Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 01.09.2016 Hochwasserschutz als Bestandteil des ökologischen Pflege- und Entwicklungskonzepts der Isar bei Landshut Der Bausenat der Stadt Landshut fordert eine Ausbaggerung der Großen Isar. Die guten Erfahrungen aufgrund der Ausbaggerungen der Kleinen Isar und die zunehmende Verlandung der Großen Isar werden im Zusammenhang mit der Absicht der Staatsregierung, die Folgen künftiger Hochwasser - oder Starkregenereignisse zu mildern, diskutiert. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Welche Rolle spielt der Hochwasserschutz im ökologischen Pflege- und Entwicklungskonzept der Isar bei Landshut? b) Welche Maßnahmen werden in Bezug auf die Erfahrungen der diesjährigen Hochwasser- oder Stark-- regenereignisse eingeleitet? 2. a) Wie beurteilt die Staatsregierung eine Verbesserung des Hochwasserschutzes durch eine Ausbaggerung der Großen Isar? b) Welche Folgen hat eine zunehmende Verlandung der großen Isar in Bezug auf das ökologische Pflege- und Entwicklungskonzept und den Hochwasserschutz? 3. a) Ist eine Ausbaggerung der Großen Isar in naher Zukunft vorgesehen? b) Wenn ja, wann? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 27.09.2016 Zu 1. a): Bei allen Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern wird die Hochwassersituation berücksichtigt und, wo es notwendig und möglich ist, an Verbesserungen gearbeitet . Durch diese Maßnahmen dürfen sich die Hochwasserverhältnisse für die Ober- und Unterlieger nicht verschlechtern . So werden beispielsweise als Unterhaltungsmaßnahme die Deiche der Isar bei Landshut und Bruckberg auf den aktuellen Stand der Technik angepasst und saniert. Die im ökologischen Pflege- und Entwicklungskonzept enthaltene Ausbaumaßnahme der Deichrückverlegung zwischen den Staustufen Altheim und Niederaichbach obliegt ebenfalls dem Freistaat Bayern. Zu 1. b): Als Reaktion auf die Erfahrungen in diesem Jahr soll das Hochwasserschutz-Aktionsprogramm 2020plus um eine Komponente „Sturzfluten“ erweitert werden. Ziel ist es, die Hochwasservorsorge speziell an kommunalen Gewässern zu intensivieren. Im Landkreis Landshut haben sich die diesjährigen Starkregenereignisse schadensmäßig nur auf die Gewässer III. Ordnung ausgewirkt. Beispielsweise war im Juli 2016 der Schweinbach betroffen. In dessen Einzugsgebiet wurden inzwischen zwei Hochwasserrückhaltemaßnahmen der Stadt Landshut (Hochwasserrückhaltebecken Attenkofen und an der St 2045 südlich des Ortsteils Schweinbach) nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) gefördert. Zu 2. a): An der Isar, der Kleinen Isar und der Großen Isar wurden hydraulische Berechnungen auf der Basis aktueller Gewässerquerprofile durchgeführt. Diese belegen, dass eine Räumung derzeit nicht erforderlich ist und der Schutz der Stadt Landshut vor einem 100-jährlichen Hochwasser gewährleistet ist. Das Wasserwirtschaftsamt Landshut hat zu dieser Frage gegenüber der Stadt Landshut bereits mehrfach Stellung genommen. Am 11.08.2015 wurde der Bericht „Hochwasser 2013 – erfolgte Maßnahmen in Mittelwöhr und Beantwortung offener Fragen“ übergeben. Am 13.11.2015 war das Wasserwirtschaftsamt Landshut im Bausenat der Stadt Landshut anwesend und erläuterte das Thema. Zu 2. b): Nach derzeitigem Stand gibt es keinen Grund für die Annahme , dass erhebliche Verlandungen vorliegen. Zu 3. a): Eine Ausbaggerung der Großen Isar ist derzeit nicht vorgesehen . Zu 3. b): Siehe hierzu Punkt 3 a. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 25.11.2016 17/13100 Bayerischer Landtag