Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 03.08.2016 Umgang mit rechtsextremistisch motivierten Straf- und Gewalttaten I: Schulungsangebote für bayerische Polizeikräfte Eine Schlussfolgerung aus dem Versagen der Sicherheitskräfte bei der Aufklärung der NSU-Mordserie war, dass die Ausbildung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Hinblick auf die Verfolgung von rechtsextremistisch motivierten Straftaten verbessert und die Vermittlung interkultureller Kompetenzen verstärkt werden muss. Nach Einschätzung einer aktuellen Studie von Amnesty International („Leben in Unsicherheit. Wie Deutschland die Opfer rassistischer Gewalt im Stich lässt“) ist diese Forderung bisher – gerade auch in Bayern – nur unzureichend umgesetzt worden. So seien, laut Studie, „die Defizite bei der Bekämpfung rassistisch motivierter Straftaten nicht behoben“. Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang insbesondere auf das „Versäumnis von Polizeikräften (…), mögliche rassistische Motive gleich zu Beginn der Ermittlungen zu erkennen und zu erfassen“ (S. 10). Da dies vor allem auch mit dem Mangel an entsprechenden Aus- und Fortbildungsangeboten für nicht spezialisierte Polizeikräfte zu tun habe, empfiehlt Amnesty International: „Alle Polizeikräfte sollten Fortbildungen zu den Besonderheiten vorurteils- und rassistisch motivierter Straftaten, den besonderen Bedürfnissen der Opfer und der Rolle der Polizei bei der Bekämpfung und dem Schutz von Menschen vor Rassismus und Diskriminierung erhalten.“ Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1.1 In Form welcher konkreten Aus- und Fortbildungsangebote für bayerische Polizeibeamtinnen und -beamten wird der Forderung nach einer verstärkten Vermittlung interkultureller Kompetenzen Rechnung getragen? 1.2 Wie viele konkrete Schulungsmaßnahmen wurden in den vergangenen drei Jahren durchgeführt und wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten wurden davon erreicht? 1.3 Welche dieser Maßnahmen sind fester Bestandteil der Polizeiausbildung und welche Maßnahmen haben freiwilligen Charakter? 2.1 Welche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für bayerische Polizeibeamtinnen und -beamten werden zur Vermittlung der Besonderheiten von rechtsextremistisch bzw. rassistisch motivierten Straf- und Gewalttaten angeboten? 2.2 Wie viele konkrete Schulungsmaßnahmen wurden in den vergangenen drei Jahren durchgeführt und wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten wurden davon erreicht? 2.3 Welche dieser Maßnahmen sind fester Bestandteil der Polizeiausbildung und welche Maßnahmen haben freiwilligen Charakter? 3.1 Welche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für bayerische Polizeibeamtinnen und -beamten, die sich explizit mit den besonderen Bedürfnissen von Opfern rechtsextremistisch bzw. rassistisch motivierter Strafund Gewalttaten auseinandersetzen, werden angeboten ? 3.2 Wie viele konkrete Schulungsmaßnahmen wurden in den vergangenen drei Jahren durchgeführt und wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten wurden davon erreicht? 3.3 Welche dieser Maßnahmen sind fester Bestandteil der Polizeiausbildung und welche Maßnahmen haben freiwilligen Charakter? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 26.09.2016 Nach Aufdeckung der Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) wurden auf Bundesebene sowie u. a. in Bayern parlamentarische Untersuchungsausschüsse eingesetzt, die das Behördenhandeln untersuchten. Parallel beschäftigte sich zudem die Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus (BLKR) mit dem Thema. Dies führte zur Herausgabe von Empfehlungen, die als Ziel eine Optimierung des Behördenhandelns bezwecken. Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr setzte im September 2013 zur eingehenden Betrachtung der Schlussfolgerungen, zur Feststellung des aktuellen Umsetzungsgrades von Empfehlungen sowie zur Prüfung von weiterem Handlungsbedarf die Arbeitsgruppe NSU ein. An der Arbeitsgruppe waren Vertreter der Polizeipräsidien, des Fortbildungsinstituts der Bayer. Polizei in Ainring, der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern – Fachbereich Polizei und des Bayer. Landeskriminalamtes beteiligt. Ziel der Arbeitsgruppe war es, konkrete Vorschläge zur Umsetzung der Empfehlungen zu benennen , um ggf. erforderliche Änderungen und Anpassungen innerhalb der Bayerischen Polizei vornehmen zu können. Im Ergebnis wurden die Themenfelder Interkulturelle Kompetenz, Fehlerkultur/Selbstreflexion, Fachwissen Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.11.2016 17/13096 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/13096 Staatsschutz und Fachwissen zur ausländerfeindlich oder rassistisch motivierten Kriminalität noch intensiver in den Fokus der Aus- und Fortbildung bei der Bayer. Polizei gerückt. Dies vorangestellt, wird die Schriftliche Anfrage wie folgt beantwortet: 1.1 In Form welcher konkreten Aus- und Fortbildungsangebote für bayerische Polizeibeamtinnen und -beamten wird der Forderung nach einer verstärkten Vermittlung interkultureller Kompetenzen Rechnung getragen? 1.2 Wie viele konkrete Schulungsmaßnahmen wurden in den vergangenen drei Jahren durchgeführt und wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten wurden davon erreicht? 1.3 Welche dieser Maßnahmen sind fester Bestandteil der Polizeiausbildung und welche Maßnahmen haben freiwilligen Charakter? Die „Interkulturelle Kompetenz“ stellt für die Bayerische Polizei eine Kernkompetenz für das verantwortungsvolle Handeln in einer sich verändernden Gesellschaft dar. Die spezifischen Unterrichtsinhalte vermitteln unseren Beamtinnen und Beamten die Fähigkeit, interkulturelle Situationen und Zusammenhänge wahrzunehmen und sie mit ihren Problemstellungen zu erfassen, das eigene Bedingungs-, Bezugs- und Wertesystem zu sehen und eigene Einstellungen , das eigene Verhalten und Handeln kritisch reflektieren zu können, sowie Konflikte im interkulturellen Kontext wahrzunehmen und bearbeiten zu können. a) Ausbildung 2. Qualifikationsebene (QE) Die Basis für die interkulturelle Kompetenz künftiger Polizeibeamter liegt in der Persönlichkeitsbildung. Ziel sind sozial kompetente Polizeibeamte, die vorurteilsfrei und der Situation angemessen mit dem Bürger umgehen, unabhängig von dessen Herkunft, Stand, Religion oder Weltanschauung. Die Thematik „Interkulturelle Kompetenz“ wird in verschiedenen Ausbildungsfächern durchgängig in der Ausbildung behandelt. Gelehrt werden verfassungsrechtliche Grundsätze , Menschenbild und Menschenwürde als Bindeglied zu weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Fragen sowie der Umgang mit sozialen Randgruppen. Schwerpunkte werden hier in den Fächern Politische Bildung/Zeitgeschehen und in der Berufsethik gesetzt. In praktischen Modulen werden ethnische Besonderheiten verschiedener Bevölkerungsgruppen, interkulturelle Zusammenhänge , Hintergründe von Migration und Integration vermittelt und mittels zielgerichteter Einsatzkommunikation anschließend trainiert. Im Zuge von Projekttagen und Außenveranstaltungen werden fallweise auch beispielsweise Moscheen oder Synagogen besucht. Zudem stehen Referenten aus verschiedensten Bereichen mit Migrationshintergrund oder anderen kulturellen Wurzeln, z. B. Ausländerbeiräte Rede und Antwort . Das Fachwissen für die Thematik Interkulturelle Kompetenz wird insbesondere in den Modulen/Fächern „Politische Bildung/Zeitgeschehen“, „Berufsethik“, „Allgemeines Polizeirecht “, „Besonderes Sicherheitsrecht“, „Kriminalistik“, „Kommunikation und Konfliktbewältigung“, „Englisch“ (spezifischer Wortschatz), „Organisation und Dienstbetrieb“ und „Polizeiliches Einsatzverhalten“ gelehrt. Alle Lerninhalte sind im Ausbildungsplan verpflichtend für alle Ausbildungsseminare festgelegt und gelten somit für alle Auszubildenden in der 2. QE des Polizeivollzugsdienstes . Nach jedem Ausbildungsabschnitt wird festgestellt, ob der Beamte das Ausbildungsziel erreicht hat. Hierbei sind nicht nur theoretisches Wissen und praktisch/taktische Fertigkeiten erforderlich. Großer Wert wird auch auf die charakterliche Geeignetheit für den Polizeiberuf gelegt. So sind auch die Fächer Kommunikation/Konfliktbewältigung und Berufsethik Prüfungsfächer. Zum Ende der 2 Jahre und 6 Monate dauernden Ausbildung erfolgt im Rahmen der Qualifikationsprüfung die Überprüfung der Fachkompetenz, Handlungskompetenz und der sozialen/persönlichen Kompetenz. Die Ausbildungsabschnitte wurden, entsprechend der Einstellungszahlen seit 2014, von jährlich ca. 1.200 Beamtinnen und Beamten der 2. QE absolviert. b) Studienpläne für die 3. und 4. Qualifikationsebene Interkulturelle Kompetenz wird besonders durch das Studium der Fächer Soziologie, Psychologie und Politische Bildung gefördert. Inhaltliche Schwerpunkte liegen in den drei Fächern auf dem Wissen bzw. dem Verständnis um die gesellschaftliche Schichtung, die gruppendynamischen Prozesse , Stereotype und Einstellungen, sowie die kulturellen Aspekte der Globalisierung, der Migration, der internationalen Konflikte und Beziehungen. Ein explizites interkulturelles Training wird ab dem Wintersemester 2016 mit einem Stundenansatz von vier Stunden in das Curriculum der 3. QE aufgenommen. Der Masterstudiengang (4. QE) an der DHPol beinhaltet das Thema Interkulturelle Kommunikation in den Modulen 19 (internationale und interkulturelle Polizeiarbeit) und 20 (Führung in komplexen und interkulturellen Kommunikationsprozessen ). Die Thematik ist derzeit im Modul 19 (Umfang: workload 120) und im Modul 20 (Umfang: workload 60) verankert. Bei der gegenwärtigen Curriculumrevision soll die interkulturelle Kompetenz eine noch stärkere Akzentuierung erhalten . An den dargestellten Unterrichten des Studienplans für die 3. und 4. QE nehmen alle Studierenden an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern – Fachbereich Polizei teil. Seit 2014 durchlaufen jährlich ca. 300 Studierende im Rahmen der Aufstiegsqualifizierung und ca. 90 Laufbahnbewerber das Studienprogramm für die 3. QE, das Studienprogramm für die 4. QE im Rahmen der Ausbildungsqualifizierung jährlich ca. 25 Beamtinnen und Beamte. c) Zentrale Fortbildung bei der Bayer. Polizei In folgenden Seminaren des zentralen Fortbildungsprogramms für die Bayer. Polizei wird das Thema Interkulturelle Kompetenz mit unterschiedlichen Stundenansätzen unterrichtet: „Staatsschutz N“, „Staatsschutz F“, „Verhandlungsgruppen N1“, „Verhandlungsgruppen N2“, „Kriminalprävention Islamismus“, „Fachseminar Islamismus“, „Gefährderansprache Stalking“ und „Führungstraining 4“. Ein spezielles Training zur Interkulturellen Kompetenz findet nur im Seminar „Führungstraining 4“ mit einem Stundenansatz von vier Unterrichtseinheiten statt. In den übrigen der genannten Seminare wird das Thema im Rahmen von Vorträgen, Unterrichtsgesprächen und Diskussionen behandelt. Seit 2014 wurden insgesamt fünf Seminare „Führungstraining 4“ durchgeführt. Daran nahmen insgesamt 55 Po- Drucksache 17/13096 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 lizeibeamtinnen und Polizeibeamte teil. Eine Teilnahmeverpflichtung besteht nicht. Mit der anhaltenden Zuwanderung und der Aufnahme einer Vielzahl von Flüchtlingen haben wir speziell in diesem Zusammenhang ein eigenes Fortbildungskonzept für die Bayer. Polizei erarbeitet, das sich der vielschichtigen Herausforderungen annimmt. Im Rahmen dieses Konzepts haben wir im Juli 2016 in zwei Großveranstaltungen Basiswissen zum Themenkreis „Herausforderungen für die Polizei durch die Asyl- und Flüchtlingssituation“ an insgesamt 356 Beamte vermittelt. Weiterhin haben wir 16 Multiplikatoren zur Durchführung von Tagesveranstaltungen und Dienstunterrichten in den Verbänden beschult. In den zentral veranstalteten Seminaren wurde auch der „Umgang mit Kulturen“ unterrichtet, damit unsere Einsatzkräfte höhere Handlungskompetenz in kulturell schwierigen Interaktionssituationen erreichen. Als Fortbildungsangebot für die 4. QE auf nationaler Ebene ist das an der Deutschen Hochschule der Polizei im Rahmen des Jahresfortbildungsprogramms im Jahr 2015 und im Jahr 2016 veranstaltete Seminar „Interkulturelle Kompetenz – Fortbildungskonzepte und Anwenderpraxis aus den Bundesländern “ noch zu nennen. Die Seminare ermöglichen den länderübergreifenden Austausch unserer Führungskräfte . An den beiden Seminaren nahmen insgesamt sieben Beamtinnen und Beamte der Bayer. Polizei teil. 2.1 Welche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für bayerische Polizeibeamtinnen und -beamten werden zur Vermittlung der Besonderheiten von rechtsextremistisch bzw. rassistisch motivierten Straf- und Gewalttaten angeboten? 2.2 Wie viele konkrete Schulungsmaßnahmen wurden in den vergangenen drei Jahren durchgeführt und wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten wurden davon erreicht? 2.3 Welche dieser Maßnahmen sind fester Bestandteil der Polizeiausbildung und welche Maßnahmen haben freiwilligen Charakter? Die Besonderheiten kultureller und religiöser Gruppen, ihre Problemstellungen, ihre Schutzbedürftigkeit und die Vorbeugung vor Diskriminierungen werden in der Aus- und Fortbildung unserer Polizeivollzugsbeamten ebenfalls fächerübergreifend thematisiert. Dabei legen wir sowohl in der Ausbildung wie auch in der Fortbildung bei der Bayer. Polizei großen Wert auf Aktualität. Dies gilt im Besonderen auch für die Verbrechen des NSU und deren Aufarbeitung. Durch Einbindung von Fachstellen, insbesondere der Bayerischen Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE), fließen die aktuellsten Erkenntnisse zum Bereich des Extremismus in die Aus- und Fortbildung bei der Bayer. Polizei ein. a) Ausbildung 2. Qualifikationsebene In der praxisorientierten Ausbildung für die 2. Qualifikationsebene wird der Themenbereich mittels moderner Unterrichtsmethoden aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet und ganzheitlich beleuchtet. Die Rolle der Polizei in der Gesellschaft und die ethische Betrachtung polizeilichen Einschreitens besitzen einen hohen Stellenwert. Insbesondere in den Unterrichtsfächern „Allgemeines Polizeirecht“, „Politische Bildung/Zeitgeschehen“ und „Berufsethik “ wird auf die Grundwerte menschlichen Zusammenlebens , die Entstehung von Vorurteilen, die Bedeutung sozialer Gruppen und die Bildung von sozialen Urteilen und Wertvorstellungen eingegangen. Die Thematik „Staatsschutz “ insbesondere mit den dort integrierten Bereichen „Rechtsextremismus“ und „Rolle der Polizei in der NS-Zeit“ sind ebenfalls Inhalt der Polizeiausbildung. Ebenso werden Themen wie „Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen “ und „rechtsextremes Liedgut“ behandelt. Im Rahmen eines Projekttages Staatsschutz wird mithilfe von Referenten des Landesamts für Verfassungsschutz oder auch des Bayerischen Landeskriminalamts die Wissensvermittlung in diesem Bereich nochmals vertieft. Im Rahmen von Projekttagen besuchen die Auszubildenden regelmäßig auch eine Moschee, eine Synagoge sowie örtliche Einrichtungen der Opferhilfe und setzen sich damit vertieft mit der Thematik auseinander. b) Studienpläne für die 3. und 4. Qualifikationsebene In der Ausbildung der 3. und 4. Qualifikationsebene wird das Thema Rechtsextremismus ausführlich aus politikwissenschaftlicher , soziologischer und kriminologischer Sicht behandelt. Rechte Netzwerke, auch deren internationale Verbindungen (z. B. „Blood and Honour“), werden behandelt . Die Ätiologie wird am Beispiel Uwe Böhnhardts durchgesprochen (Entstehung einer rechtsradikalen „Karriere“). c) Zentrale Fortbildung bei der Bayer. Polizei Insbesondere in den Seminaren „Staatsschutz N“ und „Staatsschutz F“ des zentralen Fortbildungsprogramms für die Bayer. Polizei wird das Thema Rechtsextremismus unterrichtet . Diese Seminare vermitteln den Beamten nicht nur einschlägiges Hintergrundwissen zum Themenkreis Rassismus und Extremismus, sondern zeigen auch Präventionsansätze und Handlungsempfehlungen auf. Seit 2014 wurden insgesamt neun Seminare „Staatsschutz N“ und acht Seminare „Staatsschutz F“ durchgeführt. Daran nahmen insgesamt 172 bzw. 146 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte teil. Mit dem Kriminal-Basis-Seminar werden die Teilnehmer in praxisnaher Unterweisung auf die Lösung spezifischer Probleme kriminalpolizeilicher Arbeit vorbereitet. Seit 2014 wurden insgesamt acht Seminare mit insgesamt 132 Teilnehmern durchgeführt. Im Jahresfortbildungsprogramm des Bayer. Landeskriminalamts ist der Themenschwerpunkt durch die „Arbeitstagung Staatsschutzdienststellen“ und „Arbeitstagungen operativer Staatsschutz“ abgebildet. Im Rahmen dieser Arbeitstagungen werden neueste Erkenntnisse aus dem Bereich des Rechtsextremismus sowie Bekämpfungsmöglichkeiten vorgestellt. Die Tagung ist somit ein wichtiger Teil der Fortbildung der Spezialisten und dient gleichzeitig dem unmittelbaren Erfahrungsaustausch innerhalb der Bayer. Polizei. Als Fortbildungsangebot für die 4. QE auf nationaler Ebene ist das an der Deutschen Hochschule der Polizei im Rahmen des Jahresfortbildungsprogramms in den Jahren 2014, 2015 und 2016 veranstaltete Seminar „Politisch motivierte Kriminalität“ zu nennen. Die Seminare ermöglichen den länderübergreifenden Austausch unserer Führungskräfte. An den Seminaren nahmen insgesamt zehn Beamtinnen und Beamte der Bayer. Polizei teil. Hinsichtlich der Teilnahmeverpflichtung und der Auszubildenden - bzw. Studierendenzahl wird auf die Ausführungen zu 1. verwiesen. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/13096 Zudem steht in den polizeiinternen Medien ein umfangreiches Informationsangebot zum Themenkreis des Extremismus mit den entsprechenden Präventionsansätzen allen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bereit, um sie für die Thematik weiter zu sensibilisieren. 3.1 Welche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für bayerische Polizeibeamtinnen und -beamten, die sich explizit mit den besonderen Bedürfnissen von Opfern rechtsextremistisch bzw. rassistisch motivierter Straf- und Gewalttaten auseinandersetzen, werden angeboten? 3.2 Wie viele konkrete Schulungsmaßnahmen wurden in den vergangenen drei Jahren durchgeführt und wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten wurden davon erreicht? 3.3 Welche dieser Maßnahmen sind fester Bestandteil der Polizeiausbildung und welche Maßnahmen haben freiwilligen Charakter? Durch Straftaten oder auch Unglücksfälle erleiden die Opfer einen körperlichen, seelischen oder materiellen Schaden. Aus diesem Grund muss die Polizei, die in der Regel für die Opfer der erste Ansprechpartner ist, durch professionelles und sensibles Vorgehen dazu beitragen, die Belastungen für alle Opfer und ihre Angehörigen so gering wie möglich zu halten. Den Grundstein hierfür legen wir in der Ausbildung mit den persönlichkeitsbildenden Fächern, mit der wir eine vielschichtige Sensibilisierung für die Thematik erreichen. Eine phänomenbezogene Schwerpunktsetzung erfolgt nicht. Die Vermittlung der Inhalte der einschlägigen Rechtsvorschriften , insbesondere die aus den Bestimmungen der Strafprozessordnung resultierenden Belehrungs- und Informationspflichten , sind selbstverständlicher Bestandteil der Ausbildung in der 2. Qualifikationsebene bzw. Bestandteil der Studienpläne in der 3. und 4. Qualifikationsebene. Hinsichtlich der Teilnahmeverpflichtung und der Auszubildenden - bzw. Studierendenzahl wird auf die Ausführungen zu 1. verwiesen. Die gesetzeskonforme Belehrung der Opfer sowie die Information über geeignete Hilfsangebote (Opfer- bzw. Hilfeeinrichtungen , behördliche Institutionen) und die Aushändigung des „Merkblatts über die Rechte von Verletzten und Geschädigten im Strafverfahren“, das sowohl in deutscher sowie in diversen fremdsprachlichen Fassungen vorliegt, ist ebenso selbstverständlicher Bestandteil des polizeilichen Alltagshandelns. Weiterhin gewährleistet die Bayer. Polizei notwendige Betreuungsmaßnahmen für Opfer und deren Angehörige, bis eine Übergabe an Fachdienste erfolgen bzw. andere professionelle Hilfe vermittelt werden kann. Speziell für diese sog. einsatztaktischen Betreuungsmaßnahmen haben wir die Beamten unserer Verhandlungsgruppen fortgebildet.