8. Bis wann soll eine neue Rote Liste der gefährdeten Fische Bayerns herauskommen? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 28.09.2016 Die Schriftliche Anfrage wird ich Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt beantwortet: 1. Ist das Bild über die Schäden an den Fischbeständen nach zwei Aufnahmen im Rahmen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie inzwischen so weit gediehen, dass man an die Beseitigung der Schadensursachen gehen kann? Für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurde in Bayern bereits im Jahr 2004 mit dem Fischmonitoring begonnen. Die Bewertung der Fischfauna findet unter Verwendung des fischbasierten Bewertungssystems (fiBS) statt. Durch fachgerechte Analyse aller relevanten Ergebnisse lassen sich Rückschlüsse auf Defizite ziehen oder im übertragenen Sinn auch Schäden an den betroffenen Fischlebensgemeinschaften feststellen. Die Gewässerzustandsbewertung nach fiBS kann allerdings nicht ohne Weiteres mit dem Zustand der betreffenden Fischlebensgemeinschaft gleichgesetzt werden. Gleichwohl ist das Bewertungssystem fiBS EU-weit interkalibriert, wird bundesweit einheitlich angewendet und ermöglicht eine Zuordnung der Ergebnisse zu den jeweiligen WRRL-Zustandsklassen („schlecht“ bis „sehr gut“). Ziel der WRRL ist u. a. mindestens der gute Zustand bzw. das gute Potenzial der Biokomponente „Fische“. Für Gewässerabschnitte , sog. Oberflächenwasserkörper, die das Ziel des guten Zustands in Hinblick auf die Fischfauna verfehlen, müssen Maßnahmen ergriffen werden. Die Ergebnisse des Fischmonitorings flossen in die Maßnahmenprogramme des ersten Bewirtschaftungszeitraums (2010–2015) der WRRL ein. Diese wurden Ende 2009 veröffentlicht. Maßnahmen, die der Verbesserung des Fischbestands dienen, werden seither sukzessive umgesetzt. Die Beseitigung der Schadensursachen in Hinblick auf die Fischbestände hat also bereits mit der Umsetzung der Maßnahmenprogramme ab Anfang 2010 begonnen . Auch die Monitoringprogramme zur Bewertung der Fischbestände laufen seither weiter. Ende 2015 wurden die Maßnahmenprogramme für den zweiten Bewirtschaftungszeitraum aktualisiert, die jetzt auf einer deutlich verbesserten Datenbasis in Hinblick auf die Fischfauna beruhen. 2. Was sind die fünf wichtigsten Gefährdungsursachen für Fische in Bayern? Nach derzeitigem Kenntnisstand haben insbesondere folgende Faktoren einen maßgeblichen Einfluss auf die natür- 17. Wahlperiode 24.11.2016 17/13131 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Magerl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 08.08.2016 Fischschutz in Bayern Im Vorwort des Fischzustandsberichtes 2012 steht: „Erst wenn ein Bild über die Schäden an den Fischbeständen geschaffen wurde, kann im nächsten Schritt an die Beseitigung der Schadensursachen gemeinsam gegangen werden. Wir sind verantwortlich dafür, den natürlichen Schutz unserer Fischarten an unsere Nachfolgegenerationen weiterzugeben .“ Ich frage die Staatsregierung: 1. Ist das Bild über die Schäden an den Fischbeständen nach zwei Aufnahmen im Rahmen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie inzwischen so weit gediehen, dass man an die Beseitigung der Schadensursachen gehen kann? 2. Was sind die fünf wichtigsten Gefährdungsursachen für Fische in Bayern? 3. Welche Mittel wurden in den letzten drei Jahren zur Reduzierung welcher Gefährdungsursachen für Flussfische eingesetzt? 4. Wie viele Flusskilometer an Gewässern 1. und 2. Ordnung verfügen über einen alters- und artenmäßig natürlichen Flussfischbestand? 5. a) Wie viele Fischaufstiegshilfen an fischfaunistischen Vorranggewässern wurden in den letzten drei Jahren gebaut ? b) Welche Kosten sind dafür entstanden? c) An wie vielen dieser neu entstandenen Fischaufstiegshilfen wurde im Genehmigungsbescheid ein Monitoring aufgenommen, dass die Funktion überprüft? 6. a) Wie wird bei neu errichteten Fischaufstiegsanlagen eine vollständige Funktionsfähigkeit definiert? b) Was passiert mit neu errichteten Fischaufstiegsanlagen , bei denen festgestellt wird, dass sie ihre Funktion nur sehr eingeschränkt oder gar nicht erfüllen? c) Wer trägt die Umbaukosten bei nur sehr eingeschränkt funktionierenden Fischaufstiegshilfen? 7. Welche Instrumente hält die Staatsregierung für erforderlich , um fischfaunistisch besonders wertvolle Flussabschnitte vor negativen Eingriffen und Einflüssen (z. B: Wasserkraftnutzung, Kühlwassereinleitung, Sedimenteintrag) zu schützen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/13131 lichen Fischlebensgemeinschaften eines Gewässers. Sie können sich, je nach Faktoren wie Gewässergröße, Abflussregime und Gewässerregion, in unterschiedlichem Maße auf das jeweilige Fließgewässer auswirken: • unterbrochene Längs- und Quervernetzung des Gewässers (biologische Durchgängigkeit), • gestörte Abflussdynamik (z. B. kein ökologisch begründeter Mindestabfluss, Schwallbetrieb von Wasserkraftanlagen ), Stauhaltungen, • Gewässerausbau: Begradigung – Ufersicherung verbunden mit der Einschränkung eigendynamischer Prozesse wie Geschiebeweiterleitung und Ufererosion sowie der Verlust von wichtigen Schlüsselhabitaten, • erhöhter Eintrag von Feinsedimenten aus der Fläche, • Schädigung von Fischen in den Turbinenanlagen von noch nicht fischgerecht ausgebauten Wasserkraftanlagen, • zunehmende Populationen fischfressender Wildtiere. 3. Welche Mittel wurden in den letzten drei Jahren zur Reduzierung welcher Gefährdungsursachen für Flussfische eingesetzt? Die Kosten von Vorhaben der bayerischen Wasserwirtschaft werden im Rahmen der Projektfinanzierung dokumentiert. Die Mittel, die der Beseitigung von Gefährdungsursachen für Fische dienen, werden hier nicht gesondert ausgewiesen . Maßnahmen an den staatlichen Gewässern (Gewässer 1. und 2. Ordnung) enthalten aber einen prozentualen Anteil zur Erhaltung und Verbesserung des ökologischen Zustands (sog. „Öko-Anteil“). Dieser entspricht dem Kostenanteil der Vorhabensteile, die im Maßnahmenkatalog Hydromorphologie enthalten sind und damit auch zu einer Verbesserung des Lebensraums der Fischfauna beitragen. Die Kosten dafür beliefen sich in den Jahren 2013–2015 auf rund 90 Mio €. Gewässer 3. Ordnung liegen in kommunaler Unterhaltungslast . Maßnahmen zur Verbesserung des Lebensraums der Fischfauna sind von den Städten und Gemeinden zu finanzieren . Liegen die Kosten oberhalb der Förderschwelle der staatlichen Zuwendungsrichtlinien, dann erfolgt i. d. R. eine Förderung durch den Freistaat Bayern. In solchen Fällen liegen dem Freistaat Informationen über die Höhe der Kosten vor. Mithilfe der Vorhabensarten sind die Maßnahmen zuzuordnen, die einen Beitrag zur Verbesserung des Lebensraums der Fischfauna liefern. Das sind im Einzelnen: • Vorhaben zur Sicherstellung der Durchgängigkeit, • ökologische Ausbaumaßnahmen, • Vorhaben zur Rückhaltung von Nährstoffeinträgen und Erosion, • Vorhaben zur Verbesserung des natürlichen Rückhalts. In den Jahren 2013–2015 haben die Kommunen in Bayern für diese Vorhabensarten rund 42 Mio. € aufgewandt (incl. staatl. Zuwendungen). Einen Großteil dieser Maßnahmen machen Vorhaben zur Rückhaltung aus, die überwiegend dem Hochwasserschutz dienen, aber auch Synergien zum Fischschutz beinhalten. Daneben bietet das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Maßnahmen an bzw. führt sie selbst durch, die Beeinträchtigungen der Landwirtschaft auf die Oberflächengewässer und das Grundwasser vermeiden helfen. Das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KU- LAP) wurde zielgerichtet auf den Gewässerschutz ausgerichtet . Die effektivsten Wirkungen hinsichtlich des Schutzes von Oberflächengewässern, und damit auch zum Schutz der Fischfauna, werden im Bereich der Landwirtschaft von folgenden Maßnahmen erwartet: • Umwandlung von Acker in Grünland: 12.465.941 € • Extensive Grünlandnutzung: 40.591.872 € • Gewässer- und Erosionsschutzstreifen: 7.381.885 € Die Summe aller KULAP-Fördermittel, die dem Gewässerschutz dienen, beträgt für die Jahre 2013 bis 2015 ca. 300 Mio. €. Auch die Greening-Verpflichtungen hinsichtlich der Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik können von den Landwirten u. a. durch die Anlage von Uferstreifen erfüllt werden . Ergänzend zu den Förderprogrammen erfolgt eine spezielle staatliche Beratung. Die Staatsregierung unterstützt die Landwirte mit dem Beratungsangebot der Wasserberater. Im Rahmen der Initiative boden:ständig zum Boden- und Gewässerschutz setzt die Verwaltung für Ländliche Entwicklung auf eine enge Partnerschaft von Landwirten, Gemeinden und Fachverwaltungen . Zentrales Anliegen der Initiative ist es, die Erosion und den Eintrag diffuser Nährstoffeinträge in die Bäche mit einem Maßnahmenbündel aus erosionsvermindernden Bewirtschaftungsmethoden und Puffersystemen auf privaten und kommunalen Flächen zu verringern. Darüber hinaus werden auch in den Verfahren der Ländlichen Entwicklung Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung von Gewässern durchgeführt. So wurden in den Jahren 2013 bis 2015 122 km Uferschutzstreifen ausgewiesen sowie Bäche und Gräben naturnah gestaltet. Alle diese Initiativen dienen dem Gewässerschutz und damit auch vielfach dem Schutz unserer Fischfauna, auch wenn kein expliziter finanzieller Beitrag für den Fischschutz ausgewiesen werden kann. Die Kosten der Aufwendungen von Privaten zum Schutz der Fischfauna, z. B. von Betreibern von Wasserkraftanlagen , sind nicht bekannt. 4. Wie viele Flusskilometer an Gewässern 1. und 2. Ordnung verfügen über einen alters- und artenmäßig natürlichen Flussfischbestand? Vollumfängliche Informationen zur Artenzusammensetzung und zum Altersaufbau des Fischbestands aus einer Zeit des völlig unbeeinflussten Gewässerszustands liegen nicht vor. Die Zusammensetzung der ursprünglichen (= natürlichen) Flussfischpopulationen kann allerdings aus Aufzeichnungen und anderen Quellen für den Großteil der bayerischen Gewässer abgeschätzt werden. Daraus wurde für jeden Flusswasserkörper (FWK) in Bayern die natürliche Artenzusammensetzung , eine sog. Referenzzönose, abgeschätzt. Das Bewertungssystem fiBS bedient sich dieser Referenzzönosen und vergleicht die aktuell vorkommende Fischfauna mit der Referenzzönose. Aus dem Grad der Abweichung wird der fischökologische Zustand in Klassen von „schlecht“ (hohe Abweichung) bis „sehr gut“ (Übereinstimmung) ermittelt . Legt man für einen natürlichen Fischbestand den guten Zustand nach WRRL als Maßstab für einen natürlichen Zustand fest, dann befinden sich 1.665 km Gewässer 1. Ordnung und 1.417 km Gewässer 2. Ordnung in einem natürlichen Zustand. Das entspricht in etwa 37 bzw. 29 % innerhalb der jeweiligen Gewässerordnung. Auch wenn man nur die Einzelkriterien „Altersstruktur“ und „Arten- und Gildeninventar “ in der Bewertung nach fiBS zugrunde legt, ergibt sich ein nahezu identisches Bild. Danach befinden sich 1.614 km Gewässer 1. Ordnung und 1.184 km Gewässer 2. Ordnung im natürlichen Zustand. Drucksache 17/13131 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 5. a) Wie viele Fischaufstiegshilfen an fischfaunistischen Vorranggewässern wurden in den letzten drei Jahren gebaut? Zwischen 01.03.2013 und 01.03.2016 wurden an fischfaunistischen Vorranggewässern 81 Fischaufstiegsanlagen (FAA) neu errichtet. Weitere 9 FAA wurden in diesem Zeitraum umgebaut bzw. optimiert. b) Welche Kosten sind dafür entstanden? Die Kosten für Fischaufstiegshilfen, die im Rahmen von staatlichen Vorhaben oder bei der Förderung kommunaler Projekte angefallen sind, wurden nicht gesondert ausgewiesen . Kosten Dritter, die keine staatlichen Fördergelder in Anspruch nehmen können, sind nicht bekannt. c) An wie vielen dieser neu entstandenen Fischaufstiegshilfen wurde im Genehmigungsbescheid ein Monitoring aufgenommen, das die Funktion überprüft ? Bau und Betrieb einer FAA werden mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis zugelassen. Ob in einzelnen Genehmigungen dem Unternehmensträger ein Monitoring auferlegt wird, ist der Staatsregierung nicht bekannt. Wenn Planung und Bau einer FAA auf Basis der allgemein anerkannten Regeln der Technik erfolgt, ist die Durchführung eines Fischmonitorings nicht generell Voraussetzung für eine Genehmigung. Um weitere Erkenntnisse über die Effizienz von Maßnahmen zur Verbesserung der biologischen Durchgängigkeit und über „Best Practice“-Beispiele zu gewinnen, wurde am Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) ein Projekt zum Thema „Erfolgskontrolle von Maßnahmen in Fließgewässern – Methodik, Ergebnisse, Handlungsempfehlungen” mit einer Laufzeit bis Dezember 2018 initiiert. 6. a) Wie wird bei neu errichteten Fischaufstiegsanlagen eine vollständige Funktionsfähigkeit definiert? Grundlegende Bewertungskriterien sind die Auffindbarkeit und die Passierbarkeit der Fischaufstiegsanlage. Für Planung , Bau und Betrieb von Neuanlagen sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik maßgeblich. Derzeit spiegeln das „Praxishandbuch Fischaufstiegsanlagen in Bayern“ (überarbeitete Neuauflage vom Mai 2016) bzw. das „DWA Merkblatt M-509“ diese Regeln wider. Wird eine Anlage entsprechend dieser Vorgaben gebaut, so kann man von deren Funktionsfähigkeit ausgehen. Im Zweifelsfall können mithilfe des Praxishandbuchs (Kap. 8.2 Funktionskontrollen) die Kriterien für die Funktionstüchtigkeit der Anlage überprüft werden. Darüber hinaus verweisen wir auf das o. g. LfU-Projekt zur Erfolgskontrolle von Maßnahmen zur Verbesserung der biologischen Durchgängigkeit (siehe Antwort zu Frage 5 c). b) Was passiert mit neu errichteten Fischaufstiegsanlagen , bei denen festgestellt wird, dass sie ihre Funktion nur sehr eingeschränkt oder gar nicht erfüllen ? Im Rahmen des Rechtsverfahrens zur Genehmigung einer FAA beteiligt die Kreisverwaltungsbehörde das Wasserwirtschaftsamt als amtlichen Sachverständigen und die Fachberatung für Fischerei. Man kann davon ausgehen, dass die Genehmigung nur für eine Planung erteilt wird, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Bei plankonformer Errichtung der Anlage ist damit die geforderte vollständige Funktionsfähigkeit gewährleistet. Weichen Planung und Bauweise der FAA von den fachlichen Vorgaben der Regelwerke ab, werden in den Bescheiden üblicherweise Funktionskontrollen auferlegt, die vom Antragsteller zu veranlassen sind. Im Rahmen der Bauabnahme wird geprüft , ob das Vorhaben bescheidsgemäß ausgeführt wurde. Bei Abweichungen, die zu einer sehr eingeschränkten oder fehlenden Funktion der Fischaufstiegsanlage führen, kann die Abnahme nicht erteilt werden. Der erforderliche Umbau erfolgt auf Kosten des Vorhabensträgers . c) Wer trägt die Umbaukosten bei nur sehr eingeschränkt funktionierenden Fischaufstiegshilfen? Siehe Antwort zu Frage 6 b. 7. Welche Instrumente hält die Staatsregierung für erforderlich, um fischfaunistisch besonders wertvolle Flussabschnitte vor negativen Eingriffen und Einflüssen (z. B. Wasserkraftnutzung, Kühlwassereinleitung , Sedimenteintrag) zu schützen? Der Schutz und die Verbesserung des Zustands der Flüsse werden im Rahmen der WRRL umgesetzt. Fischfaunistische Vorranggewässer stellen die Hauptwanderwege für Fische dar. An diesen Gewässern soll die Durchgängigkeit vorrangig hergestellt werden, wenn es für die Zielerreichung des guten Zustands erforderlich ist. Für Gewässer, deren Zielerreichung gefährdet ist, wurden die Maßnahmenprogramme aktualisiert (siehe Antwort auf Frage 1). Daneben ist es erforderlich, die Fortführung bzw. Einführung des bayernweiten Managements von Fischprädatoren (Kormoran, Gänsesäger, Fischotter und evtl. weitere) zu gewährleisten. Zur Reduktion des Sedimenteintrags in die Gewässer werden die in der Antwort zu Frage 3 angeführten Agrarumweltmaßnahmen weiter fortgeführt und intensiviert. Daneben gibt es aber noch offene Fragen, für deren Beantwortung derzeit die Grundlagen in folgenden Forschungsvorhaben erarbeitet werden: • Forschungsprojekt „Ursachen für den Rückgang der Fischpopulationen in Bayern“ an der Technischen Universität (TU) München • Forschungsprojekt „Fischökologisches Monitoring an innovativen Wasserkraftanlagen“ mit besonderem Fokus auf die Themen Fischschutz und Fischabstieg an der TU München Weiterhin wird der Mindestwasserleitfaden überarbeitet. Er dient der Abschätzung einer ökologisch notwendigen Mindestwassermenge in Ausleitungsstrecken kleiner Wasserkraftanlagen und wird als wichtiges Instrument für die Zielerreichung der WRRL benötigt. Zusätzlich wird derzeit eine bayernweite Gewässerstrukturkartierung durchgeführt. In diesem Projekt soll bis Anfang 2017 landesweit die Gewässerstruktur nach dem aktualisierten „Vor-Ort-Verfahren“ erhoben sowie die flussaufwärtsgerichtete fischbiologische Durchgängigkeit von Querbauwerken an allen nach der WRRL berichtspflichtigen Fließgewässern Bayerns bewertet werden. Im Rahmen dieser Kartierung soll auch ein erster bayernweiter Überblick über die sog. Kolmation (Feinsedimentablagerungen auf der Gewässersohle) gewonnen werden. 8. Bis wann soll eine neue Rote Liste der gefährdeten Fische Bayerns herauskommen? Die neue Rote Liste der gefährdeten Fische in Bayern wird derzeit am LfU erarbeitet. Die Arbeiten sollen bis zum Jahresende 2017 abgeschlossen werden.