Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger FREIE WÄHLER vom 07.10.2013 Förderschulen in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie ist im Schuljahr 2013/14 die durchschnittliche Klassengröße an Bayerns Förderschulen und wie ist im Schuljahr 2013/14 die durchschnittliche Klassengröße der Förderschulen in den einzelnen Regierungsbezirken? 2. Wie viele Klassen gibt es insgesamt an Bayerns Förderschulen im Schuljahr 2013/14 und an wie vielen Förderschulen und in welchen Förderbereichen in Bayern gibt es im Schuljahr 2013/14 Klassen mit 20, 25 und 30 und mehr Schüler(inne)n (namentliche Auflistung nach Regierungsbezirken )? 3. An wie vielen Förderschulen in Bayern gibt es im Schuljahr 2013/14 Klassen mit inklusiven (also in diesem Fall nichtbehinderten) Schüler(inne)n (namentlich aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Schulamtsbezirken )? 4. Wie viele private und staatliche Förderschulen gibt es im Schuljahr 2013/14 in Bayern (Aufschlüsselung nach Förderbereichen und Regierungsbezirken)? 5. An wie vielen Förderschulen in Bayern gibt es im Schuljahr 2013/14 keinen (eigenständigen) Schulleiter, wie viele Schulleiter in Bayern leiten mehrere Förderschulen im Schuljahr 2013/14 und wie viele Anrechnungsstunden stehen diesen Schulleitern jeweils zu? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 22.11.2013 1. Wie ist im Schuljahr 2013/14 die durchschnittliche Klassengröße an Bayerns Förderschulen und wie ist im Schuljahr 2013/14 die durchschnittliche Klassengröße der Förderschulen in den einzelnen Regierungsbezirken? 2. Wie viele Klassen gibt es insgesamt an Bayerns Förderschulen im Schuljahr 2013/14 und an wie vielen Förderschulen und in welchen Förderbereichen in Bayern gibt es im Schuljahr 2013/14 Klassen mit 20, 25 und 30 und mehr Schüler(inne)n (namentliche Auflistung nach Regierungsbezirken)? 3. An wie vielen Förderschulen in Bayern gibt es im Schuljahr 2013/14 Klassen mit inklusiven (also in diesem Fall nichtbehinderten) Schüler(inne)n (namentlich aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Schulamtsbezirken)? Im Rahmen des Verfahrens „Amtliche Schuldaten“ werden jährlich zum Stichtag 1. Oktober an den allgemeinbildenden Schulen bzw. zum Stichtag 20. Oktober an den beruflichen Schulen die Schülerdaten des laufenden Schuljahres erhoben , welche auch die Basis für Auswertungen zur Klassenstruktur bilden. Bevor belastbare quantitative Aussagen aus dem Datenbestand abgeleitet werden können, durchlaufen die erhobenen Daten zeitaufwendige Plausibilisierungsprozesse , die für die Erhebung zum Schuljahr 2013/14 gerade erst begonnen haben. Aus diesem Grund stehen zur Beantwortung der Fragen 1, 2 und 3 noch keine validen Ausgangsdaten für das Schuljahr 2013/14 zur Verfügung. In den Vorjahren konnten diese vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, das die Erhebung und Plausibilisierung der Schülerdaten im Auftrag des Kultusministeriums durchführt, im Frühjahr nach der Erhebung bereit- gestellt werden. 4. Wie viele private und staatliche Förderschulen gibt es im Schuljahr 2013/14 in Bayern (Aufschlüsselung nach Förderbereichen und Regierungsbezirken)? Beiliegende Tabelle weist die Zahl der Förderzentren, Realschulen zur sonderpädagogischen Förderung und Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung im Schuljahr 2013/14 nach Regierungsbezirken und Förderbereichen aus. 5. An wie vielen Förderschulen in Bayern gibt es im Schuljahr 2013/14 keinen (eigenständigen) Schulleiter , wie viele Schulleiter in Bayern leiten mehrere Förderschulen im Schuljahr 2013/14 und wie viele Anrechnungsstunden stehen diesen Schulleitern jeweils zu? In Bayern gibt es 22 Schulleiter, die zwei oder mehrere Förderschulen leiten. Die jeweils zustehenden Anrechnungsstunden variieren dabei je nach Schulstandort und Ausgangsbedingungen vor Ort im Rahmen der Möglichkeiten der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 10. Mai 1994 (KWMBI I S. 138), zuletzt geändert durch KMBek vom 17.02.2012 (KWMBl Nr. 6 2012 S.129), in der unter Punkt 4 die Anrechnungen für die Schulleitung wie folgt geregelt sind: Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.01.2014 17/130 Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/130 4. Anrechnungen 4.1 Schulleitung 4.1.1 Für die Wahrnehmung der Schulleitung an den beruflichen Schulen zur sonderpädagogischen Förderung gelten die Vorschriften für die beruflichen Schulen. 4.1.2 Für die Wahrnehmung der Schulleitung an den (sonderpädagogischen und anderen) Förderzentren werden folgende Anrechnungsstunden gewährt: 3 bis 4 Klassen 6 Unterrichtsstunden 5 bis 6 Klassen 9 Unterrichtsstunden 7 bis 8 Klassen 13 Unterrichtsstunden 9 bis 14 Klassen 17 Unterrichtsstunden 15 bis 23 Klassen 21 Unterrichtsstunden 24 bis 29 Klassen 25 Unterrichtsstunden ab 30 Klassen 29 Unterrichtsstunden Die Gruppen der schulvorbereitenden Einrichtungen zählen als Klassen. Maßgebend ist die Klassenzahl nach der vorläufigen Unterrichtsübersicht. 4.1.3 Für die Wahrnehmung der Schulleitung an den übrigen Förderschulen und an den Schulen für Kranke werden folgende Anrechnungsstunden gewährt: 3 bis 4 Klassen 5 Unterrichtsstunden 5 bis 6 Klassen 8 Unterrichtsstunden 7 bis 8 Klassen 12 Unterrichtsstunden 9 bis 14 Klassen 17 Unterrichtsstunden 15 bis 23 Klassen 21 Unterrichtsstunden 24 bis 29 Klassen 25 Unterrichtsstunden ab 30 Klassen 29 Unterrichtsstunden Die Gruppen der schulvorbereitenden Einrichtungen zählen als Klassen. Maßgebend ist die Klassenzahl nach der vorläufigen Unterrichtsübersicht. 4.1.4 Die Leiter von Förderzentren, die Leiter von übrigen Förderschulen (ausgenommen berufliche Schulen zur sonderpädagogischen Förderung) mit mindestens 9 Klassen und von Schulen für Kranke mit mindestens 9 Klassen, die in der Zeit vom 1. August bis 31. Januar das 55. Lebensjahr vollenden, erhalten vom Beginn des laufenden Schuljahres an eine zusätzliche Anrechnungsstunde; bei Vollendung des 60. Lebensjahres richtet sich die Anrechnung wieder nach Nrn. 4.1.2 und 4.1.3. Bei Vollendung des maßgeblichen Lebensjahres in der Zeit vom 1. Februar bis 31. Juli beginnt bzw. entfällt die zusätzliche Anrechnungsstunde vom Beginn des folgenden Schuljahres an. 4.1.5 Der Schulleiter gibt einen Teil der Anrechnungsstunden entsprechend der Aufgabenverteilung an seinen ständigen und etwaigen weiteren Stellvertreter ab. 4.1.6 Die für den Schulleiter festgelegten Anrechnungsstunden sollen dem ständigen Stellvertreter auf die Unterrichtspflichtzeit angerechnet werden, solange er wegen mehr als einwöchiger Verhinderung des Schulleiters dessen Aufgaben wahrzunehmen hat. Tabelle. Staatliche und nichtstaatliche Förderzentren, Realschulen z. sonderpäd. Förderung und Berufsschulen z. sonderpäd. Förderung im Schuljahr 2013/14 Schulart Anzahl der staatlichen und nichtstaatlichen Förderschulen im Schuljahr 2013/14 insgesamt davon Sonderpä- dagogisches Förderzent- rum Förderschwer - punkt Sehen Förderschwer - punkt Hören Förderschwer - punkt Körp. u. motor. Entw. Förderschwer - punkt Geistige Entwicklung Förderschwer - punkt Sprache Förderschwer - punkt Lernen Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung Schule für Kranke Förderzentrum 351 160 6 9 20 88 8 14 30 16 davon in Oberbayern 105 47 2 2 8 25 2 2 12 5 Niederbayern 38 23 - 1 2 10 1 - - 1 Oberpfalz 32 21 1 - 1 6 - - 2 1 Oberfranken 32 13 - 1 1 11 1 1 3 1 Mittelfranken 53 23 2 2 2 14 1 1 5 3 Unterfranken 44 9 1 1 3 11 3 9 5 2 Schwaben 47 24 - 2 3 11 - 1 3 3 Realschule zur sonderpäd. Förderung (alle Oberbayern) 4 1 1 1 - - - 1 Berufsschule zur sonderpäd . Förderung 48 1 3 6 - - 31 7 davon in Oberbayern 12 - 1 2 - - 6 3 Niederbayern 5 - - - - - 5 - Oberpfalz 3 - - 1 - - 2 - Oberfranken 5 - - - - - 4 1 Mittelfranken 10 1 2 2 - - 4 1 Unterfranken 6 - - 1 - - 3 2 Schwaben 7 - - - - - 7 -