Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 20.09.2016 1. Wie hat sich die Zahl der Bewerbungen und der Einstellungen von Menschen mit Migrationshintergrund in den bayerischen Polizeidienst seit dem Jahr 2006 entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Geschlecht und prozentualem Anteil)? Die Frage nach einer etwaigen ausländischen Herkunft ist bei der Einstellung von Bewerbern mit deutscher Staatsangehörigkeit dienstrechtlich nicht relevant und darf daher nicht gestellt werden. Eine Beantwortung der Frage ist deshalb nicht möglich. 2. Wie viele Polizistinnen und Polizisten in Bayern haben keinen deutschen Pass (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr der Einstellung, Geschlecht, prozentualem Anteil, Polizeipräsidium, Nationalität)? Seit 1993 besteht die Möglichkeit, auch ausländische Staatsangehörige als Polizeivollzugsbeamte bei der Bayerischen Polizei einzustellen, sofern ein dringendes dienstliches Bedürfnis hierfür besteht. Bis dato wurde in 168 Fällen davon Gebrauch gemacht. Viele Beamte erwerben nach der Einstellung (auch) die deutsche Staatsangehörigkeit, so dass sie in den Zahlen nicht mehr enthalten sind. Mit Stand 01.09.2016 haben 80 Polizeivollzugsbeamte keine deutsche Staatsangehörigkeit. Die Aufschlüsselung kann folgender Tabelle entnommen werden: Polizeibeamte ohne deutsche Staatsangehörigkeit Anzahl Gesamt 80 davon Einstellungsjahr 1993 0 1994 0 1995 1 1996 0 1997 0 1998 0 1999 2 2000 2 2001 1 2002 2 2003 2 2004 7 2005 8 2006 3 2007 2 2008 2 2009 2 17. Wahlperiode 24.11.2016 17/13133 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD vom 10.08.2016 Interkulturelle Öffnung der Polizei Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hat sich die Zahl der Bewerbungen und der Einstellungen von Menschen mit Migrationshintergrund in den bayerischen Polizeidienst seit dem Jahr 2006 entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Geschlecht und prozentualem Anteil)? 2. Wie viele Polizistinnen und Polizisten in Bayern haben keinen deutschen Pass (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr der Einstellung, Geschlecht, prozentualem Anteil, Polizeipräsidium , Nationalität)? 3. Wie viele Polizistinnen und Polizisten mit Migrationshintergrund befinden sich an welchen Ausbildungsstellen in der Ausbildung? 4. Welche Erfahrungen im Einsatz hat die Polizei in Bayern mit Kolleginnen und Kollegen mit Migrationshintergrund gemacht? 5. Wie wirbt der Freistaat Bayern um Nachwuchs mit Migrationshintergrund ? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/13133 Anzahl Einstellungsjahr 2010 6 2011 5 2012 10 2013 6 2014 7 2015 3 2016 9 Geschlecht weiblich 19 männlich 61 Präsidium Oberbayern Nord 5 Oberbayern Süd 3 München 28 Niederbayern 3 Oberpfalz 2 Oberfranken 2 Mittelfranken 7 Unterfranken 2 Schwaben Nord 2 Schwaben Süd/West 2 Bereitschaftspolizei (mit Ausbildung) 24 Nationalität bosnisch 5 griechisch 4 italienisch 12 kosovarisch 3 kroatisch 17 mazedonisch 1 montenegrinisch 3 österreichisch 8 polnisch 1 russisch 1 serbisch 5 slowenisch 1 spanisch 1 türkisch 12 ukrainisch 4 ungarisch 2 Stand: 01.09.2016 3. Wie viele Polizistinnen und Polizisten mit Migrationshintergrund befinden sich an welchen Ausbildungsstellen in der Ausbildung? Die Frage nach dem Migrationshintergrund kann nicht beantwortet werden (vgl. aber Antwort zu Frage 1). Derzeit (Stand 01.09.2016) befinden sich 18 Beamte ohne deutsche Staatsangehörigkeit in Ausbildung bei folgenden Bereitschaftspolizeiabteilungen (BPA): Ausbildungsstandort Anzahl BPA Dachau 1 BPA Eichstätt 6 BPA Königsbrunn 2 Ausbildungsstandort Anzahl BPA Nürnberg 4 BPA Sulzbach 3 BPA Würzburg 2 4. Welche Erfahrungen im Einsatz hat die Polizei in Bayern mit Kolleginnen und Kollegen mit Migrationshintergrund gemacht? Eine Abfrage bei den Verbänden der Bayerischen Polizei hat ergeben, dass überwiegend positive Erfahrungen zum Einsatz von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten mit Migrationshintergrund vorliegen. Als große Bereicherung sind vor allem die Sprachkenntnisse der betreffenden Beamtinnen und Beamten zu nennen , die es ermöglichen, den vorhandenen Sprachbarrieren zum polizeilichen Gegenüber proaktiv entgegenzuwirken sowie emotionale Einsatzsituationen frühzeitig kommunikativ zu deeskalieren bzw. die grundsätzliche Akzeptanz polizeilicher Maßnahmen zu erhöhen. Im Vergleich zu Beamten mit reinen Fremdsprachenkenntnissen erweist sich die vorhandene spezifische interkulturelle Kompetenz als zusätzlich wertvoll. Die Verwendung der Beamtinnen und Beamten mit Migrationshintergrund hat sich unter anderem bei der Anzeigenaufnahme sowie bei Vernehmungen von ausländischen Mitbürgern bewährt, da diese sowohl übersetzen als auch die Nuancen in der sprachlichen Ausdrucksweise des Gegenübers erkennen können. Dies kann u. a. beim taktischen Vorgehen bei Vernehmungen relevant sein. Außerdem fördert das Fehlen einer Sprachbarriere – zwischen Polizei und Bürger – die Aussage- bzw. Anzeigenbereitschaft von Personen ohne deutsche Sprachkenntnisse. Durch die Kenntnis von landes- bzw. religionstypischen Verhaltensweisen können zudem entsprechende Gefahren, die von ausländischen Personen für die eingesetzten Polizeibeamten ggf. ausgehen, besser eingeschätzt und eingedämmt werden. Aufgrund ihrer sprachlichen Kenntnisse werden Kolleginnen und Kollegen mit Migrationshintergrund u. a. bei verdeckten Ermittlungen eingesetzt. Ein weiterer Aufgabenbereich ist der Einsatz bei Veranstaltungen und Versammlungen. Bei Versammlungen können sie beispielsweise Redebeiträge, die in ausländischen Sprachen gehalten werden, umgehend übersetzen. Polizeiliche Reaktionen sind frühzeitig möglich. Konfliktbehaftet ist derzeit der Einsatz von Kolleginnen und Kollegen mit türkischem bzw. kurdischem Migrationshintergrund im Zuge von Versammlungen, die den aktuellen Konflikt zwischen der Türkei und der kurdischen Bevölkerungsgruppe thematisieren. Wie die bisherigen Erfahrungen zeigen, kann es von Fall zu Fall – insbesondere bei kritischen Einsatzsituationen – vorkommen, dass Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte mit Migrationsgrund durch „Landsleute“ als Verräter bezeichnet und auch angegriffen werden. Abschließend ist festzuhalten, dass die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten mit Migrationshintergrund eine deutliche Bereicherung für die Belange der polizeilichen Einsatzbewältigung darstellen. 5. Wie wirbt der Freistaat Bayern um Nachwuchs mit Migrationshintergrund ? Im Februar 2016 wurde eine neue Nachwuchswerbekampagne für die Bayerische Polizei unter dem Motto „Mit Drucksache 17/13133 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Sicherheit Anders“ gestartet. In den Informationsflyern sowie auf der Karrierewebsite www.mit-sicherheit-anders.de wird darauf hingewiesen, dass eine Einstellung bei der Bayerischen Polizei auch ohne deutsche Staatsangehörigkeit möglich ist. Mehrere der Beamten, die als „Gesichter der Bayerischen Polizei“ für die Werbekampagne fungieren, haben selbst einen Migrationshintergrund und sind in diversen Werbemitteln abgebildet. Die Einstellungsberater der Bayerischen Polizei sind das Bindeglied zu jungen Leuten, die am Polizeiberuf interessiert sind. Sie stehen auf Berufsmessen, in Schulen und im persönlichen Gespräch für Fragen zum Polizeiberuf und zu den Einstellungsvoraussetzungen zur Verfügung. Dabei sprechen sie auch Mitbürger mit Migrationshintergrund an und informieren über die Möglichkeit einer Ausnahme von der Einstellungsvoraussetzung der deutschen Staatsangehörigkeit.