7. a) Wie viele Zertifizierungen („Reisen für alle“) wurden bisher schon vergeben (bitte nach Landkreisen und Orten bzw. Anbietern gliedern)? b) Wie sieht die zeitliche Planung des StMWi aus, um das Ziel der Staatsministerin für Wirtschaft und Medien , Energie und Technologie, Ilse Aigner, das Kennzeichnungssystem „Reisen für alle“ flächendeckend in Bayern anzubieten, umzusetzen? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 28.09.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration wie folgt beantwortet: 1. Welche Maßnahmen und Investitionen (auch konkrete Beträge nennen) plant die Staatsregierung, um den barrierefreien Tourismus bis 2023 (siehe Regierungserklärung von Ministerpräsident Horst Seehofer vom November 2013) voranzubringen? Die Staatsregierung arbeitet ressortübergreifend an dem durch die Regierungserklärung 2013 vorgegebenen Ziel, Bayern bis 2023 im gesamten öffentlichen Raum und im gesamten öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) barrierefrei zu machen. Neben den als prioritär definierten Handlungsfeldern wird insbesondere der Information zu Barrierefreiheit und der Bewusstseinsbildung große Bedeutung beigemessen. Mit der Anschubfinanzierung zur Teilnahme bayerischer touristischer Leistungsträger am deutschlandweit einheitlichen Kennzeichnungssystem für barrierefreie Angebote „Reisen für alle“ wird dieses Ziel zu mehr Information, Transparenz und Verlässlichkeit in der Tourismuswirtschaft verfolgt. Zu diesem Zweck hat das Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Mittel in Höhe von 250 000 € (Doppelhaushalt 2015/2016) für die Einführung gewährt, die über die Lizenznehmerin BAYERN TOURISMUS Marketing GmbH (by.TM) ausgereicht werden. Hierdurch soll je Regionalverbandsgebiet ein Erheber oder eine Erheberin geschult, Sensibilisierungsveranstaltungen für touristische Leistungsträger aller Ebenen durchgeführt und die kostenlose Lizenzierung der ersten 100 Interessenten und 10 Pilotorte bzw. -regionen ermöglicht werden. Vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags ist 17. Wahlperiode 24.11.2016 17/13105 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 16.08.2016 Barrierefreier Tourismus 1 Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Maßnahmen und Investitionen (auch konkrete Beträge nennen) plant die Staatsregierung, um den barrierefreien Tourismus bis 2023 (siehe Regierungserklärung von Ministerpräsident Horst Seehofer vom November 2013) voranzubringen? 2. a) Welche beiden sogenannten Interreg-Projekte wurden durchgeführt, um die flächendeckende Erhebung, Publikation und Vermarktung von barrierefreien Tourismuseinrichtungen voranzubringen? b) Ist eine Erhöhung der Zahl der Projekte geplant (bitte Angabe auf wie viele)? c) Wenn nein, warum nicht? 3. a) Welche Regionen gehören zu den laut Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi) bestehenden 10 Pilotdestinationen? b) Wie lauten hier im Einzelnen die Angebote (bitte genau aufgliedern u. a. nach folgenden Kriterien: Menschen mit Gehbehinderung, Rollstuhlfahrer, Menschen mit Hörbehinderung, gehörlose Menschen, Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, Blinde und Menschen mit Sehbehinderung)? 4. a) Hat die Staatsregierung konkrete Pläne, die Zahl der Pilotdestinationen zu erhöhen, um diese Angebote im Sinne einer Gleichwertigkeit der Räume in Bayern bis spätestens 2023 flächendeckend anzubieten? b) Wenn ja, wie sieht hier der konkrete Plan aus? c) Wenn nein, wie soll dann das Ziel eines barrierefreien Bayerns, das Ministerpräsident Horst Seehofer in seiner Regierungserklärung 2013 angekündigt hat, umgesetzt werden? 5. Wie viele Anbieter bzw. wie viele Unterkünfte sind in den bisher bestehenden Pilotdestinationen rollstuhlgerecht oder als bedingt rollstuhlgerecht ausgestattet (bitte nach Landkreisen aufschlüsseln)? 6. a) Wie viele Erheberplätze sind im Rahmen der Verbreitung des Kennzeichnungssystems „Reisen für alle“ vergeben? b) Was ist hier die entsprechende inhaltliche Vorgabe? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/13105 geplant, die Unterstützung in gleicher Höhe auch in den Jahren 2017/2018 zu gewähren. Über darüber hinausgehende Maßnahmen wird nach Evaluierung dieser ersten Phase im Einvernehmen mit dem Haushaltsgesetzgeber entschieden werden. 2. a) Welche beiden sogenannten Interreg-Projekte wurden durchgeführt, um die flächendeckende Erhebung , Publikation und Vermarktung von barrierefreien Tourismuseinrichtungen voranzubringen? Der Freistaat ist an insgesamt drei INTERREG-A-Programmen zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit beteiligt, in denen über die Jahre bereits Hunderte von Projekten gefördert wurden. Siehe dazu die Auflistungen Bayern-Tschechien, Österreich-Bayern sowie Alpenrhein- Bodensee-Hochrhein unter www.by-cz.eu/, www.interregbayaut .net/ sowie www.interreg.org/. Die nachhaltige Steigerung der Attraktivität der Programmgebiete ist in Einklang mit dem jeweiligen, online abrufbaren Kooperationsprogramm prinzipiell möglich. In diesem Rahmen ist auch ein spezieller (Teil-)Bezug zum Thema barrierefreier Tourismus denkbar, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Thema Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung als ein sogenanntes Querschnittsziel über alle Förderschwerpunkte in den Programmen verankert ist. In der vergangenen Förderperiode 2007–2013 haben sich beispielsweise die beiden Projekte „Barrierefrei Reisen im Šumava/Bayerischer Wald“ (INTERREG Bayern-Tschechien ) und „Allgäu & Außerfern barrierefrei“ (INTERREG Österreich-Bayern) das Thema Barrierefreiheit zu eigen gemacht . Sämtliche Begünstigte/genehmigte Projekte sind auf den Programm-Homepages aufgeführt. b) Ist eine Erhöhung der Zahl der Projekte geplant (bitte Angabe, auf wie viele)? c) Wenn nein, warum nicht? INTERREG ist ein projektbasiertes Förderprogramm, in dem potenzielle Projektträger gemeinsam einen Förderprojektantrag gemäß den in dem jeweiligen Programm spezifizierten Kriterien erarbeiten, über den in der Folge allein der jeweilige sogenannte Begleitausschuss berät und entscheidet . Eine Einplanung bzw. Erhöhung der Projekte zum Thema barrierefreier Tourismus ist somit allein von den zukünftig eingereichten Projektanträgen abhängig. 3. a) Welche Regionen gehören zu den laut Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie bestehenden 10 Pilotdestinationen? Die teilnehmenden Ferienregionen sind: • Nationalpark Bayerischer Wald mit Ferienregion Nationalpark Bayerischer Wald, • Arberland (Lkr. Regen), • Nationalpark Ferienland Bayerischer Wald (Lkr. Freyung- Grafenau), • Alpenregion Tegernsee-Schliersee, • Chiemsee-Alpenland, • Heilklimatischer Kurort Oberstdorf, • Fränkisches Seenland, • Erlebnisregion Ochsenkopf, • Haßberge Tourismus im Naturpark Haßberge und • Landeshauptstadt München. b) Wie lauten hier im Einzelnen die Angebote (bitte genau aufgliedern u. a. nach folgenden Kriterien: Menschen mit Gehbehinderung, Rollstuhlfahrer, Menschen mit Hörbehinderung, gehörlose Menschen , Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen , Blinde und Menschen mit Sehbehinderung)? Die bundesweit einheitliche Kennzeichnung wurde in mehrjähriger Zusammenarbeit und Abstimmung mit zahlreichen Betroffenenverbänden sowie touristischen Verbänden, Landesmarketing -Organisationen und weiteren Akteuren entwickelt . Ziele sind verlässliche detaillierte Informationen und unabhängige Datenerhebungen unter Berücksichtigung individueller Bedürfnisse. Zu jedem gekennzeichneten Betrieb liegen daher detaillierte Informationen hinsichtlich der Gegebenheiten vor Ort für alle in der Frage genannten Personengruppen vor, sodass jeder Gast selbst entscheiden kann, ob diese seinen individuellen Anforderungen entsprechen. Alle zertifizierten Angebote der Pilotdestinationen werden zentral über das Internetportal www.reisen-fuer-alle.de/zer tifizierte_angebote_249.html den interessierten Gästen zur Verfügung gestellt. Die Internetseite ist sowohl mit einem Filter für die Auffindbarkeit als auch den einzelnen Ausstattungsmerkmalen versehen. Aufgrund der umfangreichen Angaben in der geprüften Zertifizierung und in der geprüften Informationsstufe wäre eine tabellarische Verkürzung auf eine Zuordnung zu den Piktogrammen nicht angemessen. Die erhobenen Angebote wurden zudem nach unterschiedlichen Urlaubserlebnissen ausgewählt bzw. zusammengefasst . Diese werden auf der Seite www.bayern.by/ urlaub-fuer-alle dargestellt. Das Projekt befindet sich derzeit noch in der Umsetzungsphase, wird aber bis Ende 2016 abgeschlossen sein. 4. a) Hat die Staatsregierung konkrete Pläne, die Zahl der Pilotdestinationen zu erhöhen, um diese Angebote im Sinne einer Gleichwertigkeit der Räume in Bayern bis spätestens 2023 flächendeckend anzubieten ? Nach Ansicht der Staatsregierung liegt im barrierefreien Tourismus eines der Zukunftsthemen der touristischen Destinationen . Es ist daher geplant, weitere geeignete Pilotdestinationen in Bayern für die Teilnahme am deutschlandweiten Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“ zu gewinnen. b) Wenn ja, wie sieht hier der konkrete Plan aus? Es ist beabsichtigt, dass die Lizenznehmerin BAYERN TOU- RISMUS Marketing GmbH 2017 einen erneuten Wettbewerb dazu ausschreibt. c) Wenn nein, wie soll dann das Ziel eines barrierefreien Bayerns, das Ministerpräsident Horst Seehofer in seiner Regierungserklärung 2013 angekündigt hat, umgesetzt werden? Durch Beantwortung der Frage 4 b erledigt. 5. Wie viele Anbieter bzw. wie viele Unterkünfte sind in den bisher bestehenden Pilotdestinationen rollstuhlgerecht oder als bedingt rollstuhlgerecht ausgestattet (bitte nach Landkreisen aufschlüsseln )? Die unmittelbar im Projekt „Reisen für alle“ zertifizierten Anbieter und Unterkünfte der Pilotdestinationen können aus dem zentralen Portal www.reisen-fuer-alle.de/zertifi zierte_angebote_249.html entnommen werden. Mithilfe der Filterfunktion können diese nach rollstuhlgerechter Ausstattung und Landkreisen sortiert werden. Aufgrund der fortlau- Drucksache 17/13105 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 fenden Ergänzung mit zertifizierten Leistungsträgern würde eine Stichtagsauflistung den aktuellen Umfang der Angebote nicht sachgerecht wiedergeben. Unabhängig von der konkreten Teilnahme am deutschlandweit einheitlichen Kennzeichnungssystem „Reisen für alle“ gibt es in allen Pilotdestinationen weitere touristische Leistungsträger, die rollstuhlgerecht oder bedingt rollstuhlgerecht ausgestattet sind. Eine Gesamterhebung liegt der Staatsregierung hierzu nicht vor. 6. a) Wie viele Erheberplätze sind im Rahmen der Verbreitung des Kennzeichnungssystems „Reisen für alle“ vergeben? Bislang sind in Bayern drei Erheberinnen zur Beratung und Erfassung der zu zertifizierenden Betriebe nach einer qualifizierten Schulung durch den Projektträger DSFT Berlin e.V. im Auftrag der Lizenznehmerin by.TM ausgebildet worden. Bei der Auswahl wurde auf eine regionale Ausgewogenheit, kurze Wege und Erfahrungen aus DTV-Prüfverfahren (DTV = Deutscher Tourismusverband e.V.) geachtet. Fünf weitere Erheber/Erheberinnen in Bayern haben die Schulungen durchlaufen und stehen als Ansprechnehmer in ihren jeweiligen Destinationen (Arberland, München, Ochsenkopf) zur Verfügung. b) Was ist hier die entsprechende inhaltliche Vorgabe ? Die 3-tägige Ausbildung wird in Kooperation mit dem Deutschen Seminar für Tourismus (DSFT) Berlin e.V. und dem Verein Tourismus für Alle Deutschland e.V. (NatKo) durchgeführt . Alle künftigen Erheber erhalten wichtige Informationen zu den Anforderungen der verschiedenen Personengruppen (z. B. in Form praktischer Simulationsübungen) sowie zu den Inhalten der Zielvereinbarung im barrierefreien Tourismus und den aktuellen DIN-Normen (18040/32975/32984). Themen wie „Welche Barrieren gibt es im Tourismus“, „Wirtschaftliche und soziale Effekte von Barrierefreiheit“, „Demografischer Wandel“ und „Inklusion“ werden ebenso vermittelt, wie das Erhebungs- und Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“ in der Umsetzung. In praktischen Übungen wird an einzelnen Objekten und Betriebsteilen erprobt, wie die erhobenen Betriebe /Orte ausgewertet und gekennzeichnet werden. Am Ende der Schulung ist jeder Erheber in der Lage, die barrierefreien Gegebenheiten für jede der in Frage 3b angesprochenen Personengruppen zu erheben. 7. a) Wie viele Zertifizierungen („Reisen für alle“) wurden bisher schon vergeben (bitte nach Landkreisen und Orten bzw. Anbietern gliedern)? Zur Beantwortung der Frage wird der räumliche Umfang der Fragestellung auf Bayern begrenzt. Bislang wurden mit Unterstützung des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie 100 Plätze für eine kostenfreie Erhebung und Zertifizierungen in Bayern vergeben. Eine Liste dieser Leistungsträger mit Ort und Angebotsart ist beigefügt (siehe Anlage). Zu beachten ist dabei, dass es sich um einen laufenden Bearbeitungsprozess handelt und die bereits zertifizierten Leistungsträger über das Internetportal www.reisen-fuer-alle.de/ zertifizierte_angebote_249.html abrufbar sind. Welche bayerischen Leistungsträger darüber hinaus direkt über das Deutsche Seminar für Tourismus (DSFT) Berlin e.V. eine Zertifizierung erhalten haben (z. B. über eine Hotelkooperation), ist der Staatsregierung nicht bekannt. Hierzu finden keine detaillierten Erhebungen statt. Auf der genannten Homepage können aber alle bayerischen Angebote eingesehen werden. b) Wie sieht die zeitliche Planung des StMWi aus, um das Ziel der Staatsministerin für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, Ilse Aigner, das Kennzeichnungssystem „Reisen für alle“ flächendeckend in Bayern anzubieten, umzusetzen? Mit der Anschubfinanzierung zur Einführung der deutschlandweit einheitlichen Kennzeichnung „Reisen für alle“ in Bayern hat die Staatsregierung ein Zeichen gesetzt, um die Tourismuswirtschaft noch besser auf die Bedürfnisse älterer, aktivitäts- oder mobilitätseingeschränkter Gäste einzustellen. Allein in der Europäischen Union leben schon heute rund 80 Millionen Menschen, die nur eingeschränkt mobil oder aktiv sein können – das sind rund 16 Prozent der Bevölkerung. Angesichts des demografischen Wandels wird dieser Anteil in den nächsten Jahren weiter steigen. Die Staatsregierung geht ebenso wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie davon aus, dass angesichts dieser Zahlen und des Wettbewerbsvorteils, der mit einer zuverlässigen und transparenten Kennzeichnung im Tourismus verbunden ist, nach einer Anschubfinanzierung ausreichende Angebote der Privatwirtschaft in ganz Bayern entstehen, die eine weitere finanzielle Unterstützung entbehrlich werden lassen. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/13105 Anlage Drucksache 17/13105 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Anlage 1 Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/13105 Anlage 1