Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 16.08.2016 Landschaftspflegeverbände Zum Erhalt der bayerischen Kulturlandschaft leisten die bayerischen Landschaftspflegeverbände einen wertvollen Beitrag. Die Beratung der Kommunen, Eigentümer, Naturschutzverbände und Behörden zur Pflege und Entwicklung ihrer Flächen gehört zur Aufgabe der Landschaftspflegeverbände . Erfreulicherweise haben sich nach der 1. Gründung des Landschaftspflegeverbands im Landkreis Kelheim im Jahr 1985 weitere Kommunen auf den Weg gemacht, dieses Instrument der Regionalentwicklung zu nutzen. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Welche Landschaftspflegeverbände gibt es in Bayern (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie hoch ist der Anteil der teilnehmenden Kommunen in den einzelnen Landschaftspflegeverbänden (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen )? 2. a) Wie ist die Entwicklung der Anzahl der Landschaftspflegeverbände in den Jahren 2010–2016 (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie hat sich die finanzielle Ausstattung der bayerischen Landschaftspflegeverbände in den Jahren 2010–2016 (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten) entwickelt? c) Sind die finanziellen Mittel ausreichend, um den vielfältigen Aufgaben der Landschaftspflegeverbände gerecht zu werden? 3. Wie haben sich die Personalstellen in den Ministerien und nachgelagerten Behörden, die für die Landschaftspflegeverbände zuständig sind, in den Jahren 2010–2016 entwickelt (aufgeschlüsselt nach Ministerien bzw. Behörden in den Regierungsbezirken)? 4. a) Welche Maßnahmen sind geplant, um die Gründung neuer Landschaftspflegeverbände zu forcieren? b) Ist beabsichtigt, mehr Finanzmittel für die Gründung neuer Landschaftspflegeverbände bereitzustellen? c) Wenn ja, in welchem Umfang? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 21.09.2016 Vorbemerkung: Zum Erhalt der bayerischen Kulturlandschaft leisten die bayerischen Landschaftspflegeverbände (LPV) einen wertvollen Beitrag. Die LPV sind dabei wichtige Partner im Rahmen des kooperativen Naturschutzes. Sie erhalten und entwickeln die für die Regionen typische Arten- und Biotopvielfalt in großräumigen Kulturlandschaften. In Anbetracht des kurzen Zeitrahmens und ggf. notwendiger aufwendiger Recherchen konnte die Frage Nr. 1b nur zusammenfassend und die Frage Nr. 2 b nur bayernweit beantwortet werden. 1. a) Welche Landschaftspflegeverbände gibt es in Bayern (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? In Bayern gibt es zum Stichtag 16.08.2016 insgesamt 57 Landschaftspflegeverbände. Die Aufschlüsselung nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten bitten wir der Homepage der Landschaftspflegeverbände in Bayern [http://www.lpv.de/verbaende-vor-ort/bayern.html] zu entnehmen. b) Wie hoch ist der Anteil der teilnehmenden Kommunen in den einzelnen Landschaftspflegeverbänden (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen)? Nach Angaben der Landschaftspflegeverbände sind bayernweit 1.279 Gemeinden in 52 Landkreisen sowie 15 kreisfreie Städte Mitglied in Landschaftspflegeverbänden. Eine Aufschlüsselung der teilnehmenden Kommunen in den einzelnen Landschaftspflegeverbänden nach Regierungsbezirken und Landkreisen liegt dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) nicht vor. 2. a) Wie ist die Entwicklung der Anzahl der Landschaftspflegeverbände in den Jahren 2010–2016 (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Bis 2010: 54 Landschaftspflegeverbände 2010: Gründung LPV Lindau-Westallgäu (Schwaben – SWA) 2015: Gründung LPV Landshut (Niederbayern – NDB) 2016: Gründung LPV Donau-Ries (SWA) Noch 2016: konkrete Gründungsinitiativen in den Landkreisen Berchtesgadener Land (Oberbayern – OBB) und Eichstätt (OBB) Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 18.11.2016 17/12986 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12986 b) Wie hat sich die finanzielle Ausstattung der bayerischen Landschaftspflegeverbände in den Jahren 2010–2016 (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten) entwickelt ? Folgende Fördermittel wurden an die Landschaftspflegeverbände im Rahmen des Landschaftspflege- und Naturprogramms landesweit ausgereicht: Haushaltsjahr Fördermittel 2010 5,5 Mio. € 2011 5,1 Mio. € 2012 5,7 Mio. € 2013 6,3 Mio. € 2014 6,1 Mio. € 2015 7,1 Mio. € 2016 Zahlen liegen noch nicht vor c) Sind die finanziellen Mittel ausreichend, um den vielfältigen Aufgaben der Landschaftspflegeverbände gerecht zu werden? Um zu gewährleisten, dass die Landschaftspflegeverbände ihre vielfältigen Aufgaben erfüllen können, und um die Gründung neuer Landschaftspflegeverbände zu ermöglichen, ist − vorbehaltlich der Zustimmung des Bayerischen Landtags als Haushaltsgesetzgeber − für 2017 eine Erhöhung der Mittel um 0,5 Mio. € vorgesehen. 3. Wie haben sich die Personalstellen in den Ministerien und nachgelagerten Behörden, die für die Landschaftspflegeverbände zuständig sind, in den Jahren 2010–2016 entwickelt (aufgeschlüsselt nach Ministerien bzw. Behörden in den Regierungsbezirken )? Die fachlichen Zuständigkeiten sind in den einzelnen Behörden unterschiedlich verteilt. Dabei ist davon auszugehen, dass die Stellen, die für Fragen der Landschaftspflege bzw. für Landschaftspflegeverbände zuständig sind, jeweils mit weiteren − je nach Behörde unterschiedlichen − Aufgaben befasst sind. 4. a) Welche Maßnahmen sind geplant, um die Gründung neuer Landschaftspflegeverbände zu forcieren ? Die Vertreter der unteren und höheren Naturschutzbehörden werden im Rahmen von Dienstbesprechungen oder sonstigen dienstlichen Veranstaltungen (z. B. Ortstermine, Runder Tisch etc.) auf die Notwendigkeit der Neugründung von Landschaftspflegeverbänden hingewiesen, insbesondere im Hinblick auf das Bayerische Biodiversitätsprogramm 2030 der Staatsregierung, das ausdrücklich die flächendeckende Ausstattung mit Landschaftspflegeverbänden vorsieht . b) Ist beabsichtigt, mehr Finanzmittel für die Gründung neuer Landschaftspflegeverbände bereitzustellen ? Auf die Ausführungen zu Frage 2 c wird verwiesen. c) Wenn ja, in welchem Umfang? Auf die Ausführungen zu Frage 2 c wird verwiesen.