Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Rosi Steinberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12.08.2016 Einsatz von Lehrkräften in anderen Regierungsbezirken Wie die Regierung von Niederbayern in einer Pressemeldung vom 10.08.2016 mitteilt, werden für das Schuljahr 2016/17 noch dringend Lehrkräfte für Grund- und Mittelschulen im Bezirk Niederbayern gesucht. Insgesamt sind noch 38 Stellen nicht besetzt. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Grund- und Mittelschullehrer/-innen haben die Lehramtsprüfung in Niederbayern im Jahr 2015 und im Jahr 2016 abgelegt (bitte getrennt für beide Jahrgänge beantworten)? 2. Wie viele Grund- und Mittelschullehrer/-innen, die in 2015 und 2016 ihre Lehramtsprüfung in Niederbayern abgelegt haben, wurden bzw. werden in anderen Regierungsbezirken eingesetzt (bitte getrennt für die Schuljahre 2015/16 und 2016/17 und getrennt für die Regierungsbezirke ausweisen )? 3. Wer entscheidet über die Entsendung in andere Regierungsbezirke ? 4. Was sind die Gründe für eine Entscheidung, Lehrkräfte in anderen Regierungsbezirken einzusetzen? 5. Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der entsendeten Lehrkräfte? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 20.09.2016 Vorbemerkung: Aufgrund steigender Schülerzahlen an Grund- und Mittelschulen besteht derzeit, insbesondere wegen der Beschulung von Flüchtlingen, ein erhöhter Bedarf an Lehrkräften für diese beiden Schularten. Nach Abschluss der Klassenbildung ist die Unterrichtsversorgung für das Schuljahr 2016/2017 gesichert: Es konnte sowohl die Grundversorgung abgedeckt als auch die zu Schuljahresbeginn bereitzustellende Mobile Reserve vollumfänglich aufgestellt werden . Einstellungen im Rahmen der Aufstockung der Mobilen Reserve, die in den letzten Jahren erst in den Monaten November und Januar erfolgten, wurden in diesem Jahr auf September vorgezogen, um bereits zu Beginn des Schuljahres ein größeres Kontingent bei den Mobilen Reserven zur Verfügung zu haben. Nur für diese Aufstockungen sind derzeit noch Stellen entsprechend durch die jeweiligen Regierungen öffentlich ausgeschrieben. Darüber hinaus ist derzeit geplant, dass aufgrund des weiter bestehenden erhöhten Bedarfs an Lehrkräften, insbesondere der Mittelschule, Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung für Realschulen und Gymnasien zum Schulhalbjahr im Februar 2017 wieder zu einer „begleiteten Qualifizierung“ nach Art. 22 Abs. 2 Satz 2 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz zugelassen werden. 1. Wie viele Grund- und Mittelschullehrer/-innen haben die Lehramtsprüfung in Niederbayern im Jahr 2015 und im Jahr 2016 abgelegt (bitte getrennt für beide Jahrgänge beantworten)? Die folgende Anzahl an Prüflingen für das Lehramt an Grund- und Mittelschulen hat in den letzten beiden Schuljahren ihre 2. Lehramtsprüfung in Niederbayern erfolgreich absolviert: 2015: 109 Prüflinge 2016: 143 Prüflinge 2. Wie viele Grund- und Mittelschullehrer/-innen, die in 2015 und 2016 ihre Lehramtsprüfung in Niederbayern abgelegt haben, wurden bzw. werden in anderen Regierungsbezirken eingesetzt (bitte getrennt für die Schuljahre 2015/16 und 2016/17 und getrennt für die Regierungsbezirke ausweisen)? Alle in Frage 1 angegebenen niederbayerischen Prüflinge haben ein Beschäftigungsangebot im staatlichen Schuldienst in Bayern erhalten, davon: 2015: 66 in Niederbayern und 43 in Oberbayern 2016: 66 in Niederbayern und 77 in Oberbayern Gleichzeitig wurden im Rahmen des Versetzungsverfahrens zum Schuljahr 2015/2016 121 Lehrkräfte und zum Schuljahr 2016/2017 96 Lehrkräfte aus dem Bereich der Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 25.11.2016 17/13002 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/13002 Grund- und Mittelschulen aus anderen Regierungsbezirken (im Wesentlichen aus Oberbayern) wunschgemäß nach Niederbayern versetzt. Diese Zahl beinhaltet auch Lehrkräfte , die im Jahr 2015 in Oberbayern eingestellt wurden und im Rahmen der Versetzungen zum Schuljahr 2016/2017 wieder nach Niederbayern zurückkehren konnten. 3. Wer entscheidet über die Entsendung in andere Regierungsbezirke ? Das Staatsministerium trifft keine Entscheidung über den Einsatzort der Bewerber; das Kultusministerium legt die Gesamtzahl der Einstellungen und Beschäftigungsmöglichkeiten fest und ermittelt den Personalbedarf der einzelnen Regierungsbezirke. Liegen die Voraussetzungen für eine Einstellung bzw. Beschäftigung im staatlichen Schuldienst vor, prüft die zuständige Regierung auf der Grundlage von vorgegebenen Kriterien die Dienstortzuweisung. 4. Was sind die Gründe für eine Entscheidung, Lehrkräfte in anderen Regierungsbezirken einzusetzen? Um alle Regierungsbezirke Bayerns vergleichbar und nach einheitlichen Kriterien mit Lehrkräften zu versorgen und die Unterrichtsversorgung in allen Schulen Bayerns sicherstellen zu können, erfolgt die Einstellung in den staatlichen Schuldienst dem Bedarf folgend bayernweit. Dabei wird im Rahmen der Möglichkeiten versucht, den Ortswünschen der Bewerber Rechnung zu tragen. Gilt es hierbei eine Auswahl zu treffen, wird gemäß sozialer Dringlichkeit entschieden. In allen Regierungsbezirken kommen die Lehrkräfte ausschließlich auf Basis der regional vorhandenen Bedarfe zum Einsatz. Der prozentuale Schüleranteil in den Regierungsbezirken ist zum Teil erheblichen Veränderungen unterworfen . So lebten zum Stichtag 01.10.2015 beispielsweise 34,9 % aller bayerischen Grund- und Mittelschüler in Oberbayern (01.10.1991: 29,0 %), während in Niederbayern zum 01.10.2015 9,9 % aller Schülerinnen und Schüler an Grund- und Mittelschulen ihren ständigen Wohnsitz hatten (01.10.1991: 10,9 %). Wegen des seit Jahren hohen Bedarfs in Oberbayern werden daher zur Einstellung anstehende Lehrkräfte aus allen Regierungsbezirken auch dort eingesetzt. 5. Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der entsendeten Lehrkräfte? Die Auswahl der Lehrkräfte, die ein Einstellungsangebot in den staatlichen bayerischen Schuldienst erhalten, jedoch in einem anderen als dem gewünschten Regierungsbezirk eingesetzt werden, wird unter Einbeziehung der persönlichen Umstände von den zuständigen Regierungen sehr genau geprüft und nach durch Beschlüsse des Landtags vorgegebenen sozialen und leistungsbezogenen Kriterien vorgenommen . Gleichzeitig sind auch die Versetzungsbewerber zu berücksichtigen, die sich seit einem oder mehreren Jahren in einem anderen Regierungsbezirk befinden und eine Versetzung in ihren Heimatregierungsbezirk beantragen. Die Entscheidungen hinsichtlich der Realisierung von Versetzungs- und Einstellungswünschen werden zunächst auf der Grundlage der einschlägigen Landtagsbeschlüsse getroffen (siehe Landtagsdrucksachen 10/4406, 15/1201 und 15/6175). Demnach haben verheiratete Lehrkräfte mit minderjährigen Kindern, die Familienzusammenführung geltend machen können, sowie die Versetzungswünsche von alleinerziehenden Bewerbern Vorrang bei Versetzungen und Einstellungen, wenn nur auf diese Weise die Betreuung der Kinder sichergestellt werden kann. Konkurrieren ausschließlich Lehrkräfte ohne Kinder um eine Stelle, so haben verheiratete Lehrkräfte Vorrang vor ledigen Lehrkräften. Lehrkräfte, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) vorweisen können, sind verheirateten Lehrkräften gleichzustellen. Ist die Entscheidung zwischen mehreren Bewerbern innerhalb einer Gruppe, z. B. der Gruppe der ledigen Bewerber , zu treffen, so entscheiden weitere Kriterien, wie die bisherige Dauer des Einsatzes im jeweiligen Regierungsbezirk oder die erreichte Prüfungsnote. Darüber hinaus können bei der Auswahl besondere Kriterien , wie beispielsweise eine Schwerbehinderung eines Bewerbers, ausschlaggebend sein.