Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 28.09.2016 1. a) Hält es die Staatsregierung für erforderlich, vor dem Hintergrund der schrecklichen Ereignisse in Würzburg, München und Ansbach, mit der Beschaffung einer neuen Polizeipistole früher zu beginnen , als es der bisherige Zeitplan ab 2018 vorsah ? b) Wie begründet die Staatsregierung ihre Auffassung ? Der Projektstart für die neue Dienstpistole der Bayerischen Polizei erfolgt planmäßig noch im Jahr 2016. Das Projekt beinhaltet neben der Beschaffung einer neuen Dienstwaffe auch die Beschaffung passender Holster, von Trainings- und Simulationswaffen und die erforderlichen organisatorischen Anpassungen wie beispielsweise die Umrüstung der Waffenwerkstätten , Schulung des waffentechnischen Personals , Qualifizierung der Schießtrainer und Anpassung der Ausbildungspläne u. a. In Anbetracht der Dimension des Projektes, der beabsichtigten intensiven Einbindung der Anwender, der Berücksichtigung der Erfahrungen anderer Bundesländer und der Kenntnisse, beispielsweise über die Fertigungs- und Lieferzeiten von Waffenherstellern, ist eine Auslieferung der Waffen vor dem Jahr 2018 trotz der ohnehin hohen Priorisierung dieses Projektes höchst unwahrscheinlich . 2. a) Plant die Staatsregierung, für die neue Polizeipistole eine mindestens 12-schüssige Pistole mit Reservemagazin auszustatten? b) Wie begründet sie ihre Pläne? Die neue Dienstpistole der Bayerischen Polizei wird dem aktuellen Stand der Waffentechnik entsprechen und deshalb auf Basis der neuesten Technischen Richtlinie (TR) „Pistole im Kaliber 9 mm x 19“ des Polizeitechnischen Instituts (PTI) der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) für die Polizeien des Bundes und der Länder beschafft. Hiernach wird das Fassungsvermögen der Magazine künftig mindestens 12 Patronen betragen. c) Wie hoch schätzt die Staatsregierung nach momentanem Erkenntnisstand die Kosten für die Neuanschaffung der Polizeipistole? Die Gesamtkosten für die unter Ziffer 1 genannten Aufwendungen belaufen sich nach ersten Schätzungen auf rund 30 Millionen Euro. 17. Wahlperiode 24.11.2016 17/13132 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein FREIE WÄHLER vom 10.08.2016 Ausstattung der Bayerischen Polizei II – Dienstwaffen Ende Juli 2016 wurde auf der Kabinettsklausur in St. Quirin beschlossen, die Bayerische Polizei mit modernster Ausrüstung auszustatten. Genannt werden in der Pressemitteilung vom 28.07.2016 unter anderem moderne Dienstwaffen. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Hält es die Staatsregierung für erforderlich, vor dem Hintergrund der schrecklichen Ereignisse in Würzburg , München und Ansbach, mit der Beschaffung einer neuen Polizeipistole früher zu beginnen, als es der bisherige Zeitplan ab 2018 vorsah? b) Wie begründet die Staatsregierung ihre Auffassung? 2. a) Plant die Staatsregierung, für die neue Polizeipistole eine mindestens 12-schüssige Pistole mit Reservemagazin auszustatten? b) Wie begründet sie ihre Pläne? c) Wie hoch schätzt die Staatsregierung nach momentanem Erkenntnisstand die Kosten für die Neuanschaffung der Polizeipistole? 3. a) Plant die Staatsregierung, die Maschinenpistole MP5 zu optimieren bzw. ein Nachfolgemodell neu zu beschaffen ? b) Wie begründet sie ihre Pläne? 4. a) Sieht die Staatsregierung die Notwendigkeit, die Verwahrung der Maschinenpistolen in den Streifenfahrzeugen zu verbessern? b) Wie begründet die Staatsregierung ihre Einschätzung hierzu? c) Wie hoch schätzt die Staatsregierung nach momentanem Erkenntnisstand die Kosten für eine Verbesserung der Verwahrungsmöglichkeiten? 5. a) Hält es die Staatsregierung für erforderlich oder sinnvoll , die Langwaffe G3 zukünftig auch für den Einsatz gegen Personen und Sachen freizugeben? b) Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? c) Wie begründet die Staatsregierung ihre Einschätzung? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/13132 3. a) Plant die Staatsregierung, die Maschinenpistole MP5 zu optimieren bzw. ein Nachfolgemodell neu zu beschaffen? b) Wie begründet sie ihre Pläne? Insbesondere die Anschlagsszenarien in Paris und Kopenhagen haben deutlich gemacht, dass terroristische Bestrebungen in Europa eine neue Dimension erreicht haben. Das Vorgehen der Täter, auch gegen die Sicherheitskräfte, hat eine neue Qualität erreicht. Durch ihre Zugehörigkeit zu paramilitärischen Verbindungen und/oder terroristischen Organisationen , wie z. B. dem „Islamischen Staat“ in Syrien oder im Irak, erlangen die Täter entsprechende Ausbildung und Ausrüstung und stellen insbesondere für die Eingreifkräfte der Anfangsphase – meist der Wach- und Streifendienst – eine besondere Gefahr dar. Um dieser veränderten Gefährdungslage wirkungsvoll zu begegnen, ist es erforderlich, die Bewaffnung der Bayerischen Polizei auf ihre Eignung zur Bewältigung derartiger Einsatzlagen zu überprüfen. Das Staatsministerium des Innern , für Bau und Verkehr (StMI) hat deshalb eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Polizeipräsidiums Schwaben Nord mit der eingehenden Prüfung der sogenannten Mitteldistanzbewaffnung (Maschinenpistole und Gewehr) beauftragt . Das Ergebnis der Arbeitsgruppe soll dem StMI noch im September dieses Jahres vorgelegt werden. Auf Basis dieser Vorlage wird über das weitere Vorgehen entschieden . 4. a) Sieht die Staatsregierung die Notwendigkeit, die Verwahrung der Maschinenpistole in den Streifenfahrzeugen zu verbessern? Hierfür wird gegenwärtig keine Notwendigkeit gesehen. b) Wie begründet die Staatsregierung ihre Einschätzung hierzu? Die Maschinenpistole in einem Streifenwagen ist in einem verschließbaren Waffenkasten untergebracht. c) Wie hoch schätzt die Staatsregierung nach momentanem Erkenntnisstand die Kosten für eine Verbesserung der Verwahrungsmöglichkeiten? Entfällt. 5. a) Hält es die Staatsregierung für erforderlich oder sinnvoll, die Langwaffe G3 zukünftig auch für den Einsatz gegen Personen und Sachen freizugeben? b) Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? c) Wie begründet die Staatsregierung ihre Einschätzung ? Wie bereits in der Antwort zur Frage 3 dargelegt, hat das StMI aufgrund der erhöhten terroristischen Bedrohung eine Prüfung der Mitteldistanzbewaffnung (Maschinenpistole und Gewehr) veranlasst. Das Ergebnis der Arbeitsgruppe soll dem StMI noch im September dieses Jahres vorgelegt werden . Auf Basis dieser Vorlage wird über das weitere Vorgehen entschieden.