Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Gehring BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 10.08.2016 Buchempfehlungen für Schulen Für die Unterrichtsvorbereitung und den Unterricht an Schulen sind häufig Unterrichtsmaterialien notwendig, die über das vorhandene Angebot der zugelassenen Schulbücher hinausgehen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. Werden in Bayern, ähnlich wie in anderen Bundesländern , Empfehlungen an Schulen und Bildungseinrichtungen ausgegeben, bestimmte Unterrichtsmaterialien , Broschüren, Bücher sowie digitale Medien im Unterricht zu verwenden bzw. in die Schulbibliotheken aufzunehmen oder für die Unterrichtsvorbereitung mit einzubeziehen? 2. a) Wenn dies der Fall sein sollte, von welcher zuständigen Stelle werden die Empfehlungen auf welchem Wege ausgesprochen? b) Wer wählt die zu empfehlenden Medien aus? c) Welche Kriterien müssen diese Medien erfüllen? 3. a) Welche Schulformen erhalten Empfehlungen für Unterrichtsmaterialien ? b) Was sind die spezifischen Auswahlkriterien? 4. a) Gibt es Ausschlusskriterien für bestimmte Materialien? b) Welche sind das? c) Wie werden diese Informationen an die Schulen kommuniziert ? 5. Ist es möglich, eine Empfehlung für ein Projekt des gemeinnützigen Vereins „Die Wortfinder“ über eine mehrbändige Buchreihe „Enzyklopädie“ mit Texten und Zeichnungen von Menschen mit Behinderung an bayerischen Schulen auszusprechen, wie dies in anderen Bundesländern erfolgt ist? 6. a) Falls keine Empfehlungen für die Verwendung von Unterrichtsmaterialien wie Bücher u. a. ausgegeben werden sollten, wie wird diese Entscheidung begründet? b) Unter welchen Bedingungen können trotzdem Ausnahmegenehmigungen erfolgen? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15.09.2016 1. Werden in Bayern, ähnlich wie in anderen Bundesländern , Empfehlungen an Schulen und Bildungseinrichtungen ausgegeben, bestimmte Unterrichtsmaterialien , Broschüren, Bücher sowie digitale Medien im Unterricht zu verwenden bzw. in die Schulbibliotheken aufzunehmen oder für die Unterrichtsvorbereitung mit einzubeziehen? 2. a) Wenn dies der Fall sein sollte, von welcher zuständigen Stelle werden die Empfehlungen auf welchem Wege ausgesprochen? b) Wer wählt die zu empfehlenden Medien aus? c) Welche Kriterien müssen diese Medien erfüllen? Generell gilt, dass die Auswahl von Lektüren für den Unterricht , die Unterrichtsplanung und die Unterrichtsgestaltung in der fachlichen wie pädagogischen Verantwortung der Lehrkräfte liegt. Die Lektüren müssen den Bildungsauftrag der jeweiligen Schulart berücksichtigen, den Lehrplänen entsprechen und dem Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler Rechnung tragen. Tipps auf den Internetseiten des LESEFORUMS BAYERN (www.leseforum.bayern. de) unterstützen die Lehrkräfte bei der Wahl einer geeigneten Lektüre. Das LESEFORUM BAYERN enthält neben vielen anderen Informationen rund um die Leseförderung und eine moderne Ausstattung von Schulbibliotheken einen Gesamtkatalog für die Suche nach aktueller Klassenlektüre (mit pädagogischen Rezensionen, Hinweisen auf geeignete Jahrgangsstufen etc.), welche mit Blick auf die jeweiligen Lehrplanvorgaben infrage kommen und ausgewählt werden können. Das Referat für Leseförderung und Schulbibliotheken am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) prüft immer wieder, ob neue, aktuelle Veröffentlichungen in die Liste der für Schulbibliotheken empfohlenen Bücher aufgenommen werden können. Eine Empfehlung von anderen ausgewählten Unterrichtsmaterialien , Broschüren oder digitalen Medien findet nicht statt. Gleichwohl werden den bayerischen Schulen regelmäßig Materialien unverbindlich vorgestellt, die dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) für die Verwendung im Unterricht geeignet erscheinen. Die betreffenden Materialien werden zunächst durch das zuständige Fachreferat des StMBW geprüft und aus fachlicher Sicht bewertet. Folgende Kriterien werden der Bewertung zugrunde gelegt : • Herkunft der Materialien: Es werden keine Werke von kommerziellen Anbietern, sondern in der Regel von staatlichen Institutionen (Ministerien, Behörden etc.) oder gemeinnützigen Vereinen vorgestellt. • Kostenfreiheit und Qualität: Es wird ausschließlich über kostenlose, aber qualitativ hochwertige Materialien infor- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 18.11.2016 17/12983 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12983 miert, die sich aus pädagogischer Sicht für die Verwendung im Unterricht einer bestimmten Schulart oder Jahrgangsstufe eignen. Die betreffenden Materialien werden den Lehrkräften bzw. den Schulen nach eingehender Prüfung digital per KMS oder Homepage www.km.bayern.de kommuniziert. 3. a) Welche Schulformen erhalten Empfehlungen für Unterrichtsmaterialien? b) Was sind die spezifischen Auswahlkriterien? Es werden Materialien und Lektüren für alle Schularten vorgestellt . Sofern eine besondere Eignung für eine bestimmte Schulform besteht, wird diese angegeben. Spezifische Auswahlkriterien für einzelne Schularten gibt es nicht. Generell gelten die Grundsätze der Altersangemessenheit, des Lehrplanbezugs und der pädagogischen Eignung des Materials sowie die oben genannten Kriterien. 4. a) Gibt es Ausschlusskriterien für bestimmte Materialien ? b) Welche sind das? c) Wie werden diese Informationen an die Schulen kommuniziert? Bei allen sonstigen Materialien müssen die Kriterien der Kostenfreiheit und der Qualität erfüllt sein. Andernfalls sind sie von einer Bekanntmachung grundsätzlich ausgeschlossen . An die Schulen werden die Ausschlusskriterien nicht herangetragen, da sie für diese nicht relevant sind. 5. Ist es möglich, eine Empfehlung für ein Projekt des gemeinnützigen Vereins „Die Wortfinder“ über eine mehrbändige Buchreihe „Enzyklopädie“ mit Texten und Zeichnungen von Menschen mit Behinderung an bayerischen Schulen auszusprechen, wie dies in anderen Bundesländern erfolgt ist? Eine Empfehlung der mehrbändigen Buchreihe „Enzyklopädie “ des gemeinnützigen Vereins Die Wortfinder e.V. an bayerische Schulen per KMS oder Homepage ist nicht möglich , da das Kriterium der Kostenfreiheit nicht erfüllt ist. Laut Homepage des Vereins beträgt der Preis für alle vier Bände 59,90 € zzgl. Versand. Dass ein gemeinnütziger Verein dem Referat für Leseförderung und Schulbibliotheken am ISB eine im Umfang überschaubare Publikation (Rezensionsexemplar) für eine unverbindliche Prüfung zusendet, ist aber grundsätzlich möglich, sofern diese den Bildungsauftrag der jeweiligen Schulart berücksichtigt, den Lehrplänen entspricht und dem Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler Rechnung trägt. 6. a) Falls keine Empfehlungen für die Verwendung von Unterrichtsmaterialien wie Bücher u. a. ausgegeben werden sollten, wie wird diese Entscheidung begründet? b) Unter welchen Bedingungen können trotzdem Ausnahmegenehmigungen erfolgen? Siehe Antwort zu Frage 1 bis 2 c.