Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 04.08.2016 Fracking in Bayern – neue Entwicklungen Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Welche bergrechtlichen Erlaubnisse zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen sind derzeit erteilt? b) Wie groß sind die Erlaubnisflächen jeweils und wo liegen sie? c) Wer hat die Erlaubnisflächen jeweils wann beantragt? 2. a) Wann laufen die unter 1. angeführten Aufsuchungserlaubnisse jeweils aus? b) Wie oft und mit welcher Begründung wurden die bestehenden Aufsuchungserlaubnisse bisher verlängert? c) Für welche Erlaubnisse sind bereits Anträge auf Verlängerung eingereicht? 3. Liegen derzeit neue Anträge auf Erteilung einer Aufsuchungserlaubnis bei den zuständigen Behörden vor? 4. Inwiefern haben sich die Flächen, auf die sich die jeweiligen Aufsuchungslizenzen beziehen, seit 2010 verändert? 5. a) Erfolgten seitens der Rechteinhaber bisher Reaktionen (z. B. Rückgabe oder Antrag auf Verlängerung der Lizenz) hinsichtlich des Anfang Juli beschlossenen, sogenannten Fracking-Regelungspakets? b) Welche Gründe bewegen die Rechteinhaber nach Ansicht der Staatsregierung nach Verabschiedung des Fracking-Regelungspakets dazu, die Aufsuchungserlaubnisse zu behalten bzw. sogar zu verlängern? 6. a) Welche Untersuchungen haben die Lizenznehmer in den Jahren 2013, 2014 und 2015 vorgenommen (bitte nach Jahren, Lizenznehmer und Erlaubnisfeld aufschlüsseln )? b) Hat das Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie oder haben die zuständigen Bergämter aktiv Informationen über etwaige Untersuchungen bei den Lizenznehmern nachgefragt? c) Wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 26.09.2016 1. a) Welche bergrechtlichen Erlaubnisse zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen sind derzeit erteilt ? Es wird im Bundesberggesetz (BBergG) unterschieden zwischen Erlaubnissen zu gewerblichen Zwecken und Erlaubnissen zur großräumigen Aufsuchung. Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass die Erteilung von Erlaubnissen zur großräumigen Aufsuchung lediglich die Berechtigung zu vorbereitenden Untersuchungen und Messungen (z. B. Durchführung seismischer oder gravimetrischer Messungen zur Verifizierung der Untergrundstrukturen) und deren Auswertung beinhaltet und Erkundungsbohrungen nicht zulässig sind. Folgende Erlaubnisse sind derzeit (Stand 9. September 2016) erteilt: – Erlaubnisse zu gewerblichen Zwecken: o Schwaben o Salzach-Inn o Grafing o Grafing-Süd o Mindelheim – Erlaubnisse zur großräumigen Aufsuchung: o Weiden o Egmating o Schongau o Starnberger See o Aubach b) Wie groß sind die Erlaubnisflächen jeweils und wo liegen sie? Die Erlaubnisgebiete umfassen folgende Flächengrößen: Name Fläche in km² Schwaben 600 Salzach-Inn 2.298 Grafing 663 Grafing-Süd 39 Mindelheim 496 Weiden 2.662 Egmating 586 Schongau 1.197 Starnberger See 927 Aubach 206 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 25.11.2016 17/13027 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/13027 c) Wer hat die Erlaubnisflächen jeweils wann beantragt ? 2. a) Wann laufen die unter 1. angeführten Aufsuchungserlaubnisse jeweils aus? Beide Fragen werden mit nachfolgender Tabelle gemeinsam beantwortet. Aufgeführt wird ferner der erstmalige Antragsteller und der derzeitige Rechtsinhaber: Name Antrag-steller Antragsdatum Befristung Rechtsinhaber Schwaben Wintershall AG 15.07.2002 31.10.2017 Wintershall Holding GmbH Salzach-Inn Rohöl-Aufsuchungs AG 18.11.1996 30.06.2017 RDG GmbH Grafing RWE-Dea AG 12.12.2003 31.03.2018 DEA Deutsche Erdöl AG Grafing-Süd DEA Deutsche Erdöl AG 07.08.2015 30.04.2019 wie Antrag-steller Mindelheim Rhein- Petroleum GmbH 18.09.2009 30.11.2016 wie Antrag-steller Weiden Naab Ener-gie GmbH 16.10.2013 31.01.2017 wie Antragsteller Egmating Terrain Energy Ltd. 16.10.2014 30.11.2018 wie Antragsteller Schongau Rhein- Petroluem GmbH 25.03.2011 31.07.2017 wie Antrag-steller Starnberger See Bell Exploration Ltd. 16.08.2011 30.11.2016 Terrain Energy Ltd. Aubach Rohöl-Aufsuchungs AG 28.10.2015 28.02.2018 RDG GmbH b) Wie oft und mit welcher Begründung wurden die bestehenden Aufsuchungserlaubnisse bisher verlängert ? Erteilte Erlaubnisse sollen entsprechend § 16 Abs. 4 BBergG um jeweils drei Jahre verlängert werden, soweit das Erlaubnisfeld trotz planmäßiger, mit der zuständigen Behörde abgestimmter Aufsuchung noch nicht ausreichend untersucht werden konnte. Den Erlaubnisbescheiden liegt ein Arbeitsprogramm zugrunde, das bei bergrechtlichen Erlaubnissen zu gewerblichen Zwecken neben den vorbereitenden Untersuchungen auch Bohrungen umfasst. Verlängerungen werden z. B. notwendig, wenn in den jeweiligen Feldern auf Basis der Ergebnisse vorangegangener Untersuchungen noch weitere Bohrungen oder weitere seismische Messungen und Studien notwendig sind, um die Felder entsprechend ihres vermuteten Potenzials umfassend untersuchen zu können. Hinsichtlich der auf Antrag der Rechtsinhaber verlängerten Felder wird auf folgende Statistik verwiesen: Name Anzahl der Verlängerungen (Begründung) Schwaben 3 (Planung Bohrungen, Seismik, Studien) Salzach-Inn 4 (Planung Bohrungen, Seismik, Studien) Grafing 5 (Planung Bohrungen, Seismik, Studien) Grafing-Süd 0 Mindelheim 1 (Planung Bohrungen, Seismik, Studien) Weiden 0 Egmating 0 Schongau 1 (weitere Seismik, Modellierung, Studien) Name Anzahl der Verlängerungen (Begründung) Starnberger See 0 Aubach 0 c) Für welche Erlaubnisse sind bereits Anträge auf Verlängerung eingereicht? Für die Aufsuchungserlaubnis „Mindelheim“ wurde vom Rechtsinhaber ein Verlängerungsantrag eingereicht. Weitere Verlängerungsanträge bestehender Aufsuchungserlaubnisse sind bisher nicht eingegangen. 3. Liegen derzeit neue Anträge auf Erteilung einer Aufsuchungserlaubnis bei den zuständigen Behörden vor? Derzeit liegen keine neuen Anträge auf Erteilung einer Aufsuchungserlaubnis vor. 4. Inwiefern haben sich die Flächen, auf die sich die jeweiligen Aufsuchungslizenzen beziehen, seit 2010 verändert? Veränderungen der bestehenden Felder betreffen die jeweilige Inhaberschaft der Rechte, siehe hierzu die Tabelle zu Frage 1 c. Ferner sind folgende Erlaubnisfelder auf Kohlenwasserstoffe seit 2010 durch Fristablauf erloschen oder wurden auf Antrag aufgehoben: – Erlaubnisse zu gewerblichen Zwecken: Name Rechtsinhaber Erloschen/Aufgehoben Mauerkirchen RWE Dea AG 30.06.2010 Mering Bell Exploration Ltd. 11.01.2012 Nasser Berg Nasser Berg GmbH 11.02.2013 Chiemgau Rohöl-Aufsuchungs AG 30.07.2013 Südbayern-Nord PRD Energy GmbH 31.01.2015 Kinsau Rhein-Petroleum GmbH 30.09.2015 Teising Genexco Gas GmbH 31.05.2016 – Erlaubnisse zur großräumigen Aufsuchung: Name Rechtsinhaber Erloschen/Aufgehoben Bruckmühl Bell Exploration Ltd. 30.11.2014 Schwaben-Süd Rhein-Petroleum GmbH 30.04.2016 5. a) Erfolgten seitens der Rechteinhaber bisher Reaktionen (z. B. Rückgabe oder Antrag auf Verlängerung der Lizenz) hinsichtlich des Anfang Juli beschlossenen , sogenannten Fracking-Regelungspakets? Zunächst wird darauf hingewiesen, dass die Zielrichtung der Untersuchungen in den Feldern konventionelle Öl- und Gaslagerstätten sind, wo aufgrund der vorhandenen hohen Durchlässigkeiten der bekannten Speichergesteine kein Fracking notwendig ist. Fracking-Maßnahmen wurden im bayerischen Öl- und Gasbergbau bisher weder durchgeführt noch beantragt und sind auch in Zukunft aufgrund der Lagerstätteneigenschaften in Bayern nicht zu erwarten. Unabhängig davon wurden seit Juli 2016 keine Aufhebungsanträge zur Rückgabe der Felder gestellt. Hinsichtlich der generellen Entwicklung der Felder seit 2010 wird auf die Tabellen zu den Fragen 1c und 4 verwiesen. b) Welche Gründe bewegen die Rechteinhaber nach Ansicht der Staatsregierung nach Verabschiedung des Fracking-Regelungspakets dazu, die Aufsu- Drucksache 17/13027 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 chungserlaubnisse zu behalten bzw. sogar zu verlängern ? Soweit die planmäßigen Untersuchungen auf konventionelle Lagerstätten noch nicht abgeschlossen sind und bisherige Ergebnisse darauf hinweisen, dass mit möglichen Lagerstätten gerechnet werden kann, führen die Unternehmen die Erkundungsmaßnahmen in der Regel fort. Da Fracking- Maßnahmen bei Bohrungen nicht durchgeführt werden, spielen die Regelungen des Fracking-Pakets für die Entscheidungen , die vorhandenen Erlaubnisfelder weiter zu untersuchen, keine Rolle. 6. a) Welche Untersuchungen haben die Lizenznehmer in den Jahren 2013, 2014 und 2015 vorgenommen (bitte nach Jahren, Lizenznehmer und Erlaubnisfeld aufschlüsseln)? In den von 2013 bis 2015 bestehenden Feldern wurden folgende Untersuchungen getätigt: a) Erlaubnisjahr 2013 Feld Lizenznehmer Untersuchungen Schwaben Wintershall Holding GmbH Studien und seismische Auswertungen der gemessenen 3-D-Seismik Salzach-Inn Rohöl-Aufsuchungs AG Planungsarbeiten für die Durchführung der Bohrung Mauerkirchen C 1, Untersuchungen Potenzial Lithothamnienkalk Grafing RWE-DEA AG Interpretation der Chatt- Sande, Bewertung des Restpotenzials und des Restpotenzials nicht mehr in Förderung befindlicher Lagerstätten Schwaben-Süd Rhein-Petroleum GmbH Studie zur Muttergesteinscharakteristik und Kohlenwasserstoff(KW)- Genese Mindelheim Rhein-Petroleum GmbH Seismische Interpretation und Auswertung, Planung weiterer Explorationsbohrungen Nasser Berg Nasser Berg GmbH Abschließende Bewertung des Projekts Chiemgau Rohöl-Aufsuchungs AG Bewertung weiterer Untersuchungen – Erstellung eines Abschlussberichts des bisherigen Ergebnisse Schongau Rhein-Petroleum GmbH Prospektivitätsstudien, Datenanalysen Starnberger See Bell Exploration Ltd. Datenakquise, Auswertung vorhandener Bohrdaten Südbayern-Nord PRD Energy GmbH Auswertung vorhandener Daten im Feld, Proben, Logs, Kerne, Berichte Teising Nasser Berg GmbH Analyse vorhandener Daten und Bohrungen Kinsau Rhein-Petroleum GmbH Datenakquise Seismik und Bohrung Kinsau – Planung einer Wiederaufwältigung der Erdgas-Lagerstätte Bruckmühl Bell Exploration Ltd. Analyse vorhandener Daten und Bohrungen, seismische Linien b) Erlaubnisjahr 2014 Feld Lizenznehmer Untersuchungen Schwaben Wintershall Holding GmbH Abschluss der Interpretation der 2-D-Seismik, Bewertung des Potenzials Salzach-Inn Rohöl-Aufsuchungs AG Planungen und Vorbereitungen für die Durchführung einer Wiedererschließungsbohrung Ampfing 1 Grafing RWE-DEA AG Seismische Interpretationen 2-D- und 3-D-Seismik, Reservoirmodellierung Schwaben-Süd Rhein-Petroleum GmbH Gebietsübergreifende Interpretation der gemessenen 2-D- und 3-D-Seismik, Planung weiterer Untersuchungen Mindelheim Rhein-Petroleum GmbH Durchführung zweier Explorationsbohrungen Bedernau 2 und Lauben 7 Weiden Naab Energie GmbH Auswertung vorhandener Bohrdaten im Feld, Laboranalysen, Feldstudien Egmating Terrain Energy GmbH zum 01.12.2014 erteilt – noch keine Untersuchungen Schongau Rhein-Petroleum GmbH Potenzial-Studien, Planungen Seismik und alternative Messmethoden Starnberger See Terrain Energy GmbH Regional-geologische Studien, Interpretation angekaufter 2-D- und 3-D-Seismik, Strukturmodellierung Südbayern-Nord PRD Energy GmbH Weitere Datenauswertung , Bewertung des Potenzials, Aufgabe des Feldes Bruckmühl Bell Exploration Ltd. Weiterführung der Datenauswertung, Bewertung möglicher Lagerstättenhozonte Kinsau Rhein-Petroleum GmbH Bewertung der Lagerstätte , Neuinterpretation der Bohrlochmessungen Teising Nasser Berg GmbH Bewertung eines möglichen Speicherpotenzials für die Errichtung eines Untergrundspeichers Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/13027 c) Erlaubnisjahr 2015 Feld Lizenznehmer Untersuchungen Schwaben Winterhall Holding GmbH Planungen und Vorbereitungen zur Durchführung zweier Bohrungen in 2016 (derzeit Betriebsplanverfahren) Salzach-Inn Rohöl-Aufsuchungs AG Durchführung Betriebsplanverfahren zur Genehmigung der Bohrung Ampfing 1 (derzeit Bohrung nach Durchführung in 2016 am Testen), Vorbereitung weiterer 3-D-Seismik Grafing RWE-DEA AG Reprocessing 3-D- Seismik, Interpretation, Modellierung Schwaben-Süd Rhein-Petroleum GmbH Bewertung und Planung alternativer Untersuchungsmethoden (z.B. Gravimetrie), Reservoirbeurteilung Mindelheim Rhein-Petroleum GmbH Ausbau der Bohrung Lauben 7 und Durchführung von Testversuchen sowie weitere Interpretation vorhandener seismischer Messungen Weiden Naab Energie GmbH Fortsetzung der Untersuchungsarbeiten zu den Bohrdaten im Feld, Planungen für seismische Messungen Egmating Terrain Energy GmbH Interpretation seismischer Daten und Bohrdaten Schongau Rhein-Petroleum GmbH Auswertung seismischer Daten, Reservoirstudien Starnberger See Terrain Energy GmbH Durchführung gravimetrischer Messungen und deren Interpretation, Strukturmodellierung, Definition möglicher Lagerstättenbereiche Südbayern-Nord PRD Energy GmbH Abschlussbewertung des Potenzials – zum 31. Januar 2015 erloschen Kinsau Rhein-Petroleum GmbH Abschlussbewertung – Aufgabe des Feldes Teising Nasser Berg GmbH Abschlussbewertung eines möglichen Speicherprojektes in der ausgeförderten Gaslagerstätte Teising b) Hat das Staatsministerium für Wirtschaft und Medien , Energie und Technologie oder haben die zuständigen Bergämter aktiv Informationen über etwaige Untersuchungen bei den Lizenznehmern nachgefragt? Die Erlaubnisbescheide enthalten eine Auflage, wonach jährlich (erstmalig nach Ablauf des ersten Jahres nach Erteilung ) über die durchgeführten Arbeiten und ihre Ergebnisse sowie die für das nächste Jahr geplanten Arbeiten zu berichten ist. Diese Berichte werden ausgewertet; sofern die Berichte nicht termingerecht vorliegen, werden sie angefordert . Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass für konkrete Maßnahmen wie seismische Untersuchungen oder Bohrungen ein bergrechtliches Genehmigungsverfahren (Betriebsplanverfahren nach §§ 51 ff. BBergG) durchzuführen ist; die Betriebspläne werden öffentlich ausgelegt und können auf der Internetseite des jeweils zuständigen Bergamts eingesehen werden. Ferner sind die Daten und Ergebnisse der Untersuchungen entsprechend Lagerstättengesetz dem Landesamt für Umwelt zur Verfügung zu stellen. c) Wenn nein, warum nicht? Diese Frage entfällt – siehe Ausführungen zu Frage 6 b.