Eigenkontrollen vom Labor mitgeteilt wurde. 7. a) Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um mehr Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger im Bereich des Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung zu erreichen? Verbraucherinnen und Verbraucher haben umfangreiche Möglichkeiten, sich über Themen aus den Bereichen Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung zu informieren. Die Gesetzgebungskompetenz für diesen Bereich liegt beim Bund. Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden konsequent über auf dem Markt befindliche gesundheitsgefährdende Lebensmittel informiert. Über Rückrufe wird die Öffentlichkeit auf der Internetseite www.lebensmittelwarnung. de laufend informiert. Eine neu entwickelte App des StMUV für Smartphones wird mittels einer Push-Funktion über Lebensmittel - und Produktwarnungen informieren. Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) gibt jedermann den Anspruch auf freien Zugang zu den bei informationspflichtigen Stellen vorliegenden Informationen über Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches . Die Staatsregierung ermöglicht interessierten Verbraucherinnen und Verbrauchern zudem durch eine Vielzahl größtenteils internetbasierter Angebote den Zugang zu Informationen rund um den Bereich Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen. Hier sind folgende Angebote hervorzuheben: – Das Bayerische Verbraucherportal des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV), abrufbar unter http://www.vis.bayern.de, informiert im Bereich Ernährung und Lebensmittelsicherheit über aktuelle Produktrückrufe , Hygiene- und Ernährungsfragen sowie Ansprechpartner für Fragen und Beschwerden im Bereich Lebensmittel und Ernährung. – Seit Juli 2014 informiert das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) im Rahmen eines regelmäßig erscheinenden Newsletters über für Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12974 Verbraucherinnen und Verbraucher interessante Untersuchungsergebnisse . Der Newsletter ist abrufbar unter http://www.lgl.bayern.de/newsletter/verbraucher_bayern/ vb_archiv.htm und kann abonniert werden. – Einmal jährlich wird über die Ergebnisse der Arbeit des LGL berichtet im Jahresbericht des LGL. Hierbei liegt ein Fokus stets auch auf den Themen der Veterinärund Lebensmittelüberwachung. Die Jahresberichte seit 2001 sind ebenfalls online verfügbar unter http://www.lgl. bayern.de/publikationen/jahresberichte.htm. – StMUV und LGL informieren zudem über laufende Entwicklungen und aktuelle Themen auf ihren Internetseiten. b) Welche konkreten Regelungen plant die Staatsregierung , um ein homogenes Verwaltungshandeln in Bezug auf die Information und Warnung der Öffentlichkeit bei Verstößen im Bereich der Lebensmittelproduktion und des Lebensmittelhandels sicherzustellen ? Für die Information der Öffentlichkeit besteht ein bundesweit einheitlicher Rechtsrahmen, den das Lebens- und Futtermittelgesetzbuch des Bundes setzt. Die jeweils zuständige Behörde beurteilt danach anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls die rechtlichen Fragen. Es bestehen sowohl aktuelle Vollzugshinweise des StMUV in Bezug auf die Information der Öffentlichkeit über gesundheitsschädliche Lebensmittel sowie ein jüngst aktualisiertes QM-Dokument (QM = Qualitätsmanagement) für diesen Bereich. c) Wie wird die Staatsregierung in Zukunft gewährleisten , dass Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte aufgrund des Verbraucherinformationsgesetzes in Bayern wahrnehmen können, ohne zum Beispiel durch prohibitiv wirkende Gebühren davon abgehalten zu werden? Siehe Antwort unter 7 a. Die Erhebung von Gebühren wird in diesem Rahmen durch den Bundesgesetzgeber vorgegeben. Der Bundesgesetzgeber hat bei der letzten Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) insbesondere festgelegt, dass eine Erhebung von Gebühren und Auslagen bei Anfragen zu Rechtsverstößen ab einem Verwaltungsaufwand von 1.000 Euro und bei Anfragen zu anderen vom Anwendungsbereich des VIG umfassten Informationen ab 250 Euro gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. 8. a) Was plant die Staatsregierung, um die ordnungsrechtliche Ahndung und strafrechtliche Verfolgung von Verstößen gegen Kontrollvorgaben, Lebensmittelrecht und Informationspflichten zu verbessern? b) Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Staatsregierung die Zusammenarbeit von Behörden im Bereich des Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung mit Strafverfolgungsbehörden verbessern? c) Wie wird in Zukunft in Bayern sichergestellt, dass die o. g. Behörden bei Verdacht oder Hinweisen auf relevante Rechtsverstöße die Strafverfolgungsbehörden zeitnah informieren? Für die Information der Staatsanwaltschaft durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden gilt: Stellen die Verwaltungsbehörden im Rahmen eines Verfahrens nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) fest, dass Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass die zunächst als Ordnungswidrigkeit behandelte Tat eine Straftat ist, wird die Sache an die Staatsanwaltschaft abgegeben, § 41 Absatz 1 OWiG. Die Lebensmittelüberwachungsbehörden unterrichten die Strafverfolgungsbehörden zudem unabhängig von einem Verfahren nach OWiG über den Verdacht einer Straftat gegen Vorschriften des Lebensmittel-, Futtermittel- und Veterinärrechts, wenn dies wegen der Bedeutung der Tat oder aus anderen Gründen im öffentlichen Interesse geboten ist. Grundlage hierfür ist die Gemeinsame Bekanntmachung der damaligen Staatsministerien für Umwelt und Gesundheit, der Justiz und für Verbraucherschutz und des Innern zur Zusammenarbeit der Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung von Verstößen im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Die Grundlage für die konkrete Ausgestaltung der erfolgreichen Zusammenarbeit der Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung von Verstößen im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes bildet die Gemeinsame Bekanntmachung der damaligen Staatsministerien für Umwelt und Gesundheit, der Justiz und für Verbraucherschutz und des Innern vom 23. April 2012. Das Thema ist zudem Gegenstand von Fortbildungen, die für das Personal der Lebensmittel- und Veterinärüberwachung seitens der Akademie für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des LGL angeboten werden. Im Übrigen wird auf die Antworten unter 7 a–7 c sowie 8 a–8 c der Schriftlichen Anfrage LT-Drs. 17/9981 sowie auf die Antworten unter 2 a–2 c der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Rosi Steinberger zur Umsetzung beschlossener Maßnahmen nach Lebensmittelskandalen in Bayern vom 03.08.2016 (Drs. 17/12906) verwiesen.