Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gabi Schmidt FREIE WÄHLER vom 18.08.2016 Fördermöglichkeiten für Sanierung und Neubau von Wasser- und Abwasseranlagen Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Gibt es über die Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2016) hinaus weitere staatliche Zuschüsse bzw. Fördermöglichkeiten für die Sanierung und den Neubau von Wasserund Abwasseranlagen? b) Wenn ja, welche sind dies? c) In welchem Verhältnis stehen diese zu den RZWas 2016? 2. Wie konkret kann der Neubau oder die Sanierung von Regenüberlaufbecken gefördert werden? 3. a) Wie viele Anträge auf Förderung nach den RZWas 2016 wurden im Jahr 2016 bislang gestellt (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirken)? b) Wie viele Anträge auf Förderung nach den RZWas 2016 wurden im Jahr 2016 bislang abgelehnt (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirken)? c) Wie viele Anträge auf Förderung nach den RZWas 2016 wurden im Jahr 2016 bislang bewilligt (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirken)? 4. In welcher Höhe wurden die im Jahr 2016 verfügbaren Haushaltsmittel für die Förderung nach den RZWas 2016 bereits abgerufen? 5. a) Wie hoch schätzt die Staatsregierung derzeit insgesamt die Kosten für die Sanierung des bayerischen Wasserkanalnetzes (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirken )? b) Wie hoch schätzt die Staatsregierung derzeit insgesamt die Kosten für die Sanierung des bayerischen Abwasserkanalnetzes (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirken )? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 19.09.2016 1. a) Gibt es über die Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2016) hinaus weitere staatliche Zuschüsse bzw. Fördermöglichkeiten für die Sanierung und den Neubau von Wasser- und Abwasseranlagen? Ja. b) Wenn ja, welche sind dies? Kommunen können für Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zinsgünstige Darlehen erhalten, von der LfA Förderbank Bayern über den „Infrakredit Kommunal“ und von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über den „Investitionskredit Kommunen“. c) In welchem Verhältnis stehen diese zu den RZWas 2016? Diese zinsgünstigen Darlehen können förderunschädlich zusätzlich zur Förderung nach RZWas 2016 gewährt werden . 2. Wie konkret kann der Neubau oder die Sanierung von Regenüberlaufbecken gefördert werden? Die bauliche Sanierung bestehender Regenbecken wird ab Erreichen der zweiten Härtefallschwelle nach Nr. 4.3.2 Teil B RZWas 2016 mit 250 Euro je angeschlossenen Einwohner, maximal 70 % der Ausführungskosten und maximal 300.000 Euro gefördert. Der Neubau von Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen wird seit 01.01.2016 nicht mehr gefördert. 3. a) Wie viele Anträge auf Förderung nach den RZWas 2016 wurden im Jahr 2016 bislang gestellt (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirken)? Zum Stand 1. September 2016 wurden 2 Förderanträge für Wasserversorgungsanlagen (beide Oberfranken) und 7 für Abwasseranlagen (1 Niederbayern, 2 Oberfranken, 2 Unterfranken , 2 Schwaben) eingereicht. Dabei ist darauf hinzuweisen , dass die RZWas 2016 am 30.03.2016 veröffentlicht wurden und die Vorbereitung von Förderanträgen zur neuen Härtefallförderung sowie die damit verbundene Zusammenstellung der erforderlichen Daten erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nimmt. b) Wie viele Anträge auf Förderung nach den RZWas 2016 wurden im Jahr 2016 bislang abgelehnt (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirken)? Abzulehnen waren 1 Förderantrag für Wasserversorgungsanlagen (Oberfranken) und 2 für Abwasseranlagen (Oberund Unterfranken). Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 18.11.2016 17/12976 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12976 c) Wie viele Anträge auf Förderung nach den RZWas 2016 wurden im Jahr 2016 bislang bewilligt (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirken)? Bewilligt wurden 1 Förderantrag für Wasserversorgungsanlagen (Oberfranken) und 5 für Abwasseranlagen (1 Niederbayern , 1 Oberfranken, 1 Unterfranken, 2 Schwaben). 4. In welcher Höhe wurden die im Jahr 2016 verfügbaren Haushaltsmittel für die Förderung nach den RZWas 2016 bereits abgerufen? Die Förderung erfolgt weitgehend mit festen Pauschalen. So gibt es beispielsweise für die Sanierung von Abwasserkanälen 150 Euro pro Meter, für deren kompletten Neubau 300 Euro pro Meter. In besonderen Härtefällen werden höhere Pauschalen gewährt. Für die Härtefallförderung nach RZ- Was 2016 wurden bislang noch keine Zuwendungen ausgezahlt . Mit ersten Auszahlungen ist Ende 2016 zu rechnen. 5. a) Wie hoch schätzt die Staatsregierung derzeit insgesamt die Kosten für die Sanierung des bayerischen Wasserkanalnetzes (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirken)? Der Sanierungsbedarf für Trinkwasserversorgungsanlagen der bayer. Kommunen liegt bei etwa 300 Mio. Euro pro Jahr. Von den Kosten entfallen ca. 2/3 auf das Wasserverteilungsnetz mit einer Gesamtlänge von ca. 115.000 km. Daten zu Teilräumen, beispielsweise auf Regierungsbezirksebene, liegen nicht vor. b) Wie hoch schätzt die Staatsregierung derzeit insgesamt die Kosten für die Sanierung des bayerischen Abwasserkanalnetzes (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirken)? Die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung sind kommunale Pflichtaufgaben und kostenrechnende, d. h. sich finanziell über Gebühren und Beiträge selbsttragende Einrichtungen . Der Freistaat hat die Erstausstattung in den Kommunen mit Zuschüssen von rund 12 Milliarden Euro gefördert. Nach der letzten bayernweiten Erhebung (Datenstand 2012) zum Zustand der Kanäle in Bayern zeigt sich, dass bei rund 12.400 km von insgesamt rund 85.000 km öffentlichen Schmutz- und Mischwasserkanälen ein sofortiger, kurz- oder mittelfristiger Sanierungsbedarf vorliegt. Die notwendigen Investitionskosten hierfür werden auf 5 Mrd. Euro geschätzt. Eine Betrachtung von Teilräumen liegt nicht vor.